Autor Thema: Überwachung von Versicherten  (Gelesen 9152 mal)

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Überwachung von Versicherten
« am: 04.11.18, 11:31 »
Titel der Volksinitative: Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Verischerten)

Die Vorlage:
Die neuen Gesetzesartikel legen Regeln fest, die Willkür verhindern und die Rechte der Betroffenen schützen sollen. Die Versicherungen dürfen jemanden nur dann verdeckt beobachten, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug haben und es mit anderen Mitteln aussichtslos oder unverhältnismässig schwierig wäre, das Anrecht auf Leistungen abzuklären. Gestattet sind Bilder- und Tonaufzeichnungen, wenn sich die observierte Peson an einem Ort aufhält, an dem man sie ohne Weiteres beobachten kann - etwa auf Strassen, in einem Laden oder auf einem Balkon. Der Blick ins Wohn- und Schlafzimmer ist nicht zulässig. Aunahmen mit Drohnen, Richtmikrofonen oder Wanzen sind nicht erlaubt. Ortungsgeräte dürfen nur bedingt und nur mit richterlicher Genehmigung eingesetzt werden. Wer observiert worden ist, muss infomiert werden und kann sich vor Gericht wehren. 
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Re: Überwachung von Versicherten
« Antwort #1 am: 04.11.18, 11:34 »
Pro:

Die Sozialversicherungen unterstützen gezielt jene Menschen, die auf ihre Leistungen angewiesen sind. Damit sie die Ansprüche zweifelsfrei abklären können, sind in wenigen Fällen verdeckte Beobachtungen notwendig. Die Observationsartikel setzen dafür die notwendigen Grenzen und schützen die Rechte der Betroffenen.
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Re: Überwachung von Versicherten
« Antwort #2 am: 04.11.18, 11:37 »
Contra:

Dem Referendumskomitee gehen die Gesetzesartikel über die Observation zuweit: Die Sozialversicherungen erhalten einen Blankoscheck für willkürliche Überwachungen, dürfen die Privatsphäre der Versicherten massiv verletzen und werden dabei nicht kontrolliert. Die technichen Mittel für Observationen werden kaum eingeschränkt.
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Re: Überwachung von Versicherten
« Antwort #3 am: 04.11.18, 11:47 »
Zuerst habe ich mir gedacht, das ist OK. Mal ehrlich, jeder kennt doch jemand der Invalidengeld bezieht ohne erkenntlichen Grund. Dann ärgert man sich, weil er anscheinend gemütlich in den Tag leben kann, während wir uns Tag für Tag abmühen. Schliesslich wird dieser Scheininvalide noch von meinem Geld bezahlt!  :-X
Inzwischen habe ich mich mit dem Thema inentisver befasst (OK, unsere Tochter abreitet auf dem Sozialamt und wäscht uns ab und zu den Kopf ;D) Was ist mit den Menschen mit Burnout, Schleudertraum etc. - Menschen denen man die Krankheit nicht ansieht? Müssen diese sich neben ihrem Leiden noch permanent mit Überwachung auseinandersetzen? Je länger ich darüber nachdenke um so unheimlicher wird mir diese Abstimmungsvorlage.
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Offline Annina

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Re: Überwachung von Versicherten
« Antwort #4 am: 04.11.18, 13:53 »
dazu habe ich die Abstimmungsarena gesehen, und für mich ist ein JA in Ordnung.
Ich denke, es macht in ganz wenigen Fällen doch Sinn, dass Observationen durchgeführt werden dürfen. Im Moment ist dies nämlich nicht der Fall, das ist doch ein Blanko-Check für Betrüger?

Liebe Grüsse, Annina

Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.  Aristoteles

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Re: Überwachung von Versicherten
« Antwort #5 am: 04.11.18, 20:05 »
Ich habe nur Angst es trifft dann wieder genau die Falschen, die sich nicht richtig wehren können. Die andern wissen nähmlich schon wie machen.
Dann hoffe ich auch, dass dies nicht ein Bespitzeln von rechts und links wird  ::)
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Offline hildy

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Re: Überwachung von Versicherten
« Antwort #6 am: 22.11.18, 13:22 »
Liebe Romy, kann Dich verstehen! Trotzdem denke ich, dass die Behörden auch dafür verantwortlich sind, dass die Gelder an die richtige Adresse kommen, und dass sie deshalb die Möglichkeit haben müssen, Missbrauchsfälle auf zu decken. Ich hoffe aber, dass sie die Mittel der Überwachung mit Augenmass einsetzen!
Hildy
Hildy us em Baselbiet, CH