Hallo,
wir können derzeit bei SM sehen, dass auch mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht alles so ganz einfach ist. Es war alles gut zusammen und geregelt, dachte mein Mann, und dann machte erst mal die Bank Probleme. Das hat sich jetzt aber beruhigt. Zumindest führen sie die überweisungen aus, die mein Mann dort in den Briefkasten wirft. Aus meiner Sicht ungünstig war/ist auch, dass Gögas Schwester ebenso eine Vollmacht hat. Sie wohnt aber über 200 Km entfernt und kümmert sich kaum

. Erst hatte es mein Mann so drauf, dass er sich dauernd sich mit seiner Schwester abstimmen wollte. Jetzt hat er wohl begriffen, dass das nutzlos ist und macht die Sachen alleine.
Nicht zu unterschätzen sind auch die Entscheidungen, die derjenige treffen muss, der die Vorsorgevollmacht bekommt. Hier ist es jetzt so, dass mein Mann bevollmächtigt ist. Es klingt so einfach, wenn in der Patientenverfügung drin steht, dass man keine lebensverlängernden Maßnahmen möchte, aber wo ist da die Grenze? Es geht ja dann auch wieder um Lebensqualität. Den Tropf kann niemand verweigern, da hieße, den Patienten verhungern und verdursten zu lassen. Bei SM (sie ist 90) stand neulich OP an weil ein Tumor auf dem Harnleiter den Abfluss verhinderte. Die OP ablehnen hieße, zuzulassen, dass es zum Nierenveragen kommt und sie vergiftet würde. Teilweise ist sie desorientiert, dann aber auch wieder den Umständen entsprechend einigermaßen gut drauf.
Eine andere Sache ist, dass sie dann immer aufstehen will und aus dem Bett klettert. 4 oder 5 mal musste sie schon vorsorglich zur Untersuchung ins Krankenhaus, weil sie gestürzt war. Nun muss doch überlegt werden, ob sie angeschnallt wird, wenn sie allein ist. Darüber entscheidet aber ein Richter. Das sind alles so Überlegungen, die für den Bevollmächtigten nicht einfach sind und manche möchte man vielleicht am liebsten auch nicht treffen müssen.
LG
Luna