Autor Thema: *Betreuung * nach Unfall oder Tod  (Gelesen 8669 mal)

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Offline Beate MahrTopic starter

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*Betreuung * nach Unfall oder Tod
« am: 07.09.04, 12:36 »
Hallo

angeregt durch das Posting von Maria
und meinen eigenen Erfahrungen :( habe ich eine Frage.

Warum gibt es von Seiten der BG - LKK keine
psychologische Betreuung nach Unfällen oder Tod für die
Familienangehörigen oder Betroffenen ? ? ?

Mein Mann hatte in der Zeit im KKH schon an seinem
** Zustand ** zu knabbern.
Die Ärzte haben ihm gesagt
=> sind sie froh dass der Arm noch dran ist  ...
Toll ... aber es hat niemand mit ihm über das
=> Wie geht es weiter ....
gesprochen, medizinisch schon  :-\ aber sonst  :-[ :(

Auch jetzt wo sich immer mehr herrausstellt,
dass Behinderungen bleiben ist er und auch wir als Familie alleine.

Gerade über diese ** Nachsorge ** mache ich mir meine Gedanken
gerade weil wir davon betroffen sind

Es sind doch einige hier, die ein ** Leben nach dem Unfall ** führen.
Wie geht es euch - - - oder wie ging es euch nach den Unfällen
hattet ihr psychologische Betreuung ???
Diese Frage geht auch an die , die den Tod des Partners
zu verkraften haben.

Herzliche Grüße
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline SuHe

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Re:*Betreuung * nach Unfall oder Tod
« Antwort #1 am: 07.09.04, 15:02 »
Hallo Beate,

ich wäre schon froh gewesen, wenn die BG nach einem Unfall meines Mannes unmittelbar zu Beginn der Ernte 2003 (und wir haben 100 % Mähdruschfrüchte) die selbstbeschaffte Ersatzkraft so lange übernommen hätte, wie es mir der Sachbearbeiter mündlich zugesagt hatte.
Aber nein, mündlich gilt nicht...
Die Bürokratie war entnervend!!

Meine Erfahrung ist, die Bearbeiter, die auf den Hof kommen, kennen sich aus. Diejenigen, die vom Büro aus die Entscheidungen treffen, haben von Landwirtschaft keine Ahnung. Die Argumente waren dürftig und unzutreffend. Weiterhin waren Rechenfehler in der Abrechnung.

Enttäuschung pur !!!!!

Wie sagte doch ein Berufskollege aus eigener Erfahrung zu mir: "Die Berufsgenossenschaft ist doch ein Witz !"  

Ich möchte mit dieser Erfahrung keinem zu nahe treten, aber der Stress mit der BG hatte mir so zugesetzt, dass ich Mühe hatte, den Kopf einigermaßen oben zu haben.

Viele Grüße
Susanne

Offline Hein

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Re:*Betreuung * nach Unfall oder Tod
« Antwort #2 am: 07.09.04, 20:57 »
hallo SuHe
Ähnlich erging es uns beim Einsatz einer Dorfhelferin und der Abrechnung mit der Alterskasse. Mündliche Zusage - Klar, alles kein Problem - später mussten wir nachzahlen.
Ich habe denen irgendwann entnervt am Telefon gesagt, dass wir zukünftig unsere Arbeitsunfälle 2 Wochen vorher anmelden, damit im Büro genügend Zeit ist ,sich was auszudenken.
MfG      Hein
viele Grüsse     Hein

Online Frieda

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Re:*Betreuung * nach Unfall oder Tod
« Antwort #3 am: 07.09.04, 21:09 »
Hallo Hein,

gute Idee 8)

Ich hab nach dem Unfall von meinem Mann das Gefühl gehabt, daß das Ausfüllen von 10 seitigen Fragebogen - und zwar gleich sofort-  das Wichtigte für die LBG ist.
Als ob ich da sonst keine Sorgen gehabt hätte.

Und die Anerkennung von Erwerbsminderung ist auch so ein Witz. Aber ein schlechter.
Viele Grüße,

Jesus verspricht: Ich bin bei euch alle Tages eures Lebens bis ans Ende der Zeit (Mt 28,20)

Offline Beate MahrTopic starter

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Re:*Betreuung * nach Unfall oder Tod
« Antwort #4 am: 07.09.04, 21:23 »
Hallo

ups ... wie seid ihr denn drauf  ::) :-X

Ihr habt da  Themen für 2 neue Boxen angefangen  8) 8)

Fragebogen

und

Erwerbsminderung

duckundweg ......

Gruß
Beate

Wegen der Fragebogen ....

1. sind alle betrieblichen Daten bekannt -
warum muß ich dann die Fläche belegen  ::)

2. steht der Unfallhergang im KKH Bericht
wird interesant ... weil ich z.b. gar nicht dabei war ... wie soll ich den Ablauf erklären ....  ??? :-[

Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Online Frieda

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Re:*Betreuung * nach Unfall oder Tod
« Antwort #5 am: 07.09.04, 22:11 »
Ja, ich weiß, ich bin etwas von Thema abgewichen.

Ich hab jedenfalls das Gefühl gehabt, daß bei der BG keiner weiß, was auf einem Landwirtschaftlichen Betreib los ist, wenn der Betriebsleiter ausfällt. Und ich weiß bei uns aber schon Bescheid.

Aber es ist trozdem nicht zu vergleichen, wie wenn ein Angestellter einen Unfall hat. Ist das schon schlimm genug, aber im landwirtschaftlichen Betrieb ???

So hab ich zu der Verantwortung in "meinen" Bereichen auch noch die Verantwortung in den Bereichen meines Mannes übernehmen müssen. Klar hat mein selbstbeschafter Betriebshelfer, die Arbeit (in dem Fall das Füttern ) übernommen, aber die letztendliche Verantwortung ist doch bei mir gelegen.

Und die Arbeit muß weitergehen, es besteht keine Möglichkeit sie zu unterbrechen.Womit ich wiede bei den Extrabegründungen für Betriebshilfe an Sonntag und Feiertagen wäre. Unsre Kühe haben da auch Hunger ::)
Viele Grüße,

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Offline Beate MahrTopic starter

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Re:*Betreuung * nach Unfall oder Tod
« Antwort #6 am: 07.09.04, 22:31 »
Hallo

meine Rede ...  ;D  :o  ::)  :-[

Also doch eine neue Box zum Thema Fragebogen


ganzbreitgrins ..........

Gruß
Beate

die froh ist, dass sie mit diesem dicken Hals nicht alleine dasteht  :P
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Offline SuHe

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Re:*Betreuung * nach Unfall oder Tod
« Antwort #7 am: 07.09.04, 22:55 »
 ;) ;)

wenn ich nun schon dabei bin, mir den FRUST von der Seele zu schreiben...:
 
Datenschutz gibt es innerhalb der Sozialversicherung LKK, Alterskasse und BG nicht!

Die Sachbearbeiterin der BG machte Übernahmekosten für die selbst beschaffte Ersatzkraft davon abhängig, ob Beitragszuschuss zur Alterskasse bewilligt war und ein Einkommensteuerbescheid vorlag.....

Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun ??

Verrechnungen zwischen Beitragszahlungen zur ALterskasse mit Erstattungen von der BG stellten dann aber für die Behörde ein fast unüberwindbares Hindernis dar. - Obwohl alle Angaben von allen Bearbeitern im Computer einzusehen sind.

Eine Befreiung von der BG ist leider nicht möglich.

So, nun halte ich wieder meinen  :-X

Bleibt schön gesund !!!




LBG

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Re:*Betreuung * nach Unfall oder Tod
« Antwort #8 am: 10.09.04, 15:21 »

Hallo Beate,

ich wäre schon froh gewesen, wenn die BG nach einem Unfall meines Mannes unmittelbar zu Beginn der Ernte 2003 (und wir haben 100 % Mähdruschfrüchte) die selbstbeschaffte Ersatzkraft so lange übernommen hätte, wie es mir der Sachbearbeiter mündlich zugesagt hatte.
Aber nein, mündlich gilt nicht...
Die Bürokratie war entnervend!!

... telefonische Zusagen können in der Regel nur unter Vorbehalt erbracht werden, da nicht alle entscheidungsrelevanten Tatsachen bekannt sind. Erst nach Eingang des schriftl. Antrages kann eine entgültige Entscheidung getroffen werden

Meine Erfahrung ist, die Bearbeiter, die auf den Hof kommen, kennen sich aus. Diejenigen, die vom Büro aus die Entscheidungen treffen, haben von Landwirtschaft keine Ahnung. Die Argumente waren dürftig und unzutreffend. Weiterhin waren Rechenfehler in der Abrechnung.

Eine Beantwortung ist nur möglich nach Akteneinsicht.

Enttäuschung pur !!!!!

Wie sagte doch ein Berufskollege aus eigener Erfahrung zu mir: "Die Berufsgenossenschaft ist doch ein Witz !"  

Ich möchte mit dieser Erfahrung keinem zu nahe treten, aber der Stress mit der BG hatte mir so zugesetzt, dass ich Mühe hatte, den Kopf einigermaßen oben zu haben.

Viele Grüße
Susanne

LBG

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Re:*Betreuung * nach Unfall oder Tod
« Antwort #9 am: 10.09.04, 15:31 »

Ja, ich weiß, ich bin etwas von Thema abgewichen.

Ich hab jedenfalls das Gefühl gehabt, daß bei der BG keiner weiß, was auf einem Landwirtschaftlichen Betreib los ist, wenn der Betriebsleiter ausfällt. Und ich weiß bei uns aber schon Bescheid.

Aber es ist trozdem nicht zu vergleichen, wie wenn ein Angestellter einen Unfall hat. Ist das schon schlimm genug, aber im landwirtschaftlichen Betrieb ???

So hab ich zu der Verantwortung in "meinen" Bereichen auch noch die Verantwortung in den Bereichen meines Mannes übernehmen müssen. Klar hat mein selbstbeschafter Betriebshelfer, die Arbeit (in dem Fall das Füttern ) übernommen, aber die letztendliche Verantwortung ist doch bei mir gelegen.

Und die Arbeit muß weitergehen, es besteht keine Möglichkeit sie zu unterbrechen.Womit ich wiede bei den Extrabegründungen für Betriebshilfe an Sonntag und Feiertagen wäre. Unsre Kühe haben da auch Hunger ::)


Hallo Dagmar,

in Deinem konkreten Fall müßten wir die Akten sehen. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass Betriebs- und Haushaltshilfe keine komplette Kostenerstattung, sondern nur eine Kostenbeteiligung beinhaltet, d.h. dass der LW gewisse Zahlungen selbst zu leisten hat.

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Re:*Betreuung * nach Unfall oder Tod
« Antwort #10 am: 10.09.04, 16:42 »
Hallo

bleibt immer noch die Frage nach der psychologischen Betreuung ???

Ich weiß aus einer sehr leidvollen Zeit wie wichtig das wäre

Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline LSV

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Re:*Betreuung * nach Unfall oder Tod
« Antwort #11 am: 10.09.04, 17:44 »

Hallo

angeregt durch das Posting von Maria
und meinen eigenen Erfahrungen :( habe ich eine Frage.

Warum gibt es von Seiten der BG - LKK keine
psychologische Betreuung nach Unfällen oder Tod für die
Familienangehörigen oder Betroffenen ? ? ?

Mein Mann hatte in der Zeit im KKH schon an seinem
** Zustand ** zu knabbern.
Die Ärzte haben ihm gesagt
=> sind sie froh dass der Arm noch dran ist  ...
Toll ... aber es hat niemand mit ihm über das
=> Wie geht es weiter ....
gesprochen, medizinisch schon  :-\ aber sonst  :-[ :(

Auch jetzt wo sich immer mehr herrausstellt,
dass Behinderungen bleiben ist er und auch wir als Familie alleine.

Gerade über diese ** Nachsorge ** mache ich mir meine Gedanken
gerade weil wir davon betroffen sind

Es sind doch einige hier, die ein ** Leben nach dem Unfall ** führen.
Wie geht es euch - - - oder wie ging es euch nach den Unfällen
hattet ihr psychologische Betreuung ???
Diese Frage geht auch an die , die den Tod des Partners
zu verkraften haben.

Herzliche Grüße
Beate

Hallo Beate,
wir hatten schon einige Fälle, wenn auch wenige, bei denen die LBG für psychologische Hilfe bezahlt hat. Zum einen weiß ich Fälle, wo derjenige psychologisch betreut wurde, der den Unfall erlitten hat und auf Grund seiner Unfallfolgen psychologische Hilfe braucht. Zum anderen kann es sein, dass auch jemand psychologische Hilfe bekommt, der einen Unfall verursacht hat und damit verständlicherweise nicht zurecht kommt. Dass diese Fälle sehr selten vorkommen, liegt, so glaube ich, nicht daran, dass die LBG dies nicht anerkennen würde, sondern dass die Betroffenen nicht unbedingt angeben, dass dies die Folgen eines Arbeitsunfalls sind. Aber das ist meine persönliche Vermutung.

Gruß Michael