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Übernahme eines Wohnhauses bei Hofübergabe

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nooj:
Hallo Community,

ich habe zurzeit in meiner Familie eine erbrechtliche Frage zum Thema der Übernahmes eines Wohnhauses bei einer vorzeitigen Hofübergabe. Ich habe schon diverse Recherchen durchgeführt, jedoch nichts passendes zu meinem Problem gefunden, weshalb ich mich an euch wenden möchte.

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Zum Sachverhalt

Meinem Vater gehört ein großer landwirtschaftlicher Betrieb, welcher jedoch nicht mehr als solcher genutzt wird. Sämtliche Gebäude und Flächen werden nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, sondern nur noch verpachtet / vermietet. Der Betrieb ist im Grundbuch jedoch nachwievor als Hof eingetragen.

Zu dem Betrieb gehört auch eine landwirtschaftliche Fläche, welche etwas abseits (mehrere km) vom eigentlichen Hof lieft. An dieser abseits gelegenen landwirtschaftlichen Fläche wurde damals ein Wohnhaus gebaut. Dieses Haus durfte dort damals nur gebaut werden, weil es als Wohnstelle zur Bewirtschaftung der Fläche diente. Das Haus steht nun mittlerweile jedoch fast vollkommen leer.

Es geht nun darum, dass mein Vater den Betrieb an meine jüngere Schwester übergeben möchte (was auch vollkommen in Ordnung für mich ist), jedoch möchte ich, vorzeitig, das o.g. Wohnhaus übernehmen.

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Ich frage mich nun, ob bzw. wie dies möglich ist?

Wenn ich richtig informiert bin, muss, damit das Wohnrecht in dem Haus erhalten bleibt, eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche vorgenommen werden. Dies wäre grundsätzlich auch kein Problem.

Jedoch frage ich mich, ob ich dieses Haus überhaupt übernehmen kann, da es ja mit zum Hof gehört und dieser insgesamt (und im Sinne der HöfeO) ja nur an einen Erben übergeht.



Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

martina:
Hallo Nooj,

da hast du ein interessantes Problem.

Vor einiger Zeit wurden aus Steuergründen seitens der Finanzämter die Wohnhäuser aus dem Hofvermögen in Privatvermögen entnommen. Somit müsste das Haus einzeln übertragbar sein, wenn da nicht die Höferolle und der privilegierte Bau im Aussenbereich wäre.

Ich würde mich an Euer Stelle beim Bauernverband erkundigen und/oder mit einem Wirtschaftsberater bei der Landwirtschaftskammer sprechen.

nooj:

--- Zitat von: martina am 06.05.18, 13:25 ---Hallo Nooj,

da hast du ein interessantes Problem.

Vor einiger Zeit wurden aus Steuergründen seitens der Finanzämter die Wohnhäuser aus dem Hofvermögen in Privatvermögen entnommen. Somit müsste das Haus einzeln übertragbar sein, wenn da nicht die Höferolle und der privilegierte Bau im Aussenbereich wäre.

Ich würde mich an Euer Stelle beim Bauernverband erkundigen und/oder mit einem Wirtschaftsberater bei der Landwirtschaftskammer sprechen.

--- Ende Zitat ---

Danke für den Tipp, das werden wir in jedem Fall tuen.

Was genau meinst du mit der Höferolle? Die Übertragung des Hauses vom Betriebs- in (mein) Privatvermögen wäre doch analog wie bei dir zu sehen, oder?

Bezüglich des priviligierten Baus, bin ich auf den § 35 (4) Nr. 1 BauGB gestoßen.

Dieser gestattet eine Nutzungsänderung zu außerlandwirtschaftlichen Zwecken unter einigen Voraussetzungen, die wir alle erfüllen würden. Könnte dies vielleicht mein Schlupfloch sein?

 Jedoch frage ich mich, ob überhaupt eine Nutzungsänderung vorliegt. Schließlich wollen wir keine Scheune zu einem Haus umbauen, sondern lediglich ein (ehem.) Hofhaus übernehmen.

gammi:
Das ganze Thema ist vermutlich zu komplex um wirklich was dazu zu sagen können. Da wird schon fachmännische Berartung von am besten mehreren verschiedenen  (Fach) Stellen nötig sein.

martina:

--- Zitat von: nooj am 06.05.18, 15:11 ---
Was genau meinst du mit der Höferolle?

--- Ende Zitat ---

Du selber hast von einem Hof im Sinne der Höfeordnung geschrieben. Höferolle ist nur ein anderer Begriff dafür.

Aber wie Gammi sagt, das Thema ist sehr komplex und wir sind alle keine Rechtsanwälte.

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