Hallo zusammen,
wir haben uns schlau gemacht, wie das Foto für die Elektronische Gesundheitskarte aussehen sollte:
Hier ist die Antwort, die wir bekommen haben: Nach Möglichkeit sollten die auf der Rückseite des Anforderungsschreibens stehenden Kriterien für das Lichtbild Anwendung finden.
Die strengen Anforderungen, die an ein Passbild (biometrischer Pass) gestellt werden, sind nicht erforderlich.
Aber die gemäß der Pass-Schablone angefertigten Bilder entsprechen auf jeden Fall den Kriterien.
Grundsätzliche Kriterien für das Lichtbild? liegt ein Bild im Hochformat vor, das einen menschlichen Kopf zeigt und als Person eindeutig identifizierbar ist?
? auf dem Lichtbild sind keine Uniformteile oder nach deutschem Strafrecht verbotene Zeichen/Abzeichen zu sehen
X die Höhe der Gesichtsdarstellung auf dem Bild beträgt min. 80% des Images (gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn)
X das Gesicht ist zentriert platziert
? das Gesicht ist in allen Bereichen klar und scharf abgebildet
? das Bild bietet eine ausreichende Helligkeit und ist ausreichend kontrastreich um eine gute Graustufenwiedergabe zu ermöglichen
X das Gesicht ist in allen Teilen gleichmäßig ausgeleuchtet
X der Bildhintergrund bietet einen deutlichen Kontrast zu Gesicht und Haaren
X der Bildhintergrund zeigt keine störenden Konturen
? auf dem Image sind keine weiteren Personen oder Gegenstände zu sehen
X die Hauttöne sind natürlich und ohne jeglichen Farbstich wiedergegeben, die Farben wirken natürlich
X es sind keine spiegelnden Reflexe - z. B. durch Brillengläser – vorhanden, die den Erkennungswert des Gesichtes evtl. einschränken
? der Kopf ist vollständig (von der Kinnspitze bis zum Haaransatz) abgebildet
X das Bild zeigt eine Person mit neutralem Gesichtsausdruck
? beide Augen sind geöffnet, deutlich sichtbar und nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt
X das Gesicht ist in vollem Umfang und ohne Kopfbedeckung auf dem Bild zu erkennen (Ausnahme: Religionsgemeinschaften und geistliche Orden).
Die Kopfbedeckung darf jedoch die eindeutige Identifizierung nicht beeinträchtigen.
X die Person sieht gerade in die Kamera
X entspricht das Geschlecht der abgebildeten Person offensichtlich dem Geschlecht des Versicherten?
X erscheint das Bild dem Alter des Versicherten offensichtlich entsprechend (gravierende Abweichungen)?
? = harter Prüfpunkt
X = weicher Prüfpunkt
Das Lichtbild kann auch über das Internet abgegeben werden.
Versicherte der LKK Franken und Oberbayern verwenden hierzu bitte den folgenden Link:
http://www.lsv.de/fob/01aktuell/aktuell03/index.html