Gerade gefunden: Versand von Gutscheinen für FFP2-Masken
Die Bundesregierung sieht vor, dass alle Berechtigten im Januar zwei Gutscheine für jeweils sechs Masken erhalten. Diese sollen von den Krankenversicherungen zugesendet werden. Für die Produktion dieser fälschungssicheren Berechtigungsscheine (Voucher) auf Spezialpapier hat die Bundesregierung die Bundesdruckerei beauftragt. Wann diese Voucher zum Versand durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen vollständig fertiggestellt und ausgeliefert sind, steht noch nicht endgültig fest. Der Versand hat allerdings bereits im Januar begonnen.
Die erste Welle der von der Bundesdruckerei produzierten Gutscheine (Voucher) ist in der ersten Januarwoche bei den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung angekommen. Seitdem werden diese Gutscheine an die betreffenden Versicherten versendet. Diese erste Runde mit insgesamt rund 1,2 Millionen Briefen an Privatversicherte wird voraussichtlich bis zum 15. Januar abgeschlossen sein. Insgesamt sollen rund 3,7 Millionen Briefe an Privatversicherte versand werden. Sie werden in drei Wellen verschickt:
Der Versand soll in drei Wellen erfolgen.
Gruppe 1: Personen ab 75 Jahren. Abschluss voraussichtlich bis zum 15. Januar.
Gruppe 2: Personen ab 70 Jahren sowie diejenigen, die aufgrund einer der in der Schutzmasken-Verordnung genannten Krankheiten angeschrieben werden. Dafür soll die Lieferung der Voucher aus der Bundesdruckerei voraussichtlich um den 20 Januar herum erfolgen. Danach beginnt der Versand an die Versicherten schnellstmöglich.
Gruppe 3: Personen ab 60 Jahren. Dafür soll die Lieferung der Voucher aus der Bundesdruckerei Anfang Februar beginnen. Diese letzte Gruppe kann daher voraussichtlich bis Mitte Februar vollständig bedient werden.
Die Bürgerinnen und Bürger können die Voucher danach in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Diese Gültigkeitszeiträume sollen einen Ansturm auf die Apotheken verhindern sowie die Belieferung und eine geordnete Abholung sicherstellen. In der Apotheke zahlen die Anspruchsberechtigten pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu (eine Maske kostet 6 Euro). Die Abrechnung der Maskenkosten mit der Bundesregierung erfolgt durch die Apotheken direkt über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Wer trägt die Kosten für die kostenlosen und vergünstigten FFP2-Masken?
Die Bundesregierung rechnet bei einem Anspruch von insgesamt 15 Schutzmasken pro Person mit Kosten in Höhe von mindestens 2,5 Milliarden Euro, die aus Steuermitteln finanziert werden sollen.