Bäuerinnentreff

Organisation ist alles => Dokumentationspflichten zu CC und Qualitätsmanagement => Cross Compliance: Auflagen und Nachweise => Thema gestartet von: reserl am 04.01.03, 09:24

Titel: Düngeverordnung
Beitrag von: reserl am 04.01.03, 09:24
Die Änderung der Düngeverordnung (http://www.verbraucherministerium.de/landwirtschaft/duengeverordnung/inhalt.htm) bringt neue Auflagen.

Die Ausbringungsverluste für Stickstoff sollen verringert werden.

Laut TOP AGRAR wird derzeit eine große Novelle der DüngeVO vorbereitet.
Auf was müssen sich die Landwirte in Zukunft einstellen?

Sogar ein Ausbringungsverbot von Gülle auf Grünland scheint im Gespräch. :o  Das ist kaum zu glauben.

Was haltet ihr davon?
Titel: Re:Düngeverordnung
Beitrag von: mary am 04.01.03, 09:56
Hallo Reserl,

wenn das kommt, dass wir auf Grünland keine Gülle mehr ausbringen dürfen, dann hören wir mit der Landwirtschaft auf, da bin ich sicher. Wir haben jetzt extra unsere Gülle aufbereitet und behandelt, um nur noch mit Gülle zu düngen und sehen auch die Ergebnisse, die zeigen, welch wertvoller Dünger Gülle sein kann.

Ich hab die Top Agrar noch nicht gelesen, aber wo bleibt der Aufschrei´.

Jetzt rächt sich, dass die meisten Bauern geschlafen haben, jahrelang versuche ich schon Stimmung dafür zu machen, dass wir den Geruch der Gülle irgendwie in den Griff bekommen müssen, den Verbrauchern stinkt nur der Geruch, aber jahrelang wurde ich ausgelacht.

Ich bin meinen Mann dafür sehr dankbar, dass er mir da zugehört und auch mitgemacht hat.

Unsere Nachbarn haben uns heuer ein paar Mal bestätigt, dass unsere Gülle um viel weniger riecht.

Wenn da nicht ein Umdenken der Bauern kommt, dann kommen noch viel heftigere Probleme auf uns zu.

Herzliche Grüsse
maria
Titel: Re:Düngeverordnung
Beitrag von: Beate Mahr am 04.01.03, 11:31
Hallo

zu diesem Thema rede ich mir seit einem Jahr den Mund fusselig :(

Die Verschärfung der DVO sowie die Modulation

http://www.agrar.de/landfrauen/forum/index.php?board=20;action=display;threadid=1230;start=0

sind die Folgen von der europäischen Wasserrichtlinie

http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2000/l_32720001222de.html

die Umsetzung ist über eine Wasserschutzgebietsverordnung nicht möglich,
weil das viel zu lange dauern würde.

So ist die Umsetzung geplant

http://www.bmu.de/sachthemen/gewaesser/wrrl_umsetzung.htm

Dann ist das hier noch lesenswert :(:(:(

http://www.wasser-agenda.de/Infos/Wasserverschmutzung.htm

So wie das aussieht kommen da noch ganz andere
Sachen auf uns zu ...
das ist erst der Anfang ...die GV / ha wird auch gesenkt,


Gruß
Beate

Wenn ich noch was zu diesem Thema finde - lass ich es euch wissen
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: reserl am 09.12.04, 21:18

Heute im ABFF-Kurs haben wir uns über Stunden  ::) ausführlich mit der  "Düngeverordnung" befasst. 8)

Mit dieser Materie hab ich mich bisher kaum auseinandergesetzt.
Gerade eben habe ich mir einen Ordner "Dünge-VO" mit den wichtigen Unterlagen dazu zusammengestellt,
der hoffentlich einer Kontrolle standhält. ::)

Wie sehen eure Unterlagen dazu aus?
Macht ihr die Nährstoffbilanz am PC oder per Hand?
Wieviel zahlt ihr dafür?

Wie oft nehmt ihr Bodenproben?
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Janey am 16.12.04, 20:13
Hallo Reserl,

leider habe ich keine Gelegenheit, mich in Richtung ABFF weiterzubilden (es sei denn, sowas würde mal in Abendkursen angeboten statt tagsüber - bin nämlich außer-LW-berufstätig). Mir entgeht also einiges.  :'(
Bin also deswegen sehr neugierig, was Du da alles in Deinem DüngeVO-Ordner abgeheftet hast?
In "meinem" Ordner habe ich die Nährstoffbilanzen der letzten Jahre und die Bodenuntersuchungsergebnisse. - Es fehlt also sicherlich noch vieles!!

Wir lassen die Nährstoffbilanz vom Bodenverband (Maschinenring) machen (geben denen die nötigen Daten vor und lassen sie das Ganze errechnen). Was es genau kostet, weiß ich nicht. Müßte ich mal nachsehen.

Bodenproben haben wir zuletzt vor 2 oder 3 Jahren nehmen lassen. Kurz danach wurden wir auch überprüft, aber es war zum Glück alles O.K.

LG
Janey
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: hejo am 16.12.04, 21:31
Hallo Reserl,
ich habe für die Düngebilanz eine free software von vom BDP irgendwann mal
bekommen.das geht flott und kann nachher ausgedruckt werden.

Die N-Bedarfsermittlung laüft genauso.Dieses Exelblatt bekomme ich jährlich
vom Wasserschutzberater.
Bodenproben mache ich immer zu Zuckerrüben,also mindestens alle 3 Jahre.
Habe ich auch schon früher immer gemacht.
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Mathilde am 01.02.05, 10:58
Hallo,

wie macht Ihr das dann mit den zugekauften Düngemitteln. Die Rechnungen sind ja im Buchhaltungsordner. Macht Ihr da einen Querverweis oder kopiert Ihr die Rechnungen  ? Habe gestern wieder eine ganze Reihe Rechnungen mit roten Haftzetteln versehen weil der Herr der die Bodenproben auswertet am Freitag kommt. Das ist so langsam ziemlich lästig neben den Kühen auch noch die ganzen Auflagen beim Ackerbau  :(  Und alles was dann mit PC und Rechnungen usw. zu tun hat bleibt dann an mir hängen  :( >:( >:(
Bin schon froh dass wenigstens die Tochter schon gute Tipps aus dem Großbetrieb geben kann. Habe da dann anhand der Primanotennummern aus dem Abschlußordner ganz schnell die Rechnungen gefunden  :D

LG Mathilde
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Jochen am 01.02.05, 12:00
Hallo Mathilde

Es ist nirgends vorgeschrieben, WO die Belege aufbewahrt werden. Die Belege im Buchhaltungsordner nummeriere ich durch. Für die Düngebilanz führe ich Zukaufsmenge, Düngerart und Belegnummer auf einem Blatt auf. Unterschrift drunter und das sollte genügen.
Wenn der Kontrolleur unbedingt die Rechnungen sehen will, so soll er sie gefälligst selbst im Buchhaltungsordner raussuchen.
Vor zwei Jahren hatte ich Betriebskontrolle. Nun ist es ja Vorschrift, dass man entweder eigene NID-Proben vorweist oder die Referenzproben aus dem Wochenblatt ausschneidet und abheftet. Ich bin der Ansicht, dass man sich  solche Kindergartenausschneidaktionen nicht antun sollte. Die NID-Werte werden im I-Net veröffentlicht. Um dem Herrn Prüfer entgegenzukommen, wolte ich sie am Vorabend der Prüfung schnell ausdrúcken. Nach dem Ausdruck vom zweiten Jahr verreckte mein Drucker.
Ich habe dem Prüfer gesagt, dass ich nicht einsehe, etwas auszudrucken, was im I-Net öffentlich zugänglich ist. Er war erst zufrieden, als ich den PC startete und ihm im Netz die Werte zeigte. Als ob ich ein anderes Netz als er hätte.... ::).
6 Stunden war ich anschließend mit ihm und einem Mitarbeiter des geologische Landesamts auf der Flur unterwegs. Weil die Prüfung im Herbst war, hat er in den Fahrgassen der Wintergerste  den Ausfallweizen begutachtet.. ob auch gewiß die von mir genannte Fruchtart als Vorfrucht in diesem Jahr draufwar ::) ::) ::) ::)
Und anschließend haben sie sich gewundert, dass sie an EINEM Tag fertig waren..
Dass ich eigentlich Gülle fahren und Weizen säen wollte war uninteressant.. am nächsten Tag hats geregnet.

Wie lange sollen wir uns diese Gängeleien noch gefallen lassen????




Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: eveline am 01.02.05, 19:15
Langsam kann einem die Lust an der Landwirtschaft vergehen oder ist mal eine Bauern-revolution fällig ?  Bürokratie über Bürokratie.
Als ob der Landwirt nicht selber weiß, was seinem Boden guttut. Was soll denn noch die ganze Ausbildung zum Landwirt , wenn der Bauer zum Büttel der Bürokratie degradiert wird ? Was sagen die landwirtschaftlichen Interessenvertretungen dazu ? Vermutlich nichts !

Liebe Grüße
Eveline
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: albert am 01.02.05, 19:42
hallo....
wie wärs denn mit einer ausgeglichen Nährstoffbilanz,wirtschaften im Nährstoffkreislauf ,eine sogenannte Hoftorbilanz ,
keine Überlegung Wert ???
LG albert
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Mathilde am 01.02.05, 19:56
Hallo Albert,

ich habe gefragt wie es die anderen mit dem Zukaufdünger und den Belegen dazu handhaben und nicht gefragt wie man am besten schummelt denn das haben wir wirklich nicht nötig  >:( >:( >:( >:(
Bei mir kommen vielleicht grade mal 1 GV auf 3 ha und der Zukauf  ???
wir schmeissen doch nicht das Geld zum Fenster raus  >:( >:( >:(
was unterstellst Du eigentlich dauernd  ??? ::)
Ist das Neid oder Überheblichkeit  ??? ???
Nun kann mich ja das Moderatorenteam weglöschen aber das musste mal raus  ;D

LG Mathilde
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: albert am 01.02.05, 20:14
hallo Mathilde...
was hab ich dir unterstellt ????
Ich hab doch gar niemand erwähnt  ;D
Und wegen mir braucht niemand hier was löschen ,ich kann viel ertragen  ;D
LG albert
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Vitus am 01.02.05, 20:39
wie macht Ihr das dann mit den zugekauften Düngemitteln. Die Rechnungen sind ja im Buchhaltungsordner. Macht Ihr da einen Querverweis oder kopiert Ihr die Rechnungen? Habe gestern wieder eine ganze Reihe Rechnungen mit roten Haftzetteln versehen weil der Herr der die Bodenproben auswertet am Freitag kommt. Bin schon froh dass wenigstens die Tochter schon gute Tipps aus dem Großbetrieb geben kann. Habe da dann anhand der Primanotennummern aus dem Abschlußordner ganz schnell die Rechnungen gefunden  :D

Mathilde, es sieht so aus, als wenn Du für Buchhaltung / Nährstoffbilanz  und Schlagkartei 
bereits einen praktischen Lösungsansatz oder gar eine übersichtliche Lösung gefunden hast. Meinerseits besteht Interesse eine noch raschere Übersicht mit entsprechenden Bezügen - ein Permanentes Controlling in Form eines Permanenten Management-Informationssytems - zu bekommen.
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Vitus am 01.02.05, 20:45
wie wärs denn mit einer ausgeglichen Nährstoffbilanz ???


Mathilde ist schon viel weiter, sie dokumentiert und optimiert ihre gesamten Betriebsabläufe!
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Jochen am 02.02.05, 00:58
Zitat
hallo....
wie wärs denn mit einer ausgeglichen Nährstoffbilanz,wirtschaften im Nährstoffkreislauf ,eine sogenannte Hoftorbilanz ,
keine Überlegung Wert

Albert, dieser Einwurf war jetzt aber wirklich daneben und geht am thema vorbei.
Ich weiß, auf was Du hinauswillst. Es geht aber hier um die Dokumentationspflicht,welche für die "Guten" geauso gilt, wie für die "Bösen". Und ich hoffe doch sehr, dass Du als offensichtlich "Guter" die vorschriftsmäßige Bilanz - ob jetzt Hoftor oder Feld-Stall - genauso gewissenhaft führst, wie Mathilde. Dann kannst Du ihr auch sicher Tipps geben, wie man diese Arbeit am sinnvollsten macht.

Eine ausgeglichene Nährstoffbilanz und einen geschlossenen Nährstoffkreislauf erreicht man, wenn die erzeugten Lebensmittel anschließend auf die Felder gek*ckt werden und die Asche der Verbraucher gleichmäßig darauf vertreut wird. Und selbst dann gibts gewisse "Verluste".
Wie sieht denn ein geschlossener Nährstoffkreislauf im Marktfruchtbetrieb aus???
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: mary am 02.02.05, 05:21
Hallo Mathilde,
wir sind auch am Überlegen, wie wir diesen ganzen bürokratischen Wahnsinn so nervenschonend wie möglich auf die Reihe bringen können.
"Ironiemodus an: Ein Stück "Freude" ist mir in den letzten Tagen hochgekrochen- bei den ständig zu hörenden Arbeitsplatzabbaumaßnahmen- sind wir landwirte doch eine wohltuende Ausnahme- was hier an bürokratischen Arbeitsplätzen für Kontrolle, Dokumentation, Überwachung geschaffen wird-
warum stellt eigentlich keiner diese positive Seite der Landwirtschaft heraus-
wir sind doch der boomende Arbeitssektor------Ironiemodus aus

Alles von uns jammert, aber wirklich bezwecken werden wir dank Cross Complience nicht sehr viel-
denn damit haben sie uns in der Hand-
also gibts nur den Versuch- sich damit auseinander zu setzen und zu dokumentieren-
aber keine Bürokratur der Welt kann das Volkslied vernichten:
Die Gedanken sind frei.
Was glaubst, wie ich mühsam versuche- dieses Lied meiner Familie gut zu lernen-
und beim Singen dieses Liedes kommen mir oftmals sehr gute Gedanken-
in mir wächst eine neue Bescheidenheit heran-
all das, was wir nicht brauchen, brauchen wir nicht zu kaufen, nicht zu dokumentieren-
aber so wie ich unsere Bürokratur kenne-
wird das Nichts in Zukunft auch noch zu dokumentieren sein-
man denke an die Kontrolle, der Kontrolle, der Kontrolle-
dann ist auch in Zukunft auch mit "Nichts" noch Geld zu verdienen  ;D ;D ;D
Bitte entschuldige meine etwas ironischen Gedanken,
aber manchmal überlebt man nur mit Ironie.
Herzliche Grüsse
maria
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Mathilde am 02.02.05, 09:40
Hallo Maria,

auch unser "Schadsfelder Kalk" fällt ja unter die DVO  und wie ich hier schon gelesen habe kalkt Ihr ja auch Eure Bäume um dem Waldsterben Einhalt zu gebieten  ;D
Sogar das Bor unter den Pflanzenschutzmittelzusätzen fällt beim Kontenplan unter Düngemittel :o

Nicht nur AHL und Co  ;D

LG Mathilde
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: albert am 02.02.05, 13:06
hallo...
@ Jochen ,lies doch mal den Titel dieser Box ,vielleicht ist in der neuen Düngeverordnung etwas ähnliches wie eine Hoftorbilanz vorgesehen, ja ich weis ein gewisser Industriezweig hat was dagegen ,aber dass Bauern dagegen sind ???
Feld-Stallvergleich kann man wohl nicht mit einer Hoftorbilanz  vergleichen ,
@ Jochen wenn du mir ein Feld-Stallvergleich bei einem Marktfruchtbetrieb erklärst vielleicht kann ich dir daselbe bei einer Hoftorbilanz tun
LG albert
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: mary am 02.02.05, 13:46
Hallo Mathilde,
ja ich weiß, dass auch Kalk unter die Düngeverordnung fällt,
hab auch nirgends von meiner grossen Freude geschrieben, diesen Irrsinn machen zu müssen,
und doch arbeiten meine grauen Zellen- ;D.
Ich denke, dass ich diese Zellen einfach arbeiten lasse - und was mir so alles dazu einfällt,
schaun wir mal,
hab mir inzwischen schon einen extra Ordner angelegt, und kopiere einfach in Zukunft die Rechnungen, dann brauche ich nicht immer im Rechnungsordner herumsuchen.
Was mir nur dazu einfällt, wie in Zukunft Bauern und Bäuerinnen mit der Zeit klarkommen sollen,
ständig wachsende Bestandsgrössen und immer mehr aufschreibende Tätigkeit, bei immer weniger arbeitenden Aktiven.
Und wer den ganzen Wust kontrollieren soll-
da werden Arbeitsplätze en Masse geschaffen ;D
Was mich noch interessieren würde-
uns wird die ganze Zeit erzählt, dass wir die ganzen Aufschreibungen brauchen, um im Falle eines Falles eine Dokumentation zu haben-
solange ich z. B. nicht genau weiß, welche Inhaltsstoffe im Dünger drinnen sind-
die Grundnährstoffe sind ja nur anteilmässig drinnen-
bisher ernte ich bei Nachfragen nur Unverständnis.
Einige Diskussionen, die in der letzten Zeit gelaufen sind, machen mich einfach kritisch, mir würden noch einige Gedanken kommen, aber das lasse ich lieber.
herzl. Grüsse
maria
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: albert am 03.02.05, 14:48
hallo vitus...
schau doch mal unter FNL nach  ;D
LG albert
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Jochen am 03.02.05, 16:05
Hallo Albert

wenn Du das alles durchgelesen hast, diskutieren wir weiter:

http://64.233.183.104/search?q=cache:nrSB8Nwky_4J:www.rp-kassel.de/abt2/dez25/download/mb_duenge_vo.pdf+d%C3%BCngeverordnung+hoftorbilanz&hl=de

http://www.thueringen.de/lwa-zr/Abt-03/Duengeverordnung.htm

Das ist nicht die neue Düngeverordnung, sondern die erste von 1996

Zitat
Nährstoffvergleiche ( § 5 Abs. 1 DVO vom 26.01.1996 ) (Feld/Stall oder Hoftorbilanz)    
 Betriebe mit mehr als 10 ha LN oder mehr als 1 ha Gemüse, Hopfen, Reben, Erdbeeren, Gehölze oder Tabak haben auf Betriebsebene
jährlich für Stickstoff
alle 3 Jahre für Phosphor- und Kalinährstoffzufuhr und –abfuhrbilanz (lt. Gesetz ab 01.06.1999 in Kraft gesetzt) spätestens bis 6 Monate nach Ablauf des letzten Wirtschaftsjahres zu erstellen.
 


Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: freilandrose am 03.02.05, 16:08
wisst Ihr was? Mich kotzt das alles so dermassen an, sorry, meinen Ausdruck.

Ich sitze gerade vor der Hoftor-Bilanz. Ordner vor mir, wo ich die Daten rauszieh. Zahlt mir jemand die Zeit? Männe verdrückt sich, sagt, andere Sachen haben Vorrang.
Kotz-würg. Hab bald keine Lust mehr. Immer nur Buchführung. Was kommt morgen? Ach ja, Gemeinsamer Antrag steht ja auch bald an.

Wie gehts Euch, ähnlich?
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Jochen am 03.02.05, 16:21
Zitat
Wie gehts Euch, ähnlich?

JAAAAAAAAAAAAA

Was denkst Du, wieso ICH derzeit soviel am PC sitz...

ALLE geschlossen sollten den Mist boykottieren und dann miteinander in Sippenhaft gehen.
Geregelter Tag, jeden Tag warmes Essen, Fernseher,
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: martina am 03.02.05, 17:09
Ach Caro und Jochen, ich hab grad Transportzertifizierungs-Audit hinter mir, das ist auch nicht viel besser. Düngebilanz mach ich dann auch noch, nächste Woche...

Göga denkt schon ans Bodenprobenziehen. Also nicht akut, aber damit er's dann im März nicht vergißt ;)
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: freilandrose am 03.02.05, 17:29
Hallo Jochen,

ich wär gleich dabei, wenns nützen tät.

Martina, was ist denn Transportzertifizierungs-Audit? Hab ich noch nie gehört. Hoffentlich nicht so schlimm wie die Nährstoffbiland. Obwohl die eigentlich nur ein Klax ist. Aber machen muss man das Zeugs halt und Zeit kostet es auch.
Ich wünsch Euch was, zumindest bessere Laune. :D
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: martina am 03.02.05, 17:38
Transportzertifizierung ist quasi Qualitätssicherungsmanagement für den LKW.
Wir transportieren ja mit Getreide und Rüben die Vorstufen für Futtermittel. Also unterliegen wir bestimmten Hygienekriterien, die wir einhalten und DOKUMENTIEREN müssen. Und so alle 6 Monate kommt dann ein Auditor und guckt nach, ob meine Listen auch alle schön brav geführt sind ;)

Transportdokumentation muß übrigens JEDER machen, der ldw. Produkte in die Verarbeitung oder den Handel transportiert.



Meine Düngebilanz macht übrigens meine Ackerschlagkartei, ich muß sie dazu blos noch mit ergänzenden Daten füttern und entsprechende Knöpfchen drücken. Wenn man erst dabei ist, ists gar nicht so schlimm... *mutmache*

Ach ja, und anschließen belohne ich mich immer mit einem schönen großen Blumenstrauß oä. genau wie beim Flächenantrag, der Dieselrückvergütung usw.
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Cosima am 04.02.05, 09:18
Meine Düngebilanz macht übrigens meine Ackerschlagkartei


Zuerst (im ersten Jahr)  habe ich jeden Acker einzeln berechnet. Das macht viel zu viel Arbeit, ergibt buchdicke Dokumentationen, ist unübersichtlich ... und macht auch den Geduldigsten verrückt.

Tipp
Ein Schlag umfasst alle Grundstücke mit gleicher Fruchtfolge und ähnlichen Bodenwerten.
Das vereinfacht die Arbeit mit der Ackerschlagkartei incl. Düngebilanz wesentlich.

Vermehrte Arbeit ergibt sich noch aus neu hinzugenommenen Flächen / gesondertem Wechsel der Fruchtfolge. Diese Äcker werden als getrennter Schlag geführt, bis sie zu einem der Anderen passen.

Hat jemand noch einen Verbesserungsvorschlag?
Jede Verringerung des "Papierkriegs" ist willkommen.


 

Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: martina am 04.02.05, 11:08
Hallo Cosima,

da ich mit der Ackerschlagkartei auch den Flächenantrag mache, haut das mit der Schlagzusammenfassung nur bedingt bei mir hin.
Ich kann aber Sammelbuchungen eintragen, daß heißt, mein Mann fährt alle Schläge die beieinanderliegen mit gleicher Frucht auch im Pflanzenschutz möglichst gleich. Dann gebe ich die Maßnahme einmal ein und ordne sie mit 2 Mausklicken allen entsprechenden Schlägen zu. Macht nur unwesentlich mehr Arbeit.

Falls jemand einzelspezifische Schlagdokumentation braucht, ist es für mich auch nur ein Mausklick. Und Schalgbezogen arbeiten mußt Du ja auch schon bei der Auswertung der Bodenproben.

Wer weiß, was da noch alles auf uns zu kommt.

Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Gitta am 04.02.05, 17:58
Hallo martina,

wenn ich den Nährstoffvergleich berechne hab ich immer Probleme wie ich den Durchschniit des Jahresbestandes der Tiere errechnen soll.

Kann mir vielleicht jemand sagen wie das genau geht, bin a bisserl dumm.

Gitta
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: pecoraio am 06.02.05, 20:19
Kann man die Bodenproben eigentlich selbst analysieren (Chemiebaukasten) oder muß man die zu einer Prüfstelle einschicken?
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: freilandrose am 06.02.05, 20:36
Ich arbeite mit dem Programm *Dupsy* von BASF. Da geht das Zuiordnen in Null komma nix.
Die Nährstoffbilanz ist da in 10 Minunten fertig.
Da muss ich auch nicht schlaggebunden errechnen. Ich muss nur die Gesamtzufuhr von Mineraldünger, Wirtschaftsdünger mit Menge eingeben.

Die Abfuhr ergibt sich aus der Menge der Ernterückstände, sprich Stroh, dann der Verkauf der pflanzlichen Produkte sprich Getreide. Da auch das Datum und die Menge eingeben und fertig ist die Bilanz.
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: martina am 07.02.05, 09:18
Kann man die Bodenproben eigentlich selbst analysieren (Chemiebaukasten) oder muß man die zu einer Prüfstelle einschicken?

Also ich würde mit dem Baukastenprüfsystem nicht anfangen, außer für den Hausgarten.

Wir haben 30 Schläge, zT mit mehreren Proben, da ist schon Arbeit genug, wenn ich die alle ziehen, verpacken, beschriften, sortiern muß, da fange ich bestimmt nicht an, die selber auch noch zu analysieren ;) Ich denke mal, ein ordentliches Labor kann das wesentlich effizienter, außerdem bekomme ich ja nicht nur die Ergebnisse, sondern auch gleich Empfehlungen und Auswertungen mit.

In wieweit es erlaubt ist, die Proben selber zu analysieren, habe ich auf die Schnelle noch nichts gefunden in meinen Unterlagen.


Macht Ihr Eure Bilanz auf "Feld-Stall-Basis" oder macht Ihr "Hoftor"  ???

Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: pecoraio am 15.02.05, 10:07
Was heißt  "Feld-Stall-Basis" oder  "Hoftor" ?
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: martina am 15.02.05, 10:58
Hallo Jens,

Nach §5 der DüVO müssen jährlich Aufzeichnungen zu den Nährstoffflüssen des Betriebes angefertigt werden, die 9 Jahr aufzubewahren sind.

Dazu hat man 2 Berechnungsmöglichkeiten zur Auswahl, für eine muß man sich entscheiden.

Hoftor-Basis
- ist sehr genau,
- hat wenig Schätzgrößen
- höheren Aufwand.

Feld-Stall-Basis
- schnell
- weniger genau
- viele Schätzgrößen
- Überschätzung von Grünlandentzügen


Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: pecoraio am 15.02.05, 20:01
Danke, ihr seid klasse!
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Rüdi am 10.02.06, 16:33
hat denn jemand humus, und hoftor bilanzen die man in excell erstellen kann?

was man so in hessen runterladen kann ist leider nicht ganz virensicher


gruß

rüdi
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Beate Mahr am 10.02.06, 18:23
Hallo

die LWK NS (http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/pflanze/nav/342.html)  hat brauchbare EDV

Gruß
Beate

Rüdi ... Mit ELSA bist du auch sehr gut beraten  ;)
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Biobauer am 30.04.07, 19:11
Hallo,gerade eine geniale sache entdeckt,speziell für bayern,ob es bei anderen bundesländern funzt weiss ich nicht.
ein nährstoffvergleichsrechner mit der möglichkeit die mehrfachantragsdaten direkt zu übernehmen ,dadurch nur noch ne sache von 5 minuten.
zu finden unter

http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/umwelt/24240/

servus Herbert
Titel: Düngeverordnung/Nährstoffbilanz
Beitrag von: klara am 17.02.08, 22:38
Hallo alle,
wie handhabt Ihr das mit der Nährstoffbilanz bezügl. Düngeverordnung.
Ich hatte seither ein relativ einfaches Programm,welches ich mal bei einem PC-Kurs vom Landwirstschaftamt bekam. Auf unerklärliche Weise ist das verschwunden. (http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/a015.gif) .Wie macht Ihr das ganze u. gibt es irgendwo was zum herunterladen, das ganz simpel ist?Oder mag mir jemand eine Kopie von so einem einfachen Programm machen?Bin nicht so der PC-profi :-[.
Fragende Grüsse, Klara
Titel: Re: Düngeverordnung/Nährstoffbilanz
Beitrag von: zara am 17.02.08, 22:48
HIER (http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1035153_l1/index1113831145171.html) ist vermutlich das dabei, was Dir abhanden gekommen ist.
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: klara am 18.02.08, 23:28
Danke Zara für Deine Hilfe .
Da ist der Nährstoffvergleich Feld /Stall dabei, aber man muss das ganze von Hand ausfüllen ???.Bin immernoch nicht ganz glücklich damit.Hatte das ganze für den PC.Na ja, ich werde weitersuchen.Hat das schon jemand von Herbert in Bawü ausprobiert?
LG Klara
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: zara am 19.02.08, 00:12
Ich mach das über die ASK. Was für eine ASK verwendest Du denn, gibt die das nicht her?

Aber so wie ich das rauslese, war das Programm vom LW-Amt für Dich ideal, drum würd ich an Deiner Stelle einfach mal dort anrufen, ob die Dir das Programm nicht per Email schicken können oder evtl. auf CD.

Oder Du fragst bei der LEL (http://www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/menu/1041234/index.html) direkt an (das sind die, die die Programme im Normalfall schreiben) oder schaust dort auf der HP, da hat's öfters auch ganz brauchbare Sachen dabei.

Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: klara am 23.02.08, 22:56
Zara,
danke,Du hast mir sehr geholfen.Hab mir das von LEL runter geladen u. zusammen mit meiner Tochter (Der PC-freak) werd ich´s dann noch ausknobeln.
Noch eine Frage, was ist ASK?
LG Klara
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: zara am 24.02.08, 06:28
Noch eine Frage, was ist ASK?

Ackerschlagkartei.
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: mogli am 05.12.10, 17:14
Hab ich schon! :D Bin sogar ich klar gekommn. ;) LG Helga
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Farmerin am 19.01.12, 13:26
wie setzt man die neue Düngeverordnung um, wonach flüssiger Dünger spätestens nach vier Stunden eingearbeitet sein muss??? ???
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: gina67 am 19.01.12, 13:35
Gülle wird bei uns schon längere Zeit sofort eingearbeitet, d.h. sobald einige Fässer ausgebracht sind, wird der Dünger mit dem Grubber oder andere Geräte z.B. Scheibenegge eingearbeitet.
Da wir viel mit dem LU arbeiten ist das personell kein Problem. LU bringt Gülle aus und einarbeiten machen wir selber.
LG Gina
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: gammi am 19.01.12, 13:39
wie setzt man die neue Düngeverordnung um, wonach flüssiger Dünger spätestens nach vier Stunden eingearbeitet sein muss??? ???

Dass interessiert doch die nicht, die die Verordnung gemacht haben.

@gina: sicher wenn das Personal passt, dann sind 4 Stunden kein Problem. Aber bei den anderen? Immer geht das auch nicht.

Zum einen will ich keine LU zur Gülleausbringung benötigen:
- weil wir noch sehr viele kleine Parzellen haben. Die sind für den LU und seine großen Maschinen gar nicht wirklich interessant.
- weil die großen Maschinen grad bei nicht so guten Wetterbedingungen in meinen Augen viel zu schwer sind.
- weil  ich das ganze ja auch bezahlen muss.

Und die Nachbarn freuen sich dann auch, wenn ich alle 4 Stunden wieder mit Güllefahren anfange.



Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: frankenpower41 am 19.01.12, 14:13
... wir legen uns extra deshalb größeren zweiten Schlepper zu. (jedenfalls mit ein Grund)
Göga meinte, da darf man ja ständig umhängen. Da bringt man vielleicht was zusammen.

Marianne
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: apis am 19.01.12, 15:10
Problematisch wird es wohl in Hanglagen wo die Schlepperreifen auf der feuchten Gülle nicht genügend Halt finden und eine große Schmiererei beginnt.
Bei sonnigem Wetter mags ja noch funktionieren, doch wer fährt bei Sonnenschein Gülle?
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: gammi am 19.01.12, 15:40

Bei sonnigem Wetter mags ja noch funktionieren, doch wer fährt bei Sonnenschein Gülle?

Ein Angrenzer hat mal zu Göga gemeint, wenns regnet und er Gülle fährt (auf Wiese) dann würde er immer sie Staße so dreckig machen. Als Göga das nächstemal bei Sonne gefahren ist.....kam der Angrenzer dann und hat gemeint, bei Regen wäre es doch besser und so schmutzig würde die Straße doch nicht.

Dass Gülle eingearbeitet zeitnah eingearbeitet werden muss ist ja o.k. aber 4 Stunden ist schon recht kurz. Und wenn ich dann deswegen extra einen größeren/zusätzlichen Traktor kaufen muss  ???
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: doretchen am 19.01.12, 16:15
gammi, da hast du noch Glück gehabt, dass der Angrenzer dich angesprochen hat.

Bei uns hagelt es sofort Anzeigen und Beschwerden! Die Zeitung steht auf der Seite der Anzeiger und druckt ohne Recherche alles was die an Bildern und Berichten liefern! Es wird erst mal gedruckt, ob es stimmt, kriegen wir später, oder gar nicht. Dazu spukt der Begriff: "Massentierhaltung" in den Köpfen. Die Leute erreichst du dann mit Argumenten über den Verstand überhaupt nicht mehr. Nur wenn Herr Remmel, unser Landwirtschaftsminister, aufgrund einer Stichprobe Antibiotika in Hähnchenfleisch konstatiert, das hören dann alle.
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: mogli am 19.01.12, 20:43
Göga war dieser Tage auf einer diesbezüglichen Aufklärungsversammlung. Auf Nachfrage erklärte der Sachbearbeiter: "Die 4 Stunden-Regelung  ist eine Soll-Auflage"!
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Farmerin am 19.01.12, 21:18
Mein Mann ist auch gerade an einer Info - bin gespannt, was er zu berichten hat und ob das von Region zu Region anders gehandhabt wird. Gilt das Einarbeiten auch für Wiesen - oder ist da "nur" das Ackerland betroffen? Gilt Schleppschlauchverteilung gleichwertig mit eingearbeitet? Ihr seht, ich bin ungeduldig.
Titel: Düngeverordnung
Beitrag von: mouhkouh am 19.01.12, 21:47
Nur Ackerflächen. Wie willst du denn Gülle auf einer Wiese "einarbeiten" ? :)
Ich hatte meinen Mann gefragt, wieso das nicht für Wiesen gelten würde, er meinte, weil die Pflanzen die Gülle ja schnell aufnehmen, und es nicht oben liegenbleibt wie auf brachliegenden Flächen.
Was ich mich allerdings noch frage, was mit den Kleegrasflächen sein wird? Weil die bei uns ja nicht unter Grünland laufen, sondern unter Ackerland.



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Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: martina am 20.01.12, 07:16
Im stehenden Bestand kann nichts eingearbeitet werden.
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: maggie am 20.01.12, 09:51
also junior war am selben "anlass" wie göga von farmerin - (wir sind grenzlandbauern und müssen eure vorgaben auch "hinnehmen")

und es heisst da einfach - gülle muss auf offenem ackerland innerhalb 4 stunden eingearbeitet werden !! -
wie  - interssiert doch niemand - entweder zusammenarbeit oder man wechselt die maschine !!!! :o

nimmt mich wunder ob da auf grossen betrieben noch gülle ausgeführt wird oder wird die dann einfach an eine biogasanlage verkauft ?
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: annelie am 20.01.12, 10:29
Auf Flächen wo Wintersaaten stehen, wie Raps, Gerste, Weizen, Triticale, Roggen, natürlich auch Kleegras usw. braucht man natürlich nicht einarbeiten, wäre ja unsinnig...

Hallo maggie
Hier ist es schon seit Jahren so, dass auf manchen Betrieben ein Spezialfahrzeug kommt das mit Zubringerfässern befüllt wird und das die Gülle gleich einarbeitet. Gerade im Frühjahr zum Maisbauen sieht man das.
Hier ein Bild dazu (soll keine Werbung sein, war das Erste das ich gefunden habe):
http://www.holmer-maschinenbau.de/produkte/systemfahrzeug/terra-variant/beschreibung/guelleausbringer.html
So weit ich weiß, steht in den meisten Verträgen, dass man die Gülle, die man an die Biogasanlage liefert/verkauft auch wieder zurücknimmt, also wird sie wohl irgendwann auf den eigenen Flächen ausgebracht werden müssen, aber vielleicht ist das ja nur bei uns so (mit dem zurücknehmen).

Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: martina am 20.01.12, 10:30
Maggie, große Betriebe haben dann auch die entsprechende Technik und die entsprechenden Arbeitskräfte.

Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: doretchen am 20.01.12, 10:37
So weit ich weiß, steht in den meisten Verträgen, dass man die Gülle, die man an die Biogasanlage liefert/verkauft auch wieder zurücknimmt, also wird sie wohl irgendwann auf den eigenen Flächen ausgebracht werden müssen, aber vielleicht ist das ja nur bei uns so (mit dem zurücknehmen).



Das ist überall so. Der Vorteil ist nur, dass die Gülle dann nicht mehr stinkt.
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Internetschdrieler am 20.01.12, 13:46
Nur Ackerflächen. Wie willst du denn Gülle auf einer Wiese "einarbeiten" ? :)


Die Technik für die "Gülle-Injektion" in Grünland und Getreidebeständen (http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.sr-schuitemaker.nl/assets/components/phpthumbof/cache/6ba7ebb5f0b499b63d073d6bf7ae4223.575aa5ce7274cce268a3798fe9e71dfc.jpg&imgrefurl=http://www.sr-schuitemaker.nl/de/produkte/landmaschinen/d%25C3%25BCngen/g%25C3%25BClleinjektion-exacta/&usg=__FN70iDQ4bVwMbtYcl7_l78Y6xEU=&h=406&w=650&sz=73&hl=de&start=7&sig2=1TFJMSUdx4N22sm12W_v-w&zoom=1&tbnid=q33QBLwdPkn4LM:&tbnh=86&tbnw=137&ei=oWAZT4KYHaiK4gSWnOTzDQ&prev=/search%3Fq%3Dg%25C3%25BClleinjektion%26hl%3Dde%26sa%3DX%26rls%3Dcom.microsoft:de:IE-SearchBox%26rlz%3D1I7GGIE_de%26biw%3D1024%26bih%3D583%26tbm%3Disch%26prmd%3Dimvns&itbs=1) ist bereits erfunden. Wenn die Entwicklung/Meinungsbildung in den Amtstuben so weitergeht, gibt es zuerst eine Prämie für das Verfahren Gülleinjektion........dann ist der Fuß schon mal in der Tür.
Beim Schleppschlauchvefahren war es ähnlich und was haben wir heute? Ein Prallteller-Verbot.

Internetschdrieler
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: gammi am 20.01.12, 15:23
Eben....auch wenn es jetzt noch ein Soll ist, dann ist das Muss nicht weit. Und 4 Stunden sind sehr wenig. Da darf dann auch nix dazwischenkommen.

Sicher wird nur ein Teil der Gülle auf brachliegendes Land gebracht....aber selbst für die Wiesen gibt es schon Maschinen, die den Boden aufschlitzen und so die Gülle "einarbeiten". (Aber Technik ist nicht so mein Ding).

Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Lotta am 20.01.12, 15:31
Injektionsverfahren ist das beste Mittel, das Bodenleben restlos umzubringen  :-\
Gibt es da nicht schon Fördermittel für?
Aber ich glaub nicht, dass es sich wirklich durchsetzt,die Kosten sind viel zu hoch.

Aber das reglementieren macht ja so viel Spass  :-X
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: gammi am 20.01.12, 16:12
Injektionsverfahren ist das beste Mittel, das Bodenleben restlos umzubringen  :-\
Gibt es da nicht schon Fördermittel für?
Aber ich glaub nicht, dass es sich wirklich durchsetzt,die Kosten sind viel zu hoch.

Aber das reglementieren macht ja so viel Spass  :-X

Eben.....die die das Reglementieren müssen es dann ja nicht bezahlen :-X
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Beate Mahr am 30.11.15, 19:37
Hallo
 
bitte verbreiten und unterstützen
 
https://www.openpetition.de/petition/online/sofortiger-stopp-der-novellierung-der-duengeverordnung
 
DANKE
 
Gruß
Beate
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Gitta am 01.12.15, 08:48
hallo beate

muß ich mir nochmal durchlesen, in ruhe und dann unterschreiben.

aber interessant was man schon wieder vor hat. man oh man ,ist die gülle giftig!! :-X

gitta
Titel: Re: Düngeverordnung
Beitrag von: Beate Mahr am 04.12.15, 20:19
Hallo

denkt ihr bitte an die Petition  :-* :-* :-* :-* :-* :-* :-* :-*

und an´s weiterleiten und verbreiten ...

Danke

Gruß
Beate