Autor Thema: Existenzgründung - Ich AG - usw  (Gelesen 8994 mal)

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Offline Beate MahrTopic starter

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Existenzgründung - Ich AG - usw
« am: 18.09.03, 12:48 »
Hallo

aus aktuelem Anlaß ;)
mach ich mich schlau ...

Dazu hab ich ein paar tolle Seiten im Netz gefunden

http://www.bmwi.de/Navigation/existenzgruender.html

http://www.existenzgruender-netzwerk.de/

http://www.bfe-muenchen.de/

http://www.diht.de/inhalt/themen/starthilfe/unternehmensgruendung/index.html

Also ich bin für heute beschäftigt ...

Gruß
Beate

Für Kommentare fehlt mir die Zeit ;) sorry
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© Ernst R. Hauschka

Offline Beate MahrTopic starter

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Re:Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #1 am: 18.09.03, 13:39 »
Hallo Luna

du hast mich da auf eine Idee gebracht ...

www.arbeitsamt.de

dort findet frau auch

http://195.185.214.164/ex/

Dort über ->allgemeine Hinweise zu -> Existenzgrüngung

Ach und dann hab ich da noch eine Suchmaschine
gefunden ...
da kann man z.B. mit dem Ursprungsberuf nach Weiterbildung suchen

http://berufenet.arbeitsamt.de/kurs_suche.html

das Teil ist der Hammer ... echt was da so angeboten wird ...
da kommt keine AGRARBÜROFACHFRAU ;) mit  - > SORRY

Gruß
Beate
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Offline peka

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Re:Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #2 am: 18.09.03, 21:33 »
Hallo Beate,
da hast du wirklich tolle Links aufgetan.

Vielleicht sollte ich mir doch noch mal überlegen, ob ich mein Hobby als Mietköchin nicht doch irgendwann mal professionell aufziehe.

peka
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Offline Beate MahrTopic starter

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Re:Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #3 am: 27.10.03, 09:59 »
Hallo

die ICH - AG soll auch für Landwirte möglich sein !!!!

Lest doch mal hier ...

Hartz macht’s möglich –
die Ich-AG als Chance für arbeitslose Nebenerwerbslandwirte



Mit dem Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt,
dem sog. Hartz-Gesetz wird seit 01. Januar dieses
Jahres auch die Gründung von selbständigen
Existenzen gefördert.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Abhängigkeit der
Arbeitslosen von Lohnersatzleistungen des
Arbeitsamtes zu beenden. Hier eröffnen sich u.U. auch
für arbeitslos gewordene Nebenerwerbslandwirte
Chancen auf einen Existenzgründungszuschuss.


http://www.lwk-hannover.de/printview.cfm?id=3269&print=yes

Das liest sich viel versprechend  ::)
bleibt nur zu klären was das Arbeitsamt dazu sagt :(:(:(

Gruß
Beate

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Offline peka

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Re: Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #4 am: 09.03.05, 14:53 »
Álles gar nicht so einfach!!!

Ich möchte zum 1.4. meine Dienstleistung als Mietköchin gewerblich anmelden.

Aber niemand weiß Bescheid!

Stadt - Gewerbeanmeldung: Da muss ich erst mal Erkundigungen einholen. Rufen sie nächste Woche noch mal an.

Handwerkskammer: Wir sind nicht zuständig.

IHK : Wir schicken Ihnen Material zu.            Wenigstens etwas.

Finanzamt: JA, es muss angemeldet werden.

Ich falle wohl durch sämtliche Raster. Es scheint keine Mietköchin / Kochfrau ihre Tätigkeit angemeldet zu haben.

Weiß von euch jemand Rat? Oder kennt eine Mietköchin die legal arbeitet?

Ich bin für alle Tipps dankbar
peka

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Offline Beppa

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Re: Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #5 am: 09.03.05, 15:04 »
Meine Mutter war über die Beratung bei IHK voller Lobes. Die haben ihr wohl sehr helfen können. Aber leider ist sie keine Mietköchin.

Uschi-

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Re: Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #6 am: 09.03.05, 15:06 »
Steuerberater und Arbeitsamt ?

SHierling

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Re: Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #7 am: 09.03.05, 15:33 »
Hallo,
kann sein, das eine Mietköchin gar kein Gewerbe braucht, weil sie als Freiberufler gilt .

 Dozenten, Künstler, Anwälte, Steuerberater und solche sind z.B. Freiberufler, die zahlen keine Gewerbesteuer und müssen auch kein Gewerbe anmelden, sondern nur beim Finanzamt angemeldet sein. Bei Programmierern - wenn ich jetzt mal davon ausgehe, daß "für jemanden ein Programm schreiben" oder "für jemanden eine Webseite bauen" ähnlich gehandhabt wird wie "für jemand kochen" ist das sogar so, daß von Amt zu Amt unterschiedlich ist, ob und wo man gemeldet sein muß also Hamburg anders als Berlin etc....
Also am besten Finanzamt UND Gewerbeamt fragen, genau wie Du das gemacht hast, und wenn die nix wissen, einfach erstmal anfangen, man hat 3 Monate Zeit, bis die erste Steuererklärung (hier monatlich zum 11ten per PC) raus muß. Den Kram von der IHK bekommst Du sowieso, egal was Du tust, die gehen da recht verschwenderisch mit um...
Als ich Leasingschweine anmelden wollte als Gewerbe, hab ich 3 Ämter verschlissen - eins davon hat aufgegeben (die IHK), die anderen beiden widersprechen sich heute noch - beim Gewerbeamt bin ich landw. Nebenerwerb und Handel, beim Finanzamt bin ich Gewerbebetrieb (nicht-landw.). Noch nicht raus ist, ob ich Handelskammer, Landwirtschaftskammer, und wenn ich noch etwa ein Tonschwein verkaufe auch Handwerkskammer zahlen soll...(damit hab ich dann ganz sicher keinen Cent mehr über...)

Auf den oben verlinkten Seiten (bmwi!) steht auch noch eine ganze Menge nützliche "Wegbeschreibung" in die Selbständigkeit, alles auch online auszufüllen, und man kann sich auch zusätzlich CD und Hefte schicken lassen - damit ist man an sich rundum gewappnet, versichert und untergebracht - inklusive GuV und "Konzept" (Businessplan) zur evtl. Vorlage bei der Bank etc.

Grüße & viel Erfolg
Brigitta
« Letzte Änderung: 09.03.05, 15:37 von SHierling »

Offline peka

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Re: Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #8 am: 15.03.05, 09:49 »
Nun bin ich schlauer:

Als Mietköchin kann / muss man Gewerbe anmelden. Es fällt unter Dienstleistung im Haushaltsnahen Bereich.

Wichtig sind die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Habe ich über die Landfrauen gemacht!

Da ich in den Haushalten der Auftraggeber koche brauche ich keine Abnahme der eigenen Küche, bzw auch keine Extra-Küche.

Es kann losgehen!

liebe Grüße
peka


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Melinda

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Re: Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #9 am: 15.03.05, 10:50 »
Jetzt werde ich mir erst mal einen Namen? Slogan? für mein " Ein - Frau - Unternehmen " überlegen,
Ein Elfchen für Peka:

Mietköchin
Koch gesucht?
Ich koche gerne.
Ich koche für Sie
Peka

Bitte eigenes Logo entwerfen, wegen Copyright


[gelöscht, Archiv unter www.baeuerinnentreff.de]
« Letzte Änderung: 15.03.05, 10:59 von Melinda »

Melinda

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Re: Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #10 am: 15.03.05, 10:58 »
Wichtig sind die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Habe ich über die Landfrauen gemacht!

Eventuell ist auch ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt erforderlich.
Und die Anmeldung des Landwirtschaftlichen Nebenbetriebs bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Köchin ist leider keine künstlerisch, wissenschaftliche (freiberufliche) Tätigkeit. Finanzämter legen den Begriff freiberuflich sowieso sehr eng aus. Der Nachweis für die wissenschaftlich künstlerische Tätigkeit eines Parfumeurs ist beispielsweise jährlich zu erbringen.


[gelöscht, Archiv unter www.baeuerinnentreff.de]
« Letzte Änderung: 15.03.05, 11:03 von Melinda »

manurtb

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Re: Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #11 am: 16.03.05, 14:04 »
Bei Programmierern - wenn ich jetzt mal davon ausgehe, daß "für jemanden ein Programm schreiben" oder "für jemanden eine Webseite bauen" ähnlich gehandhabt wird wie "für jemand kochen" ist das sogar so, daß von Amt zu Amt unterschiedlich ist, ob und wo man gemeldet sein muß also Hamburg anders als Berlin etc....
Bei denen kenn ich nur: Mit Studium Freiberufler, ohne Studium Gewerbeanmeldung.

Melinda

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Re: Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #12 am: 16.03.05, 17:34 »
:D
Es gibt sogenannte "Katalogberufe"
Diese sind namentlich in §18 EStG
als freiberufliche Tätigkeit aufgeführt.
Leider wird dabei häufig übersehen,
dass diese Liste freiberuflicher Berufe sinngemäß mit dem Satz
"...und ähnlicher Berufe." endet.  ::)

Wie so oft, ist also
die Kenntnis der genauen Texte
und Durchsetzungsvermögen erforderlich!  ;D

[gelöscht, Archiv unter www.baeuerinnentreff.de]
« Letzte Änderung: 16.03.05, 17:53 von Melinda »

SHierling

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Re: Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #13 am: 16.03.05, 19:20 »
Ja, genau so klang das auch in unserem Existenzgründerseminar - Fallweise unterschiedlich.

Zitat
Die Gerichte haben vor allem drei Kriterien entwickelt, um in solchen Zweifelsfällen die freiberufliche von der gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen:
 - Freie Berufe sind Dienstleistungsberufe; sie vertragen sich also nicht mit Massenproduktion und Handelsgeschäften.
 - Freie Berufe erfordern eine höhere Bildung oder schöpferische Begabung. Entscheidend ist dabei, dass der Beruf üblicherweise eine Hochschulausbildung erfordert – auch wenn die Freiberuflerin im konkreten Fall Autodidaktin ist.
 - Freie Berufe hängen weniger vom Kapitaleinsatz ab als vom persönlichen Arbeitseinsatz des Betriebsinhabers. Er muss eigene Fachkenntnisse haben und auch die volle fachliche Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag behalten. Wer 100 Angestellte hat, kann damit ebenso wenig Freiberufler sein wie der Geschäftsmann, der von seinen Angestellten Systemsoftware entwickeln lässt, selber aber gar nicht programmieren kann.


Bei der Dienstelstung ohne Massenproduktion und Handel fiele die Köchin dann also rein,
 bei der "üblicherweise Hochschule" wieder raus, und
beim Kapitaleinsatz dann wieder rein.
 
Urteile raussuchen kann sicher auch helfen - aber bis man überhaupt Gewerbesteuer zahlt, ist es eh ein weiter Weg - wer macht schon vom Fleck weg 24.000 Euronen im Jahr ...

Grüße
Brigitta

Offline peka

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Re: Existenzgründung - Ich AG - usw
« Antwort #14 am: 16.03.05, 22:37 »
Ich war heute beim Gewerbeamt und habe meine Tätigkeit als " Mietköchin, haushaltsnahe Dienstleistung" angemeldet.

Ein Gesundheitszeugnis gibt es nicht mehr, nur noch Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Und die sind ausreichend laut dem Herrn des Gesundheitsamtes.

Ich bin jetzt auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Man ( Frau ) hat ja nicht nur Freunde. Und da die Mund - zu - Mund - Propaganda mittlerweile ziemliche Ausmaße annimmt, kann mir nun niemand was anhängen -> Schwarzarbeit!

Ich fühle mich damit wohler.
peka
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