Bäuerinnentreff
Organisation ist alles => Dokumentationspflichten zu CC und Qualitätsmanagement => Prämienantrag bis 2014 => Thema gestartet von: Sunna am 17.03.10, 12:16
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Hallo!
Wer kann mir sagen, wie hoch die Pachtpreise für mitverpachtete Zahlungsansprüche sind?
Vg, Elsa
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Welche Gegend, welches Land, wie hoch sind die Vergleichspachten, welche Zahlungsansprüche...?
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Hallo Matina!
Wir sind im Bayerischen Wald, die Zahlungsansprüche haben einen Wert von 158 €.
Das Landwirtschaftsamt kann keine Angaben dazu machen, der Bauernverband meinte, das müsse jeder selber aushandeln...
Wir wissen nicht, was wir dem Verpächter bieten sollen, so daß es ein fairer Preis für beide Vertragspartner wäre.
Habt ihr selber Grundstücke mit ZA gepachtet?
Viele Grüße, Elsa
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Hallo
wir haben zum 1.7.2010 Flächen gepachtet. Unser Verpächter hat für dieses Jahr noch den Prämienantrag gestellt. Nächstes Jahr stellen wir den Antrag, aber wie ist das mit der Prämie? Müssen wir ihm die ganze Prämie zahlen oder nur die BIPs?
Wir würden ihm die ZAs auch abkaufen, aber das will er nicht so gerne.
Nordlicht
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Bei uns wird das so praktiziert:
Die Zahlungsansprüche werden mitverpachtet und den Antrag stellt also der Pächter.
Es gibt aber einen Vertrag, dass der Pächter die Zahlungsansprüche bei Pachtende an den Eigentümer zurückgeben muß. Ohne topups.
Der Eigentümer verpachtet sie dann wieder an einen anderen Pächter.
Es gibt nur einen Pachtpreis (frei verhandelbar), keine Extrazahlungen für die Zahlungsansprüche, die sind ja als Ausgleich für den Bewirtschafter.
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Nordlicht, ohne Zahlungsansprüche muß die Pacht ja viel geringer ausfallen. Sie, die ZA sind ja für den Bewirtschafter als Finanzausgleich.
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Das sehen bei uns hier in Mittelfranken die Pächter ganz anders und Nachfrage ist genug da. :(