Autor Thema: Beitragszuschuß Krankenversicherung  (Gelesen 15135 mal)

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Antrag auf Beihilfe oder Ausgleichsleistung - Stichtag 30. September nicht verpassen!

Wichtig zu wissen: Alle, die rentenversicherungspflichtig  in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, haben unter Umständen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung oder Beihilfe der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA).

Unser Tipp: Stellen Sie ihren Antrag rechtzeitig bis 30. September 2007, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen!

Wer hat Anspruch auf Ausgleichsleistung oder Beihilfe der ZLA?

Arbeitnehmer/innen, die...

... rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren,
... eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sowie
... am 1.Juli 1995 das 50. Lebensjahr vollendet haben und
... für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180   
    Monaten in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen können.

Sonderregelung für Antragsteller/innen aus den neuen Bundesländern

Antragsteller/innen aus den neuen Bundesländern müssen nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in der Land- und Forstwirtschaft rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben.

Noch ein Hinweis

Auch ehemalige Arbeitnehmer/innen ohne Anspruch auf tarifliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes können einen Antrag stellen. 

Wie viel Geld gibt es?


Die maximale Leistungshöhe beträgt zur Zeit monatlich 62 Euro für verheiratete und 37,20 Euro für ledige Berechtigte.

Antrag rechtzeitig stellen und beraten lassen!

„Lassen Sie sich beraten und stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig bis zum 30 September, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen“, rät Walter Kissling, alternierender Vorstandsvorsitzender der LBG Franken und Oberbayern.

Auskünfte...

... erteilen die Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druselstraße 51, 34131 Kassel.

   Sie sind telefonisch erreichbar unter 0561/93279-0 oder per E-Mail unter info@zla.de

LSV-FOB

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Die LAK Franken und Oberbayern rät:

Freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sollten bei ihrem Antrag auf Rente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) auch den Antrag auf Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag nicht vergessen

Für pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich auch nach Rentenbeginn wenig an der Zahlung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge. An Stelle des Arbeitgebers behält nun die Land- und forstwirtschaftliche Alterskasse Franken und Oberbayern (LAK) den an die Krankenkasse abzuführenden Betrag ein und leitet ihn direkt an die zuständige Krankenkasse weiter. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den Beitragssätzen der Krankenkasse des Leistungsempfängers.

Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung beantragen

Anders sieht es bei Rentnern der LAK aus, die freiwillig oder privat krankenversichert sind. Sie erhalten im Regelfall von der LAK einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Der Zuschuss beträgt maximal die Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes der Krankenkassen (zurzeit sieben Prozent). Zuschüsse von anderen Sozialleistungsträgern (zum Beispiel der Deutsche Rentenversicherung) werden auf diesen Zuschuss ebenfalls angerechnet. Damit diese Geldmittel fließen können, ist es aber notwendig, dass der Versicherte einmalig einen Zuschussantrag stellt. Versicherte der LAK Franken und Oberbayern erhalten diesen Antrag automatisch zugeschickt, sobald bei der Bearbeitung erkannt wird, dass eine freiwillige oder private Krankenversicherung besteht. Die Versicherten müssen also selber zunächst nichts veranlassen. Es ist jedoch wichtig, dass die Unterlagen auch ausgefüllt und unterschrieben so bald wie möglich wieder zurück kommen.

Weitere Informationen zur Altersversorgung für Versicherte der LAK finden Sie im Internet unter http://www.lsv.de/fob/06leistungen/leis08/index.html