Hallo Entlein,
es werden keine Ausnahmen zugelassen. Bei uns in BW hat gar ein Halter einer außergewöhnlichen Rinderrasse nun die Auflage, allen Tieren Ohrmarken einzuziehen. Er hat diese Tiere aber schon gekennzeichnet mit einem Chip (wie bei Hunden und Pferden) Hier hatte er zunächst eine Ausnahmegenehmigung von seinem Landratsamt erhalten, die aber nun hinfällig ist. Das Land beharrt darauf, wenn die Tiere keine Ohrmarken haben, er dann auch keine Direktzahlungen erhält (mehrere Tausend Euro). Das Land befürchtet Strafzahlungen der EU. Deshalb wird es voraussichtlich keine Ausnahmen geben.
Mir ist nicht bekannt, dass die EU die Einzeltierkennzeichnung neu regeln will. Noch gar nicht so lang haben die Schäfer gegen die elektronische Einzeltierkennzeichnung geklagt und nicht Recht bekommen.
Zum Thema Ohrmarken hab ich den Fachmann hier im Haus befragt: Wie lange ist der Dorn Eurer Ohrmarken? Wenn der zu kurz ist, reibts an den Ohren, es kommt zu wunden Stellen. Ich hab mal in den Katalog des LKV geschaut, der Fachbegriff müsste "lichte Weite" heißen. Die Hauptner Mini-Neoflex Ohrmarken haben hier eine lichte Weite von 12,6 mm, die anderen sind viel enger. Vielleicht sind auch deine Ohrmarken zu eng und der Bock hat zu dicke Ohren. Bei Ziegen gibts hier oftmals auch Probleme.
Mein Vorschlag: Handel mit dem Veterinäramt aus, dass die Wunden an den Ohren zunächst ausheilen sollen. Dann wirst du die Ohrmarken einziehen. Dazu sollen die einen Aktenvermerk machen. Alles andere tut, gelinde gesagt, dem Tier nicht gut. Die Tiere quälen sollen wir ja auch nicht! Ich weiß nicht, ob sie darauf eingehen, aber ein Versuch ist es wert.