Autor Thema: Wohngeldanspruch  (Gelesen 8630 mal)

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Offline BucherinTopic starter

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Wohngeldanspruch
« am: 23.05.11, 09:53 »
Hallo, Ihr Lieben
ich hätte eine informative Frage und hoffe, dass sich jemand auskennt.
Ich bekomme im Moment Wohngeld, ich wohne in einer 4-Zimmer-Wohnung mit meinen Kindern.
Das Gehalt + Kindergeld von meinem Sohn wird voll angerechnet.
Jetzt überlegt sich mein Sohn, eine kleine möblierte Wohnung zu beziehen.

Wie wirkt sich das nun auf mein Wohngeld aus?
Das Einkommen von meinem Sohn + Kindergeld fällt ja weg, aber ein Familienmitglied fällt auch weg.

Ich finde nirgends bei Wohngeldberechnungen, wie sich das Familienmitglied (4. Familienmitglied = ich + 3 Kinder) auf die Berechnung auswirkt.

Bekomme ich dann nachher im Endeffekt mehr oder weniger Wohngeld?

Bucherin

Offline Solli

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #1 am: 23.05.11, 11:14 »
Hallo,
Du kannst wahlweise auf diesen Link gehen:
www.n-heydorn.de/wohngeldrechner.html und dort mit den aktuellen Zahlen rechnen oder Du rufst bei der zuständigen Stelle an und lässt es Dir telefonisch überschlagen!

Es könnte durchaus sein, dass Du sogar ALGII-Anspruch hast - ich wünsche es Dir nicht! ::)

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen! :)
« Letzte Änderung: 23.05.11, 11:15 von Solli »
Uns hilft kein Gott, unsere Welt zu erhalten - das müssen wir schon selbst tun!

Offline BucherinTopic starter

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #2 am: 23.05.11, 11:39 »
Hallo, Solli

ja das hat mir jetzt die Dame von der Wohngeldstelle auch gesagt, als ich angerufen habe.
Es wird dann überprüft, ob ich überhaupt noch Wohngeld kriege oder Hartz IV beantragen muss.
Nein, wirklich nicht. Das ist das Letzte für mich.
Aber jetzt bekomme ich bei einer Miete von warm 630,00 Euro (Heizung 120,00) 150,00 Euro Wohngeld.
Würde sich das Wegfallen von einer Person wirklich so weit auswirken, dass mir kein Wohngeld mehr zusteht?
Das gibt es doch nicht, oder?
Ach, es ist doch alles so kompliziert. Kann nicht mal was einfach sein?

Traurige und verzweifelte Grüße
Bucherin

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #3 am: 23.05.11, 11:43 »
Solli, wie könnte ich denn berechnen, ob ich Wohngeldanspruch habe oder Hartz IV beantragen müsste?
Gibt es da auch so eine nette Berechnungsformel?

Liebe Grüße
Bucherin

Offline Solli

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #4 am: 23.05.11, 11:55 »
Hallöchen,
nur nicht verzweifeln - man gewöhnt sich an alles!

Beim Wohngeld gibt es eine Obergrenze, die kenne ich aber nicht wirklich, waren das 290 Euro?

Du gibts beim Wohngeldrechner alle Zahlen von Dir ein, die der haben will, drückst auf berechnen und hast das Ergebnis.
Genauso geht das auch mit dem ALGII Rechner und es wird Dir da auch gleich angezeigt, was für Dich eher in Frage käme.

Bei weiteren Fragen stehe ich Dir gern bei!
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Offline Frieda

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #5 am: 23.05.11, 15:13 »
Hallo Bucherin,

auch wenns jetzt off topic ist. So ganz versteh ich das nicht. Du wohnst mit deinen Kindern in einer 4Zimmer Wohnung. Du hast Ferienwohnungen , da brauchst du 100 Garnituren Bettwäsche (wieviel Ferienwohnungen sind das dann?) und dein Mann (der viel Holz machen müsste), wo wohnt der? Irgendwie fehlt mir da der Zusammenhang :-\
Viele Grüße,

Jesus verspricht: Ich bin bei euch alle Tages eures Lebens bis ans Ende der Zeit (Mt 28,20)

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #6 am: 24.05.11, 08:58 »
Hallo Daggl

also: das ist nicht mein Mann, sondern mein Freund. Der hat einen Bauernhof mit Vermietung.
Ich habe 7 Jahre lang auf dem Hof gelebt mit meinen Kindern. Er hat selbst eine Tochter.
Nach heftigen Differenzen zwischen Freund/dessen Tochter und meinen Kindern sind zwei meiner Kinder schon in eine Wohngruppe gezogen. Deshalb habe ich dann eine eigene Wohnung für mich und die Kinder gesucht.
Kriege jetzt von meinem Freund für die Arbeit gerade mal soviel, dass ich wenigstens Krankenversichert bin.
Dazu kommt noch Unterhalt für meine mittlere Tochter und Kindergeld für den Sohn und die mittlere Tochter.
Die Kleinste lebt im Moment gerade in einer Wohngruppe und kommt einmal im Monat übers Wochenende und in den Ferien heim. Den Unterhalt und das Kindergeld für die Jüngste behält das Landratsamt ein.
Deshalb hab ich im Moment grade nur das Allernötigste zum Leben.
Meinen Freund interessiert das nicht eben so doll. Hauptsache, ich arbeite für ihn alles.
Bin aber auf Arbeitssuche, schon weil ich am Ellbogen operiert worden bin (Überbelastung  ???) und das nicht besser wird. Daher Jobsuche im Bürobereich (ich bin gelernte Bankkauffrau).
Das ist jetzt die Kurzfassung. Jetzt bin ich mit meinem Sohn am Diskutieren, denn wenn ich nachher von Hartz IV leben muss, weil er eine eigene Wohnung sucht, seh ich auch nicht ganz ein. Da soll er dann wenigstens noch warten, bis ich einen Job gefunden habe. Bucherin

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #7 am: 24.05.11, 09:13 »
Ach, Daggl

übrigens sind es 5 Ferienwohnungen und 3 Doppelzimmer.
Insgesamt sind es 30 Betten und wenn Hauptsaison ist und fliegender Wechsel, komme ich nicht sofort zum Bettwäschebügeln. Oder wenn mein Ellbogen grade wieder tobt.
Teilweise sind die Gäste nur ein paar Tage da, nicht mal eine Woche.
Da stapelt sich dann die Bettwäsche. Also dreimal pro Wohnung muss ich schon Bettwäsche haben.

Bucherin

Offline Islandskuh

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #8 am: 24.05.11, 09:23 »
Hi!

Mich wundert es das Du überhaupt Wohngeldanspruch hast, so wie ich das lese hast Du mehr Einkommen wie ich und ich bekomme kein Wohngeld und mein Hartz 4 ist nur bei 200 Euro und ich mußte mich bei meinem Mann Familienversichern lassen.

Gruß
Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel, man weiß nie was man bekommt !

Offline Melitta

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #9 am: 24.05.11, 10:28 »
Hallo,
das steht doch schon weiter oben. Entweder bekommt man Hartz IV (und hat keinen Wohngeldanspruch, weil die Mitete vom Jobcenter übernommen wird) oder verdient so wenig, dass man Wohngeldanspruch hat. Ich finde das sich Wundern darüber und deine Nachfrage etwas  ::). Es geht doch um eine Hilfe und Info und nicht um Rechtfertigung, warum man eine Frage hat.

Viele Grüße
Melitta

Offline BucherinTopic starter

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #10 am: 24.05.11, 10:37 »
Hallo Islandkuh,

mein Wohngeldanspruch liegt bei 100,00 Euro und ich glaube nicht, dass ich viel Einkommen habe.
Man muss ja auch noch die Miete und alles mitrechnen.
Auf jeden Fall muss ich jeden Monat so rechnen, dass es grade so rumgeht, meistens reicht das Geld nicht.
Und ich habe bestimmt keine großen Ansprüche, kann mir keinen Urlaub leisten, trinke nicht, rauche nicht, gehe nicht weg. Dass ich für meine Kinder Kleider kaufen kann, verzichte ich auf neue Kleider (mein Geburtstagswunsch dieses Jahr sind neue Unterhosen  :'().
Soviel zu meinen Einkommensverhältnissen.
Übrigens bräuchte ich eigentlich grade eine neue Brille. Kann sie mir aber nicht leisten.
Bucherin

Offline Solli

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #11 am: 24.05.11, 10:53 »
Hallo Bucherin,
wer macht denn den finanziellen Teil bei den Vermietungen?

Anbei noch ein kleiner Hinweis:
Niedriglohn ist strafbar!

Wenn Du Deine Anzahl Stunden durch Deinen Lohn teilst und weniger als 7,50 Euro hast - könntest Du klagen.
Wirst Du vermutlich aber nicht wollen, oder?

Auch wenn ALGII keinem zu wünschen ist, in Deinem Fall wäre es wahrscheinlich besser für Dich!
Du kannst ein Haufen Unterstützung beim Amt beantragen, hast weitesgehend Deine Ruhe, wenns einmal durch ist und brauchst Dich von Seiner Tochter nicht mehr anblödeln zu lassen und Du bist unabängig!
Klar mußt Du Bewerbungen schreiben, aber da Du ja eh suchst, kommt Dir das doch entgegen !?
Und Du kannst Dich viel mehr und besser auf die Suche konzentrieren, weil Du dann auch die Kraft dazu hast!

Also ich hätte Deinem Freund schon lange nicht nur den Job gekündigt, sondern auch die Freundschaft, denk dran, Du hast nur EIN Leben! ;)
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Offline BucherinTopic starter

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #12 am: 24.05.11, 11:50 »
Hallo, Solli
weiß ich doch alles. Aber Schritt für Schritt :'( Ich habe es ja jetzt schon geschafft, eine eigene Wohnung zu haben. Das war ein Riesen-Schritt. Und ich wusste schon, warum ich so Angst davor hatte - finanziell.
Niedriglohn, wenn ich ausrechne, komme ich in der Hauptsaison nicht mal auf 5,00 Euro. Aber ich bin halt das ganze Jahr über angestellt und krankenversichert, wenn nicht soooo viel Arbeit ist. Und früher hat es ja auch gereicht mit Unterhalt und Kindergeld für drei Kids dazu. Nur jetzt wird es halt immer weniger und die Kosten bleiben gleich.
Anzeigen? Wie soll das gehen, wenn man noch zusammen ist. Wie Du schon gesagt hast, ich bin ja schon auf Job-Suche. Auch oder vor allem dass ich nicht mehr so abhängig bin. Und wenn ich die Stunden, die ich arbeite, ordentlich bezahlt bekomme, meine Güte. Da hätte ich ein schönes Gehalt und bräuchte mir keine Sorgen mehr zu machen. Aber Hartz IV - wenn ich alleine schon die Anträge sehe. Und irgendwie habe ich da noch Hemmungen. Sozialhilfe? Für was hab ich denn Bankkauffrau gelernt. Trauriges Leben!!! Was nachher aus der Partnerschaft wird, wenn ich ganztags arbeite und nicht mehr für ihn putze? Das steht in den Sternen. Er sagt ja immer, er mag mich nicht nur, weil ich billig arbeite für ihn. Das sehen wir dann mal, wenn es soweit ist. Im Moment muss ich sowieso die ganze Vergangenheit ausblenden, alle Sauereien mit den Kindern, die ganze Schikane. Sonst müsste ich ihn sowieso erschlagen. Aber mal langsam, das muss ich jetzt erstmal auf mich zukommen lassen. Der erste Schritt war die Wohnung, der zweite Schritt wird die Arbeit sein. Und dann? Mal sehen ???
Karin

Offline Solli

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #13 am: 24.05.11, 12:36 »
Zitat
Der erste Schritt war die Wohnung, der zweite Schritt wird die Arbeit sein. Und dann? Mal sehen
Ich wollte Dir ja nur zu verstehen geben, das es auch andersherum gehen würde, aber letztendlich ist es natürlich Deine Entscheidung! ;)
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Offline BucherinTopic starter

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Re: Wohngeldanspruch
« Antwort #14 am: 24.05.11, 12:41 »
Herzlichen Dank, Solli.
Du kennst ja meine Geschichte vom interen Board und weisst daher, dass ich so meine Schwierigkeiten habe.
Aber ich werde mal noch im Internet über HartzIV googlen. Aber ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist.
Drück mir einfach ganz fest die Daumen, dass ich bald einen Bürojob kriege.

Karin