Gammi´s Beitrag wirft jetzt für mich die Frage auf, wie haben das Eure Übergeber geregelt?
Mein SV lebt alleine und hat das Wohnrecht auf Göga´s Hof (Göga selber hat sich im Bauernhaus ein Zimmer für sich ausbehalten). Er ist jetzt 86 Jahre alt und versorgt sich weitgehend selber, seine Tochter wird, falls das nicht mehr so ist, bei ihm einziehen (zumindest ist das ihre Absicht, nicht freuig, aber sie sieht die Notwendigkeit und sie möchte es tun).
Meine Mutter (81 J.) hat in unserem Wohnhaus mehrere Zimmer geschrieben, ist aber vor gut 4 Jahren in ihr Austragshaus ausgezogen, da dies behindertengerecht gebaut ist und das Haus in dem wir wohnen nicht, wird sie voraussichtlich auch hierher nicht zurückkehren. Wen sie gerne jemanden bei sich einziehen lassen möchte, ist das ihre Sache.
Beide sind topfit, beide haben ohne Rückbehalt an meinen Mann bzw. an mich übergeben. Stirbt einer von uns Beiden, werden die Leistungen des Übergabevertrages vom Erben mit übernommen, sterben wir beide, übernehmen unsere Erben die Leistungen, bzw. der Austrag liegt lt. Übergabevertrag auf den Flächen.
Was ich aber nie möchte ist, dass unsere Tochter, wenn sie als weichende Erbin vom Hof weggeht, irgendwann wieder kommt und auf dem Hof
neben unserem Sohn und/oder seiner Familie lebt. Das ist einfach zu nahe. Ich seh das wahrscheinlich sowie anders, denn ich möchte nicht unbedingt nach der Übergabe direkt am Hof leben bleiben....
Auch wenn ich mittlerweiile knapp 49 Jahre hier lebe.....