Autor Thema: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag  (Gelesen 40926 mal)

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Schneekristall

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #45 am: 05.07.11, 22:17 »
Wegen dem Nebenerwerb ????

Nein! Aber wenn ich Vollzeit woanders arbeite brauche ich mich auch nicht in einen Nebenerwerbsbetrieb einbringen und folglich kann mir das ganze auch egal sein! Nur darf ich dann eben nicht mein Verdientes ohne Absicherung in den Betrieb investieren (siehe mein Einwand mit dem Zinlosen oder verzinslichen Darlehen). Was mein Partner mit seinem macht kann mir ja egal sein sofern er für seinen Unterhalt dann auch noch was beisteuert.
Wenn man auf der einen Seite A sagt muss man auch B sagen. Wenn ich das eine nicht will muss ich mir das andere so richten das ich damit leben kann. Wie sich das dann aber auf das beiderseitige Zusammenleben auswirkt das ist eine andere Sache.
Andersgesehen. Wenn die SE auch keinen Hof hätten sondern ein normales Häuschen würde dann auch jeder meinen die SE müssten das gleich dem Sohn schenken und seiner LAG ein Wohnrecht einräumen? Also manchmal verstehe ich es einfach nicht - bin wohl zu alt wahrscheinlich oder zu emanzipiert oder zu stolz um abhängig zu sein:-X

LG Mathilde

Hallo Mathilde,
es geht mir nicht um jetzt, wenn ich selbst verdiene ist alles klar, Darlehensvertrag kein Problem, wie du schon sagst und ich kann für mich selbst sorgen, aber später (siehe meine vorherigen Beiträge).

Und das Haus von SE bewohnt meine SM, wir haben unser eigenes, aber das ist eben bei Rückübertragung weg und da beißt sich die Katze wieder in den eigenen...

Und ich sehe mich nicht als Lebensabschnittsgefährtin, mein Freund und ich sind seit 15 Jahren ein Paar.

LG,
Schneekristall

Offline maggie

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #46 am: 06.07.11, 01:02 »
ihr fragt wie wir übergeberinnen das sehen -

im moment sind wir noch eine generationengem. - d.h. göga und junior - meine arbeitszeit wird auch einzeln eingetragen in der jahresabrechnung - und beim verteilen auf das einkommen von göga aufgerechnet -
ich weiss, wir hätten da früher was ändern müssen - doch unsere rente in der schweiz ist im verhältnis sehr gut - dazu leben wir nun im "eigenen" stöckli (200m von junior entfernt) - gehört aber nach der übergabe zum betrieb, natürlich mit wohnrecht (aber ich denke dass wir nicht reinschreiben werden "auf lebzeit" - denn sollten wir nicht mehr selbst autofahren können werden wir ins dorf ziehen (2km !) wir werden dann sicher eine wohnung finden -
und über die finanzen müssen wir uns zum glück keine gedanken machen, was noch von mir dazu kommt, sollte dann reichen

übergeben werden wir sicher ohne klauseln - was sie dürfen und was nicht - wenn die jungen verantwortlich sind, dann sollen sie auch arbeiten können  (und hoffentlich nicht in den sand setzen), und ob er den betrieb mit der partnerin zusammen übernimmt oder nur er - das ist ihre sache !! -

wir leben jetzt seit 2,5 jahren im stöckli, unser altes wohnhaus habe ich seit damals nur noch einmal ganz betreten (als es neu geschätzt wurde (so alle 20 jahre ca ??) - junior war im militär und seine partnerin meinte ihr kennt das haus besser und wisst besser bescheid -
sonst war ich nur in den unteren räumen (küche, stube, nebenstube) - und es stört mich eigentlich gar nicht !!!
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Raute

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #47 am: 10.07.11, 08:55 »
Da hab ich auch mal eine Frage.

"Unser" Hof wurde 2005 an meinen Mann übergeben mit Rückübertragungsrecht auf seine Eltern, im Falle seines Todes.
Das heisst, mir gehört auf dem Hof gar nichts, nicht mal der Misthaufen.
Unser Ehe ist kaputt.

Muss ich mich da noch einbringen am Hof?

Mein Mann hat mir den Vorschlag gemacht, noch weitere 5 Jahre zu bleiben. Dann bin ich 50 und hab am Arbeitsmarkt gar keine Chancen mehr. Ausserdem kann es passieren, das meine SE Pflegefälle würden...
Der Hof ist total verschuldet,
Also was solls

Offline Bucherin

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #48 am: 10.07.11, 11:38 »
Hallo, Raute
wie - was soll´s? Du musst an Dich denken, wenn die Ehe kaputt ist. Und was meint denn Dein Mann, wie es dann nach den 5 Jahren weitergeht? Hast Du für die Schulden mit unterschrieben? Dann gute Nacht.
Und dass Du mit 50 keine Chancen mehr hast auf dem Arbeitsmarkt, siehst Du ganz richtig. Ist jetzt schon schwer.
Ob Du Dich mit einbringen musst???? Kommt auf die Ehe, das Arbeitsverhältnis, die ganzen Umstände an.
Aber ehrlich, das mit den 5 Jahren verstehe ich gar nicht, das bringt höchstens Vorteile für Deinen Mann, nicht für Dich.
Bucherin

Raute

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #49 am: 10.07.11, 14:46 »
Das sehe ich eben genauso. Er hat eine billige Arbeitskraft und kann mir ja jetzt alles erzählen von wegen , das er mich ja ganz lieb findet etc. Ich kann das eben nicht, ohne Gefühle nebeneinander her. Ich habe devinitiv nichts davon, ausser das ich meine Kinder aufwachsen seh.

Offline Paula73

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #50 am: 10.07.11, 19:09 »
Frag ihn doch mal ganz profokant ob er dir für deine Arbeit in diesen 5 Jahren Lohn zahlt.

Raute

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #51 am: 12.07.11, 19:21 »
Lol, das habe ich auch schon gedacht. Nein, er meinte ich habe ja dadurch Vorteile, weil ich bei den Kindern sein darf. ;) Und einen schönen Wohnplatz habe, sicheres Einkommen und ein Auto, eben all das, was ich nicht mehr hätte, zöge ich aus. Und eben einen Job.

Offline Bucherin

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #52 am: 13.07.11, 08:57 »
Einen unbezahlten Job? Na danke :'(
Und wieso solltest Du nicht bei Deinen Kindern sein, wenn Du ausziehst? Ich denke mal, die kommen mit Dir, oder?
Wie will er sich um die Kinder kümmern.
Die Männer sind schon ganz schön naiv. Du musst also dankbar sein, dass Du bei ihm sein darfst!
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Nelly

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #53 am: 13.07.11, 18:42 »
Ihh, das ist ja Hinhalterei. Der gibt dir am Ende noch einen Tritt in den A..... und macht einen auf armer sitzengelassener, unschuldiger Ehemann. Der denkt nur an sich!

Wie alt sind eure Kinder?

LG
NEll

Offline Paula73

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #54 am: 13.07.11, 19:05 »
Lol, das habe ich auch schon gedacht. Nein, er meinte ich habe ja dadurch Vorteile, weil ich bei den Kindern sein darf. ;) Und einen schönen Wohnplatz habe, sicheres Einkommen und ein Auto, eben all das, was ich nicht mehr hätte, zöge ich aus. Und eben einen Job.

Worauf bezieht er das sichere Einkommen ?

Ich kenne euch ja nicht, aber wenn er dich verteidigt , kann es sein das ihm doch noch einiges an dier liegt ? Nun Männer tun sich manchmal sehr schwer wenn es darum geht Gefühle aus zu drücken und nicht selten wenn dann etwas gesagt wird ist es in den Ohren des anderen genau das falsche.
Wenn du dir vorstellen kannst auf dem Hof zu bleiben ohne Schaden an Körper und Geist zu nehmen, müsst ihr offen miteinander reden und die Fakten auf den Tisch legen, vielleicht findet sich eine Lösung mit der ihr beide leben könnt.

Nichts desto trotz solltest du kein weiteres eigenes Geld in den Betrieb stecken, auch ein neuer Versuch heist ja nicht das noch etwas zu retten ist. Wichtig ist das du deine eigenen Interessen im Auge behältst und Hilfe suchst und annimmst.

Offline Bucherin

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #55 am: 14.07.11, 11:35 »
Sorry, Paula73, ich sehe hier nicht, wo er Raute verteidigen sollte ???
Für mich sieht es eher so aus, als wolle er Raute als kostenlose Putzfrau, die eben für die ARbeit dort wohnen darf, das Auto benutzen und ihre Kinder sehen.
Wo ist hier der Vorteil, wenn sie sonst schlecht behandelt wird?
Und ein sicheres Einkommen, wenn sie nicht bezahlt wird? Oder habe ich das falsch verstanden, Raute? Bekommst Du dort Lohn für Deine Arbeit?
Aber ehrlich, echte Zuneigung sehe ich jetzt aus dem Angebot nicht.
Bucherin

Offline Paula73

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #56 am: 14.07.11, 22:04 »
Raute selbst hat in einem ihrer Beiträge geschrieben , das ihr Mann sie gegen die Familie verteidigt und daduch Ärger hat.
In welchem Umfang das nun ist ,lässt sich als Außenstehender wohl kaum beurteilen und letzten Endes muss Raute selbst die nötigen Entscheidungen treffen.

Offline Jette

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #57 am: 15.07.11, 00:16 »
Nun hab ich es gefunden....

Im Thread "Schulden - der Hof steht auf dem Spiel"

hatte Raute folgendes geschrieben:

Zitat => Mein Schwiegervater hat zu meinem Sohn gesagt: Das DU sowas /( das bin ich ) auch noch verteidigst. Sie hetzen wo es geht

Der Sohn hat versucht seine Mutter zu verteidigen - NICHT ihr Mann. 






Raute

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Re: Rückübertragungsverpflichtung im Übergabevertrag
« Antwort #58 am: 15.07.11, 15:59 »
Ihr lieben,

hätte nicht gedacht, das ich da so eine Welle auslöse. Also, mein Mann verteidigt mich nicht mehr. Mein Sohn hat mich gegenüber meines SV verteidigt.
Mit den 5 Jahren meint er wohl so, das ich dann eben alle Vorzüge des Hofes behalten kann.
ICh werde mir dann das Recht raus nehmen und abends z.b. nicht mehr in den Stall gehen.
Ich denke manchmal es ist doch so, das ihm schon noch was an mir leigt und er das , weil er sich unter Druck fühlt , nicht aussprechen kann und deswegen meint, ich solle noch bleiben.
Wenn ich ihm nur böses unterstellen würde, dann würden Eure Meinungen  sicher zu treffen. Aber eines weiß ich sicher, Geld werde ich in den Hof vorerst nicht mehr stecken.
Meine Kinder wollten nicht mit mir, da sie hier auf gewachsen sind und in der Zeit, als ich auf Kur war, sehr an meinen Mann gebunden sind. Könnte sein, das sie nach ziehen würden, - ich weiß es nicht.

Ich habe mir Rat bei einem Psychotherapeuten gesucht und auch ihm das mit den 5 Jahren erzählt.
Am 24 haben wir gemeinsam einen Termin und dann wird das mit den  Jahren nochmals erörtert.
Er meinte auch, das mein Mann das gut meinte, eben uns noch eine Chance geben will....

Klar hab ich Angst, davor, das er dann sagt und so jetzt geh, ich hab eine andere. Dann ist der Hof fein raus und ich am A... deswegen muss ich mich da noch nach meinen Rechten erkundigen.