Autor Thema: landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente  (Gelesen 59960 mal)

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Offline SuHe

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Re:landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente
« Antwort #15 am: 13.12.03, 20:59 »
Guten Tag,

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterskasse ist auf Antrag möglich !

Befreiungsgründe von der Versicherungspflicht zur Alterskasse nach § 3ALG sind:

1. Die Befreiung wegen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen

2.Die Befreiung wegen Kindererziehung

3.Die Befreiung wegen der Pflege eines Pflegebedürftigen

4. Die Befreiung wegen Wehr- oder Zivildienst

5. Die Befreiung wegen nicht zu erfüllender Wartezeit

Bei der Alterkasse kann jederzeit eine unverbindliche Rentenauskunft eingeholt werden.

Die Dauer der Versicherungsbefreiung bleibt bestehen, solange die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Sobald der Befreiungsgrund wegfällt, entsteht die Versicherungspflicht zur Alterskasse erneut.

Ich habe mich von der Zahlung zur Alterskasse dadurch  befreit, dass ich im landwirtschaftlichen Betrieb meines Mannes rentenversicherungspflichtig angestellt bin, (Lohn über 400 Euro monatlich ab 01.04.2003, der Grenzwert für 2004 liegt noch nicht vor). D.h. allerdings auch, dass der Betrieb den halben Unternehmerbeitrag für mich an die LKK bezahlt.

Bei der Entscheidung sind allerdings neben der Rente auch  Ansprüche wie z.B. Kuren, Betriebs- und Haushaltshilfe zu berücksichtigen, des Weiteren ob ein Beitragszuschuss zur Alterskasse gezahlt wird.
Auch ist bei der "Riesterrente"  u.a. eine Voraussetzung, dass in die Alterskasse eingezahlt wird.

Bei der Alterskasse  können "Hinweise zur Befreiung von der Versicherungspflicht" angefordert werden, die weiterführende Ausführungen zu den oben genannten Punkten beinhalten.
Die Alterskasse steht auch telefonisch für Fragen zur Verfügung.

Soweit meine Gedanken, ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht .  :o :o

Einen schönen 3. Advent wünscht

Susanne
 

Offline SuHe

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Re:landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente
« Antwort #16 am: 15.01.04, 22:39 »
Alterssicherung für Landwirte = Pflichtversicherung für Bäuerinnen ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die 1995 durchgeführte Reform der Alterssicherung für Landwirte für rechtmäßig erklärt. Danach ist die Versicherungspflicht von Ehegatten, auch wenn sie nicht in der Landwirtschaft mitarbeiten, verfassungsgemäß. Den 1995 erstmals eingeräumten Anspruch der Bäuerinnen auf eine eigene Rente werten die Karlsruher Richter als legitimes Konzept der Sozialversicherung. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass beide Ehegatten im Alter auch eine volle Rente erhielten und eine doppelte Beitragslast daher gerechtfertigt sei. Insbesondere ließen die Richter den Vorwurf einer "Familiendiskriminierung" nicht gelten. Die Erziehungsleistung werde bei der Alterssicherung berücksichtigt, hieß es in einer Pressemitteilung.
Der monatliche Pflichtbeitrag zur landwirtschaftlichen Rentenversicherung liegt 2004 bei 201 EUR, wobei einkommensabhängige Zuschüsse bis zu 60 % gewährt werden.
Geklagt hatte die Ehefrau eines Landwirts, die zwar den Haushalt führte und die Familie betreute, aber keine landwirtschaftliche Arbeit leistete. (15.01.04)
aus: top News von top agrar

Unter  www.dlz-agrarmagazin.de  findet ihr auch das Urteil, der Bericht ist noch ausführlicher.

Grüße
Susanne

Offline reserlTopic starter

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Re:landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente
« Antwort #17 am: 15.01.04, 23:22 »
Volle Rente ???

Was bekommen Eheleute als landwirtschaftliche Rente,
die jetzt nach 35 Beitragsjahren in Rente gehen?
Hat jemand eine Zahl?

Die Altersrente meiner Schwiegereltern liegt knapp über 550 Euro. ::)
lieben Gruß
Reserl



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Offline mary

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Re:landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente
« Antwort #18 am: 16.01.04, 07:45 »
Hallo Reserl,
bekommen das beide miteinander?
Hast du gestern den kleinen Artikel in der PNP gelesen, wo noch eingeflickt wurde, dass dieses System ja sehr hoch vom Staat finanziert wurde.
Da bekomme ich immer Auswanderungsgelüste nach Österreich, die Pension, die ein österreichischer Bauer erhält ist schon eine andere und er hat auch nicht mehr eingezahlt, als wir.
Dieses System kann sich langfristig einfach nicht mehr tragen, die Kinder der Bauern zahlen in die anderen Rentenkassen ein (dabei sind die Bauern ja in Richtung Nachwuchs ein bisserl über dem bundesrepublikanischen Durchschnitt) und dieses System blutet aus, weil der Strukturwandel eine Verschiebung bei Betragszahlern und Empfängern macht, die einfach irgendwann nicht mehr geht.
Ein heutiger Bauer muss in der Regel seine Eltern über den Austrag mitfinanzieren, den Betrieb erhalten und weiterausbauen, seinen Lebensunterhalt verdienen, Kindern eine gute Ausbildung ermöglichen und für sich selbst auch noch eine eigene gute Alterssicherung schaffen, weil er sich nicht vorstellen kann, dass der eigene Nachwuchs mal das auch noch leisten kann.
Und nebenbei werden die Preise ständig gesenkt,
die Gewinne werden sicher nicht mehr, ein grosser Teil ist ja inzwischen schon vom Staat finanziert, jeder Bauer schlingert immer stärker in Abhängigkeiten rein, die nicht gesund sind.
Aber wir haben leider keinerlei Mitspracherecht.
herzliche Grüsse
maria

Offline reserlTopic starter

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Re:landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente
« Antwort #19 am: 16.01.04, 07:54 »

Hallo Reserl,
bekommen das beide miteinander?


Ja, Maria.
Das ist die Rente der Alterskasse für beide zusammen. ::)

Deshalb würd mich interessieren, wie hoch die Rente jetzt ist, wenn beide Rentenbeiträge einbezahlt haben.
Angeblich ist sie ja zusammengerechnet auch nicht viel höher. ???


Den Artikel in der Zeitung werd ich mir noch raussuchen.
Ich bin auch überzeugt, das das nicht mehr lange gutgehen kann, weil durch den Strukturwandel die Alterskasse einfach überdimensional belastet ist.

lieben Gruß
Reserl



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hejo

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Re:landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente
« Antwort #20 am: 16.01.04, 13:29 »
Hallo Reserl

ich bin schon 42, und damit viel näher an der Rente.

Meine Frau ist auch seit der Reform (1995 ?) FREIWILLIG
in die Alterskasse eingetreten(worden).

Da man bzw frau sich ab 50 befreien lassen konnte,dauert es noch 8 Jahre bis die ersten Frauen Rente bekommen.Wieviel sehen wir dann.

Mir nutzt es wenig, jetzt schon darüber nachzudenken
ob die heute berechneten Gelder dann auch wirklich
rollen.

Ich war vorige Woche auf einem Vortrag zur RICHTIGEN
Altersvorsorge.
Ehrlich gesagt ,hat mich da nichts wirklich überzeugt.
Es gibt keine Sicherheit heute für DIE richtige Altersvorsorge.

Uns wurde erklärt,daß alle Anlageformen,wie Fonds
oder ähnliche Sachen , die höchsten Verzinsungen in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten gebracht haben und somit auch SICHER sind.
Meine Sicherheit hat andere Kriterien als die Vergangenheit.

So,das war mein bislang längster Eintrag. :-[

Offline reserlTopic starter

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Re:landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente
« Antwort #21 am: 30.01.04, 18:58 »
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Versicherungspflicht
der Bäuerinnen in der Landwirtschaftlichen Alterskasse doch verfassungsgemäß. ::)

Auf der Internetseite des BvG könnt ihr dazu mehr nachlesen:

Bäuerinnen bleiben versicherungspflichtig
lieben Gruß
Reserl



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Offline reserlTopic starter

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Re:landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente
« Antwort #22 am: 23.06.04, 12:55 »

Ich wurde heute gefragt, wie es sich mit der Witwenrente verhält, wenn die Bäuerinnen nun eine eigenständige Rente bekommen.

Bekommt man als Witwe einen Teil der Rente des Mannes ausbezahlt?

Ich meine ja.
Wer weiß genaueres über die Rechtslage?
lieben Gruß
Reserl



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Offline Margret

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Re:landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente
« Antwort #23 am: 23.06.04, 15:13 »
Hallo Reserl,

bei solchen Auskünften kann man gar nicht vorsichtig genug sein!  Ich habe vor vielen Jahren mal in der Branche gearbeitet,  kenn mich aber mit der aktuellen Rechtslage nicht aus.

Deshalb  UNBEDINGT  bei der Landw. Sozialversicherung (Alterskasse- Leistungsabteilung)  nachfragen;
am besten gleich mit den Daten  und dem Aktenzeichen.

(Alles andere weckt event.  falsche Hoffnungen usw.)

So kann man die konkrete Lage einschätzen,  denn Leistungsgewährung hängt ja immer/oft  von  MEHREREN  Faktoren ab.

Grüße
Margret

Offline Gitta

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Hallo reserl,

kannst du mir sagen, wieviel ich außerlandwirtschaftliche verdienen muß (Geringste Einnahme), um von der Versicherung befreit zu bleiben??

Vielleicht hast du ja irgendwelche Infos??

Danke
Gitta
Wer das Ziel nicht kennt, kann den Weg nicht finden.
Liebe Grüße
Gitta

albert werner

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Hallo und Guten Morgen alle Zusammen,

FREIE WAHL DER KRANKENVERSICHERUNG BZW,
ALTERSVERSORGUNG AUCH FÜR DIE BAUERN !

Ein wichtiges Thema der Tagung in „Kloster Roggenburg“ am 08.03.2003
Erinnert Ihr Euch.

Veränderungen sind zwangsweise notwendig.
Dies war auch der Grund warum der ABL gegründet wurde,
weil man sich nicht mehr länger von den Lobbyisten des Bauernverbandes
gängeln lassen wollte. So der Vorsitzende Sepp Bichler damals.

Was ich als Gast erleben musste erinnert aber genau an die Situationen
die man auf allen Verbandstagungen erlebt.
Die Lobby macht Kritiker Mundtod und bringt sie zum Schweigen.
Also ist es bei der ABL genau so wie im Bauernverband.

Da fällt mir besonders  der Karl ein, der als einer der wenigen Älteren erkannt hatte,
dass die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen die Bauern in den Ruin treiben.
Selbst mir ging es so, dass ich wegen meiner Äußerungen angegangen wurde.
(Ich war der mit der Mistgabel dem Strohhut und dem Protestschild um den Hals)

Als gärtnerischer Unternehmer, wir gehören auch zur Landwirtschaft, gehe ich seit 1984 gegen die Zwangsversicherungen an.
Meine Prozesse kann ich schon gar nicht mehr zählen.
Alle verloren! 
Die Richterschaft wird von der Politik dahin gedrängt Entscheidungen zu treffen, dieses Unrechtssystem am Leben zu erhalten.
Die Bauern Tod zu machen, weil man an die Grundflächen möchte.

Mein letzter Antrag wurde noch vor Weihnachten vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen, aber auf
5 Seiten begründet.

Der Präsident Herr Papier des BverfG argumentiert folgendermaßen:
Zitat:

„Eine Eigentumsverletzung kommt nur in Betracht,
wenn die Zahlungsverpflichtungen den Betroffenen in der Weise übermäßig belasten
und seine Vermögensverhältnisse so grundlegend beeinträchtigen, dass sie eine erdrosselnde Wirkung haben. An einer solchen Wirkung fehlt es hier.“

Wer das richtig liest kommt zur Erkenntnis, dass der Bauer erst bankrott sein muss, Bevor die Politik oder das BverfG etwas unternimmt.

Leute wacht endlich auf!
Sind 15.000Betriebsaufgaben jährlich nicht genug.

In einem von mir angeregten  Gutachten des Bundesrechnungshofes wurde eindeutig ausgesagt, dass bis zum Jahre 2010 sich die Anzahl der Landwirtschaftlichen Betriebe weiter halbierten wird und dass wir 2020 in Deutschland keine Landwirtschaft mehr haben.
Dann gibt es nur noch die Agrarfabriken der Lobbyisten gegen die Ihr so wettert.

Der Bundesregierung geht es in einer Stellungnahme zu diesem Gutachten nur darum:

 „Es müssen Überlegungen angestrengt werden,
 wie die 8.000 Arbeitsplätze in der Sozialversicherung sozialverträglich abgebaut
 werden können.“

„Dennoch sollte man nicht vergessen, dass jährlich 15.000 landwirtschaftliche
Betriebe schließen.“

Den verantwortlichen Politikern geht es nur um den Erhalt  Ihrer Wählerklientel,
da interessieren 15.000 Familienexistenzen gar nicht.

Ich selbst musste unseren seit 1880 bestehenden Betrieb zwischenzeitlich verkaufen, weil ich in den ganzen Jahren runde 300.000 DM Beiträge zu zahlen hätte.
Mein betriebliches Sanierungskonzept wurde genau in dem Moment durch die LSV zerstört, als ich den Betrieb auf gesunde Beine stellen wollt und im ersten Jahr mal Gewinn in Höhe von knappen 6000 DM hatte. 
Das wurde mir dann per  Pfändungsbeschluss abgenommen und ich musste meinen Lebensunterhalt  fremd finanzieren weil dadurch wieder Verlust auflief.
Von der Schuldentilgung für getätigte Investitionen brauche ich gar nicht reden.
Als ich mich dann weigerte zu bezahlen wurde der Betrieb beschlagnahmt und zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben.

Mehr bezahlen als man verdient geht eben nicht, aber das interessiert die in Kassel nicht und die Politiker in Berlin auch nicht.

Als dann  die Zwangsversicherung für die Ehegatten eingeführt wurde ging die Schuldenspirale rapide nach oben.  Man kann nicht aus einem Einkommen, das man gemeinsam erwirtschaftet zwei Beiträge zahlen.

Das noch unabhängig vom tatsächlichen Einkommen, bei uns nach dem Arbeitswert beurteilt, also nach dem was unsere Mitarbeiter verdienen.

In hochzeiten hatten wir bis zu 11 Mitarbeiter mit Fam. Angehörigen und unterm Strich wurde das was wir erwirtschaftet haben von Kassel  abgezockt, ohne Rücksicht auf Verluste.

Durch die notwendige Fremdfinanzierung über die Bank lief bei uns eine Belastung
für Zwangs-Beiträge und Zinsen auf, die zwischen 8 und 10% des „Umsatzes“ lag.

Das alles sollen wir erbringen, obwohl mein Frau und ich bereits durch unsere vorausgegangen Beruftätigkeiten, gelernte Arzthelferin, gelernter Technischer Zeichner Maschinenbau und gelernter Florist, bereits genügend  Rentenanwartschaft erworben hatten, genügend Lebensversicherungen abgeschlossen hatten und in der AOK versichert sind.
Ich weigere mich weiterhin zu bezahlen, weil ich „mein“
Geld für den Lebensunterhalt brauche und nicht für Zwangsversicherungen, die keine Sicherheit bieten.

Zwischenzeitlich liegen uns schon wieder Forderungen im Haus,
die um die 50.000 Euro ausmachen.
Der Gerichtvollzieher schickt uns regelmäßig Vorladungen zur Abgabe der EV, die wir strikt verweigern und jetzt wird uns seit längerer Zeit Beugehaft angedroht.

Also wenn Du die Zwangsversicherung nicht bezahlst, dann geht´s ab in den Knast.

Das ist vorsätzliche Zerstörung der Landwirtschaft.

Mein Vater bekommt nach über 40 Jahren Beitragszahlung gerade mal 334,38 Euro
Rente von der Alterskasse.

Und jetzt empfehle ich Euch mal nachzurechnen wie es Euch geht.

-   Selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen
-   Zwangsbeiträge zu den LSV´s
-   Unterhalt für die Hofübernahme an die Eltern

Wie weit seid Ihr da belastet und verdient Ihr überhaupt noch etwas?
Wie lange könnt Ihr unter diesen Aspekten Euren Betrieb noch erhalten?

Wenn ich jetzt wieder zurückkomme zur Tagung in „Kloster Roggenburg“,
kann ich nur den Kopf schütteln.

Wie Blauäugig die meisten Teilnehmer unter dem Vorsitz von Sepp Bichler mit hoffnungsvollen Blicken auf den Riester Zug aufgesprungen sind kann ich nicht nachvollziehen.

Habt Ihr was erreicht?   
Nein , nichts – außer falschen Hoffnungen geweckt zu haben.

Eine Aussage einer Dame klingt mir noch im Ohr.

Sinngemäß sagte sie:

„Ich bin ja froh, dass es die Alterskasse gibt, so hab ich wenigstens meine Rente und die gebe ich nicht mehr her.“

Ob sie heute auch noch so argumentiert?

Hat diese Kollegin sich zwischenzeitlich mal ausgerechnet, ob Ihr runde 300 Euro Rente pro Monat reichen. oder ob es nicht besser wäre für den gleichen Beitrag eine private (nicht Riester) Lebensversicherung abzuschließen. Die das 3-4 fache an Ertrag bringt?

Es wäre schon lange an der Zeit, dass auch ABL offensiv gegen die Zwangsversicherungen angeht, mit Protesten und Klagen an allen Enden
und nicht mit schönen Reden bei den Lobbyisten (ich erinnere an den Knittel und die Anderen).

Aktuell heute:

Pressebericht des Bauernpräsidenten Hockenberger (LBV Baden-Württemberg)
„Satte Beitragserhöhung“  „ Der Kollaps ist absehbar.“ 
Sozialversicherung in Schieflage.

Er sagt auch, dass letzt schon die Rücklagen angegriffen werden.

Diese Aussage zeugt aber davon, dass sogar er als Präsident ein geblendeter ist.
Es gibt in der LSV keine Rücklagen!!!!!

Der Staat schieß jährlich ca. 4.500.000.000,-  = 4,5 Mrd. Euro Subventionen zu.
Für nur noch ca. 270.000 Landwirte.
Bei Einrichtung der Zwangsversicherungen waren es noch 790.000 Landwirte.

Als Fazit bleibt mit nur der alte Spruch:

„Den dümmsten Bauern wachsen die größten Kartoffeln“.

Anmerkung von mir.
„Bei der Sozialversicherung hat er nur vergessen die Saatknolle zu legen“.

So sehen uns die Politiker.

Wer unterstützt mich im Kampf für unsere freie Selbstentscheidung?
Wer hat ggf. Lust als Nebenkläger in Diverse Verfahren einzusteigen?

Unsere Grundrechte auf freie Entfaltung, Gleichheit, Eigentumsrechte, Allgemeinbehandlung Art. 19 Abs. 1 GG werden verletzt.

Das Grundgesetz hat für uns Landwirte keine Gültigkeit mehr.

Damit muss Schluss sein.

Wir sind Unternehmer wie jeder andere auch,
darum steht uns auch zu,
über unsere persönlichen Belange selbst zu entscheiden.

Da ich hier nicht anonym Posten möchte könnt Ihr mich auch persönlich erreichen.

Albert Kahle jun.
Weppachweg 14
D - 73230 Kirchheim unter Teck
Tel. 07021-6565
Fax. 07021.480865
E-Mail: kahle.blumen@t-online.de

Offline Biobauer

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Hallo,
ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen ,ich behaupte ja schon lange das das landwirtschaftliche sozialversicherungssystem der ruin der landwirtschaft ist.Verbandvertreter ,die man darauf anspricht behaupten ja immer,das die Landwirte das ja so wollen ,aber offensichtlich ist das nicht der fall.
was mich auch immer erschreckt ist diese Arroganz und selbstsicherheit der Mitarbeiter in den Versicherungen ,wenn man sich kritisch äussert wird der hörer aufgelegt,bitten um erklärung ,das man diese obskuren berechnungen nachvollziehen kann werden einfach ignoriert.
Wenn man nicht zahlt weil einfach irgendwas nicht stimmt,wird man gnadenlos vollstreckt,das ist bei mir auch schon der fall gewesen das auf einmal der gerichtsvollzieher vor der türe stand.das komische bzw traurige war dann ,der hat mir dann von vielen fällen berichtet bei landwirten ,die auch vollstreckt wurden ,aber einfach nicht zahlen konnten ,die mussten dann hof verschulden, er sagte halt auch der hammer ist das diese versicherungen sich ihre vollstreckungsbescheide selbst ausstellen können ,jeder normalsterbliche muss da erst ewig aufs gericht rennen und seinen anspruch nachweisen.
Wenn irgendwer  ne idee hätte wie man aus diesen sumpf sich befreien kann,her damit ,weil wenn es so weitergeht löst sich mein gewinn in beiträgen für lsv auf.
servus Herbert
Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung. (Bob Smith, 1962

Offline albert

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hallo....
in den Aufsichtsgremien dieser Sozialversicherungen sitzen doch meistens auch die Verbandsspitzen der Landfrauen  oder auch der Bauerverbande und die tun doch alles zum Wohle ihrer Mitglieder ;D
FNL.lässt grüßen
LG albert

Offline Margret

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Hallo,

ich bin  sehr wohl selber betroffen  von den immer höher werdenden Beiträgen zur LAK,  da sowohl mein Mann als auch ich  Beiträge zur LAK  zahlen  und voraussichtlich noch ca. 25 Jahre zahlen müssen.

Es ist offensichtlich,  dass die  sog.  Schere  (Differenz  zwischen extrem wenigen  Beitragszahlern  und verhältnismäßig vielen Altersgeldempfängern)  in der LAK  am extremsten ausgeprägt ist.

Das heißt tatsächlich,  dass es irgendwann einfach nicht mehr klappen kann mit der isolierten Landw. Sozialversicherung.

Unser aller Problem  wird aber sein,  dass  dann die sog.  Bundesmittel /Zuschüsse des Bundes  nicht mehr so fleißen können  wie bisher.

M.W.  finanziert sich die LAK Baden-Württemberg  (andere Bundesländer  werden ähnlich sein ?)  zu einem sehr großen Teil  (ist es gar  3/4 ?)  aus Bundesmitteln !

Ichfürchte,  dass durch eine  voraussichtlich notwendigwerdende Integration der Landwirtschaftl. Sozialversicherung  in die Allgem. gesetzl Sozialversicherung     diese Bundesmittel  wegfallen  und wir somit noch deutlich mehr zahlen müssen.

Deshalb  glaube ich nicht,  dass wir uns diese Auflösung  wünschen  müssen...

Margret

Offline Margret

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...  und noch eins drauf :

der Bund  kürzt  seine  Bundesmittel  zur Landw. Berufsgenossenschaft (=Unfallversicherung)  drastisch  (bisher  waren  m.W.  54 % Bundesmittel) ,  so dass  im Jahr  2005  mit einer  Beitragserhöhung  um ca.
  25 %  zu rechnen  ist  (zumindest  in Bad.-Württ.)

Ich sehe das so,  dass wir Landwirte  bisher  nicht unbedingt  pauschal  darauf  schimpfen hätten sollen  -  die schlechten Zeiten  kommen  leider erst noch...

Und  das liegt  weniger an der LSV  als vielmehr  an der Agrarpolitik  des Bundes.

Margret