Nachtrag zu meinem gestrigen Eintrag hier.
So wie ich das heute nun lesen konnte, geht es bei diesen weitergehenden Tierschutz-Kontrollen um die Nachverfolgbarkeit von toten Tieren. Wurde gestern bereits beschlossen.
Jedes verendete Tier muss zwingend eine Ohrmarke bekommen, damit bei Kontrollen des Kadavers jedes tote Tier zurückverfolgt werden kann zum Tierhalter.
Dadurch sollen Rückschlüsse gezogen werden vom Zustand der toten Tiere auf eventuelle Vergehen in der Tierhaltung.
Das bedeutet im Klartext, dass wieder mal jemand großügig mit meiner Zeit und Rohstoffen (Ohrmarken, die wir bezahlen müssen) umgeht. So muss also künftig auf jeden Fall jedes verendete Saugferkel nach seinem Tod eine Ohrmarke verpasst bekommen. (Normal müssen sie spätestens beim Absetzen, also Trennen von der Mutter, gekennzeichnet werden; wir machen die Ohrmarken aber bereits einige Tage vorher beim Impfen mit rein.)
Super !
Wörtlich genommen, sind totgeborene Ferkel nicht umfasst, dass sie auch markiert werden müssen. Vom Sinn her aber doch wg. Rückverfolgbarkeit.
Sind wir mal gespannt, ob da noch einer drauf kommt und es genauer definiert.
Ist Geflügel auch gekennzeichnet ?
Da spürt man doch förmlich das "Wohlwollen", das unserer Branche da rundum entgegenschlägt, oder ?!

Margret