Autor Thema: Agrardieselentlastung ab 2021  (Gelesen 55659 mal)

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Offline Ingrid1

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #30 am: 05.01.21, 11:23 »
Das mit dem Personalausweis haben wir beide also keine Problem.

Nur aufpassen auf wem die Vergütung geschrieben ist auf den Mann oder die Frau sonst bringt es auch nichts

Bisher konnte ich alles selber machen im Büro aber dank den neuesten Änderungen (Düngeberechnung) kann ich es nicht mehr. Und meinen Mann brauch ich gar nicht fragen. Wenn ich dann unseren privaten Dünge/Pflanzenschutzberater frage, der winkt nur ab auch wenn er es studiert hat

Die Düngeberechnung kannst ja vom Maschinenring machen lassen dann passt sie auch oder von der Erzeugergemeinschaft. Es wird nichts einfacher
@ Bullenmafia
Schöne Grüße von Ingrid

Offline Sternschnuppe

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #31 am: 05.01.21, 11:54 »
Genauso mit den neuen gelben Gebieten! Bei uns ist alles gelb auch wo wir nie Düngen ???? Heißt wir dürfen im Herbst nicht mehr Mist fahren, weil alles Zwischenfrucht braucht. Unser Betrieb besteht zu 80 Prozent Mist im Stall. Die spinnen doch und jetzt noch der Mist mit dem Agrardiesel

Sei froh dass ihr gelbes Gebiet seid - wir sind seit 01.01. rotes Gebiet !!!!!!

Offline martinaTopic starter

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #32 am: 05.01.21, 12:12 »
Und das hat dann mit diesem Thema nix zu tun, das ist ein anderes Gebiet.

Offline annelie

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #33 am: 05.01.21, 16:24 »
Das mit dem Personalausweis haben wir beide also keine Problem.

Nur aufpassen auf wem die Vergütung geschrieben ist auf den Mann oder die Frau sonst bringt es auch nichts


Wir haben eine GbR und sind beide Unterschriftenberechtigte, bzw. jeder von uns ist alleine für die GbR berechtigt. Bisher habe immer ich den Antrag unterschrieben. Ich darf auch den Mehrfachantrag unterschreiben, bzw. durfte.
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Liebe Grüße
Annelie

Offline Steinbock

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #34 am: 06.01.21, 14:16 »
Bei uns kam, wie angekündigt, am 04.01. eine Mail mit der Aufforderung, sich
im Bürgerportal zu registrieren. Man braucht elster-Zertifikat oder E-Ausweis.

Ich habe nichts von einer Übergangsfrist gelesen.

Und bin insgesamt auch angefressen, kaum hat man sich in eine Sache gut
eingearbeitet, wird das Vorgehen wieder komplett umgestellt.
Nachdem ich kürzlich erst mit Elster ein böses Erwachen erlebt habe,
erwarte ich beim Agrardieselantrag auch keine Verbesserung/Erleichterung.
Wer sollte auch Interesse haben, dass für die Landwirtsfamilien etwas einfacher
werden würde?

Was ich nicht verstehe, wie ein landwirtschaftlicher Betrieb ohne Elster-Zertifikat
sein kann.... (hat halt meistens der Steuerberater).
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Offline Flecky

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #35 am: 06.01.21, 15:14 »
Hallo,
ich hatte zur Auswahl Elster, Perso oder E-Mail-Adresse mit Kennwort.
Habe das letzter genommen.

Offline bienchen3

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #36 am: 06.01.21, 15:58 »
Flecky, ich auch
Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind. Albert Schweitzer

Offline martinaTopic starter

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #37 am: 07.01.21, 10:16 »
Heute kam das Mail dann auch bei uns an, aber brav am 04.01. abgeschickt. Da war wohl irgendwo ein Knoten in der Leitung. Gut, ich habe dafür eine gmx-Adresse verwendet, da hakt die Zustellung manchmal, ist mir dann eingefallen. Liest man immer wieder.


Offline Sternschnuppe

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #38 am: 07.01.21, 12:31 »
Bei uns reichte die E-Mail Adresse aus - Passwort musste ich neu vergeben.

Vielleicht braucht man das Elster-Zertifikat später? Beim Antrag ausfüllen?

Offline annelie

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #39 am: 10.01.21, 16:52 »
Da habe ich was falsches gelesen, den Agrardieselantrag kann man, falls man das neue Verfahren nicht macht, nur mehr in Papierform abgeben.
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Liebe Grüße
Annelie

Offline Internetschdrieler

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #40 am: 10.01.21, 23:27 »
Ich habe im Vorfeld gar nichts gemacht und bekam am 4.01 eine Mail vom Zoll-portal. Da hieß es:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen der Zollverwaltung wird die Antragstellung der Agrardieselentlasstung ab sofort als Dienstleistung im Bürger- und Geschäftskundenportal angeboten. Damit wird die Kommunikation zwischen Ihnen und der Zollverwaltung schneller, effizienter und nutzerfreundlicher.

Was müssen Sie tun, um diese Vorteile zu genießen? Registrieren Sie sich einmalig und hinterlegen Sie anschließend Ihr ELSTER-Zertifikat oder Ihren neuen Personalausweis.

Auf Basis, der von Ihnen im Rahmen der Dienstleistung Agrardieselentlasstung erhobenen Daten, haben wir für Sie einen vereinfachten Registrierungsprozess eingerichtet. Bitte öffnen Sie den nachfolgenden Verifizierungslink und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Der nachfolgende Link ist personalisiert und nur für Sie, als Nutzer der Dienstleistung Agrardieselentlasstung bestimmt


Das habe ich gemacht, was mir, wenn auch nicht im ersten Versuch, gelungen ist. Jetzt warte ich noch auf die restlichen Verbrauchsbescheinigungen vom Maschinenring und dann schauen wir mal ob es wirklich "schneller, effizienter und nutzerfreundlicher" wird. Bei letzterem habe ich gestern schon etwas gezweifelt.

Offline Bullenmafia

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #41 am: 11.01.21, 13:14 »
man kann sich beim Zoll anmelden, aber den Antrag stellen geht nicht, da brauchts das Zertifikat oder Perso. laut Steuerberater haben wir das nicht, wir brauchen für den Zoll extra eines. heißt Bauernverband anrufen und hoffen, dass die weiterhelfen können. sonst muss ich bei der Gemeinde den Perso beantragen mit PIN. es ist einfach nur ein Scheiß. Hauptsache genug können die Hand aufhalten und abkassieren. mehr Ärger und Frust als tatsächlich Erstattung beim Zoll.
Ganz liebe Grüße
Petra

Offline Beate Mahr

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #42 am: 11.01.21, 13:56 »
Hallo

ich habe immer noch keine Nachricht vom Zoll  :'( :'( :'(

Ich hab nur einen Hinweis vom RBV

Zitat

Antragsteller, die auf den Serienbrief des Hauptzollamts Dresden reagiert und ihre E-Mail-Adresse
bis zum 10.12.2020 mitgeteilt hatten, benötigen als Voraussetzung für das
vereinfachte Anmeldeverfahren nur noch das zwingend erforderliche ELSTER-Zertifikat.
Ihnen wurde ein Link gesendet.

Eben nicht  ::)  ::).... Ob ich mich nochmal in Dresden melden sollte ???

Bleibt gesund
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline martinaTopic starter

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #43 am: 11.01.21, 14:00 »
Beate, hast Du den Spam-Ordner durchgeschaut?

Bei mir kam die Mail am 08. an, aber mit Datum 04.01., weil ich dafür eine gmx.Adresse habe. Die haben ja öfters auch mal einen Knoten in der Leitung.

Offline gammi

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #44 am: 11.01.21, 14:17 »
Bullenmafia, ich würde erst mal beim Finanzamt anrufen und fragen, ob die dir ein Zertifkat ausstellen.
Das müsste kein Hexenwerk sein.
Deswegen muss man es ja nicht zwingend nützen fürs Finanzamt.
Enjoy the little things