Hallo
ich hab nach einer passenden Box gesucht aber nichts gefunden ... es geht um
Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten bei der gesetzlichen Rente Ich zackere seit 2 Jahren mit der gesetzlichen Rentenversicherung rum ... Kontenabgleich und so ...
Gestern kam der neuste Bescheid
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wir haben geprüft, ob und welche der angegebenen Zeiten für die
gesetzliche Rentenversicherung erheblich sind und nach den
gesetzlichen Bestimmungen anerkannt werden können.
Erziehungszeiten
Wir haben geprüft, ob Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten anzuerkennen sind.
Für Felix Mahr
geboren am 22.01.1990 :
Die Zeit vom 01.05.1995 bis 21.01.2000
kann nicht als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt werden,
weil in dieser Zeit
eine mehr als geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde
und keine Pflichtbeiträge vorhanden sind.
Für Susan Mahr
geboren am 02.04.1992 :
Die Zeit vom 01.05.1995 bis 01.04.2002
kann nicht als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt werden,
weil in dieser Zeit
eine mehr als geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde
und keine Pflichtbeiträge vorhanden sind.
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Sind die bescheuert

mehr als geringfügig selbständig !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nur weil ich Ehefrau eines LW bin .....
Es wurden doch Beiträge zur LAK entrichtet .... erst über GöGa später dann selbst
1.5.1995 deshalb, weil da die 3 Jahre Erziehungszeit ( Susan) um waren, ab 1.5. wurde dann LAK bezahlt
Was würdet ihr machen

Widerspruch einlegen
das sind immerhin 83 Monate an Berücksichtigungszeit die fehlen
Bin mal auf eure Meinung gespannt .... betrifft euch ja auch ...
Liebe Grüße
Beate