Es ist ja eigentlich eher eine Haftpflichtfrage, aber was ist mit Besuchern (eingeladen und unfreiwillig/uneingeladen) auf dem Hof?
Unsere Altenteiler haben oft Besuch. Was passiert, wenn die z.B. in den Wohngarten der AT möchten und an der Böschung oder auf der Treppe stolpern? Es ist ja Betriebsgelände?
Und wie sieht es mit den Spielgefährten der Kinder aus?
Der TA, der im Stall über eine Forke fällt oder von einer Kuh getreten wird?
Hallo Martina,
du hast es schon erkannt, die Unfallversicherung der LBG deckt die Haftung gegenüber Besuchern nicht ab. Altenteiler sind allerdings versichert, wenn sie auf dem Hof mitarbeiten und dabei einen Arbeitsunfall erleiden.
Für Besucher (auch Kinder) ist evtl. Eine Haftpflichtversicherung nötig, um evtl. Ansprüche abzudecken.
Wichtig ist aber das Beseitigen von Gefahrstellen auf dem Hof, um es garnicht erst soweit kommen zu lassen. Die LBGen beraten gerne auch vor Ort zum Thema Kinder- und Seniorensicherheit. Manche LBGen vermitteln auch günstige Haftpflichtversicherungen. Einfach mal bei deiner LBG nachfragen.
Gruß
LBG