Soweit ich das weiß, werden in der Familienversicherung nur Ehegatten mitversichert und die Kinder.
Bei allen Krankenversicherungen, kann man sich auch freiwillig versichern lassen. -DAS geringe Einkommen z.b. Unterhalt nach Scheidung etc. muß durch Einkommensteuerbescheid belegt werden) dann wird der Mindestsatz fällig ca. 200-250 Euro im Monat. Einfach bei bisheriger Krankenkasse nachfragen.
Bei einer Anstellung auf dem Betrieb (geht soviel ich weiß nur, solange ihr nicht verheiratet seid) richtet sich der Krankenkassenbeitrag nach dem Gehalt das bezahlt wird. Geht jedoch auch unter 451 Euro, wenn der Angestellte angemeldet wird. Die Beiträge zur Krankenkasse sind niedrig Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte, wie bei einer normalen Vollzeitbeschäftigung.
Eigenes Beispiel aus 2011 Gesamtbrutto 235
Abzüge Krankenkasse 19,28/Rentenversicherung 23,40/Arbeitslosenversicherung3,53/Pflegeversicherung 2,29
ARBEiTGEBER zahlt die gleichen Abzüge (bzw. ein bißchen weniger) dh. Gesamtkosten für Sozialversicherung ca. 100 Euro
Das sinvollste und sicherste für dich ist, festzulegen wieviel Stunden du auch dem Betrieb arbeitest x Stundenlohn = dein Brutto
Dann laufen Beiträge in die Rentenkasse du bist krankenversichert, also alles so, wie wenn du weiterhin auswärts weiterarbeiten würdest. Egal wie es weitergeht entstehen für dich keine Nachteile, wie fehlende Beitragszeiten, Erfüllung der Rentenanwartschaft, etc., du kannst in deiner Krankenkasse bleiben, es ist wie wenn du deinen Arbeitgeber wechselst. UND deine Verluste halten sich in Grenzen, falls es zu einer Trennung kommt. (in verschiedenen Boxen nachzulesen, wie es manch einer ergangen, nachdem sie jahrelang unbezahlt mitgearbeitet hat)
Imogen