Bei meiner SM ist der "Restanspruch" der Kombinationsleistung auf mein Konto überwiesen worden. Bei meinen Eltern auf das Konto meiner Schwester. Da gab es überhaupt keine Diskussion von beiden Seiten nicht.
Die Pflegeperson hat die Arbeit, von daher steht ihr das Geld zu!!!
Bei meiner Schwester ist es eher so, dass sie das Geld letztendlich doch eher für meine Eltern ausgibt. Lebensmittel, Medikamente usw. Ich predige ihr schon immer, dass sie davon z.B. ihren Urlaub mitbezahlen soll oder sich sonst was gönnt.
Nix anderes ist es mit der Verhinderungspflege. Ist meine Schwester in Urlaub, sind springen wir Schwestern ein. Da ich hauptsächlich für den Papierkram zuständig bin, beantrage ich das auch immer für die anderen mit. Das Geld wandert auch auf unsere Konten. Da braucht man auch kein schlechtes Gewissen haben, weil es -wie bei uns- die eigenen Eltern sind und man es auch ohne Bezahlung machen würde. Wären sie in Kurzzeitpflege kostet es auch und ist teurer.
Schwierigkeiten seitens der SVLFG haben wir bislang noch nie gehabt.
Problem ist natürlich, wenn man sich nicht einig ist. Da der Pflegebedürftige bzw. dessen Bevollmächtigter aber ja die Anträge unterschreiben muss, hat der den Daumen dadrauf.
LG Annette