Autor Thema: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?  (Gelesen 34590 mal)

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Offline muliane

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #30 am: 28.04.14, 18:16 »
Hallo Nelly,

was sind denn Ersatzschulen?
Da sind in NRW 23 Stellen für Realschullehrer ausgeschrieben?
LG
 
"Großer Geist, bewahre mich davor, über einen Menschen zu urteilen, ehe ich  nicht eine Meile in seinen Mokassins gegangen bin."
(Indianerweisheit)

Offline martina

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #31 am: 28.04.14, 19:19 »
Ich mache es andersherum, ich zahle Alterskasse und habe beide Minijobs freiwillig auf Rentenversicherungsbasis. Sprich: für meine Arbeitgeber bleibt alles gleich, aber ich bekomme halt meinen eigenen Anteil für die RV abgezogen und baue somit meine Anwartschaft aus.

Vollzeit rentenversichert werde ich sicher so schnell nicht wieder arbeiten können, aber die Minijobs laufen nebenher, warum soll ich mir die nicht anrechnen lassen?

Online LunaR

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #32 am: 28.04.14, 19:40 »
Hallo,

ich weiß ja nicht, wie es bei der Alterskasse mit der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit geregelt ist, erlebe aber immer wieder bei Frauen, dass sie lieber auf 450 €-Basis arbeiten, um keine Beiträge in die Rentenversicherung zahlen zu müssen, weil sich die Rente nicht lohnen würde. Da vermisse ich den Blick auf die Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit. Diesen Part habe ich schon immer für sehr wichtig erachtet (vielleicht, weil es bei meinem früheren Beruf oft Thema war). Bin dann ja auch genau in diese Situation gekommen und froh gewesen, das Anrecht auf eine Reha und auch die vorgezogene Rente zu haben. Tendiere darum auch zu Martinas Sicht und würde dazu sagen, das ist es mir wert.

Als Gegenstück haben wir einen Fall in der Verwandtschaft einer  seit ca. 20 Jahren mitarbeitenden Ehefrau (nicht LW). Keine Gehaltszahlung um die Sozialkosten etc. zu sparen. Beide sind privat Kranken versichert. Nun kommt beim Ehemann langsam die Panik auf. Es ist ja nur eine Rente zu erwarten und die Beiträge für 2 private Krankenversicherungen zu entrichten.

Den Wert einer eigenen Rente oder auch den Anspruch auf EU-Rente weiß man oft im vorgerückterem Alter mehr zu schätzen.

LG
Luna
Es ist sehr beglückend, sich mit kompetenten Menschen auszutauschen.

Ein lieber Gruß Luna


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Nelly

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #33 am: 28.04.14, 21:15 »
ERsatzschulen sind bspw. Montessorischulen, Waldorfschulen oder Schulen in privater Trägerschaft.
Habe eben auch geguckt. Die meisten sind viiiiiiiiiiiiel zu weit weg, da könnte ich nicht fahren und meine Fächerkombi war generell 2x dabei.....

Habe schon Montessori und Waldorf hinter mir. Da wäre ich unglücklich. Das sind für mich fremde Planeten. Bald kommen aber die Ausschreibungen fürs nächste Schuljahr.......

Nell

Nelly

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #34 am: 09.05.14, 11:06 »
Hallo,
ich bin jetzt kranken-wie rentenversicherungstechnisch über das Arbeitsamt versichert, die sind jetzt quasi mein Arbeitgeber und zahlen ein. Momentan gibt es wieder feste Stellen im Schulwesen und ich baue gerade fleißig an den Anschreiben. In 4 Wochen weiß ich mehr und bin dann vielleicht schon auf dem Weg zur Beamtin.....

nell

Offline Tina

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #35 am: 09.05.14, 12:33 »
@Nelly:
für die Rentenversicherung muss man meines Wissens fünf Jahre nachweisen, um Rente zu bekommen. Das dürfte doch bei Dir schon wegen der Kinder kein Problem sein.
LG
Tina
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Tina

Nelly

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #36 am: 09.05.14, 12:56 »
Ich arbeite fast durchgängig seit 2007 + Kinderzeit.....passt sicher!!!

Nell

Offline gammi

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #37 am: 09.05.14, 14:14 »
Habe bisher immer nur wenige Monate am Stück eingezahlt. WEnn´s hochkommt zusammengenommen vielleicht 1,5 Jahre. Ich sehe dieses Geld auch nie wieder.

Das war der Grund meiner Frage.............................................
Enjoy the little things

Nelly

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #38 am: 09.05.14, 20:14 »
Ahhh, anderrum also. Stehe heute eh ein bischen auf dem Schlauch!!!!!

Nell

Offline Entlein

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #39 am: 04.01.15, 08:01 »
Hallo Doris,
Deine Sorgen kann ich Dir nehmen: Du bekommst neben der Pension eine Rente ausgezahlt, solange sie nicht die von Dir theoretisch erreichbare Höchstpension (volle Pension bei vollen Dienstjahren) übersteigt. Erst dann wird angerechnet. Rechtsgrundlage wird unverzüglich nachgereicht...
Was bist Du denn für eine Beamtin und in welchem Land? Gern auch per PM.
LG,
das Entlein

Offline Entlein

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Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
« Antwort #40 am: 04.01.15, 08:34 »
Guckst Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html.
Ein praktisches Beispiel habe ich auch: mein Mann  ;D .
LG,
das Entlein