Autor Thema: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?  (Gelesen 34585 mal)

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Offline Steinbock

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #15 am: 27.04.14, 07:46 »
Hallo Doris,
ich habe kein "Schlupfloch" gefunden, somit zahlt Göga die LAK-Beiträge für mich ein ;).
Irgendwie finde ich schon, dass diese "Zwangsversicherung" auch sein Gutes hat, so sehr man
sie auch kritisieren kann.

In Deinem Falle würde ich, wenn's familiär irgendwie geht, wieder an Deine alte Arbeitsstätte
zurückkehren. Viele haben diese Möglichkeit nicht, nach 11 Jahren noch den alten Arbeitsplatz
"offen" zu haben.

Elisabeth
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Nelly

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #16 am: 27.04.14, 08:33 »
Ich habe mich Anfang des Jahres arbeitslos gemeldet. Mit ALG1 bin ich jetzt ein Jahr befreit. Würde sooooooo gerne wieder arbeiten gehen, finde aber nix.

Nell

Offline Milli

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #17 am: 27.04.14, 09:18 »

Nelly komm zu uns,hier gibts Arbeit genug. ;)


Offline Smart

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #18 am: 27.04.14, 09:51 »
Was sagt dein Arbeitgeber? Sind 10 h-Wochen überhaupt möglich? (ich mein bei uns - auch Staat - gibts nur halbe oder ganze Stellen, da der Arbeitgeber die anderen Anteile wieder unter den Kollegen und Kolleginnen "verschachern" will und muss, d.h. entsprechende Vertretungen auf die anderen Stellenanteile).
Warum vier Vormittage? Wäre es nicht möglich ein bis zwei ganze Tage zu arbeiten, grad in Anbetracht der Fahrtzeit? Und für diese Tage ggf. auch externe Betreuung zu organisieren? Oder vielleicht kann die Oma einen Tag die Woche doch auf die KInder achtgeben?

Hast du in deinem Beruf Kundenkontakt oder arbeitest du z.B. beim Finanzamt (sensible Unterlagen)? Wenn nicht, ggf. gibt es die Möglichtkeit, dass du Telearbeit machst?




Offline Paula73

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #19 am: 27.04.14, 17:07 »
Nach diesem Schlupfloch haben sicher schon viele gesucht und sollte es sie gegeben haben sind sie inzwischen sicher auch gestopft. Vielleicht solltest du erst einmal mit deinem Chef eine Aussprache suchen und sehen was tatsächlich von dir erwartet wird  , wenn du eh vor hast in einigen Jaheren in den Beruf zurück zu gehen.

Ich und mein Partner sind nicht verheiratet, jeder ist in den eigenen LW Betrieb eingebunden - in regelmässigen Abständen bekomme ich Briefe von der Versicherung ob ich nicht doch inzwischen verheiratet wäre und mein Mann zahlungspflichtig. Da werden sie wohl warten müssen .....

Offline Tina

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #20 am: 27.04.14, 17:32 »
Moin Doris,
wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du 11 Jahre raus aus dem Beruf und willst noch fünf Jahre dranhängen ???
Ich stell mir das schwierig vor, denn auch bei Vater Staat geht die Entwicklung weiter.
Du weißt aber auch um die Vorteile der Alterskasse?
Dorfhelferinneneinsatz ist möglich, eigenen Rente (wenn auch nicht viel - aber das ist ein anderes Thema), Rehakuren.
Ich finde das auch richtig, das Ehefrauen selber einzahlen müssen und damit wenigsten etwas für die eigene Altersvorsorge getan wird.
In vielen Familien/Betrieben wird das eben nicht gemacht.
Ich würde mich da mal beraten lassen, auch inwieweit vorherige Tätigkeiten angerechnet werden.
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tina
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Offline Erika

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #21 am: 27.04.14, 17:35 »
Wer regelmäßig monatlich über 400 Euro verdient, kann sich auf Antrag von der Alterskasse befreien lassen. Es genügt also schon ein sogenannter Minijob.

Ob dieser Minijob auch im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb sein kann, das weiss ich leider nicht. Zusätzlich zum Lohn aus dem Minijob fallen natürlich monatlich die Zahlungen an die Bundesknappschaft an.

Offline gammi

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #22 am: 27.04.14, 17:53 »
...die Familienversicherung in der Krankenkasse fällt dann aber auch wieder weg.

Die Absicherung ist wichtig. Aber bei der Alterskasse ist in meinem Augen für die Frauen das Hauptproblem, dass wenn sie wieder arbeiten gehen sie zu wenig Pflichtbeiträge bezahlt haben und deshalb - was Doris ja auch so meint - für die Zeit nix bekommen und somit umsonst eingezahlt haben. Eine Verrechnung mit anderen Rentenansprüchen gibt es eben nicht. Das sehe ich als das größte Problem.
Das war auch der Grund warum ich damals als die Bäuerinnenrente eingeführt wurde, mich habe durch eine private Versicherung befreien lassen. Weiß nicht ob es eventuell in der Richtung noch ein Schlupfloch gibt?

Die eigene Absicherung ist sicher eine gute Idee gewesen. Freiwillig hätte es vermutlich wirklich niemand gemacht.
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Offline Milli

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #23 am: 27.04.14, 17:57 »

gammi,die Familienversicherung bleibt,die Kinder sind über den Vater weiterhin bei der LKK versichert,die Mutter unabhängig davon,mit eigenem Verdienst bei einer anderen KK.

Selbst privat versichern ging meines Wissens nach nur eine begrenzte Zeit.




Offline gammi

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #24 am: 28.04.14, 10:08 »
Braucht man nicht 15 Jahre um überhaupt etwas zu bekommen?
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Offline Steinbock

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #25 am: 28.04.14, 11:10 »
@ Doris

Gibt es bei Euch an der Grundschule keine Mittagsbetreuung?
(Gibt's bei uns schon jahrelang und wir wohnen hier ziemlich weg vom "Schuss")
Kostet hier nur ganz wenig. Dann würden Deine Kinder evtl. zusammen um 13.00 Uhr
von der Schule heimkommen.

Ich glaube, eine längere Berufspause wie 11 Jahre würde ich nicht
wagen, um den Wissensfortschritt nicht ganz zu verpassen.
(Sage ich mal so, ohne Dich und Deinen Beruf zu kennen)

Elisabeth
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Offline gina67

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #26 am: 28.04.14, 12:06 »
Braucht man nicht 15 Jahre um überhaupt etwas zu bekommen?

...ja die braucht man, aber Einzahlungen in andere Rentenversicherungen werden angerechnet-
Hier ist das ganz gut beschrieben:
http://www.svlfg.de/40-leistung/leis02_ak/leis0202_ak_rente/leis020203_ak_ar_mifa/leis02020301_ar_mifa_wz/index.html

Ausserdem kann man einen Beitragszuschuss beantragen.
siehe hier:
https://www.svlfg.de/50-vmb/vmb04/vmb0402/index.html

@Tina
deinen Beitrag unterschreib ich voll und ganz.

LG Gina

Offline mogli

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #27 am: 28.04.14, 13:19 »
Da muss ich wiedersprechen! 5 Jahre ist die Mindestbeitragszeit. Ist bei mir so. Ich habe noch einige Monate nachbezahlt, weil ich die Anwartschaft nicht ganz erfüllt habe. Große Sprünge kann ich damit nicht machen- aber immerhin. Allerdings bekommt man auch bei Arbeitsunfähigkeit die Rente nicht früher.
Liebe Grüße Helga

Offline Tina

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #28 am: 28.04.14, 14:16 »
Hallo Doris,
wenn Du nicht in die Alterskasse einzahlen willst, musst Du ja irgendwie anders vorsorgen, die Pension steigt ja nicht, wenn Du nicht arbeitest, oder?

@alle: ich möchte doch mal eine Lanze für die Alterskasse brechen: Es ist keine Rente wie in der gesetzl. Rentenversicherung, sondern nur eine Teilabsicherung.
Und die Landfrauen haben darum gekämpft, das die Frauen da auch selber abgesichert sind! Es soll Familien geben, wo die Frauen kurzgehalten werden.
Und im übrigen stehen ja da auch noch andere Leistungen zu Buche.
LG
Tina
LG
Tina

Nelly

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #29 am: 28.04.14, 17:49 »
Habe bisher immer nur wenige Monate am Stück eingezahlt. WEnn´s hochkommt zusammengenommen vielleicht 1,5 Jahre. Ich sehe dieses Geld auch nie wieder. Gerne würde ich wieder arbeiten gehen und es fuchst mich so, dass es nicht klappt (und ja ich möchte in NRW bleiben, am besten 50-100 km um meinen Wohnort).

Nell