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Online Petiton: Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!
(1/1)
Beate Mahr:
Hallo
es gibt aktuell eine Online Petition die unterstützt werden sollte
Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!
--- Zitat ---
Der aktuelle Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor.
Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer soll wegfallen und die Entscheidung darüber,
ob Musikunterricht hochschul-/berufsvorbereitende "Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist,
würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.
Das bedeutet, dass sich sämtliche freiberuflich Unterrichtende (auch Honorarkräfte an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen)
über die Inhalte und Motive ihres Unterrichts rechtfertigen müssten und möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen
falsch eingestuft werden würden.
Jegliche Unterrichtsleistung würde daraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich berufsaus-, bzw. fortbildend (dabei ohne Gewinnerzielungsabsicht!) ist.
Falls nicht, wäre sie als Freizeitgestaltung mit 19% Ust zu versehen.
--- Ende Zitat ---
Bitte großzügig weiterleiten ... und unterschreiben natürlich
Bleibt gesund
Beate
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