Organisation ist alles > Dokumentationspflichten zu CC und Qualitätsmanagement

Sicherheitsdatenblätter

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gammi:
Wobei ich mir jetzt aber auch nicht sicher bin. Ich glaube die Sicherheitsdatenblätter haben auch irgendetwas mit Arbeitschutz zu tun, wenn man Mitarbeiter hat.

Ob sie CC relevant sind weiß ich tatsächlich auch nicht. Deshalb habe ich hier mal nachgefragt.

Wir wurden im Frühjahr von der Baywa angeschrieben, dass sie es als Service anbieten, wenn man ihnen die mail-Adresse zukommen lässt.

Tina:
Ich bin ja bei uns nicht für die CC Kontrolle zuständig,
aber ich habe noch nie was von Sicherheitsdatenblatt gehört und wir haben auch dafür keinen Ordner, werder auf dem PC noch im Schrank.
Wir haben keine MA, muß mal Junior fragen.

gammi:
****Die Sicherheitsdatenblätter der gelagerten Mittel müssen im Betrieb vorhanden sein. Sie sind beim Kauf der Mittel beigefügt oder über den Handel oft als CD erhältlich. Diese Sicherheitsdatenblätter geben den kompletten Überblick über die Verwendungsvorschriften, Sicherheitsanforderungen im Umgang und beim Abfüllen des entsprechenden Mittels (Risikosätze und Sicherheitssätze). Hier werden also auch Hinweise auf das Tragen von Schutzausrüstung usw. hingewiesen.****

Quelle:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/technik/basis/lagerung-pflanzenschutzmittel.htm

samy:
Also ich habe bei CC auch nichts gefunden.
Die Industrie ist aber verpflichte Datenblätter nach ganz bestimmten Vorgaben zu erstellen und die Händler müssen diese dem Endkunden mit dem Produkt zukommen lassen.
Die Texte zu diesen Reglungen lassen einem den Kopf ganz weich werden deshalb habe ich auch die Links hier nicht eingestellt. :o
Wenn es aber interessiert mache ich das noch.

martina:
Es ist schon so, dass bestimmte Pflanzenschutzmittel ab bestimmten Mengen im Bereich Transport unter ADR-Regelungen fallen, also als Gefahrgut gelten.

Somit muss auch der Landwirt darüber informiert sein, was er da im Auto oder im Lager hat und welche Sicherheitsregelungen er einhalten muss. Und das steht in diesen Datenblättern. Also ab und an mal reingucken ist nicht verkehrt. Die wichtigsten Angaben stehen aber auch zu jedem Mittel auf dem Lieferschein, zumindest bei unserer Agravis.

Beispiel
--- Zitat --- Phytavis Pirimax 1 kg
Insektizid [...]
unterliegt der GefahrstoffVerordnung [...]
ADR-Punkte:3 [...]
Beförderung ohne Überschreitung der im Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Grenzen


--- Ende Zitat ---


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