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Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben

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Steinbock:
Das Landwirtsehepaar AB hat zwei Kinder C und D.

Kind C hat Landwirtschaft gelernt und möchte den elterlichen Hof im Vollerwerb weiterführen.

Kind D ist von Geburt an Schwerbehindert.

Sehe ich es richtig, dass Kind D lebenslang ein Wohnrecht auf dem Hof haben muss und
finanziell mitversorgt werden muss? Selbst wenn der Hofübernehmer C dafür z.B. einen
Acker verkaufen muss, um diese Leistungen stemmen zu können?

Tina:
 ???Oh, ein schwieriges Thema. Aber wenn der behinderte Sohn Wohnrecht und finanzielle Versorgung haben soll, würde ich auf den Hof verzichten. Das kann ein Fass ohne Boden werden. Dazu kommt doch noch bestimmt
Ein Wohnrecht und/oder finanzielle Leistungen für die Übergeber. Und wenn dann noch eine Partnerin dazu kommt, oh dann wird mir ganz anders.

Ich würde da eine fundierte Beratung in Anspruch nehmen, keine Ahnung wer da geeignet ist und evtl. eine Mediator in Betracht ziehen.
Danke
Geändert, ich liebe mein Handy☹

Frieda:
Ich denke, da brauchts richtige Fachleute.
Zudem umfasst ja "schwerbehindet" viel, das "von bis" geht.
Ich würde da erst mal zB beim Bauernverband nachfragen, die  vielleicht die richtigen Personen empfehlen können.

gammi:
Wie alt sind die Kinder?

Steht das Wohnrecht bereits geschrieben? Oder soll es erst noch geschrieben werden?

martina:

--- Zitat von: Steinbock am 01.05.22, 14:19 ---Das Landwirtsehepaar AB hat zwei Kinder C und D.

Kind C hat Landwirtschaft gelernt und möchte den elterlichen Hof im Vollerwerb weiterführen.

Kind D ist von Geburt an Schwerbehindert.

Sehe ich es richtig, dass Kind D lebenslang ein Wohnrecht auf dem Hof haben muss und
finanziell mitversorgt werden muss? Selbst wenn der Hofübernehmer C dafür z.B. einen
Acker verkaufen muss, um diese Leistungen stemmen zu können?

--- Ende Zitat ---

Mit welcher Begründung soll C verpflichtet sein, dem behinderten Bruder Wohnrecht und finanzielle Unterstützung zu gewähren? Vom moralischen Aspekt mal komplet abgesehen?

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