Wir haben letztes Jahr eine Schenkung vorgenommen. Da ich alleinige Eigentümerin der Sache war und Göga mir gegenüber erbberechtigt ist, hat er auf seinen Pflichtteil an der Sache verzichtet. Der Pflichtteil (auch im Erbfall) kann beim Beschenketen/Erben eingefordert werden, muss aber nicht, er wird nicht automatisch ausgezahlt. Es gibt ein zeitliche Frist, in der man das einfordern kann, aber ich weiß die nicht genau. In solchen Dingen ist es immer besser sich von Fachleuten beraten zu lassen und alles in Ruhe zu überdenken.
Der Notar hat bei der Verlesung des Notarvertrages den Beschenkten alles ganz genau erklärt und sie konnten auch Fragen stellen. Den Notarsvertragsentwurf hatten sie -genau wie Göga und ich- einige Tage vorher zugeschickt bekommen und konnten ihn überprüfen. Das ist ganz wichtig.