Die vermieter können das Kontingent zurücknehmen und selber melken, wenn sie wollen oder innerhalb einer Tierhaltergemeinschaft oder einer BG kann man es auch "verkaufen". Sie können das Milchkontingent aber einfach auf dem Betrieb lassen, ohne zu melken. Kein Kontingent muss gemolken werden. Was dann mit dem definitiven Ausstieg mit diesen Kontingenten passiert weiss noch niemand, aber vielleicht werden sie dann verkäuflich oder man kann sie wieder vermieten. Das Urteil auf französisch kann kurz so zusammengefasst werden. Die Weisungen und Erläuterungen des BLW zum vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung verstossen gegen Rechtssicherheit, Vertrauenschutz und Treu und Glauben und sind somit verfassungswidrig. Der Artikel 5. Absatz 3 besagt, dass ein Kontigent, das nicht endgültig übertragen wird (Miete) nur mit der Verpflichtung übertragen wird, dass es am Ende (bei Kündigung) des Vertrages wieder auf den Vermieter zurückübertragen wird. Somit hätte dem Mieter nicht entgehen dürfen, dass er das gemietete Kontingent zurückgeben müsse, egal was das BLW sagt. Ausserdem sei die Verordnung überfallartig eingeführt worden. Die Vermieter hätten gar keine Zeit mehr gehabt zu kündigen (zu lange Kündigungsfristen bei rückwirkender Einführung der Verordnung). Zudem werden die vorzeitig aussteigenden Milchproduzenten den nicht austeigenden Milchproduzenten besser gestellt. Die müssen nämlich die gemieteten Kontingente zurückgeben, die vorzeitig ausgestiegenen hätten die Mietkontingente gratis erhalten sollen. Deshalb verstösst die Verordnung zusätzlich gegen die Rechtsgleichheit. Das BLW behauptet auch, dass die Milchkontingente beim vorzeitigen Ausstieg einfach untergehen, verschwinden und nicht wieder zu erwecken sind. Komischerweise werden aber Milchkontingente, die vom Berggebiet von einem nichtaussteiger an einen Aussteiger im Talgebiet als Lieferrecht angerechnet und wenn das Lieferrecht wieder in den Berg zurückmuss (nach einem Jahr) wird es plötzlich beim Nichtaussteiger Bergbauer wieder zu einem öffentlich-rechtlichen Milchkontingent. Warum also sollten die Lieferrechte der vorzeitig Ausgestiegenen nicht wieder öff. rechtliche Kontingente werden können, fragte sich das Bundesverwaltungsgericht zu recht und gab dem Vermieter sein Kontingent zurück, so ist es gerecht.
Hätte das BLW eine faire Lösung für alle Beteiligten gemacht, wäre jetzt kein Bauernkrieg im Gange. Jeder Mieter hat einen Vermieter, die sind jetzt dank dem BLW alle sauer aufeinander. Schon Caesar führte Kriege nach dem Motto: Teile und Herrsche!! Unser Mieter, Nachbar und ehemaliger Freund hat uns mit Mord gedroht.