Autor Thema: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019  (Gelesen 34412 mal)

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Offline Luxia

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #30 am: 12.03.19, 12:22 »
Hallo,

Ich glaube ich habe einen Denkfehler. Muss ich die Jahresmeldung für die Verpackungsmenge von 2018 machen? Ich dachte, das würde erst für das Jahr 2019 gelten. Oder muss ich jetzt rückwirkend für 2018 auch zahlen?  >:(
Liebe Grüsse

Offline Hamster

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #31 am: 12.03.19, 20:50 »

so ähnlich geht's mir auch grade.
muss mich wohl nochmal schlau fragen..

lg hamster
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Luxia

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #32 am: 12.03.19, 21:00 »

so ähnlich geht's mir auch grade.
muss mich wohl nochmal schlau fragen..

lg hamster

Lieber Hamster würdest du mich dann auch bitte schlau machen.  :-* Ich habe noch keinen gefunden, wo ich fragen könnte.
Liebe Grüsse

Offline perle

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #33 am: 12.03.19, 21:07 »
Ich dachte, man muß eine "Schätzung " für 2019 machen und am Jahresende gegebenenfalls berichtigen....


das hab ich grad noch rausgesucht...

Wo gibt es weitere Informationen?
Sie erreichen die Zentrale Stelle Verpackungsregister über
www.verpackungsregister.org
Ab August 2018 gibt es einen telefonischen Support, der insbesondere zu technischen Fragen zur Registrierung von Mo. - Fr. von 9.00 - 17.00 erreichbar ist. Inhaltliche Fra-gen zur Registrierungspflicht als auch zur Systembeteiligungspflicht (inkl. Hinweisen zu den engen Voraussetzungen der Beteiligung an einer sog. Branchenlösung) können wie folgt geklärt werden:
 unter Zuhilfenahme des FAQ-Katalogs auf der Website der Zentralen Stelle, der weiter ausgebaut wird,
 mit den weiteren Informationsdokumenten, wie z.B. einem Leitfaden („How-To-Guide“) auf der Website der Zentralen Stelle,
 durch die sich derzeit in Konzeption befindlichen Erklärfilme und
 per E-Mail mit einer schriftlichen Anfrage an die Zentrale Stelle über anfrage@verpackungsregister.org.
« Letzte Änderung: 12.03.19, 21:16 von perle »

Offline Hamster

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #34 am: 13.03.19, 17:29 »

also, ich habe jetzt gelesen, dass..
GROßE Unternehmen ihre Mengen für 2018 nicht mehr an die IHK
sondern an Lucid melden sollen.

Wir selbst haben in 2018 ja nur eine Kleinmenge gehabt.
In 2019 werden wir unsere Vermarktung von Kleinverpackungen stark ausweiten,
- ist einfach eine bessere Marge, als der Engros-Verkauf -
und diese Mengen dann selbstverständlich auch melden.
An Lucid, wie an den Entsorger.

lg
hamster

Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Luxia

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #35 am: 13.03.19, 19:14 »
Das heißt, dass du für 2018 keine Jahresmeldung bei deinem gewählten Entsorgungsunternehmen meldest?
Liebe Grüsse

Offline Hamster

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #36 am: 13.03.19, 19:41 »


könnte man daraus lesen.  ;)
Was bei uns zur Folge hat, dass
ich eine Rechnung über meine Kleinstmenge bekommen werde , wie jedes Jahr.  8)
lg hamster
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Hamster

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #37 am: 13.03.19, 19:43 »


Ich habe nicht gelesen, dass kleine und Kleinstbetriebe für 2018 Mengen melden müssen.
Aber wenn sie gemeldet werden, müssen sie im Lucid und beim Entsorger identisch sein.

lg hamster
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Luxia

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #38 am: 08.07.19, 16:31 »
Das blöde Verpackungsgesetz und mein Zeitmangel haben dazu geführt, dass das Entsorgungsunternehmen sowohl für 2018 als auch für  2019 abgebucht haben.  >:(
Heute kam nun von der ZSVR eine Mail, die mich auffordert  die Mengen auch noch bei LUCID zu melden, mit dem Hinweis auf eine Geldbuße. Mannomann an was man alles denken muss. Geld haben die doch schon abkassiert für die Verpackungsmenge und vorregistriert bei LUCID bin ich auch seit Jahresende.

Ich werd dann mal meine Zugangsdaten zusammensuchen und die Meldung machen.
Liebe Grüsse

Offline Ingrid2Topic starter

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #39 am: 08.07.19, 18:31 »
Oh diese mail habe ich heute auch bekommen. War mir gar nicht bewusst, daß ich das jetzt hätte schon melden müssen. Und dann gleich mit Bußgeld drohen :-X

Offline Mastreh

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #40 am: 08.07.19, 21:21 »
Ich hab diese Mail auch bekommen, dachte das Entsorgungsunternehmen meldet dies weiter.

Offline bienchen3

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #41 am: 08.07.19, 21:41 »
Ich hab die Mail auch gekriegt, und bin erschrocken über den doch sehr "deutlichen" Text :o
Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind. Albert Schweitzer

Offline Luxia

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #42 am: 09.07.19, 17:37 »
Heute hat einer im Namen von LUCID angerufen wegen der Mail. Diese Einheitsmail ist wohl an alle verschickt worden. Der Anrufer war sehr nett und hat auch einiges erklärt.
Als kleiner Fisch muss ich nur die Jahresmeldung machen und evt. die Korrektur zur tatsächlichen Menge zum Jahresende. Das Entsorgungsunternehmen meldet nicht weiter, sondern die Meldung dort wird  mit der Meldung in der LUCID-Datenbank verglichen. Beide Mengen müssen übereinstimmen. Warum einfach, wenn man es auch kompliziert haben kann.  >:(
Liebe Grüsse

Elenaa

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #43 am: 29.06.20, 23:12 »
Hallo,

ich habe kürzlich (ziemlich verspätet) einen Brief von der ZSVR erhalten, weil meine Kostenberechnung letztes Jahr falsch war und ich es irgendwie verpeilt habe eine Korrektur einzureichen.
Ich bin jetzt auf der Suche nach einer Berechnungshilfe, um einfach von Anfang an richtige Daten anzugeben und habe auf lizenzero.de einen Kostenrechner gefunden. Hat jemand mit speziell diesem Erfahrung und kann ihn mir weiterempfehlen?

Liebe Grüße,
Elena


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« Letzte Änderung: 30.06.20, 07:44 von martina »