Autor Thema: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag  (Gelesen 50211 mal)

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Offline LunaR

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Das hatten wir heute auch gereade als Thema.

Es wird überhaupt nicht mehr berücksichtigt, dass vor allem Zeit nötig ist, sich um das Kind zu kümmern und nicht nur zu betreuen. Hier wird nicht nur den Müttern, sondern auch den Kindern zu viel zugemutet. Als ob für eine ganztags berufstätige Mutter die Freizeit anfängt, wenn sie abends nach Hause kommt. Die Kinder müssen so nebenher laufen, weil einfach keine zeit mehr bleibt  :'(. Hier werden die Mütter und die Väter zu den Personen, mit denen das Kind die wenigste Zeit verbringt.
Leider haben unsere Politiker immer noch nicht begriffen, dass sich mit Geld nicht alles machen lässt, gerade wenn es um die Familiengründung geht.

Luna
Es ist sehr beglückend, sich mit kompetenten Menschen auszutauschen.

Ein lieber Gruß Luna


Verschwendete Zeit ist Dasein.
Gebrauchte Zeit ist Leben.

Offline Beate Mahr

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Hallo

grad gelesen

Bei Hilfeleistung unversichert


Zitat


Wer einem anderen geringfügige Hilfe leistet, ist nicht automatisch unfallversichert.
Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt laut Mitteilung vom Freitag.
Geklagt hatte eine Frau, die einem Bekannten spontan beim Viehtrieb half und sich dabei schwer verletzte.
Die Berufsgenossenschaft wertete dies nicht als Arbeitsunfall. Das Sozialgericht stimmte dem zu.


Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline Cosima

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Die Gerichte werten das als "Gefälligkeit".

Bei einer angemessenen Bezahlung müsste es m.E. als "Arbeitsvertrag"
und als "Arbeitsunfall" anerkannt werden.
Die Welt ist schön,
wenn alle gesund zuhause sind
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Cosima

Offline Cosima

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Keine Kostenerstattung für zweite Abmahnung – BGH gibt seine bisherige Rechtsprechung auf!
http://www.wbs-law.de/allgemein/keine-kostenerstattung-fuer-zweite-abmahnung-bgh-gibt-seine-bisherige-rechtsprechung-auf-1549/

Interessant ist m.E. die Einsicht, dass eine Abmahnung auch im Interesse des Abgemahnten sein muss.

"Mit Urteil vom 21.01.2010 (Az. I ZR 47/09) hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich der Möglichkeit, die Kosten einer zweiten Abmahnung vom Abgemahnten ersetzt zu verlangen (BGHZ 52, 393 ff. – Fotowettbewerb), aufgegeben.
...
Berechtigt sei eine Abmahnung jedoch nur, wenn sie erforderlich sei, um dem Schuldner einen Weg zu weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen. Nur wenn die Abmahnung diese Funktion erfüllt, handelt es sich um eine berechtigte Abmahnung gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG.

Der Kostenerstattungsanspruch rechtfertigt sich daraus, dass die Abmahnung zumindest auch im Interesse des Schuldners liegt. Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, kann eine zweite Abmahnung diese Aufgabe nicht mehr erfüllen.
...
Die nunmehrige Abkehr begründet das Gericht damit, dass die damalige Entscheidung am Anfang einer umfangreichen Rechtsprechung steht, bei der es nicht zuletzt darum geht, eine missbräuchliche Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs sowie eine unbillige Belastung des Schuldners mit Kosten zu vermeiden, die zur Erreichung des Ziels einer Streitbeilegung ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht erforderlich sind.
Besondere Stellung der Wettbewerbsvereine

Wettbewerbsvereine wie der klagende müssten darüber hinaus in der Lage sein, durchschnittlich schwere Abmahnungen selbst auszusprechen. Dies diene dazu, den Anreiz einer durch Kosteninteressen begründeten Abmahntätigkeit eines mit einem Verband zusammenarbeitenden Rechtsanwalts von vornherein zu unterbinden."

« Letzte Änderung: 12.11.11, 17:49 von Cosima »
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Cosima

Offline Cosima

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"Die faire Milch" darf weiter mit diesem Slogan werben.
http://www.agrarheute.com/faire-milch-urteil

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 01.03.2012, Az. 6 U 1738/11 entschieden, dass eine Milchvermarktungsgesellschaft ihre Milch weiter unter der Bezeichnung „Die faire Milch“ anbieten darf.
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1185
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Cosima

Offline Beate Mahr

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Hallo

das dürfte noch spannend werden

Untergeschobene Leistungen:Telekom unter Verdacht


Zitat

Die Deutsche Telekom darf nach einem Gerichtsurteil laut Angaben von Verbraucherschützern Kunden
künftig keine Tarifänderungen oder teuren Zusatzangebote mehr unterschieben.
Die vorliegenden Beweise in einem entsprechenden Verfahren hätten das Landgericht Bonn überzeugt,
teilte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZH) am Dienstag mit.
Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.
Die Telekom legte bereits Berufung gegen den Richterspruch ein, wie der Konzern mitteilte. (Az.: 11 O 46/11)


Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline Beate Mahr

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Hallo

ich habe da ein Urteil gefunden das - wie ich finde - über 40 Jährige Frauen diskriminiert

Kinderwunsch über 40 : Keine IvF-Beihilfe


Zitat

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall
forderte die 1970 geborene verbeamtete Lehrerin von Nordrhein-Westfalen die Übernahme
der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung.
...
Das Land lehnte den Antrag unter Hinweis auf die Beihilfevorschriften ab.
...
Die gegen die Entscheidung eingereichte Klage war erfolglos.

Az.: 7 K 102/11


Wie gesagt ... diskriminierent ... weil das alle Frauen über 40 trifft
 

Gruß
Beate
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doretchen

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Die Frau hat doch einen absolut sicheren Arbeitsplatz. Warum hat die nicht Kinder früher, ganz normal bekommen?

Offline maggie

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beate - ab welchem alter findest du das nicht mehr diskriminierend ?? -

ich finde da sollte man auch noch an das kind denken !!!
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Offline Beate Mahr

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Hallo

wer denkt an ein Kind dessen Vater über 70/75 ist ( J.Pütz z.B. ) ???

Wer gibt den Richtern ( Männer ??? ) das recht so zu urteilen ???

Vielleicht merke ich erst mit 39,
daß ich auf normalem Weg nicht schwanger werden kann

Frauen die den Weg einer IvF gehen müßen
haben meist einen langen Leidesweg hinter sich
und werden dann noch so behandelt - als ** Frauen 2. Wahl **

Es gibt genügend Beispiele wo Frauen über 40 Erstgebärend sind
und das sind nicht die >> schlechtesten Mütter <<

Gruß
Beate
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Offline Paula73

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Die Frau hat doch einen absolut sicheren Arbeitsplatz. Warum hat die nicht Kinder früher, ganz normal bekommen?

Vielleicht hat sich früher kein passender Partner gefunden ?

Was ist besser ein "frühes Kind" ohne Partner oder ein "spätes Kind" auf "Umwegen" ?


Offline Beate Mahr

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Hallo

hier ein ganz wichtiges Urteil

Zuschuss-Limit für Klassenfahrt

Zitat

Schüler aus Hartz-IV-Familien erhalten für Klassenfahrten im Inland höchstens 300 Euro.
 
Das entschied das Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Die Richter verwiesen auf diese vom Kultusministerium gesetzte Grenze.
Gegen das neue Urteil ist keine Revision möglich.


Endlich eine Zahl, an die die Jobcenter gebunden sind
und nicht einfach ablehnen können - haben sie bisher sehr gerne gemacht

Gruß
Beate
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Offline Pierette

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Die Frau hat doch einen absolut sicheren Arbeitsplatz. Warum hat die nicht Kinder früher, ganz normal bekommen?

Ich wäre auch gerne schon ein paar Jahre früher schwanger geworden - und überglücklich, dass es dann doch noch mit 41 Jahren noch "geklappt" hat, nachdem das Thema eigentlich abgehakt war.

C'est la vie
Ein Tier, das nicht klettern kann, sollte sein Geld nicht einem Affen anvertrauen (aus Afrika)

Offline Beate Mahr

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Hallo

das hilft ...

Illegale Downloads

Zitat
 
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag genügt zunächst die Belehrung
der Kinder, illegales Filesharing zu unterlassen.

Mit der Entscheidung wies der I. Zivilsenat eine Schadenersatzklage gegen Eltern von insgesamt 5380 Euro ab

Ihr 13-Jähriger Sohn hatte mindestens 15 Musiktitel im Internet freigeschaltet und öffentlich zugänglich gemacht.
Er hatte dazu eine spezielle Software heruntergeladen, was den Eltern aber nicht aufgefallen war.


Klage abgewiesen

Zitat

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hob das Urteil auf und wies die Klage endgültig ab.
Man müsse Kinder belehren, könne ihnen aber nicht von vorn und herein und ohne konkreten Anlass
mit Misstrauen begegnen, sagte der Vorsitzende Joachim Bornkamm in der mündlichen Urteilsbegründung.
Aktenzeichen: I ZR 74/12


Dieses Grundsatzurteil hat hoffentlich Bestand

Gruß
Beate

dürft ihr gerne großzügig weitergeben  ;D
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© Ernst R. Hauschka

doretchen

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Man kann aber das minderjährige Kind zu Schadensersatz verklagen. Das geht rechtlich. Im Zusammenhang mit diesem Urteil wurde darüber nachgedacht. Sowie der Minderjährige Geld verdient, ist er dran.