Autor Thema: Jagdpacht auszahlen - per Rechnung oder Gutschriftverfahren  (Gelesen 2163 mal)

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Offline landnudelTopic starter

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Hallo, es hat eine neue Zuordnung der Jagdbezirke gegeben. Nun ist ein kleiner Teil einem anderen Jagdbezirk angegliedert. Dort muss die Jagdpacht streng ausgezahlt werden. Es werden Fragen zur Umsatzsteuer gestellt, die ich nicht beantworten kann. Einen Steuerberater habe ich bisher nicht benötigt. Der Betrieb ist verpachtet und steuerlich ganz einfach zu händeln. Schon die EÜR Anlage hat mich geärgert. Selbst der Mitarbeiter beim FA war unglücklich darüber. Als verpachteter Landwirt ist man m. W. n. ein Einzelunternehmer, aber kein Gewerbetreibender. Ist man gleichzeitig ein Kleinunternehmer? Die Pachteinnahme und die Mieteinnahme sind umsatzsteuerfrei. Es handelt sich um einen Betrag unter 50 €. Ich kann mit allem Drum und Dran eine Rechnung erstellen, aber mich treibt die Frage nach der MWSt um. Ich habe nur meine normale Steuernummer, also keine umsatzsteueridentnummer. Ich werde die Jagdpacht auch als Einnahme versteuern. Daran soll es nicht liegen. Vielleicht mache ich es mir zu schwer und sollte eine Rechnung ohne MWSt stellen.
Wer kann mir weiterhelfen oder mich beruhigen?
Ganz lieben Dank und schönes Wochenende
landnudel

Offline streifenigel

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Moin!
Es ist ja auch eine Pacht daher ohne Umsatzsteuer.
Wir bekommen unsere Pacht von den Jägern jedes Jahr überwiesen. Eine Rechnung wird nicht ausgestellt. Es reicht dem Finanzamt, wenn der Verwendungszweck auf dem Kontoauszug zu sehen ist. Bei Betriebsprüfungen wurde es noch nie beanstandet und als ich vor 15 Jahren noch im Steuerbüro gearbeitet habe, wurde es auch so gemacht.
Liebe Grüße Isabella
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Offline annelie

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Wurde gefragt ob die pauschalierender oder optierender LandwirtIn bist?
Vergangenheit ist Geschichte,
Zukunft ist ein Geheimnis
und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

Liebe Grüße
Annelie

Offline gammi

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Spontan würde ich auch sagen, dass Jagdpacht ohne Steuer ist.

Bei uns wird da aber auch nix ausbezahlt. Wir haben sogenannte Jagdgemeinschaften. Da werden von der Jagdpacht und auch der Schafpacht Gemeinschaftsmaschinen gekauft, die man dann ausleihen kann.

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Offline streifenigel

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@landnudel ich habe etwas gegoogelt es hat sich tatsächlich etwas geändert. Da ich bei den Artikel nicht sicher bin, ob es nur Jagdgenossenschaften betrifft, die Jagdpachten weiterverpachten oder auch die normale Jagdpacht habe ich eine alte Arbeitskollegin gefragt. Sie ist auch nicht 100% sicher und fragt morgen auf der Arbeit nach (großes landwirtschaftliches Steuerbüro, die sollten die Antwort kennen 😉)
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