Titel der Volksinitative: Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Verischerten)
Die Vorlage:
Die neuen Gesetzesartikel legen Regeln fest, die Willkür verhindern und die Rechte der Betroffenen schützen sollen. Die Versicherungen dürfen jemanden nur dann verdeckt beobachten, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug haben und es mit anderen Mitteln aussichtslos oder unverhältnismässig schwierig wäre, das Anrecht auf Leistungen abzuklären. Gestattet sind Bilder- und Tonaufzeichnungen, wenn sich die observierte Peson an einem Ort aufhält, an dem man sie ohne Weiteres beobachten kann - etwa auf Strassen, in einem Laden oder auf einem Balkon. Der Blick ins Wohn- und Schlafzimmer ist nicht zulässig. Aunahmen mit Drohnen, Richtmikrofonen oder Wanzen sind nicht erlaubt. Ortungsgeräte dürfen nur bedingt und nur mit richterlicher Genehmigung eingesetzt werden. Wer observiert worden ist, muss infomiert werden und kann sich vor Gericht wehren.