Autor Thema: Magdeburger Urteil zum Kastenstand  (Gelesen 18305 mal)

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Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« am: 15.02.17, 19:54 »
Hallo,

hier ist noch gar nichts zum derzeit wohl einschneidensten Thema in der Schweinehaltung geschrieben worden. ???
M.E. weitreichender von den Folgen her als das Kastrationsverbot und sämtliche anderen neuen Regelungen.

Durch die höchstrichterliche Neuregelung der Kastenstandsbreite (die Tiere müssen dadurch deutlich mehr Platz bekommen, um sich ungestörter ausstrecken und drehen zu können) ist kurzerhand eigentlich die gesamte deutsche Muttersauenhaltung nicht mehr gesetzeskonform. ???

Die Bundesänder versuchen derzeit, eine Regelung zu finden, damit nicht innerhalb weniger Monate der gesamte Strukturwandel die deutsche Ferkelerzeugung aus der Bahn wirft, indem alle aufhören müssen mit der Muttersauenhaltung.
Dazu wäre vermutlich die Änderung der TierschutzNutztierV erforderlich. Erst dann gäbe es auch die Möglichkeit einer akzeptablen  Übergangsfrist, in der ggf. die Haltung umgebaut werden könnte. (Wobei sich dies sicher mancher Sauenhalter nicht mehr antun wird, zumal die geforderte Standbreite zu enormer Verletzungsgefahr der Tiere führen kann und auch für die Tierhalter weniger Arbeitssicherheit sein wird.)
Aufgrund o.g. höchstrichterlichen Entscheidung gilt die Neuerung ab sofort und es gibt keine Übergangsfristen !
Die gleicht m.E.  fast einer Enteignung.  Ställe, die völlig im Rahmen der herrschenden Richtlinen gebaut und betrieben wurden, sind von einem Moment auf den anderen nicht mehr gesetzeskonform ! Wo gibts denn sowas ??!! Wo bleibt irgendeine Rechtssicherheit ?

Haben wir hier im Forum Sauenhalter(innen) aus Hessen ?
Soweit ich weiß, ist dieses Bundesland am raschesten gewesen und hat verlangt, dass innerhalb kurzer Zeit jeder Betrieb einen Plan vorlegen muss, wie er die neuen Regelungen umsetzt.
Weiß da jemand was zu berichten ?

Margret
« Letzte Änderung: 15.02.17, 22:25 von Margret »

Offline Frieda71

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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #1 am: 22.03.17, 12:49 »
Hallo Margret, ich bin Sauenhalterin aus Hessen.
Leider sind wir echt gebeutelt mit diesem Urteil. Wenn Deine Sauen länger wie 3 oder 4 Tage im Deckzentrum im Kastenstand stehen bist Du verpflichtet etwas zu ändern. Entweder weniger Sauen und jeden 2. Kastenstand abbauen un den vorhandenen breiter machen oder mehr Platz schaffen für die vorhandenen Sauen.
Die Veterinärämter kommen auf die Betriebe und sagen dann was gemacht werden muss.
Da ist wenig Spielraum.
Liebe Grüsse
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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #2 am: 22.03.17, 14:29 »
Liebe Frieda,

bei euch in Hessen wird das also tatsächlich bereits geradlinig durchgezogen ?  Mit extra Kontrollen zum Thema Kastenstand ? Mit Bußgeldern ?

Man munkelt,  dass in anderen Bundesländern die Veterinärämter diesbezüglich eine "Sehstörung" haben, also bei Kontrollen keine Kastenstände sehen...

Musstet ihr bereits einen sog. Maßnahmekatalog erstellen, wie ihr das umzusetzen gedenkt ? Wie sind die Fristen dafür bei euch ? Wäre das überhaupt realisierbar in der Zeit ?
Wisst ihr tatsächlich schon,  was ihr macht ?

Danke,  dass du was zum Thema geschrieben hast !
Wenn man die bisherige "Resonanz" hier sieht, könnte meinen, dieses sei  unwichtig, dabei ist es teils existenzieller und viel rascher greifend als manch anderes Sorgenpaket in der Branche.

Margret

Offline martina

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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #3 am: 22.03.17, 15:15 »
Hallo Margret,

ich hab von Sauenhaltung keinen blassen Schimmer und überlege gerade, wieviele Sauenhalter wir hier im Bt überhaupt haben, die auch mitschreiben.

Ich finde es erschreckend, dass diese Auflagen so erteilt werden.

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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #4 am: 22.03.17, 15:59 »
Hallo Martina,

es sind ganz sicher sehr viel weniger als noch vor einigen Jahren, das stimmt.  Ich weiß einige, die inzwischen damit aufgehört haben und früher noch in den Boxen mitschrieben. Aber geben tuts schon noch ein paar, denke ich.

Margret

Offline ade60

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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #5 am: 22.03.17, 16:30 »
hallo frieda
wie macht ihr es denn nach der Belegung
gleich die sauen wieder laufen lassen?

wenn man jeden 2. kastenstand entfernt kann man ja auch nur die hälfte einstallen
also unsere sauen würden sich nimmer wieder umdrehen und den fressbereich
also die vordere feste liegefläche vollkoten und verdrecken.
ich mag es mir nicht vorstellen.
und woher bekommt man den fehlenden platz?
für eine nutzungsänderun fehlen die Genehmigungen!!!
und das geld!!!
das schwierige letzte jahr hat das portomanie noch nicht vergessen.
gruss ade

Offline martina

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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #6 am: 22.03.17, 16:46 »
Also braucht Ihr nichts ändern?


Offline martina

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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #7 am: 22.03.17, 17:42 »
Also müsste abgestockt werden, woraus sich wieder Ertragseinbußen ergeben und die gesamte Sauenhaltung für den Betrieb in Frage gestellt werden würde.

Das ist auch eine Form von Betriebsbereinigung :(

Offline frankenpower41

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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #8 am: 22.03.17, 19:43 »
.... wir schaffen das schon, dass es hier in Deutschland (fast) keine Ferkelerzeuger mehr gibt, dann kommen halt die Ferkel von anderswo her.  Ein Ferkelerzeuger aus dem Nachbarort meinte kürzlich mal, er denkt in 10 Jahren gibt es im Landkreis wahrscheinlich nur noch einen. (da meinte er nicht sich).
Vor lauter Auflagen macht man hier einen Betriebszweig nach dem anderen kaputt, aber das scheint ja so gewollt.

Offline gammi

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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #9 am: 22.03.17, 22:26 »
Sieht leider so aus.  :'(

Enjoy the little things

Offline Frieda71

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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #10 am: 23.03.17, 06:39 »
Leider ist es so, dass den Sauenhaltern ständig neue Steine in den Weg gelegt werden. Nach dem Gruppenhaltungsurteil haben wir alle Kasten stände im Wartebereich rausgeschmissen ( Neubau in 1999 )
und einen grossen Wartestall für 240 Sauen mit Abruffütterung gebaut.
Dann hatten sie Sauenhalter 2 wirklich schlechte Jahre und jetzt das Magdeburger Urteil.
Es ist zum verrückt werden. Diesmal haben wir aber Glück. Unsere Sauen stehen nur 3 Tage zum besamen im Kasten. Dann gehen sie schon in die Gruppe. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht. Umrauscher haben wir unter 4 Prozent.
Ich habe von noch keinem konkreten Fall hierin unserer Gegend gehört wo ein Landwirt seine Sauen abstocken musste oder jetzt sein Deckzentrum komplett umkremmpelt.
Ich werde Euch aber auf dem laufenden Halten.
Die Sauenhalter sind jetzt wirklich genug gebeutelt. Ich hoffe es fällt unseren Politikern nicht noch mehr ein.
Liebe Grüsse
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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #11 am: 23.03.17, 10:47 »
Bei uns wäre es baulich nicht möglich, die Sauen nur diese wenigen Tage (3-4) zu fixieren im Kastenstand.  Wir haben umgebautes Altgebäude, da geht nix mit Gruppenhaltung für alle von Anfang an. Bei uns gehen sie nach TU in Gruppe.
Es fehlt am Platz, da was zu ändern.  Zumindest mit der bisherigen Menge an Sauen, für die unser gesamter Betrieb einschließlich Maststall ausgelegt ist.   Wenn wir nur noch ca. die Hälfte halten könnten, würde sich der ganze Aufwand voraussichtlich gar nicht recht lohnen. 
Außer die Erlöse würden in dem Maß höher ! ;)
Es wäre für uns altersmäßig, finanziell und von der Motivation her kein Thema, hierfür ein neues Gebäude zu erstellen.
Frage mich auch, wie das baurechtlich klappen sollte in so großer Eile.

Margret

 
« Letzte Änderung: 23.03.17, 10:49 von Margret »

Offline Suri

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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #12 am: 24.03.17, 16:38 »
Hallo,

es macht sich wohl schon bemerkbar, dass inzwischen viele Ferkelerzeuger aufgehört haben. Die Ferkel sind knapp, die Erlöse so hoch wie seit 2001 nicht.
Also: Mitnehmen, was geht!
Bekanntermaßen kann es ganz schnell wieder ganz anders werden.

LG Susi


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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #13 am: 06.04.17, 11:24 »
Am 31.3.17 veröffentlichte  top agrar news  folgende Nachricht:

Zitat
"Die Agrarminister von Bund und Ländern haben heute zum Abschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) in Hannover den bundesweiten Ausstieg aus der Haltung von Sauen im Kastenstand beschlossen. Vereinbart wurde ein „weicher“ Ausstieg, um einen übermäßig starken Strukturwandel in der Sauenhaltung zu verhindern. Den Landwirten soll z.B. eine Übergangszeit von 10 bis 20 Jahren gewährt werden, heißt es dazu. Erklärtes Ziel der Länderminister ist zudem die Abschaffung des Kastenstandes im Abferkelbereich. AMK-Vorsitzender Christian Meyer begrüßte darüber hinaus das klare Bekenntnis der Länder zu einer nationalen Nutztierstrategie. „Dieser Beschluss läutet eine neue Ära ein. Wir schlagen damit den Weg zu einem bundesweiten Tierschutzplan ein. Der erfolgreiche Tierschutzplan Niedersachsen sei dafür eine gute Grundlage und eine Blaupause für den Bund“, sagte Meyer heute in der niedersächsischen Landeshauptstadt.

Als Alternativmodelle zur bisher praktizierten Kastenstandhaltung favorisieren die Landesagrarminister zwei Lösungen. Dazu Meyer: „Wir wollen die Sauen in Zukunft in Anlehnung an das dänische und niederländische Modell halten. Denn es kann nicht sein, dass eine Sau mehr als die Hälfte ihres Lebens in einem Kastenstand eingepfercht ist. Wir wollen die Sau rauslassen.“ Wann und wie lange die Sauen im Deckzentrum künftig festgesetzt werden dürfen, wurde nach Informationen von top agrar abschließend noch nicht im Detail geklärt. In Dänemark dürfen die Sauen grundsätzlich nur stundenweise festgesetzt werden, in Ausnahmefällen bis drei Tage nach dem Besamen. In den Niederlanden müssen sich die Tiere nach dem Absetzen frei bewegen können, spätestens jedoch ab dem siebten Tag. "


Nun muss man nur noch den "weichen Aussteig" konkretisieren, sonst klappt das wieder nicht mit der bundeseinheitlichen Regelung.

Aber dieser Beschluss würde auf jeden Fall eine ganze Menge Druck erst mal nehmen.  Für sehr viele (kleinere, auslaufende uws.) Betriebe geht der "Horizont" sowieso nicht weiter als plusminus 10 Jahre.

Es wäre bei der derzeitigen (und künftigen ?) Knappheit an deutschen Ferkeln sehr schade gewesen, wenn zu viele Betreibe hätten zu abrupt aufhören müssen mit der Ferkelerzeugung. Das wäre ganz und gar nicht im ursprünglichen Sinne gewesen, Familienbetriebe usw. zu stärken.


Margret
« Letzte Änderung: 06.04.17, 15:18 von martina »

Offline Suri

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Re: Magdeburger Urteil zum Kastenstand
« Antwort #14 am: 06.04.17, 15:34 »
Hallo,

ja, dieser "weiche Ausstieg" wäre auf jeden Fall akzeptabel und langfristig planbar.
Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes ist aber mit dieser Regelung gar nicht einverstanden  >:(.

LG Susi

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