... noch ne neue Info.
Die EPP ist für geringfügig Beschäftigte steuerfrei auszuzahlen.
Für sozialvers.pfl. Mitarbeiter sind sie zu versteuern!
-.. Was für ein Aufwand und ein Durcheinander.. Alle Lohnabrechnungen ändern,
Daueraufträge ändern,
Beitragsnachweise für Krankenkasse und Zahlung ...

Nachtrag: man sollte bis zum Ende lesen: die EPP ist nur zu versteuern und nicht sozialversicherungspflichtig.
Im Prinzip ein Riesenaufwand, nur dass es nicht das BMF bezahlt sondern der Arbeitgeber.
Habe gestern mal nach der neuen Lohnsteuer geschaut.
Die Seite des BMF ist noch nicht aktualisiert, aber wir hätten es im Juni schon berücksichtigen müssen !!!
Ein privater Anbieter hat seine Seite aktualisiert, so habe ich die Zahlen erhalten, die ich benötige.
LG
Hamster