Bäuerinnentreff

Aktuelles Tagesgeschehen => Agrarpolitik => Thema gestartet von: Lexie am 18.02.09, 20:19

Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Lexie am 18.02.09, 20:19
hallo

wisst ihr, mich regt der Milchpreis im Moment gar nicht so sehr auf. Was mir viel mehr stinkt, sind  so sinnlose Beiträge wie Tier-
seuchenkasse, überhöhte Beiträge zur Berufsgenossenschaft, daß wir Frauen auch in ein scheiterndes System der Alterkasse zahlen
müssen, Geld für unsinnige BHV1-Bescheinigungen usw....... Wir haben seit 1995 den Hof, aber für diesen Scheiß (sorry für das Wort)
zahlen wir soviel Geld. Manchmal denk ich mir, warum machen wir das denn alles noch. Soll doch Merkel, Steinmeier, Gabriel und wie
sie alle heißen, schauen, wo sie noch was zu ESSEN für ihr Volk herbekommen. Aber wenn man zu einer Minderheit in Deutschland
(und das sind wir mit nur 3%der Bevölkerung) gehören, interessiert sich halt keiner für einen. Ich glaub auch, dass Sonnleitner und Co.
order von Oben erhalten haben, ja nichts zu unternehmen daß unsere Preise wieder steigen, denn solang das Volk satt ist meutert es nicht.

LG

irgendwie bin ich heut nicht gut drauf ;D ;D
Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Stanzerl am 18.02.09, 20:28
Hallo Lexie,

Zitat
Was mir viel mehr stinkt, sind  so sinnlose Beiträge wie Tier-
seuchenkasse, überhöhte Beiträge zur Berufsgenossenschaft, daß wir Frauen auch in ein scheiterndes System der Alterkasse zahlen
müssen, Geld für unsinnige BHV1-Bescheinigungen usw.......

Ja - da kann ich Dir nur voll und ganz zustimmen...

Dazu kommen noch so überflüssige Arbeiten wie BT-Impfung, Blutproben ziehen, Ohrmarken einziehen (kosten auch nicht zu knapp, wenn man nachbestellt) und und und...  >:( :( :'(

Gruß, Conny

Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Andreas am 18.02.09, 21:38
Hallo,
ich überlege schon, ob ich nicht alle Lastschriftermächtigungen für Alterskasse, Krankenkasse, LKV, Tierseuchenkasse usw. usw.  widerrufe.
Wenn das alle Bauern geschlossen machen würden, da würde es ganz schön krachen.
Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Paula73 am 18.02.09, 21:46
Hallo,
ich überlege schon, ob ich nicht alle Lastschriftermächtigungen für Alterskasse, Krankenkasse, LKV, Tierseuchenkasse usw. usw.  widerrufe.
Wenn das alle Bauern geschlossen machen würden, da würde es ganz schön krachen.


Hm hast du schon mal die LKK mit anderen Kassen verglichen ?  Ich bin jedenfalls bisher mit der LKK besser gefahren, da sie als Kasse mit begrenztem Zugang zählt wird sie bei etlichen Leistungen mit privaten Kassen gleichgesetzt. Termine bekomme ich teilweise 3 Wochen eher als bei der AOK Versicherte.
Manchmal lohnt sich etwas Objektivität ehe man wahllos alles verdammt. LKV ist meines Erachtens keine Pflicht. 
Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: eveline am 23.02.09, 15:07
Paula schreibt :
Zitat
Hm hast du schon mal die LKK mit anderen Kassen verglichen

ja haben wir. Die LKK wie auch die LAK und die LBG sind Zwangskassen. Die Nebenerwerbslandwirte werden von dieser Zwangsorganisation in den Ruin getrieben. Es besteht keinerlei Möglichkeit diesem Horror der LSV zu entrinnen. Deswegen sind diese Kassen auch absolut nicht mit anderen Kassen zu vergleichen, da diese sich nicht den freien Markt ( Wahlmöglichkeit der Kassen ) unterwerfen zu brauchen.

Ganz besonders gegen alle Menschenrechte verstößt die LAK mit der automatischen Beitragspflicht des Ehegatten eines Nebenerwerbslandwirtes, wenn diese/r keine eigenständige Berufstätigkeit nachgeht.Um sich z. B.der Erziehung und Betreuung der Kinder zu widmen.
Kurz gesagt die LSV ist ein Abzockerverein, genauso wie die jüngst als verfassungswidrig eingestufte Zwangsabgagabe an die CMA. Von der ebenso obskuren GEMA oder anderen Körperschaften des Öffentlichen(UN)RECHST ganz zu schweigen !
Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Gitta am 23.02.09, 15:15
hallo

ich muß der eveline zustimmen.
bin auch eine verheiratete Nebenerwerbslandwirtin und immer in griffnähe der "Brüder" in Landshut.

du bist gezwungen, als mutter, einen über 400€ Job nachzugehen, damit die Befreiung noch auf weiteres gilt.

jährliche nachfrage von diesen brüdern garantiert.


manchmal ist die ungerechtikeit himmelschreiend, man müßte auch einen verwaltungsprozeß als musterprozeß anleiern.

gitta
Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: fanni am 23.02.09, 15:36
öhm...........also wir zahlen als Nebenerwerbslandwirte nicht in die LKK, sondern ich bin (noch) mit meinem Mann bei der AOK familienversichert.


Allerdings muß ich jetzt auch mal sagen, dass wir mit der LKK auch immer zufrieden waren.
Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Lexie am 23.02.09, 15:49

Vollerwerbslandwirte werden von diesen Zwangsorganisationen auch in den Ruin getrieben.
Wir sind nur zum Zahlen da.

LG 
Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Paula73 am 23.02.09, 16:27
Vollerwerbslandwirte werden von diesen Zwangsorganisationen auch in den Ruin getrieben.
Wir sind nur zum Zahlen da.

LG 


Warum zahlt ihr nur ein ? Also wir nutzen auch deren Leistungen. Seid ihr nie krank, keine Vorsorgeuntersuchungen, keine Impfungen ?
Ich würde auch nicht unbedingt darauf bauen das, was man später mal von der Alterskasse bekommt fürs Leben reicht, aber das ist bei den anderen gesetzlichen Rentenversicherung auch nicht anders.
Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: eveline am 23.02.09, 16:50
Na Paula 73 was soll denn das ? Bist Du wirklich so Wirklichkeitsfremd ?
Ich würde auch nicht unbedingt darauf bauen das,
was man später mal von der Alterskasse bekommt fürs Leben reicht, aber das ist bei den anderen
gesetzlichen Rentenversicherung auch nicht anders.

Angeblich ist der Landwirt ein freier Unternehmer!? Was soll dann dieser Zwang. Warum nicht wie in der KFZ. Versicherung ? Jeder muß versichert sei, aber er kann frei wählen wo er sich versichern will ? Hast Du schon mal nachgerechnet was Du von der LAK mal als Rente bekommst. Da geht es nicht ohne die Leistungen im Alter die Euch der Hofübernehmer gewährt. Nur mit den Leistungen der LAK- Rente würdet ihr glatt verhungern oder Hartz 4 beantragen müssen! Lächerlich darf ich Dir nur sagen. Da bekommst Du bei der BfA weit mehr bei gleicher Beitragshöhe ! Von Privatversicherungen ganz zu schweigen.
@ fanni ganz schön kühn Deine Mitteilung:
öhm...........also wir zahlen als Nebenerwerbslandwirte
nicht in die LKK, sondern ich bin (noch) mit meinem Mann bei der AOK familienversichert.
Sei froh und schweige, sonst holen die Euch auch noch ! Du betonst noch, ich hoffe für Euch das es so bleibt !
Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: fanni am 23.02.09, 17:25
Wieso kühn??...Das brauch ich nicht schweigen......Mein Mann ist ganz normal krankenversichert, da er eine außerlandw. Arbeit hat, einen Chef usw...........Chef zahlt die Hälfte, als wir nur das Einkommen aus der LW hatten war er sein eigener Chef und zahlte 100% ....bis jetzt hat da soweit ich weiß jeder Anspruch drauf. Wenn ich mehr arbeite als jetzt bin ich sowieso wieder selber versichert. Wo soll denn das anders sein?

Schmeißt doch jetzt bitte Lkk und LAK nicht imnmer in einen Topf.

Im übrigen kann ich mich noch erinnern, der Bruder meines Opas starb an Blinddarmdurchbruch 1932, da sich die Familie keinen Arzt leisten konnte. :'(

Versichert muß nun mal jeder sein, das hat mit dem Milchpreisen nichts zu tun. Mir ist das echt zu polemisch immer nur über die LKK und die Berufsgenossenschaft herzuziehen (übrigens ich wohn in der Nähe von Murnau und sehe einiges an aufwendigsten Rehas , was die Berufsgenossenschaft abdeckt - Gott sein Dank wird in vielen Fällen echt gut geholfen, aber da denkt man erst dran, wenn der Nachbar im Holz verunglückt ist.) . Über die Reform der Sozialversichungen in der Landwirtschaft ist zu an anderer Stelle zu diskutieren und es werden da die Fetzen noch fliegen denk ich.
Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Melkerin am 23.02.09, 17:30
Hast Du schon mal nachgerechnet was Du von der LAK mal als Rente bekommst. Da geht es nicht ohne die Leistungen im Alter die Euch der Hofübernehmer gewährt. Nur mit den Leistungen der LAK- Rente würdet ihr glatt verhungern oder Hartz 4 beantragen müssen!

Nur mal so als Anmerkung:
Auf jeder Fortbildungsveranstaltung wird einem erzählt, dass das Modell "Zahlungen an die Altenteiler" ausgedient hat, weil der/die Hofnachfolger/in sonst zu sehr in der betrieblichen Weiterentwicklung eingeschränkt wäre, man müsse beizeiten selbst was dafür tun ....
Titel: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Paula73 am 23.02.09, 18:48
Na Paula 73 was soll denn das ? Bist Du wirklich so Wirklichkeitsfremd ?
Ich würde auch nicht unbedingt darauf bauen das,
was man später mal von der Alterskasse bekommt fürs Leben reicht, aber das ist bei den anderen
gesetzlichen Rentenversicherung auch nicht anders.

Angeblich ist der Landwirt ein freier Unternehmer!? Was soll dann dieser Zwang. Warum nicht wie in der KFZ. Versicherung ? Jeder muß versichert sei, aber er kann frei wählen wo er sich versichern will ? Hast Du schon mal nachgerechnet was Du von der LAK mal als Rente bekommst. Da geht es nicht ohne die Leistungen im Alter die Euch der Hofübernehmer gewährt. Nur mit den Leistungen der LAK- Rente würdet ihr glatt verhungern oder Hartz 4 beantragen müssen! Lächerlich darf ich Dir nur sagen. Da bekommst Du bei der BfA weit mehr bei gleicher Beitragshöhe ! Von Privatversicherungen ganz zu schweigen.
@ fanni ganz schön kühn Deine Mitteilung:
öhm...........also wir zahlen als Nebenerwerbslandwirte
nicht in die LKK, sondern ich bin (noch) mit meinem Mann bei der AOK familienversichert.
Sei froh und schweige, sonst holen die Euch auch noch ! Du betonst noch, ich hoffe für Euch das es so bleibt !

Bitte erst mal genau lesen, ich habe geschrieben das ich nicht darauf baue.  Und nein ich habe nicht nachgerechnet da es noch fast 30 Jahre hin sind und jetzt eh noch keiner sagen kann was bis dahin mit den gesetzlichen Versicherungen ist. Dafür habe ich privat "vorgesorgt", der Betrieb sollte auch nicht ganz für lau übergeben werden, zusammen mit dem was vielleicht noch von der LAK  noch kommt sollte es gut reichen. Auch ohne die LAK wird es reichen. Der Nachteil einer privaten Versicherung, wenn doch was schief geht steht man schnell ganz ohne Versicherung da, kommt unter Umständen nicht in die gesetzliche. Bei der Krankenversicherung zumindest gibt es diese Fälle bereits.  Und mal ehrlich, wie hoch wäre wohl der Anteil der Bauern die auf freiwilliger Basis, dann ganz ohne Versicherung da ständen, weil das Geld kann man sich ja sparen. Zu welchen Konditionen würde eine private Versicherung wohl Landwirte versichern ?
Zwang hin, Zwang her was bringt es mir sich über Ding aufzuregen die mir nicht schaden und erst mal eh nicht zu ändern sind. Ob ich in diese oder eine andere Kasse einzahle, ich glaube nicht das die Unterschiede sooo groß sind. Mit der LKK bin ich zufrieden, die LAK ist nicht schlechter als andere gesetzlich Versicherungen.
Wen es wirklich so sehr stört, dem steht es frei dagegen zu klagen.
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: fanni am 23.02.09, 20:17
.................und die sich dann wundern warum ihre Krankenkasse keinen Betriebshelfer zahlt >:(.
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: eveline am 23.02.09, 20:45
@ Paula, Du schreibst:
Zitat
Und mal ehrlich, wie hoch wäre wohl der Anteil der Bauern
die auf freiwilliger Basis, dann ganz ohne Versicherung da ständen, weil das Geld kann man sich ja sparen.

Ich habe folgendes geschrieben:
Zitat
Warum nicht wie in der KFZ. Versicherung ? Jeder muß  versichert sein,
 aber er kann frei wählen wo er sich versichern will ?

Also bitte richtig lesen und kommentieren! Dazu ein Tipp was die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft angeht :
http://www.bg-frei.de/ (http://www.bg-frei.de/)
Da gibt es Tipps wie man sich wesentlich billiger ,bei höheren Leistungen außerhalb der LBG versichern kann. Werden bei der dortigen privaten Versicherung die Unfallrisiken abgesichert, hat die LBG das Nachsehen !



Zitatformat geändert
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Marone am 23.02.09, 20:49
Hallo,
ich überlege schon, ob ich nicht alle Lastschriftermächtigungen für Alterskasse, Krankenkasse, LKV, Tierseuchenkasse usw. usw.  widerrufe.
Wenn das alle Bauern geschlossen machen würden, da würde es ganz schön krachen.

Na, wenn ich das hier so von dir lese, von sozialem Gefüge hast du aber wohl noch nichts gehört.
Nach deiner Vorstellung leben wir hier in Deutschland dann auch wohl so wie die Leute in Amerika. Hast du Arbeit, kannst du dir einen Arzt leisten, wenn du krank bist. Hast du keine Arbeit, darfst du nicht krank werden, weil du dir keinen Arzt leisten kannst.
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland muss Sozialabgaben (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, etc.) entrichten, warum sollte deiner Meinung nach der Landwirt eine Extrawurst gebraten bekommen.
Schließlich bist du auch froh, wenn du krank bist und der Betriebshelfer macht deine Arbeit. Und, um das jedem Landwirt zu ermöglichen, ob Großbauer oder fünf Nummern kleiner, sind halt mal alle Landwirte, gemessen an ihrem Verdienst, gefordert, ihren Beitrag zu leisten.
Versteh diese Diskussion sowieso nicht ganz, denn eines ist mal sicher, zahlen will keiner gerne, aber die Leistungen möchte dann jeder in Anspruch  nehmen.

Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: eveline am 23.02.09, 21:15
Nein Marone,
diese Verallgmeinerung kann so nicht stehenbleiben:
Zitat
Versteh diese Diskussion sowieso nicht ganz,
 denn eines ist mal sicher, zahlen will keiner gerne, aber die Leistungen möchte dann jeder in Anspruch  nehmen.

Ich brauche und will keine Leistungen von der LSV ! Nur die LSV zwingt mich ohne Gegenleistung zu Zwangsbeiträgen. Ich habe mit dem Hobby Landwirtschaft meines Mannes überhaupt nichts zu tun. Trotzdem bin ich "Landwirtschaftsgattin " und darf z. B. eine seit zwei Jahren lfd. mtl. Lohnpfändung bei meinem Arbeitgeber für die LAK dulden. Alle Forderungsbescheide der LSV sind egal ob diese noch so unsinnig sind, sofort vollstreckbar und Klagen vor dem Sozialgerichten haben keine aufschiebende Wirkung. Seit fast drei Jahren warten ich und mein Mann auf einen Berufungstermin vor dem Landessozialgericht. Bis dahin heißt es zahlen, zahlen.

Den Witztermin mit dem Richter am Sozialgericht haben wir heimlich auf Tonträger aufgezeichnet. Ein Kabarett ist nichts gegen die Aufführung des Richters. Nebenbei verdonnerte er meinen Rechtsbeistand zu einem Ordnungsgeld von € 500,- wegen ungebühlichen Benehmens vor Gericht ! ??? >:(  Es ist nur gut das wir die Wohnungsadresse des Richters kennen. Dazu ist er ausgerechnet noch Ortsvereinsvorsitzender einer angeblich sozialen Partei !

Zitatformat geändert
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: peka am 23.02.09, 21:21
Hallo,
sicher zahlen wir viel Geld an LKK und LAK. Aber bisher habe ich nur gute Erfahrungen wenn es um Leistungen ging. Vor etlichen Jahren war ich mit dem Jüngsten zur Kur ( ich als Begleitperson). Da ich nicht für die komplette Zeit eine Unterbringung für den Älteren hatte, bezahlte die Kasse die Fahrt ( mein Mann mit PKW) und die zusätzliche Unterbringung / Verpflegung des Großen in der Kurklinik.

Und besonders die Sache mit den Betriebshelfern ( Betrieb oder Haushalt) finde ich sehr wichtig. Ich profitiere momentan davon in dem ich als sogenannte " selbstbeschaffte Ersatzkraft" arbeite, da keine hauptberuflichen frei waren. Die Betriebe bezahlen mich und bekommen es von den Kassen erstattet.
Ein leider sehr aktuelles Beispiel aus den engsten Freundeskreis: Meine Freundin (42 J ), 7 Kinder zwischen 18 und 1/2 J erkrankt im September an Brustkrebs. OP / Chemo / Bestrahlung und keine !!!!!  Haushaltshilfe. Könnt ihr euch das Chaos vorstellen? Ich leider 450 km weit entfernt, keine Mutter / Schwiegermutter die helfend einspringen könnte. Der Mann ist ev. Pfarrer mit mehreren Gemeinden und die Krankenkasse sagt : selbst bezahlen oder Pech gehabt.

Da finde ich das System unserer Kassen schon besser.

peka
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Marone am 23.02.09, 21:34
Na, Eveline.........

wer in einem Sozialstaat lebt, der kann nicht sagen, brauche und will keine Leistungen von der staatlichen Sozialversicherung.
Wer die Kriterien für eine Sozialversicherungspflicht erfüllt, der muss dann halt auch Beiträge einbezahlen. Aber, es hindert doch deinen Mann niemand daran, sein Hobby aufzugeben.

Na, wenn so ein Rechtsbeistand sich vor Gericht nicht zu benehmen weiß, dann selber schuld, wenn er Ordnungsstrafe zahlen muss. ;D
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: eveline am 23.02.09, 21:35
@ Peka

Du berichtest :
Zitat
Ein leider sehr aktuelles Beispiel aus den engsten Freundeskreis: Meine Freundin (42 J ), 7 Kinder zwischen 18 und 1/2 J erkrankt im September an Brustkrebs. OP / Chemo / Bestrahlung und keine !!!!!  Haushaltshilfe. Könnt ihr euch das Chaos vorstellen? Ich leider 450 km weit entfernt, keine Mutter / Schwiegermutter die helfend einspringen könnte. Der Mann ist ev. Pfarrer mit mehreren Gemeinden und die Krankenkasse sagt : selbst bezahlen oder Pech gehabt.


Da gibt es nur einen dringenden Rat: Krankenkasse wechseln. Unsere Krankenkasse (BKK ) zahlt Haushaltshilfe, sogenannte Hilfsmittel in voller Höhe, bei einem Beitragssatz von 12,8 %. D. h. Arbeitgeber 6,4 % und ich auch 6,4 % Beitrag. Durch die verkorkste " Gesundheitsreform zahlen nun mein AG  und ich  15,9 %. Mein Mann ist Rentener und muß nun auch mehr bezahlen, vorher lag er bei 6,4 % plus Rentnerzuschlag von 0,9 %.

Die Landwirte haben nun einmal Pech, dank Kohl und Schröder, das diese nicht wechseln können !

Zitatformat geändert
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: eveline am 23.02.09, 21:40
@ Marone

Das ist eine böswillige Unterstellung , bist Du Beisitzerin in dem Termin gewesen ? :
Zitat
Na, wenn so ein Rechtsbeistand sich vor Gericht nicht zu benehmen weiß, dann selber schuld,
 wenn er Ordnungsstrafe zahlen muss.

Gott sei Dank wurde das Kasperletheater welches der Richter vollführte als Beweis auf Tonträger aufgezeichnet.
Für seine liederliche Prozessführung hat der Richter inzwischen eine Anzeige wegen Rechtsbeugung, Beleidigung, Körperverletzung,
Protokollfälschung  etc. am Hals. Selbst die Protokollführerin stellte sich als  unsere Zeugin zur Verfügung !

Das Ordnungsgeld wird unser Rechtsbeistand nicht bezahlen. Die Protokollführein hat es " vergessen " die Anschrift des Beistandes zu protokollieren. Das Sozialgericht hatte die Frechheit uns zweimal nach der Anschrift unseres Beistandes zu fragen. Wir sind doch keine Denunzianten wie es diese einmal im 3. Reich und in der Ex- DDR zu Hauf gab.
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Paula73 am 23.02.09, 21:41
@ Paula, Du schreibst:
Und mal ehrlich, wie hoch wäre wohl der Anteil der Bauern
die auf freiwilliger Basis, dann ganz ohne Versicherung da ständen, weil das Geld kann man sich ja sparen.

Ich habe folgendes geschrieben:
[b]Warum nicht wie in der KFZ. Versicherung ? Jeder muß  versichert sein,
 aber er kann frei wählen wo er sich versichern will ?[/b]

Also bitte richtig lesen und kommentieren! Dazu ein Tipp was die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft angeht :
http://www.bg-frei.de/ (http://www.bg-frei.de/)
Da gibt es Tipps wie man sich wesentlich billiger ,bei höheren Leistungen außerhalb der LBG versichern kann. Werden bei der dortigen privaten Versicherung die Unfallrisiken abgesichert, hat die LBG das Nachsehen !


Deinen Vergleich mit der KFZ Versicherung hatte ich gelesen und auch so verstanden, nur schlecht zitiert sorry.

Zur BG wir haben heute den Abschluss für 07/08 bekommen. Schon das 2 Jahr sind die Beiträge der BG gesunken. Wir versichern 4 voll AK für gut 3000 €, ich glaube nicht das man auf den freien Markt viel billiger kommt. Betriebsschwerpunkt Milchproduktion.
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: passivM am 23.02.09, 21:47
Anfangs ging es mir ähnlich wie eveline, wegen des "Zwangsbeitritts" der Landwirtsgattin...

Aber im Grunde sehe ich es inzwischen so wie peka. Die Leistungen der LKK sind genau auf den Bedürfnisse der LW zugeschnitten, und am Telefon hat man auch gleich jemanden, wenn man mal da anruft. Der Service ist gut, finde ich. Und: Für lau versichern die anderen auch nicht.

Das mit der Alterskasse gefällt mir besonders gut  8) Mein Mann hat zwar jahrelang immer gemault, dass er für mich Alterskasse zahlen muss, und jetzt - weil wir wegen seiner angestellten Arbeit für einen großen LW Betrieb - mit dem wir nicht verwandt sind, aus der LSV raus mussten  :o obwohl mein Mann seinen Ackerbau in Hessen weiterhin per Lohnunternehmer macht (!),
zahlt er weiterhin FREIWILLIG für mich in die LKK ein. Immerhin. Ich riestere nicht (weil mein Mann das nicht aufbringen wollte), und nach meinem Pflichtteilsverzicht (ist ein anderes Thema) bin ich aber froh, dass er mir wenigstens die LKK weiterzahlt. (Ich bin seinem "Chef" sehr dankbar, dass er sich in dieser Frage argumentativ sehr für mich eingesetzt hat.)
Ich arbeite verdienstmäßig in so einem kleinen Minijob, dass mir das keine Rentenzeiten bringen würde.
(165 Euro bei 15 Wochenstunden - das würde mir in Hessen niemand glauben, aber in Meck-Pomm kann so was angesichts der hiesigen Arbeitslage schon mal vorkommen. - Aber ich sehe es als "Wiedereinstieg" nach der "Familienpause", und der Job macht mir sehr viel Spaß.)

Kurz:
Ich finde es gut, dass die Frau/Bäuerin ihre "eigene" Rente erhält,
und auch die Sache mit den Betriebshelfern. Das ist ideal.
 Und wie gesagt: Für lau gibt es auch woanders nichts !

Andererseits bin ich auch kein Versicherungsfreak,
der sich auf Teufel komm raus so hoch wie möglich gegen alles mögliche versichern will.
Wer weiß, ob wir im Alter überhaupt noch Rente bekommen, und was der Euro dann überhaupt noch wert ist. Aber man kann ja nicht den Kopf in den Sand stekcen, und GAR NICHTS mehr in Sachen Altersvorsorge machen. Die beste Altersvorsorge ist u.a. ein schuldenfreies Haus, ein großer Garten und eine gute Gesundheit.   ...na, hoffen wir es mal...!


uuups - war ich so langsam..? in der Zwischenzeit waren vier(!) weitere Beiträge geschrieben worden, auf die ich jetzt aber nicht mehr eingegangen bin.
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Paula73 am 23.02.09, 21:49
@ Peka

Du berichtest :
Ein leider sehr aktuelles Beispiel aus den engsten Freundeskreis: Meine Freundin (42 J ), 7 Kinder zwischen 18 und 1/2 J erkrankt im September an Brustkrebs. OP / Chemo / Bestrahlung und keine !!!!!  Haushaltshilfe. Könnt ihr euch das Chaos vorstellen? Ich leider 450 km weit entfernt, keine Mutter / Schwiegermutter die helfend einspringen könnte. Der Mann ist ev. Pfarrer mit mehreren Gemeinden und die Krankenkasse sagt : selbst bezahlen oder Pech gehabt.


Da gibt es nur einen dringenden Rat: Krankenkasse wechseln. Unsere Krankenkasse (BKK ) zahlt Haushaltshilfe, sogenannte Hilfsmittel in voller Höhe, bei einem Beitragssatz von 12,8 %. D. h. Arbeitgeber 6,4 % und ich auch 6,4 % Beitrag. Durch die verkorkste " Gesundheitsreform zahlen nun mein AG  und ich  15,9 %. Mein Mann ist Rentener und muß nun auch mehr bezahlen, vorher lag er bei 6,4 % plus Rentnerzuschlag von 0,9 %.

Die Landwirte haben nun einmal Pech, dank Kohl und Schröder, das diese nicht wechseln können !


Bei einer bestehenden Krebserkrankung wird sie die Option "Kasse wechseln" kaum haben.
Was eine Kasse wirklich wert ist merkt man eh erst wenn man sie braucht. Auch wenn es bei der LKK gelegentlich etwas Durchsetzungsvermögen braucht, haben sie bisher immer die benötigten Leistungen gebracht.
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: fanni am 23.02.09, 21:57
hm........zur BG möcht ich auch mal einen persönlichen Beitrag schreiben, der auch dem einen oder anderen nicht gefällt und vielleicht hier rausfliegt,ist mir wurscht!

Wer kennt sie denn nicht die Geschichten, dass mithelfende Polen, die sich z.b. beim Bau eines Stalles den Fuß verletzt haben über Nacht über die Grenze gebracht wurden, weil hier nicht versichert und angemeldet, warum soll es sowas in de Landwirtschaft nicht geben.

Hab ich so eine erlebt,?? ich sags nicht.......aber ich könnte es mir durchaus vorstellen, dass es so was gibt und die gleichen Bauern beschweren sich dann über hohe Beiträge (aber nix einzahlen)....ich schluck auch über meine hohen Beiträge und zahl und baue mit dem Geschäft hier vor Ort und einigen Helfern vom MR. So!
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: fanni am 23.02.09, 22:01




Bei einer bestehenden Krebserkrankung wird sie die Option "Kasse wechseln" kaum haben.
Was eine Kasse wirklich wert ist merkt man eh erst wenn man sie braucht. Auch wenn es bei der LKK gelegentlich etwas Durchsetzungsvermögen braucht, haben sie bisher immer die benötigten Leistungen gebracht.

 @ Paula: Genau und wenn du krank bist, kriegst du nirgends und nix mehr. Meine Mieterin  (noch sehr jung!!), von mehreren Chemos geplagt hat keine Chance auf  Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung.und vieles mehr und das ist aber keine spezifisches landw. Problem. sondern eben ein Problem des sozialen Netzes, abe dafür gibt es ja genügend Politiker, die vollund ganz auf Eigenvorsorge setzen und jeden Solidargendanken ersetzen wollen.
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: passivM am 23.02.09, 22:04
Hallo fanni, wegen der Sache mit dem Polen:

So was ist eine Sauerei...!
..nicht nur wegen der "Solidargemeinschaft",
sondern vor allem auch gegenüber den "Polen" (in Gänsefüßchen, denn es könnten ja auch andere Nationalitäten sein), die wie Vieh ausgebeutet werden. Ein Gaul "fliegt" auch zum Schlachter, wenn er sich einen Knochen gebrochen hat, und ein Mensch wird einfach an der Grenze "ausgesetzt". Das ist kein Maßstab, das ist eine Schweinerei. Aber es gibt mehr "Schweine", als man sich wünschen möchte. Die Frage ist, wo fängt die "Schweinerei" an? Da muss sich jeder selber hinterfragen. Aber das ist ja ein ganz anderes Thema.
Geiz ist nicht immer "geil". Nein. Geiz ist scheiße!  ...hat nix mit der Tugend der Sparsamkeit zu tun... ;)
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: passivM am 23.02.09, 22:10
 :D  Hallo Ihr Lieben!

wegen der Sache mit dem Riestern: Ich hab' tatsächlich nicht gewusst, dass man da schon für 60 Euro im Jahr dabei sein kann. Das haben mir eben gleich mehrere liebe BTlerinnen ge-pm-st...  :D Danke an Euch!  :-* --- Aber JETZT weiß ich 's ja..  ;)
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Katharina am 23.02.09, 22:49
Zum Thema "Polen" möcht ich noch etwas anmerken...

Die BG zahlt nicht in jedem Fall bei Arbeitsunfällen in der Landwirtschaft. Wenn der Betroffene z.B. bezahlten Urlaub in Polen hat und hier in dieser Zeit als Saisonsarbeitskraft tätig ist, ist er in Polen sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber hier muss die Versicherungsbeiträge nach Polen zahlen, was mit einem großen bürokratischen Aufwand verbunden ist.
Bei einem Unfall ist die polnische Sozialversicherung zuständig und die deutsche BG muss nicht zahlen.

Ist zwar nicht logisch, aber europäisches Recht.
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: fanni am 24.02.09, 07:35
Ah das ist echt interessant


aber mir gehts eigentlich darum, dass alle jammern über die hohen Beiträge (sind auch hoch), aber im umgekehrten Sinn, dass ich meine Leute anmelde funzt das nicht immer in gleicher Weise.

Wie schauts eigentlich aktuell aus?? Was haben sie denn so vor die Brüder und Schwestern an den Schalthebeln der Macht, heuer sind Wahlen, gehts nur noch um die Gehälter der Ärzte oder wird auch an die Versicherten gedacht........werf ich jetzt mal in die Runde.

Eine Landwirtschaftliche SV zu reformieren, denk ich ist eine Herkulesaufgabe.
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Gitta am 24.02.09, 12:42
andere frage:

wie ist das eigentlich mit dem beitragszuschuß sei es für die LKK oder LAK?

wo kann ich da nachlesen oder mich schlau machen?

bekommt ein NE Landwirt mit 3 Kindern und eine LF von ca. 40 bis 50ha Zuschuß zu seinem
Beitrag?

Gitta
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Ingrid2 am 26.02.09, 20:03
Ja, es werden alle Einkünfte zusammengezählt, egal ob aus einem Arbeitsverhältnis oder einer selbständigen Tätigkeit stammt, natürlich auch das landwirtschaftliche Einkommen - ohne Berücksichtigung von Freibeträgen.

Ingrid
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Rosi K am 26.02.09, 20:15
Über die LKK kann man meiner Meinung nach nicht so viel Negatives sagen, wenn ich es auch unmöglich finde, dass wir als einzige unsere Krankenkasse nicht frei wählen können. Aber die sind von den Leistungen her gar nicht so schlecht. Ich weiß noch von meinem Vater, der war heilfroh als es endlich eine Pflichtversicherung für Landwirte gab. Früher mussten die sich nämlich freiwillig (privat) versichern. Das war zum einen sehr teuer und zum anderen waren auch hohe Eigenbeteiligungen dabei. Der hat immer gesagt, die Landwirtschaftliche Krankenkasse sei der größte Segen für die Landwirtschaft gewesen.
Was meiner Meinung nach nicht so toll ist, ist die LAK eben gerade für die Frauen auch nicht auf dem Vollerwerbsbetrieb. Da zahlen wir jetzt zusammen den doppelten Beitrag als früher und haben nicht viel mehr Rente als vorher.
Und ich sehs auch mal aus einer anderen Sicht. Meine SE haben nur diese Alterskasse als Altersvorsorge. Da muss der Hofnachfolger ganz schön was berappen, damit die vernünftig leben können. Das ist eine ganz große Belastung, die denke ich manchem Hof schwer zu schaffen macht. Ist nicht so toll, wenn die ersten 700 bis 800 €, die verdient werden jeden Monat an den Altenteiler gehen. Trägt auch nicht immer zum friedlichen Miteinander bei. Ich jedenfalls möchte mal nicht im Alter von meinen Kindern leben, aber wer weiß, was noch aus unseren Lebensversicherungen und allem wird, wenns so weitergeht :-\.
Grüße
Rosi K
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: SuHe am 03.02.14, 13:14
Hallo !

Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft für land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen ändert sich.
Habt ihr auch einen Fragebogen zu den Arbeitstagen und zum Arbeitsentgelt bekommen ?

Wie sieht die Neuberechnung des Beitrags aus ?

Gruß aus Niedersachsen
SuHe
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Beate Mahr am 06.02.14, 10:11
Hallo

ich werde kirre ... und richtig böse ...

Mein aktuelles Hasswort >> Arbeitswertnachweis << zur Beitragsberechnung

Das kann sich nur ein Mann ausdenken - weil logisch ist weiblich (sorry)

Ein Tag = 10 Stunden ist nachvollziehbar ...
dass die Risikogruppen neu gestaffelt werden kann ich auch noch verstehen

Was ich absolut nicht verstehe...
Warum schreibt man keine Liste in der die Gruppen aufgeführt sind ???
also nicht die Liste die auf der HP zulesen sind, weil die stimmt nicht mit den Codes überein

Die BG Nummer ist das eine ... aber zur selben BG Nr. gibt es unterschiedliche Risiko Nr.
und die stehen ganz klein neben der Tageangabe ...

Ich habe 4 Zettel hier liegen ... 2 für 2012 und 2 für 2013 ... dazu 2 BG Nr. und div Risiko Nr.
das habe ich in einem langen Telefonat aufgedröselt - bin mir aber nicht sicher ob das so stimmt  ::)

Zu dem was auf Seite 2 abgefragt wird ... sag ich besser nichts ... sonst platze ich ...

Weiß jemand wo ich mich über diesen Bürokratiewahnsinn  beschweren kann ??? 

Ich muß echt Dampf ablassen ...

Gruß
Beate
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Lexie am 06.02.14, 12:03
Vielleicht sollten wir alle mal bei der BG anrufen und Frust
ablassen, in einem weniger freundl. Ton.
Glaub mir, wenn das alle mal machen, wachen die vielleicht mal auf.

Ich hab mal angerufen und gefragt, warum ich 60€ für allgemeine Arbeiten zahlen soll.
Frage was sind allgem. Arbeiten. Kam zu Antwort: - sind Fahrten z.B. schauen, ob Gerste schon kann gedroschen werden
                                                                         - sind Büroarbeiten
                                                                         - usw.
Na ja, zahlen für das man Arbeiten darf.

LG Lexie
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Beate Mahr am 06.02.14, 15:09
Hallo

so ... wieder 2 Millimeter weiter ...

Also das Problem der Codes ( Risikogruppen) dürfte seinen Schwerpunkt bei Lohnbetrieben haben  ::) 8) :-X

Früher war es so, daß man als Lohnbetrieb einen eigenen PID hatte
und die Maschinen versichert waren z.B. der Mähdrescher

Heute geht das über die Stunden bzw. Tage ...
aber wenn ich kommunale Arbeiten verrichte bei denen z.B. ein Baum aufgeastet wird
ist das keine Grundstückspflege mehr - sondern fällt unter Forstarbeiten
auch wenn der Baum im Stadtpark steht  8)  ::)  :-X

Wobei ... dann müßten die Stunden genau aufgeteilt werden ...
Da ich jetzt 2012 melden muß ...
sollten die gemeldeten Stunden von 2012
durch die Rechnungen au 2012 zu kontrollieren sein
falls das wer kontrolliert ....  :'(  :'(  :'(  :'(

Ironiemodus an
>> ob ich mich für´s Büro auch melden sollte ???
ich könnte ja vom Bürostuhl fallen ... <<
Ironiemodus aus 

Bei den LW Betrieben gibt es auch unterschiedliche Risikogruppen ...
Ackerbau - Grünland - extensiv - intensiv ...
aber das ist wieder eine andere Baustelle  :(  >:(  :'(

Gruß
Beate
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: gammi am 06.02.14, 15:12
Und schlafen wird in Zukunft auch verboten..............denn die meisten Leute sterben im Bett........................(off topic: Lieblingspruch meines Mannes, wenn ich morgens nicht aufstehen will)
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Andreas am 12.05.14, 17:32
BG-Beiträge: Massiver Widerstand gegen Erhöhung

Um eine Prüfung der vielfach fehlerhaften Beitragsbescheide zu ermöglichen, wird den betroffenen Betrieben geraten, zunächst einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid zu erheben. Der Widerspruch kann formlos (Formulierungsbeispiel: Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom xx.xx.2014 Widerspruch ein) unter Angabe des Aktenzeichens erfolgen und ist an die ausstellende Stelle des Bescheides zu übersenden.  Es ist größte Eile geboten, denn in manchen Regionen, in denen die Bescheide schon im April verschickt wurden, läuft die Widerspruchsfrist in wenigen Tagen aus.

 
Anbei ein Muster-Widerspruch
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Gitta am 14.05.14, 00:42
hallo

muß ich nun einen landwirtschaftlichen unfall auch bei dieser neuen behörde melden oder noch in landshut?

gitta
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: samy am 14.05.14, 08:23
Hallo Gitta,

wir melden unsere Unfälle schon immer bei der LSV. Die hat auf ihrer Internetseite gleich ein Formular zum online melden.
Bei Unfällen mit Krankenhaus oder mehr als 3 Tage krank geht dann noch ein Unfallbogen an die Gewerbeaufsicht.
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: Annette am 28.06.21, 22:36
Ich kram die Box aus aktuellem Anlass mal wieder hervor.

Zum 1. April 2021 wurden die Vorraussetzungen sprich Einkommensgrenzen für die Beitragszuschüsse geändert.

https://www.svlfg.de/beitragszuschuss (https://www.svlfg.de/beitragszuschuss)

Mit den neuen Einkommensgrenzen bekommen auch wir wieder einen Beitragszuschuss. Beantragen kann man ihn ja jederzeit, aber wer bis 30.06.2021 den Antrag einreicht,  dem wird er rückwirkend zum 01.04.2021 berechnet - wenn ich das richtig verstanden habe. Vielleicht ist ja die eine oder andere auch davon betroffen und der Steuerberater hat das nicht so auf dem Schirm.

LG Annette
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: frankenpower41 am 29.06.21, 06:24
Daruf hatte uns STeuerberater aufmerksam gemacht.
Wir haben bereits Rückerstattung am Konto.
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: gina67 am 30.06.21, 09:28
Bei uns kümmert sich auch der Steuerberater darum.

Mich ärgert das ich für die Haushaltshilfe, die nach meinem Sturz hier war,  10,-- Euro pro Tag bezahlen muss. Wenn ich krank bin und es kein Unfall ist, muss ich nicht zubezahlen.
Weiß jemand warum das unterschiedlich gehandhabt wird?
Titel: Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
Beitrag von: mogli am 30.06.21, 10:23
Ich hätte jetzt eher umgekehrt gedacht. Keine Zuzahlung bei BG- Fall. Seltsam