Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Vollendung des 30. Lebensjahres
mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3)
nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert
Aufgaben der Begleiter:
der Führerschein muss mitgeführt werden
die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
sie sind nicht "Ausbilder" oder "Hilfsfahrlehrer" sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
sie vermitteln Sicherheit
Hallo Steinbock,
die 17 jährigen haben den Führerschein in Theorie und Praxis bestanden, sie sollten fahren können.... sie fahren nicht besser oder schlechter als 18 jährige Fahranfänger.