Bäuerinnentreff

Organisation ist alles => Finanzen und Recht => Thema gestartet von: annelie am 17.01.15, 16:51

Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 17.01.15, 16:51
Ich war vorgestern auf der Zoll-hp und hab nur die Papieranträge nicht den onlineantrag gefunden..... vielleicht hab ich ihn überlesen  ;)
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 05.02.15, 12:23
Hallo

ich habe im Sep. 2014 den Antrag für 2014 gestellt  :-X
jetzt ist das Geld da ...

So lang hat das noch nie gedauert  ::) ::) ::)

Gruß
Beate
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 05.02.15, 12:41
Hallo
unser Antrag ist seit 1 Woche raus, mal sehen wie lange es dauert. Ich mach das immer schon früh, dann hab ich es fertig.

LG Gina
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 05.02.15, 13:15
Hallo
unser Antrag ist seit 1 Woche raus, mal sehen wie lange es dauert. Ich mach das immer schon früh, dann hab ich es fertig.

LG Gina

dito, aber erst seit ich ihn mal erst im September (unter der Kartoffelernte  >:() kurz vor knapp abgegeben habe und das Geld im März kam..... Im September hat das Ausfüllen auch nicht mehr Spaß gemacht, eher ein schlechtes Gewissen und enormen Zeitdruck (Herbst ist Hauptarbeitszeit), weil ich immer aus Lustlosigkeit geschoben habe.... jetzt mach ich es gleich und habs hinter mir.  ;) ;D Was sich bei mir bewährt hat: ich kopiert die Dieselrechnungen immer gleich nach Erhalt und helfte im Agrardieselordner ab, das erspart mir viel Arbeit und Sucherei.
Mal sehen wie lange dieser Eifer bei mir vorhält...
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 05.02.15, 22:42
Hallo Ihr,
da unterschreibe ich auch.Unserer ist weg. Aber jetzt mal ohne haue:das ist doch Geld, das man dem Staat nicht so lange ausleihen braucht.Also da bin ich doch ganz Schwabe ;D.
LG Klara
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 05.02.15, 23:13
Hallo

ich habe im Sep. 2014 den Antrag für 2014 gestellt  :-X
jetzt ist das Geld da ...

So lang hat das noch nie gedauert  ::) ::) ::)

Gruß
Beate
Du meinst wohl für 2013???
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 07.02.15, 09:48
Ein Problem ist sicherlich, wenn Lohnarbeiten sehr spät abgerechnet werden. Ich mag das eh nicht, wenn ich immer im Hinterkopf habe, das und das muß noch bezahlt werden, mir ist eine zeitnahe Abrechnung viel lieber... ;)
Wir sind bei zwei MR Mitglied, beim Einem schicken sie die Gasölbescheinigung spätestens um den 20. Januar und beim Anderen ruf ich an und bitte, dass sie mir zugeschickt wird, ansonsten käme sie erst Anfang März. Die Begründung ist, dass sie viele Spätabrechner haben, zum Glück wird bei uns im Januar nur mehr das Schroten von Ende Dezember abgerechnet.

Manche nicht im MR organisierten Lohnunternehmer schicken die Gasölbescheinigung noch viel später......... :-X
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Freya am 07.02.15, 23:01
Manche nicht im MR organisierten Lohnunternehmer schicken die Gasölbescheinigung noch viel später......... :-X

das ist wirklich ein Problem und sehr lästig. Und dran denken muss man ständig, ob man nu alles zusammen hat.  :-\
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Erika am 08.02.15, 12:34
Unseren Antrag für den Verbrauch in 2014 habe ich vor einer halben Stunde online versendet. Der ausgedruckte komprimierte Antrag geht morgen mit der Post raus.

Bin mal gespannt, ob in diesem Jahr auch wieder die Kopien und diverse Unterlagen angefordert werden. Senden wir diese sofort mit, heisst es vom Zollamt her ... bitte nur nach Aufforderung zusenden.

Senden wir die Unterlagen NICHT sofort mit, kommt garantiert die Nachfrage nach diesen Unterlagen  ::) ::) ::) ::) ::)

Seit ein paar Jahren geht das nun schon so.
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: michlbaur am 08.02.15, 13:05
Unser komprimierter Antrag ist auch seit Montag mit der Post verschickt.
Weitere Unterlagen haben wir diesesmal auch nicht mitgeschickt, weil es in letzten Jahr geheißen hat, die Unterlagen nur auf verlangen des Hauptzollamts vorzulegen.
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: mogli am 08.02.15, 22:55
@ Erika-
Senden wir die Unterlagen NICHT sofort mit, kommt garantiert die Nachfrage nach diesen Unterlagen  Roll Eyes Roll Eyes Roll Eyes Roll Eyes Roll Eyes

Seit ein paar Jahren geht das nun schon so


 genau so läuft es bei uns! :o
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 09.02.15, 09:09
Und wenn man dann die auf Nachfoderung eingereichten Unterlagen zurückbekommt, steht immer der Satz im Brief, man solle NUR auf Anforderung einreichen.
Das klingt dann unterschwellig genau so, als ob die doofen Bauern die armen Zöllner nur ärgern wollen, in dem sie da Unterlagen einreichen, wo doch drin steht, dass nur nach Anforderung und so... ;)

Ich finde das irgendwie auch schon wieder lustig, weil es so vorhersehbar ist.

Mein Antrag ruht noch, ich muss erst noch wieder eine Sammelbescheinigung anfordern. Wir haben bei einem Lieferanten 2 verschiedene Kundenkonten, Nr1 ist Landwirtschaft und erstattungsberechtigt, die kommt immer automatisch, Nr. 2 ist Gewerbe, also nicht erstattungsberechtigt, muss aber komplett mit angegeben werden. Und für dieses Konto telefoniere ich seit 2 oder 3 Jahren hinter der Bescheinigung her, weil die Sachbearbeiter es nicht gebacken bekommen, für dieses Kundenkonto ein Häkchen in der Software bei Punkt "Sammelbeleg" zu setzen.

Und täglich grüßt das Murmeltier 8)
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 05.05.15, 19:02
Hallo
unser Antrag ist seit 1 Woche raus, mal sehen wie lange es dauert. Ich mach das immer schon früh, dann hab ich es fertig.

LG Gina

Heute ist der Bescheid gekommen, Geld wird in den nächsten Tagen überwiesen.

LG gina
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Erika am 05.05.15, 20:40
Wir haben letzte Woche den Bescheid bekommen, ging mal richtig flott in diesem Jahr  :D
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Melkerin am 04.06.15, 19:32
Mit dem Antrag hatte ich eigentlich noch nie Probleme, doch diesmal hat es mich voll erwischt:

Morgens, in aller Frühe, ein barscher Anruf vom Zollamt: Beim Antrag würde die Adresse nicht stimmen.
Huch? Zum Glück hatte ich meine Kopie gleich zur Hand, konnte aber keinen Fehler finden. Doch es war der Adresszusatz, der als störend empfunden wurde.
Ich erwiderte, dass wir den brauchen, weil sonst 50 % aller Zusteller unseren abgelegenen Hof nicht finden würden.
Keine Chance - mir wurde beschieden, dass ich das unterlassen solle und die Zusteller uns auch so zu finden hätten.
Ja, ja - Theorie und Praxis.

Dann wurde an der Bankverbindung rumgemäkelt. Was das "jun." beim Namen zu suchen hätte?
Nun, das wollte die Bank so. Aber von mir aus, wenn das die Antragsbearbeitung so empfindlich stört, lasse ich es halt künftig weg.

Ein paar Seiten weiter hinten hätte ich was falsch ausgefüllt.
Wie bitte? Da hatte ich doch extra beim Zollamt nachgefragt.
Die Auskunft des Kollegen sei falsch gewesen, nächstes Jahr würde ich so nicht mehr durchkommen.
(Merke: Wenn du eine Auskunft bekommst, musst du immer auch gleich fragen, ob sie richtig oder falsch ist!)
Ich versuchte noch zwei Mal, den Sachverhalt zu erklären, wurde aber sofort mit "Das hat damit überhaupt nichts zu tun!" abgeschmettert.

Dann wurde zum Finale geblasen - die Stimme wurde noch 2 Stufen lauter:
Was mir einfallen würde, einfach ungefragt Belege hinterherzuschicken?
Boah, da kam ich echt ins Stottern, denn ich konnte mich an nichts erinnern. Nach einer Weile Hin und Her stellte es sich allerdings heraus, dass die Belege gar nicht von uns waren, sondern nur zufällig in die Akte gerutscht sind.
Eigentlich hätte ich ein kleines "sorry" erwartet, aber es gab nur ein kurzes Auflachen.

Bis jetzt hatte ich immer noch gehofft, dass sich jemand von "Verstehen Sie Spaß?" oder so melden würde, aber es tat sich nichts dergleichen. War wohl doch alles echt.
Also hab ich meinen ganzen Mut zusammen genommen und auch mal eine Frage gestellt.
Ok, ok, war blöd von mir. Ich hätte es mir denken können: Warum ich das überhaupt wissen müsse und das hätte mit dem Landwirtschaftsamt überhaupt nichts zu tun usw. usw. ...

Bewundernswert, wenn es heutzutage noch Sachbearbeiter gibt, die sich in wirklich jeder Fachrichtung auskennen und echt toll, wenn nicht mal Behördenmitarbeiter die behördlichen Fachausdrücke richtig aussprechen können. (Wer weiß, was "Dämis" heißt?)

Nach dem Gespräch war ich echt geschafft, aber ich werde das Erlebnis trotzdem auf meiner Positiv-Liste verbuchen: Der Antrag ist in Bearbeitung!!  ;)
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 04.06.15, 20:00
(Wer weiß, was "Dämis" heißt?)

Laß mich raten: "De Minimis" ?


Bei so einem Sachbearbeiter müsste man eigentlich gleich nach dem Namen des Vorgesetzten fragen, nur traut man sich das ja doch meistens nicht.

Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Melkerin am 07.06.15, 19:25

[/quote]
Laß mich raten: "De Minimis" ?

[/quote]


100 Punkte, Martina!
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 01.07.15, 16:14
Ich hab mich heute richtig gefreut...
Das Hauptzollamt hat am 05.06. unsere Unterlagen (Orginalbelege usw.)  mit Frist zum 03.07. angefordert. Ich hab dann am 08.06. alles per Einschreiben weggeschickt. Durch den Poststreik wurde nichts zugestellt. Am Montag habe ich eine Mail geschrieben, dass die Unterlagen unterwegs sind und das ich den Einlieferungsbeleg vom 08.06. vorliegen habe und der Brief auf Zustellung wartet.
Heute vormittag kam ein Anruf vom Sachbearbeiter, dass die Unterlagen gestern angekommen sind, der Antrag bearbeitet und das Geld zugeteilt wurde. Fand ich super nett!
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Doro am 15.07.15, 14:00
Annelie das ging aber fix! :D
Mein Antrag von Mitte Februar!!! wurde heute bewilligt. Immerhin. :)
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: mogli am 15.07.15, 14:54
Unser Bescheid kam heute auch. :D Der Antrag wurde im März gestellt.
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Luxia am 17.07.15, 22:30
Unser Zollamt hat mitgeteilt, dass sie aufgrund von Urlaub und Krankheit sehr in Verzug sind mit der Abarbeitung der Anträge. Wenn man wegen finanziellen Engpässen unbedingt auf das Geld angewiesen ist, dann kann man einen Antrag auf vorgezogene Bearbeitung stellen.  :o
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 17.07.15, 22:33
@Luxia
wo geht euer Antrag hin? Unser geht nach Cottbus und wir haben sogar schon das Geld bekommen.

LG Gina
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Luxia am 17.07.15, 22:57
Unserer geht nach Stralsund und da hat es bisher immer gedauert. Aber sie waren immer nett und haben mir geduldig alle Fragen beantwortet.
Titel: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: goldbach am 18.07.15, 08:55
Also ich oute mich mal - dass wir den Antrag machen lassen!
Seitdem man den Antrag nicht mehr schriftlich machen kann, übernimmt das der MR für eine Unkostenpauschale von € 20.--
Klappt wunderbar, die Mitarbeiterin des MR weiß es, was, wie, wo eingetragen wird: Keine Nachfragen des Zolls.
Außerdem wird der Besuch beim MR immer mit einem kurzen Abstecher zu einem Freund verbunden!
Das nennt sich dann "Schlankerltag" . Für die Nichtbayern: Faulenzertag  :-*

Da wir erst seit nicht mal 2 Jahren DSL haben, konnte ich vorher die Antragstellerei nicht händeln; der Aufbau der Seiten war nicht abzuwarten!
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Wiese am 04.09.15, 20:36
Wer von euch hat den Bescheid zur Auszahlung schon bekommen?
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 04.09.15, 20:53
Antrag am 10. Februar abgeschickt, der Bescheid kam Ende Juli das Geld war 2 Tage später auf dem Konto.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Milli am 04.09.15, 20:57

Gut daß ihr das schreibt,muß meinen Männern den Antrag auf den Tisch legen.............................

Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: michlbaur am 04.09.15, 21:07
Hallo,

ich habe den Antrag am 8.2 verschickt, der Bescheid kam am 14.7 und das Geld am 17.7
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Agrele am 04.09.15, 21:16


wer hat vom Zollamt in Löbau schon sein Geld,

mir wird so langsamem mulmig da es dieses mal so lange dauert.

Antrag ging am 22.04.15 raus
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Milli am 04.09.15, 21:18

Wann muß der Antrag eigentlich spätestens dort sein?

Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Agrele am 04.09.15, 21:20
am 30.09.2015
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: michlbaur am 04.09.15, 21:31
Antragsfrist ist der 30.September
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Milli am 04.09.15, 21:54

Danke euch,das könnten wir noch hinkriegen.  ;)

LG milli
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 04.09.15, 22:41
Wer von euch hat den Bescheid zur Auszahlung schon bekommen?

Ende Januar/Anfang Februar abgeschickt, Anfang Juni Belege nachgefordert, wegen Poststreik er Anfang Juli angekommen, gleich bearbeitet und zugewiesen....
Wiese für uns ist auch das Hauptzollamt Landshut, Dienststelle Passau zuständig.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Wiese am 05.09.15, 08:04
Wer von euch hat den Bescheid zur Auszahlung schon bekommen?

Ende Januar/Anfang Februar abgeschickt, Anfang Juni Belege nachgefordert, wegen Poststreik er Anfang Juli angekommen, gleich bearbeitet und zugewiesen....
Wiese für uns ist auch das Hauptzollamt Landshut, Dienststelle Passau zuständig.

Deshalb wundere ich mich auch, ob sie den Antrag bekommen haben. Hab ihn am 3.4.2015 abgeschickt.
Werd mal telefonisch nachfragen müssen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Frieda am 05.09.15, 08:52
die brauchen doch immer so lang...aber gut dass ihr mich daran erinnert -  das Geld kommt ja auch noch *freu*
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina-s am 05.09.15, 09:16
Bei uns kam letzte Woche der Bescheid. Hab noch nicht aufs Konto geguckt. Vermutlich schon Kohle drauf ;)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Bullenmafia am 05.09.15, 09:39
Abgeschickt im Mai, aber noch nix da. Hauptzollamt Landshut

wird schon noch kommen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: mogli am 05.09.15, 09:50
Hauptzollamt Regensburg /Selb
Fortgeschickt Mitte März- heuer keine Nachfragen. Bescheid Ende Juli. :D Vom Geld nichts mehr da. :(
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 05.09.15, 10:54
Hallo

gut dass ich hier lese ...

Dachte eigentlich dass ich den Antrag schon weg hätte ... Sch*** war´s - der Mond schien helle ...

Aber gleicht kommt er weg ...

Gruß
Beate
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Steinbock am 05.09.15, 12:43
Muss man den Antrag nun eigentlich schon per EDV machen und abschicken?

Elisabeth
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: landleben am 11.09.15, 22:33
Der läuft doch schon ein paar Jahre online.

lg

Landleben
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Mathilde am 25.09.15, 23:37
Hallo,

wisst Ihr worüber ich mich aufrege bei dem Agrarantrag? Es kann doch nicht sein dass man die PKW mühsam anhand er gefahrenen Kilometer und dem Durchschnittsverbrauch herausrechnet und dann bei den Belegen man angeben muss welche Literzahl man im Ausland getankt hat und bekommt diese dann nicht dazu gerechnet.
Beispiel: das Auto gehört meinem Mann und unsere Tochter fährts in Österreich und tankt da natürlich auch. Das Auto tankt  hier nicht an der Betriebstankstelle aber ich muss den Jahresverbrauch herausrechnen.........irgendwie nicht durchdacht das Ganze

LG Mathilde
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: mogli am 26.09.15, 21:37
Du mußt die Tankquittungen von der Tankstelle sammeln und dazu summieren.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Agrele am 28.10.15, 13:49
bin nun auch gefrustet kam Heute der Bescheid, mit der Anmerkung das er nicht bearbeitet werden kann weil der Dieselverbrauch zu hoch ist. >:(
Hab mal die alten Unterlagen rausgeholt sehe aber keinen großen unterschied gegenüber 2013 :P
Frau hat ja sonst nichts zu tun 8)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: bertine am 28.10.15, 16:07

Antrag Anfang Mai weggeschickt, noch kein Bescheid auch keine Nachfragen. Sonst war das Geld nach 4 Monaten da. Hauptzollamt Cottbus.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Lise am 29.10.15, 20:31
Ich war heuer angenehm überrascht. Hab den Antrag ca. Mitte August weggeschickt und das Geld war bereits Mitte Oktober da. HZA Regensburg.
Sonst hat das immer viel länger gedauert.
L G Lise
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Erika am 29.10.15, 21:15
Hmmmm, da würde ich aber wirklich mal anrufen und nachfragen. Es kann ja auch mal etwas verloren gehen...

Wir senden auch zum Hauptzollamt Cottbus, ich müsste die genauen Daten raussuchen, aber ich habe recht früh per PC versendet und das Geld war nach ein paar Wochen auf dem Konto.


Antrag Anfang Mai weggeschickt, noch kein Bescheid auch keine Nachfragen. Sonst war das Geld nach 4 Monaten da. Hauptzollamt Cottbus.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: bertine am 31.10.15, 15:54

Oh meinst Du. Danke für den Tipp. Werde Montag mal nachfragen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: bienchen3 am 21.11.15, 20:27
Heut kam ein Brief vom HZA, dass unser Antrag (vom Mai!!) nicht bearbeitet werden kann, weil sie noch unseren EKSt-Bescheid, Flächennachweis, BG-Nachweis und so brauchen, ob wir schon noch Landwirtschaft betreiben. Außerdem ist unser Verbrauch vergleichsweise (lt. HZA) viel zu hoch. Hab nachgeschaut - wir haben keine 10% mehr verbraucht als die letzten Jahre.

Der Schluss-Satz: Die Unterlagen müssen bis spät. 10.12. im HZA sein, ansonsten gilt der Antrag als abgelehnt :o

Wie is hier schon manches mal geschrieben worden - Frau hat ja nix anderes zu tun..


Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: goldbach am 22.11.15, 10:13
Bei uns rief neulich eine Dame an und wollte, dass wir den EKSt.-Bescheid faxen!! Sie möchte die St.Nr. und die Bankdaten abgleichen, denn auf der ersten Seite würde alles nötige drauf stehen!
Wir lassen den Bescheid vom MR ausfüllen und haben da angerufen, sie möchten sich kümmern.
Also so was!
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Maria K am 22.11.15, 17:54
Meine Lieben,
da kann ich auch was dazu beitragen.
Unser Steuerberater wollte im September wissen,
wieviel Geld in der BF einzukalkulieren sind wegen dem Abschluss.,
ich hab den Antrag Anfang April weggeschickt.
Ich hab angerufen-mir wurde gesagt, dass kein Antrag eingegangen sei-
da ich alles schriftlich vor mir hatte-hab ich widersprochen und im Gespräch kam heraus,
dass wegen Hofübergabe zum 1.7.2014 eine neue Steuernummer aufgrund des beiliegenden
Schreibens vergeben wurde-wir sollen uns gedulden.(bei der Behörde)
Letzte Woche nun ein Schreiben der Zollbehörde-wir haben den Antrag falsch abgegeben-
ja versteh ich-der komprimierte Antrag darfs nicht sein-
oder fürs erste Halbjahr komprimiert-fürs zweite ausführlich.......????? ??? ??? ???
Das wird jetzt morgen meine Aufgabe sein....Frau muß ja beschäftigt sein.

Den neuen könnt ich doch auch gleich machen-Dieseleinkauf für dieses Jahr ist abgeschlossen.... ;D ;D ;D

Liebe Grüße
Maria
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 01.12.15, 10:23
Hallo

keine gute Nachricht

Deshalb zahlt das Amt bisher nicht  (http://www.agrarheute.com/news/zahlt-amt-bisher)

Zitat

Vor allem in Hessen und Rheinland-Pfalz warten die Landwirte auf ihre Bearbeitung und Auszahlung ihrer Agrardieselvergütung.
agrarheute hat beim zuständigen Amt nachgefragt, warum es Verzögerungen gibt.
32.200 Anträge sind in Dresden noch unbearbeitet.


Gruß
Beate
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: samy am 01.12.15, 10:36
Tja.. die Zollbeamten sind bei den Flüchtlingen eingesetzt. Die derzeitige Flüchtlingssituation ist überall zu spüren. Manchmal eben indirekt.

Wir haben eine schriftliche Anfrage gemacht wo das Geld bleibt. 3 Wochen später hatte wir das Geld für alles drei Betriebe.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: bienchen3 am 01.12.15, 10:56
Hast schon Recht Nicole,
aber wir bekommen z.B. vom Maschinenring die Aufstellung erst im Februar. Ohne den können wir den Antrag noch gar nicht ausfüllen.

Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Frieda am 01.12.15, 11:03
Ich hab den Antrag im März gestellt   - aber auch noch kein Geld :-\  aber ich seh es mal positiv: Ist ja schön, wenn noch Geld zu erwarten ist
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: bienchen3 am 01.12.15, 11:26

Dann könnt Ihr den Antrag im Februar stellen - und nicht, wie manche, erst am 30.9.

Ich verstehe die Jammerei nicht, erst nicht in die Puschen kommen und dann jammern, dass das Geld nicht kommt.  :-\

Das weiß ich auch, dass es da an mangelndem Eifer liegt..
Gewurmt hat mich, dass die Bearbeitungszeit beim Zoll unendlich ist, aber wir die Anfragen innerhalb kurzer Zeit beantworten müssen, ansonsten gilt der Antrag als abgelehnt.
Ich bewunder das jedes Jahr, wie bald du immer schon schreibst, dass du den Antrag abgegeben hast. Kannst du von deiner Disziplin nicht was abgeben :-*
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 01.12.15, 14:23
Hallo

also ich habe noch nie irgendwelche Unterlagen (FNN usw.) eingereicht ...
außer der Mengenbescheinigung natürlich

Gruß
Beate
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Mathilde am 01.12.15, 15:23
Ich verstehe die Jammerei nicht, erst nicht in die Puschen kommen und dann jammern, dass das Geld nicht kommt.  :-\

Wo  hab ich  hier bitteschön gejammert? Bin auch nie dabei wenn gleich getönt wird wann der Agrarantrag ausgezahlt wird.

LG Mathilde
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Hilde am 01.12.15, 15:40
Nachdem ich im April den Antrag gestellt habe und jetzt schon leicht nervös wurde, ob er überhaupt angekommen ist, telefonierte ich vorher mit einem netten Herrn vom Hauptzollamt in Löbau. Er hat mir erklärt, dass gestern der letzte Tag war, um die Anträge zu bearbeiten und Mitte Januar würde es dann die Auszahlung für alle Antragsteller aus allen Bundesländern geben.

Ich habe nun einwenig zurückgelesen und bin doch überrascht, dass manche von euch das Geld schon überwiesen bekommen haben.

Theoretisch könnte das Geld nämlich schon auf dem Konto sein. So ist es wenigstens noch nicht ausgegeben.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Agrele am 04.12.15, 14:52
Frage mich jetzt warum der ganze hik hak :o letzte Rückantwort vom 21 Nov. soeben kam  der Bescheid mit der Post, ;D
alles wurde Genehmigt. :D
Da fragt sich doch jeder warum nichtgleich so, hatte am 21 Nov.alle Bescheinigungen  zugesand, 8)
kammen am 2 Dez. zurück mit der bitte nur noch auf Anfrage die Bescheinigungen  zusenden.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Marina am 04.12.15, 15:39
Mein Mann macht den Antrag immer auf den letzten Drücker.
Heute war schon der Bescheid in der Post  :D

Gruß
Marina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 04.12.15, 17:19
Das wollte ich auch grad schreiben. Im September gestellt und heute den Antrag. Geht also fast genauso fix, als wenn man im Februar stellt und im Juli das Geld bekommt, so rein von der Bearbeitungszeit her gesehen ;)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: landleben am 05.12.15, 10:11
Ich lege immer eine fertig beschriftete und ausreichend frankierte Postkarte bei.

Die bekommt vom Zollamt einen Eingangsstempel und ich weiss, die Sachen sind angekommen.

Die wird auch immer zurückgeschickt von denen.

Ich bin allerdings auch eine Späteinreicherin.

lg

Landleben
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: goldbach am 07.12.15, 12:45
Der Antrag wurde im Mai gestellt - Mitte November wegen Bankdaten und Steuernummer nachgefragt - vergangenen Freitag kam der bewilligte Bescheid - und heute ist die Kohle auf dem Konto
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Christel Nolte am 07.12.15, 15:00
Antrag gleich im  Januar gemacht (voll guterVorsätze), wegen irgendeiner fehlenden Info hier liegengeblieben bis September. Bescheid vom 2.12., Geld heute da.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Hilde am 26.01.16, 15:42
Ihr werdet es nicht glauben. Heute kam der Bescheid vom Antrag 2015 - im März abgeschickt.

Was mich einwenig stutzig macht: Der Bescheid ist unter Vorbehalt erstellt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Annette am 26.01.16, 15:55
Ich habe per Einwurfeinschreiben am 24.Sept. 2015 losgeschickt, Einwurf erfolgte am 25. Sept. - so Datumsmäßig jedes um die gleiche Zeit und hatte das Geld sonst immer zum Nikolaus auf dem Konto. Im letzten Jahr hatte der Nikolaus wohl keine Zeit  ;D, so ist das Geld diesesmal am 21. 01. 2016 gekommen.

Zu meinen guten Vorsätzen gehört eigentlich immer wieder, den Antrag beizeiten abzuschicken. Aber wie das so ist mit guten Vorsätzen  :-\ mal sehen wie's dieses Jahr wird.

LG Annette
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Tina am 26.01.16, 17:20
Anette, ich war noch später ;D
der Geld war am 22.01. da ;D
Und dies Jahr bin ich schneller oder drück das Junior auf!
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina-s am 26.01.16, 17:27
Kann mir mal jemand an dieser Stelle verraten, für wen die kurze, und für wen die lange Form der Antragsstellung ist? Wollte mein Sohn wissen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Erika am 26.01.16, 20:51
.... keine Ahnung, da habe ich mich auch noch nicht mit beschäftigt. Den Online-Antrag für den Verbrauch 2015 habe ich vor einer guten Stunde versendet. Ein Punkt weniger auf der Jahresliste. Morgen wird der komprimierte Antrag mit der Post versendet.

Kann mir mal jemand an dieser Stelle verraten, für wen die kurze, und für wen die lange Form der Antragsstellung ist? Wollte mein Sohn wissen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Frieda am 27.01.16, 07:17
Da kann ich auch nicht weiter helfen.

Wir haben SCHON-  lächerliche 10 Monate nach Antragsstellung  - das Geld bekommen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Maria K am 27.01.16, 07:44
Hallo Martina,

soweit ich es verstanden habe:
der Kurzantrag ist für die Betriebe, die sich von
einem zum anderen Jahr nicht verändert haben-
keine Übergabe-keine Gründung einer GBR usw.
Wir haben im Juli 2014 übergeben!

Den Antrag hab ich im April 2015 gestellt!

Ich wußte das nicht und wurde im Dez. angeschrieben,
durfte den Antrag nochmals in Papierform :o :o :o stellen.
Bis jetzt haben wir noch nichts gehört, gesehen und gelesen ??? ??? ???

LG Maria
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Lulu am 28.01.16, 11:21
Also, wir haben immer noch keine Rückerstattung. Gut.....ich war mal wieder spät dran im September. Ist das normal?

Ich will aber auch nicht nachfragen, sonst wollen die vielleicht noch sämtliche Unterlagen und da hätte ich grade gar keinen Nerv drauf die rauszusuchen.



Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 28.01.16, 11:26
Ich denke das ist noch normal. Ich meine, dass die Erstattung immer irgendwann im Februar kam.......................bin auch immer bei den letzten und ich warte auch noch.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Lulu am 28.01.16, 11:29
Ah, danke.....dann brauch ich mir noch keinen Kopf machen
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina-s am 28.01.16, 12:23
Hallo MariaK,
danke für die Info. Wollte ja mein Sohn wissen. Ich werde ihm das mal so weiter geben.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Margret am 28.01.16, 12:48
Wir beantragten im August und haben noch null und nix gehört davon.

Margret
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: apis am 28.01.16, 13:23
Tochter hat gestern den Antrag für 2015 abgeschickt.
Wann da wohl was aufs Konto fließt?

LG  apis
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: saba am 28.01.16, 13:54
Antrag rechtzeitig abschicken und auf Geld warten, so was kennen wir in Österreich nicht.  ;)
Es gibt nämlich gar keine Agrardieselvergütung.  ::)  :-X
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: apis am 28.01.16, 14:07
Hallo Saba,

welchen Preis zahlt ihr denn für landwirtschaftlichen Diesel im Vergleich zum Dieselpreis an der Tankstelle?

Gibt es in Österreich auch besondere Auflagen an der hofeigenen Diesellagerung?
Wir müssen eine Betonplatte in besonderer Güte und bestimmter Größe (Zapfschlauchlänge plus 1 m) mit Aufkantung vorweisen. Die Lagertanks müssen Prüfsiegel haben und Ölbindemittel müssen daneben stehen.

Wird natürlich alles überprüft.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: saba am 28.01.16, 14:30
Hallo Apis,
nun, ich Österreich gibt es keinen landwirtschaftlichen Diesel. Es wird der tagesaktuelle normale Preis bezahlt.
Wenn man selber Lagerstätte hat, ist der Lieferpreis normalerweise günstiger als der an der Tankstelle.
Natürlich gibt es auch in Österreich Auflagen für eine hofeigene Lagerstätte, wäre zum Aufzählen zu umfangreich, hier eine Seite https://ooe.lko.at/?+Was-ist-bei-der-Lagerung-von-Diesel-am-Hof-zu-beachten-Landwirtschaftskammer-Bauen+&id=2500,2142036,1372811,,,YmFjaz0xJm1vZGU9bmV4dCZwYWdpbmc9eWVzX18w (https://ooe.lko.at/?+Was-ist-bei-der-Lagerung-von-Diesel-am-Hof-zu-beachten-Landwirtschaftskammer-Bauen+&id=2500,2142036,1372811,,,YmFjaz0xJm1vZGU9bmV4dCZwYWdpbmc9eWVzX18w)

2012 ist die Mineralölsteuerrückvergütung, so hieß diese, gefallen, sie wurde ersatzlos gestrichen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 28.01.16, 15:21
Die Agrardieselrückerstattung hat auch damit zu tun, dass ja die Mineralölsteuer unter anderem zum Erhalt der Straßen eingesetzt wird. Da landwirtschaftliche Traktoren überwiegend aber nicht auf den Straßen sind (obwohl das heute auch nicht mehr wirklich stimmt) gibt es wohl die Rückerstattung.

Wir bekommen ja auch nicht alles zurück und die Erstattungsbeträge werden ja auch immer wieder gekürzt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Wiese am 28.01.16, 16:42
Im Maschinenring Rundschreiben steht:

Achtung Änderung:
Das Zollamt versendet keine Bescheide mehr für die bewilligte Dieselmenge an die Landwirte,
wenn der Antrag in Ordnung ist und die berechnete Entlastungssumme wie beantragt ausgezahlt wird.
Es zählt einfach der überwiesene Betrag auf ihrem Bamkkonto - bitte beachten!
Wird aber ein Verbrauch von Diesel im Forst angegeben, dann wird aufgrund der Deminimis - Verordnung für diese Verbräuche im Wald eine Bescheinigung versendet. Darauf tauchen aber nur die Forstdieselmengen auf.

Wird wahrscheinlich ab dem Jahr 2015 so gehandhabt.

Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 28.01.16, 21:23
..............
2012 ist die Mineralölsteuerrückvergütung, so hieß diese, gefallen, sie wurde ersatzlos gestrichen.

Ein Vergleich der Steuersätze auf Diesel in der EU 27 Stand 2008 (der erste Balken zeigt den vollen Steuersatz der Zweite abzüglich der Agrardieselvergütung :o und trotzdem sind wir an der Spitze der EU https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Foerderung/Agrardiesel.pdf?__blob=publicationFile


..........und in Frankreich ist fahren mit Heizöl erlaubt
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: apis am 28.01.16, 22:22

Ein Vergleich der Steuersätze auf Diesel in der EU 27 Stand 2008 (der erste Balken zeigt den vollen Steuersatz der Zweite abzüglich der Agrardieselvergütung :o und trotzdem sind wir an der Spitze der EU https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Foerderung/Agrardiesel.pdf?__blob=publicationFile


..........und in Frankreich ist fahren mit Heizöl erlaubt

Hallo Internetschdrieler,

danke dir für die Übersicht, an den Steuersätzen hat sich ja seit 2008 nicht viel geändert.  :'( :'(,
von gleichen Produktionsbedingungen sind die Länder in der EU weit entfernt. Würden wir wie in Frankreich Heizoel fahren wäre der Betriebsgewinn ein Stückchen höher.  ::) ;D


zitat repariert by Freya
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2015
Beitrag von: Hilde am 15.02.16, 15:16
Der Antrag für die Agrardieselvergütung 2015 ist ausgefüllt und bereits auf dem Weg zum Hauptzollamt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Margret am 26.02.16, 21:06
Auf unseren Antrag vom  21. August 15   für 2014  kam nun am 20. Februar 16  der Bescheid und das Geld.
Der 15-er Antrag ist deshalb inzwischen bereits gestellt !

Margret
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Ingrid2 am 27.02.16, 15:08
wir haben für 2014 noch kein Geld, habe geschaut, letztes Jahr kam das Geld für 2013 am 24.03.15. Kann also alles noch werden...
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 02.03.16, 10:13
Den Agrardiesel für 2015 hab ich schon im Januar online weggeschickt. Leider muss man das ja ausdrucken und mit der Post nochmal versenden. Geld für 2014 kam paar Wochen nach Antragstellung.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Lulu am 04.03.16, 08:22
So, Geld für 2014 ist da. :)

Bin gespannt, ob wir dieses Jahr früher dran sind um 2015 abzugeben.

Eigentlich könnte ich jetzt aufhören im BT zu lesen und den Antrag direkt machen.....mmhhhh....eigentlich......

Frau muss Prioritäten setzen und ich will noch nach Rezepten stöbern...... ;D

Gruß
Lulu
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 04.03.16, 09:48
Lulu, mir gehts da ähnlich, wenn ich es nicht gleich mache, schiebe ich es ewig...... und ich werd immer lustloser.
Gestern ist ne e-mail gekommen, dass man die Nachbauerklärung ab sofort online machen kann, werd versuchen, dass ich mich nachher aufraffe, jetzt hab ich keine Zeit, ansonsten wirds wieder dauern und geistert mir dann blöderweise immer im Gedächtnis rum, dass ich das auch noch machen muß, das schafft bei mir keine positiven Gefühle.  >:(
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: roco am 04.03.16, 11:01
 >:( Grmpfh  >:(
Wir wurden aufgefortdert
-den Einkommenssteuerbescheid
-alle Quittungen einschl. LU
-Flächennutzungsnachweis  z.B. aus Grundbuch, Kataster, Betriebskarten o.ä
vorzulegen!!

Bin sauwütend!

Glauben die uns nix?
Liegts daran, dass unser neuen Bulldog mehr Sprit braucht?!?

Quittungen sehe ich ja noch ein, alle paar Jahre,..
aber der Rest?
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: roco am 04.03.16, 12:34
Okay, Danke Naima!

Dann bin ich wenigstens teilweise beruhigt,..
nur um die zusätzliche Arbeit nicht,...

aber ich denke ja immer wieder:
"von nix kommt nix"
und so ist es halt auch mit Fördergeldern,...  :(
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: bienchen3 am 04.03.16, 12:49
Mussten wir letztes Jahr auch machen. Ich hab nur vom EKSt-Bescheid die Zahlen unkenntlich gemacht, die gehen den Sachbearbeiter nix an.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 04.03.16, 13:54

-Flächennutzungsnachweis  z.B. aus Grundbuch, Kataster, Betriebskarten o.ä
vorzulegen!!



Da reicht das Datenblatt vom Mehrfachantrag, wir hatten das letztes Jahr auch, das war das 1. Mal, dass wir geprüft wurden, seit wir Agrardiesel beantragen. Irgendwann wird jeder mal drankommen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 04.03.16, 15:00
Das ist eigentlich schade, dass sich die "Anschreiben" immer so dramatisch anhören.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 04.03.16, 15:36
Das ist eigentlich schade, dass sich die "Anschreiben" immer so dramatisch anhören.
Ja, weil bei uns noch zusätzlich stand, dass wir unseren Körperschaftssteuerbescheid einschicken sollen und da hab ich dann angerufen, ein sehr netter Sachbearbeiter, wir sind nämlich nicht Körperschaftssteuer veranlagt und da hat er mir das mit dem Datenblatt und dem Einkommenssteuerbescheid gesagt, er braucht nur die Seite wo von den Einkünften aus land- und forstwirtschaft steht und nicht den ganzen Bescheid.
Quittungen und Rechnungen hab ich eh extra abgeheftet, das war nicht viel Arbeit.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 04.03.16, 16:06
Eigentlich sollten wir denen mal die ganzen geforderten Unterlangen tatsächlich einreichen.............ich glaub die wissen gar nicht wie viele Pachtverträge usw wir teilweise haben.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Smart am 13.04.16, 20:22
Der Agrardieselantrag ist auf dem Weg! Hab in dieses Jahr erstmals online gestellt. Leider ging es nicht aufs erste mal, da auch die Rechnungsbeträge eingegeben werden mussten... Beim Papier-Antrag hatten wir das nie ausgefüllt und es gab keine Probleme. Hier waren es Pflichtfelder  :(

Der nächste Antrag wartet... FIONA... Ich muss nun auch endlich reinschauen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 11.05.16, 09:22
Hallo
das Geld für 2015 ist schon da  :D

LG Gina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 11.05.16, 14:07
Bei uns kam letzte Woche Geld für 2014. Hat grad gut gepasst. ............ich kann mich also noch auf das von 2015 freuen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina-s am 11.05.16, 16:12
Boah! Gina!
Wann hast Du Antrag gestellt!  ;D :o
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 11.05.16, 21:57
Boah! Gina!
Wann hast Du Antrag gestellt!  ;D :o

irgendwann Mitte Januar. .

LG Gina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Freya am 12.05.16, 00:40
wir haben am 21.4.2016 die Vergütung für 2014 erhalten.... 2015 muss ich noch abgeben.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 04.07.16, 09:30
Unser Antrag wurde am 16.02.16 weggeschickt, heute ist das Geld am Konto. Hauptzollamt Landshut, Zweigstelle Passau.

Auf Grund Wieses Tipps, hab ich mir gleich eine Kopie vom Antrag in die Buchführung getan, der beantragte Betrag wurde ausgezahlt, bin gespannt, ob noch ein Bescheid kommt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Frieda am 04.07.16, 09:37
Da bin ich ja gespannt -  letztes Jahr hat es ewig gedauert, 10 Monate, da hab ich im März den Antrag gestellt.
Diese Jahr war ich etwas später dran, weil wir lange nicht alle Bescheinigungen gehabt haben, Anfang April.Mal schaun, wann diesmal das Geld kommt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: bienchen3 am 04.07.16, 09:53
Gerdi, wir haben nur diesen Deminimis-Bescheid bekommen. Irgendwo hab ich gelesen, dass man vom Agrardiesel nur einen Bescheid bekommt, wenn der genehmigte Betrag vom beantragten abweicht. Wir haben heuer uns Geld auch schon bekommen.

Sabine
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Christel Nolte am 04.07.16, 10:07
Ende März abgeschickt, Ende Juni Geld da, aber kein Bescheid.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 04.07.16, 11:56
Antrag 2015 am 18. Februar abgeschickt.
Am 1.7. kam der De-minimis Dingsbums- Bescheid zeitgleich mit dem Geld aufs Konto. Heute kam der Betrag der Agrardieselvergütung aufs Konto. Da der Betrag exakt mit dem errechneten aus dem Antrag übereinstimmt, erwarte ich keinen weiteren Bescheid.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 04.07.16, 14:56
Ein Deminimis Dingsbums Bescheid  ;D haben wir nicht bekommen, da die beantragte Summe überwiesen wurde, denke ich wirds keinen Bescheid geben. Hauptsache Geld ist da und ich brauch beim nächsten Buchführungstermin (Mitte Juli) nichts raussuchen, als Forderung.
Die letzten Jahre wars jetzt immer so im Januar/Februar beantragt und im Juni/Juli zugewiesen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Wiese am 09.08.16, 08:18
Heuer gings aber schnell hab am 13. April Antrag gestellt und am 15. Juli war das Geld auf dem Konto.
Deminis - Bescheid kam zwischendurch einmal.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 08.09.16, 20:55
Das Jahr stimmt wohl nimmer in der Überschrift ;D. Ich habe im Feb. 2016 beantragt für 2015 und heute kam Bescheid, dass ausbezahlt wird :D
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 08.09.16, 21:32
Hallo,
dann kann ich ja noch hoffen.
Beantragt im Februar,gekommen noch nix.  :-\.
LG Klara
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: mogli am 08.09.16, 21:40
HIer kam vor einer Woche die Aufforderung, alle Belege einsenden. :P
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 09.09.16, 07:08
Das Jahr stimmt wohl nimmer in der Überschrift ;D. 
Da steht extra "AB" in der Überschrift, damit wir nicht jedes Jahr ein neues Thema aufmachen müssen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Annette am 07.10.16, 22:34
Kaum zu glauben, aber wahr ...

wie immer ziemlich späte Abgabe sprich per Versand am 24. 09. 2016  und nu kommt's

Geld und Bescheid heute am 07.10.2016 da  :D :D :D :D

sprachlose Grüße

Annette
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 07.10.16, 22:58
............das Geld ist auch bei uns ausgebrütet zum 4. 10 :P.
LG Klara
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Tina am 07.10.16, 23:01
@ Anette:
und die Moral von der Geschicht:
Ganz Eifrige müssen warten und die Späten werden belohnt ;D
wir hoffentlich auch :D (warnochspäter :))
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Annette am 07.10.16, 23:06
 ;)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Freya am 08.10.16, 00:15
 kaum zu glauben   :o :o :o

schaun mer mal.....  ;) :D
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Ricka am 08.10.16, 05:22
Da muß ich doch gleich mal schauen war heuer nämlich auch ewig spät dran mit dem Antrag habe noch lange nicht dran gedacht, daß das Geld schon kommen könnte.


LG Katrin
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 08.10.16, 22:00
@Tina,
bei uns heisst das:die letzten werden die ersten sein u. umgedreht...was sich wieder mal bewahrheitet.
LG Klara
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Maria K am 09.10.16, 07:51
Hallo Ihr,

da kann ich auch meinen "Senf" dazu beitragen.
Ende August hab ich den Antrag online auf den Weg geschickt-
Ende September war das Geld auf dem Konto.
Einen Bescheid haben wir bis jetzt noch nicht bekommen.
Ja, die Mühlen der Behörden.....
Wir schicken unseren Antrag nach Löbau.

Liebe Grüße
Maria













Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 09.10.16, 09:35
Kaum zu glauben, aber wahr ...

wie immer ziemlich späte Abgabe sprich per Versand am 24. 09. 2016  und nu kommt's

Geld und Bescheid heute am 07.10.2016 da  :D :D :D :D

sprachlose Grüße

Annette

Habt ihr die beantragte Menge bewilligt bekommen? Ich dachte Bescheid gibts nur noch, wenn die beantragte Menge nicht bewilligt wird oder ist das nur in Bayern so?
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: zensi am 09.10.16, 10:04
Und ich hätts was vergessen und hab am 25.09.2016 meinen Bescheid online und per Post abgegeben.
Hoffentlich klappts noch  ::)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Annette am 11.10.16, 21:46

Habt ihr die beantragte Menge bewilligt bekommen? Ich dachte Bescheid gibts nur noch, wenn die beantragte Menge nicht bewilligt wird oder ist das nur in Bayern so?


Nee annelie, ich hab mich beim zusammenrechnen der Liter um 40l vertan und so haben wir 8,59€ mehr bekommen als beantragt.  :D

LG Annette
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 12.10.16, 13:04
Hallo

hab ja auch spät abgeben ... damit das Geld schneller hier ist  :-\

Jetzt hat es uns erwischt ... müssen alles mögliche vorlegen ...
bin echt begeistert  :( :'( :-[

Gruß
Beate
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Mathilde am 12.10.16, 14:18
Jetzt hat es uns erwischt ... müssen alles mögliche vorlegen ...

Hallo,

Beate, das braucht man nicht so wirklich. Ich habe da auch schon x kleine Tankstellenbelege mitgeschickt.
Dieses Jahr war das erste Mal die Biogas komplett dabei mit Biodiesel und dann habe ich noch einen priv.PKW der nicht in Deutschland tankt.
Das finde ich ja auch immer perfekt........muss das Fahrzeug im Antrag mit Verbrauch abziehen aber die in Österreich erstellten Tankbelege werden nicht berücksichtigt.

Ich bin mal gespannt.

LG Mathilde
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 12.10.16, 14:40
Hallo

ähm ... nicht die Mengenbescheinigung ... alles andere

FNN - KFZ Papiere - EK Bescheid ...

genervte Grüße
Beate
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Mathilde am 12.10.16, 16:00
Hallo,

die waren da bei mir auch schon zur "physischen" Kontrolle..............

LG Mathilde
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 21.10.16, 17:30
Donnerwetter, so schnell waren die ja noch nie.

Antrag Ende September gestellt und heute kam schon der De-Minimis-Bescheid. Da weiß man doch wenigstens, dass der Antrag auch bearbeitet wird.


Lustig wird es nächstes Jahr, durch die diesjährige GbR-Gründung haben wir dann 3 Anträge zu stellen. 2 für die Einzelbetriebe bis 30.06. und dann den gemeinsamen für den Rest des Jahres. Aber danach müsste es einfacher werden, weil ich ja dann eigentlich die ganzen Autos und den LKW nicht mehr mit angeben und wieder rausrechnen muss. Die laufen nach wie vor ja auf meinen Mann und nicht auf die GbR. Oder hab ich da einen Denkfehler?
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Agrele am 21.10.16, 20:40
Martina

du hast keinen Denkfehler so ist es dann, ;) aber ich wünsch dei jetzt schon gute Nerven bein Antrag 2016  8) Sammle jetzt schon alle zusatz Papier du weist ja schon von den vielen Bt- Schreibern was  die alles nachreichen mussten :P
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: frankenpower41 am 21.10.16, 21:41
Gut dass ihr das mit Gbr ansprecht. Muss ich mal den Männern sagen, da hat noch keiner dran gedacht.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: mogli am 21.10.16, 21:54
Wir mußten auch 2 Anträge abgeben.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Marina am 22.10.16, 07:38
Wir müssen heuer erstmalig auch viele Belege nachreichen.
Läuft denen irgend eine Spule leer, so dass sie sich Arbeit beschaffen müssen  ???

Gruß
Marina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: mogli am 22.10.16, 11:17
Bei uns ist es folgerichtig, den wir haben den Betrieb zum 30.6.2015  übergeben. Deshalb hat sich die Zusammensetzung der GbR geändert.
Das Abtrennen ist dann ganz schön arbeitsaufwendig. Aber wie heißt es bei Wilhelm Busch? He, he aber nicht für mich!  :D
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: zensi am 23.10.16, 09:38
Hallo

ähm ... nicht die Mengenbescheinigung ... alles andere

FNN - KFZ Papiere - EK Bescheid ...

genervte Grüße
Beate

 :'( :'( :'(

Das hat mich jetzt auch erwischt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Petra2 am 24.10.16, 18:46
ähm.... 8)
Habe unseren Antrag auch sehr spät abgegeben und
musste gerade feststellen, dass das Geld schon auf dem Konto ist. :D
Bin völlig geplättet.
Zollamt Frankfurt/Oder hat wohl nach der Methode last in-first out gearbeitet. ::)
Uns soll es recht sein. :D

LG
Petra2
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Mathilde am 24.10.16, 21:08
Hallo,

das halte ich für ein Gerücht Petra  ::) ich darf mich auch in den Club einreihen der alles nachreichen darf was nur geht.
Mir war das aber eigentlich klar denn dieses Jahr war das erste Mal die Biogas mit dem Biodiesel voll dabei und den komprimierten Antrag habe ich auch das erste Mal ausgefüllt.

LG Mathilde
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Luetten am 24.10.16, 21:49
Zensi uns auch, warum eigentlich immer die Kleinen? Unser Nachbar ist Flieger, der fliegt generell steuerfrei :(
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 24.10.16, 23:51
ähm.... 8)
Habe unseren Antrag auch sehr spät abgegeben und
musste gerade feststellen, dass das Geld schon auf dem Konto ist. :D
Bin völlig geplättet.
Zollamt Frankfurt/Oder hat wohl nach der Methode last in-first out gearbeitet. ::)
Uns soll es recht sein. :D

LG
Petra2

Ich hab vorhin Kontoauszüge geholt, aber nicht großartig draufgeguckt und Onlinebanking hab ich heute auch noch nicht gemacht. also schnell aufs Papier geguckt und siehe da, unser Geld ist auch drauf. So schnell waren sie noch nie *staun*
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2015
Beitrag von: Tina am 09.11.16, 14:44
Bei uns war es dieses Jahr auch schnell, knapp sechs Wochen Bearbeitungszeit ;D

Und ich änder mal den Titel ;)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 23.11.16, 10:38
Hallo

Steuerbescheid und FNN kein Thema ... ist am PC gespeichert
aber die KFZ Papiere  8)
Also habe ich der Zulassung eine Mail geschickt (Mitte Okt.)
man möchte doch bitte bestätigen, dass die Schlepper auf GöGa zugelassen sind

Ich warte und warte ... 2 mal nachgefragt ...
beim 3. mal auf die Frist hingewiesen ...  (http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/u075.gif)

Ende Oktober die vorhandenen Unterlagen nach Löbau gemailt
mit dem Hinweis, dass ich auf KFZ Bescheinigung warte ...
Anruf aus Löbau >> schicken sie was sie haben und beantragen Fristverlängerung <<

Das habe ich am 2. Nov. gemacht ...
die Mail war eine Stunde weg kommt ein Anruf der Zulassung
>> Wegen der Frist ... könnte ich kommen und das Schreiben abholen <<
ich frag was es kostet ... >> ähm ... nichts ... <<

Wenn die Bestätigung nichts kostet ... warum soll ich dann hinfahren  (http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/s040.gif)
mich nervt das hin fahren und dort warten ... kostet MEINE Zeit ...  (http://www.cosgan.de/images/smilie/teufel/d010.gif)
also frag ich ob der SA mir das auch mailen könnte  ??? ...
würde ihm Zeit und Porto sparen  ::)
>> ach ja ... das wäre auch ein Idee ... <<  (http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/g070.gif)

Also habe ich die Mail von der Zulassung gleich nach Löbau geschickt ...
die nette Dame dort wird sich ihren Teil denken ... :-* :-* :-* :-* :-*

Aber am 7. Nov. war das Geld auf dem Konto ... freu ...

Dann kam der Bescheid ... es gibt tatsächlich eine Differenz bei der Menge  :-\ :-\ :-\ :-\ :-\ :-\
ich kann es nicht fassen ... es geht um 1 Liter ...

Gruß
Beate

Ich habe aber auch gehört, dass viele die im Frühjahr den Antrag gestellt haben immer noch auf ihr Geld warten
obwohl keine Unterlagen angefordert wurden
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 23.11.16, 10:41
Oh, Du hast auch einen Bescheid bekommen?

Auf den warte ich ja noch. Aber so lange das Geld da ist, sollen die mit dem Bescheid man warten.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 23.11.16, 11:01
Oh, Du hast auch einen Bescheid bekommen?

Hallo

ja ... weil es eine Differenz gab  8) 8) 8) 8)
ansonsten gibt es wohl keine

Gruß
Beate
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: zensi am 25.11.16, 04:22
Bei uns haben sie ja auch alle Unterlagen gefordert.
Also hab ich alles kopiert und die Belege eingeschickt.
Belege sind bereits wieder zurück. Aber kein Bescheid und kein Geld.

Im Anschreiben bei den Belegen stand, ich solle doch bitte die Belege das nächste Mal nur noch auf Verlangen zusenden  ::)
Ich hoffe, das Geld kommt noch.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: zensi am 27.11.16, 09:11
Wir haben zwar noch keinen Bescheid bekommen, aaaaaber.......


DAS GELD IST DA !!!    ;D ;D ;D
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 26.01.17, 12:05
Hallo

von wegen Entbürokratisierung  :-X
 
Agrardieselsteuererstattung seit 1. Januar 2017 zusätzliche Formulare (http://www.hessischerbauernverband.de/agrardieselsteuererstattung)

Zitat

Agrardieselsteuererstattung seit 1. Januar 2017 zusätzliche Formulare ausfüllen müssen.
Der damit verbundene bürokratische Aufwand ist unverhältnismäßig und nicht vertretbar.
Trotz eines Merkblattes und entsprechenden Hinweisen ist das Ausfüllen dieser Formulare sehr kompliziert.“


Gruß
Beate
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 26.01.17, 13:23
Was muss man da zusätzlich ausfüllen?
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 26.01.17, 13:52
bei uns war auch alles wie immer, habe den Antrag gerade gemacht und abgeschickt.

LG Gina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Erika am 26.01.17, 14:38
Ich habe den Antrag für den Dieselverbrauch aus 2016 Anfang Januar über Online-Antrag versendet ..... und gestern war das Geld schon auf dem Konto. Das nenne ich mal flott. Bei uns hatte sich aber auch nichts verändert, etwas weniger Diesel, ist aber nicht nennenswert.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 26.01.17, 15:05
Hallo

schaut mal hier

http://www.kbv-werra-meissner.de/index.php/aktuelles

Gruß
Beate
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 26.01.17, 15:48
Wenn ich das jetzt aber richtig gesehen habe, dann betrifft das ja nur Biogasanlage?

Frustrierend finde ich es allerdings schon, dass es ständig Änderungen usw. gibt. Jedes Jahr wieder eine Änderung.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 26.01.17, 19:54
Hallo

es geht um Energie und Strom Steuerentlastung

Zitat

Die Steuerentlastungen nach §§ 50, 53a, 53b, 54, 55, 56, 57 EnergieStG und
§§ 9b, 10 StromStG sowie § 14a StromStV, die Steuerermäßigungen nach §§ 3, 3a EnergieStG
sowie § 9 Absatz 2 und 3 StromStG und die Steuerbefreiung nach § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG
stellen staatliche Beihilfen im Sinn des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar.


Zitat

Da diese Neuerungen erst vor kurzem eingeführt wurden, liegen bei den entsprechenden Stellen
nur wenige Informationen vor. Der obige Text stellt eine kurze Zusammenfassung des jetztigen Standes dar,
Änderungen sind derzeit allerdings noch möglich.


Gruß
Beate
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Mathilde am 30.01.17, 14:50
Hallo,

geht es nicht auch darum?:

Seit dem 1. Januar 2017 ist neben dem Vordruck 1140 bzw. 1142 zusätzlich die "Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen" (Formular 1139) abzugeben. Ohne diese Selbsterklärung von Unternehmen wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt werden. Nähere Informationen enthält das Merkblatt "Staatliche Beihilfen" (Formular 1139a).

Quelle: zoll
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren.html
ziemlich nach unten scrollen da kommt dann der Absatz.

LG Mathilde
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 30.01.17, 16:59
 Das wird die Wenigsten von uns betreffen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: landleben am 17.02.17, 14:17
Moin!

Habe heute die Info vom Bauernverband bekommen. Es muss auch das Formular 1463 mit ausgefüllt werden (evtl. ?)  Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht für Anzeigen und Erklärungen nach §§ 4 und 5 EnSTransV (§6 ENSTransV). Antragstellung bis 30.6.

Ich schiebe jetzt schon Frust. Wieder ein Termin der eingehalten werden muss.

Liebe Grüße

Landleben
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 18.02.17, 15:09
Ich habe den Antrag für den Dieselverbrauch aus 2016 Anfang Januar über Online-Antrag versendet ..... und gestern war das Geld schon auf dem Konto. Das nenne ich mal flott. Bei uns hatte sich aber auch nichts verändert, etwas weniger Diesel, ist aber nicht nennenswert.
Ich hab vorgestern den ganz normalen Antrag online verschickt. Da stand nichts, was zusätzlich noch hätte ausgefüllt werden müssen.
Den Ausdruck mit Unterschrift hab ich gestern eingeworfen.
Ich denke, ich werde vorsichtshalber mal nächste Woche dort anrufen und nachfragen, ob noch was verschickt werden muss.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: michlbaur am 18.02.17, 17:31
Ich habe den vereinfachten Antrag am 11.Januar gestellt  und den Ausdruck mit der Unterschrift gleich danach verschickt.
Am 13.Februar war das Geld auf dem Konto.
Es waren keine zusätzlichen Angaben nötig.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Doro am 26.02.17, 08:46
Unser Antrag ging am 13.2. ein, am 24.2. war der Bescheid schon da. Wow mal! :D
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Freya am 26.02.17, 15:05
Unser Antrag ging am 13.2. ein, am 24.2. war der Bescheid schon da. Wow mal! :D

In der neuen Top Agrar steht ganz genau beschrieben, warum sich manche Zollämter nicht an die neue Regellung halten, dass 2 zusätzliche Seiten ausgefüllt werden müssen und die sogar bis Ende Juni eingeschickt sein
sollen (nicht 30. Sept). Die haben das extra schnell gemacht und auch gleich ausgezahlt. Das soll wohl aber nicht den neuen Vorschriften entsprechen. Ich schau mal, ob ich den Artikel von der Top Agrar verlinken kann, wenn ich ihn online finde.


P.S. ich kann den Artikel leider nicht verlinken, weil man dazu mit seiner Kundennummer und Paßwort eingeloggt sein muß. Also nur für Abonnenten....
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Freya am 26.02.17, 17:39
Hier kann man auch Infos bekommen über die zusätzlichen Formulare (Selbstauskunft über erhaltene Fördergelder) und Formulare downloaden zum Ausdrucken ...

https://www.agrarheute.com/news/agrardiesel-antraege-2016
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 15.03.17, 05:56
So jetzt hab ich den Antrag auch gestellt, so "spät" wie schon lange nicht mehr, diesmal sogar mit Anschreiben, ansonsten hab ich den komprimierten Antrag blos ins Kuvert gesteckt und verschickt.  ::) Bin mal gespannt,  ob alles passt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: goldbach am 15.03.17, 09:45
Wir lassen den Antrag beim MR machen: die kennen die neuesten Vorgaben! Kostet € 20.--
Vor 4 Wochen wurde der Antrag ausgefüllt und gestern war das Geld auf dem Konto!
Der Chef vom MR sagte beim ausfüllen, die Zollämter bearbeiten die Anträge äußerst schnell, weil
sich niemand mit den neuesten Vorgaben auskennt!
Darum mein Apell an Euch: so schnell wie möglich den Antrag stellen, dann wird er zügig bearbeitet.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 15.03.17, 10:07
Auf Anraten des Landvolkes habe ich die zusätzlichen Formulare ausgefüllt und mit einem Anschreiben nachgeschickt.

LG Gina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 15.03.17, 12:46
So was ärgert mich aber trotzdem. Da gibt es neue Gesetzte und auf den Ämtern selber weiß keiner was Sache ist.
Vom Landwirt wird aber erwartet, dass er alles weiß und keine Fehler macht.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Gitta am 16.03.17, 08:31
ich kann Goldbach nur beipflichten.

diese jahr den agrardieselantrag so schnell wie mögich raus, bevor diese neuen gesetzte verständlich umgesetzt werden müssen.

wir haben auch schon unser Geld!

Gitta
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 27.03.17, 22:10
Am 23.2. habe ich den vereinfachten Antrag (Fbl. 1142) abgeschickt. am 24.3. kam die de-minimis Bescheinigung per Post und heute wurde die Agrardieselvergütung aufs Konto überwiesen. Das ganze ohne sonstige Erklärungen/Formblätter.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Wiese am 28.03.17, 08:15
Antrag hab ich auch am 2.3. online abgeschickt.
Die de-minimis Bescheinigung per Post habe ich am 23.3. bekommen.
Nun muss ich mal aufs Konto schauen, ob´s Geld auch schon da ist. ;)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 28.03.17, 10:13
freu
das Geld ist da, der Bescheid noch nicht.

LG Gina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: bertine am 29.03.17, 11:23

Hallo gina67,

soviel wie ich weiß gibt es keinen Bescheid mehr. Haben wir letztes Jahr schon nicht mehr bekommen.

LG Helga
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 29.03.17, 11:29
Aha, ich hatte mich schon gewundert.
Danke Bertine.

LG Gina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 29.03.17, 15:40
Ich kann letzte Woche auch Zahlungseingang vermelden. Allerdings noch 2015.  ;D
Ich kann mich also nochmals auf Geldsegen freuen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 10.04.17, 09:42
So jetzt hab ich den Antrag auch gestellt, so "spät" wie schon lange nicht mehr, diesmal sogar mit Anschreiben, ansonsten hab ich den komprimierten Antrag blos ins Kuvert gesteckt und verschickt.  ::) Bin mal gespannt,  ob alles passt.

Heute ist das Geld auf dem Konto  :D
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: bertine am 10.04.17, 15:14

Antrag vor 3 Wochen online verschickt, Geld heute da.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Ingrid2 am 10.06.17, 16:00
So wie ich das vestanden habe, reicht die Abgabe des Formulars 1463. Habs aber auch noch nicht gemacht.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 10.06.17, 19:02
Hat sich da eigentlich jemand Gedanken gemacht, wie es bei den Liquditätkrediten und bei der Milchsonderbehilife verhält?
Wer das beantragt hat, ist derjenige nicht in einer Notlage (oder wie es heißt) und dürfte daher gar keinen Agrardiesel beantragen?
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: MTR am 11.06.17, 09:50
Ja, Gammi gute Frage! Ich habe am Anfang des Jahres dort angerufen und gefragt ob ich die anderen Formulare nachbearbeiten soll.
Wisst ihr was man mir geantwortet hat? Was für Formulare? Nach nochmaligen Nachfragen hieß es dann: Ja bitte nächstes Jahr aber bearbeiten und mit einreichen. Dann wurde ich gefragt ob wir in einer Notlage wären, also die Dieselrückvergütung zur Sondertilgung von Verbindlichkeiten benutzen würden.
Einen schönen Sonntag
MTR
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 12.06.17, 08:11
Dann wurde ich gefragt ob wir in einer Notlage wären, also die Dieselrückvergütung zur Sondertilgung von Verbindlichkeiten benutzen würden.
Einen schönen Sonntag
MTR

Das ist ja eine seltsame Frage, in einer Notlage wird man keine Sondertilgungen leisten können.... da ist man froh, wenn man den "normalen" Kapitaldienst leisten kann und die laufenden Kosten decken.

Sondertilgungen sind eher was für gute Zeiten.... ;)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 12.06.17, 09:51
Meine Frage war ja - unabhängig von Sondertilgung - ob Liquiditätskredit und/oder Milchsonderbeihilfe als Notlage angesehen werden.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 12.06.17, 11:12
Gammi, das weiß ich nicht, bei der Sonderbeihilfe kann ich es mir nicht vorstellen, da sie ja für jeden Liter Milch im Berechnungszeitraum bereitgestellt wird. Das heisst jeder der Milchkühe hält und Milch abgeliefert hat, könnte es in Anspruch nehmen, so er  weniger Milch im relevanten Zeitraum liefert. Beim Liquiditätsdarlehen mußte man keine Notlage angeben, man mußte nur Rechungen im Nettowert der beantragten Summe vorweisen und nachweisen, dass man bestimmte Tiere hält.

Ob die Bank in einer wirklichen Notlage das Liquiditätsdarlehen ausgezahlt hätte wage ich zu bezweifeln, denn wenn man schon am Boden ist, wie kann man ein Darlehen in so kurzer Zeit zurückzahlen? Laut unserem Bankberater (Bank im landwirtschaftlich geprägten Bereich) wäre das ein Problem.

Was der Zoll als Notlage sieht weiß ich nicht.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Ingrid2 am 12.06.17, 19:18
Ich habe jetzt das Formular 1463 ausgefüllt.
Im Landw. Wochenblatt von der letzten Woche steht, dass man sich von der jährlichen Anzeige- und Erklärungspflicht für die Dauer von 3 Kalenderjahren befreien lassen kann. Dann ist nur 1463 notwendig.
Das Formular habe ich mal ausgefüllt, bin mir aber überhaupt nicht sicher, ob ich da alles richtig verstanden habe. Ich weiß auch nicht, warum da die erhaltenen Erstattungen der letzten drei Jahre angegeben werden müssen, die Zahlen liegen den Zollämtern doch vor ::)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 16.06.17, 20:21
Ich habs vorsichtshalber bereits im März mit dem Agrardieselantrag ausgefüllt und abgeschickt. Geld ist schon lange da. Hätte ich es nicht gemacht würde ich es nachreichen, da man ja keinen Bescheid bekommt, weiß man ja nicht obs ein endglültiger oder vorläufiger Bescheid ist.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 17.06.17, 13:10
Naima, ich bin in solchen Sachen immer obervorsichtig und mach lieber mehr wie weniger. Die beiden Zusatzformulare sind in unserem Fall sehr schnell ausgefüllt gewesen, da das Agrardiesel bei uns das einzig Förderfähige ist. Die Aussagen über die Notwendigkeit der Zusatzformulare sind so widersprüchlich, ich hab so das Gefühl, keiner hat einen Peil von gar nichts und da wollte ich auf der sicheren Seite sein.
Laut unserem Buchführungsbetreuer ist es mittlerweile so, dass wenn man jetzt einen Antrag stellt, man die Zusatzformulare dabei haben muß. Wichtig ist nicht zu übersehen, dass es eine sehr frühe Abgabefrist (30.06.) für ein Formular gibt. Ich finde es heuer sehr verwirrend und fände es sehr schön, wenns mal eine klare Linie gäbe, an die man sich halten kann.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Steinbock am 22.06.17, 12:34
Am 30.6. ist die Abgabefrist für die Formulare 1462 und 1463.

Wir haben das Geld für 2016 schon erhalten.

Muss ich jetzt trotzdem beide Formulare ausfüllen und einschicken?
Oder reicht 1463 - Antrag auf Befreiung von der Angabepflicht...?

Ich finde es sehr bürokratisch, dass Formular 1462 - Erklärung über die 2016 erhaltenen Steuerentlastungen - abgegeben werden soll, die Daten sollten bei der Zollverwaltung doch wohl im Computer siein?
Warum noch mehr Bürokratie?

Und Formular 1139 braucht man auch noch?
Ich blicke nicht mehr wirklich durch...

Ich sitze gerade über den neuen Formularen 1139 und 1462. Ein Jammer. Wozu das ganze?
Bin heilfroh, dass ich dank eines im April besuchten ABFF-Fortbildungstages über diese Neuerung
informiert bin und vom Referenten eine gute Ausfüllanleitung bekommen habe.
Der Referent selbst war irritiert über die neuen Formulare und weiß auch nicht,
weshalb man dem Zoll Zahlen schicken soll, die sie eh selbst im Computer haben.

Elisabeth
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Ingrid2 am 23.06.17, 14:08
Ich habe heute auch noch das Formular 1139 abgeschickt. Wir haben ein Schreiben vom Bauernverband bekommen, dass auch dieses Formular zwingend auszufüllen ist.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 23.06.17, 23:56
Hallo,
ich hab ne ganz andere Erfahrung heute machen müssen.
Im Januar abgeschickt elektronisch u. den Wisch hinterher. Eine Frankierte Karte mit der Bitte diese mit Eingangsstempel zu versehen u. zurückzusenden bei gelegt.Die hat auch wieder hier her gefunden.
Heute hab ich mal angerufen,weil das Geld immernoch nicht da ist.
Sagt der gute Mann,es sei kein Antrag eingegangen :o.Hä ???.Ich soll am Montag bei den Herren anrufen, die die Anträge entgegen nehmen.Sie wären heute nicht da ??? .
Und jetzt?Ich soll keine Panik schieben :P.
LG Klara
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Marina am 24.06.17, 07:09
Das klingt ja total nach Verarsche  :-X
Da weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut.

Ich habe den Antrag letzte Woche als stinknormalen Brief weg geschickt.
Wir sind jedes Jahr knapp dran. Bisher ist immer alles gut gegangen *klopfaufholz*
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 24.06.17, 09:29
Wir haben vor einigen Jahren mal einen Anruf bekommen, dass nur komprimierte Antrag per Post angekommen ist und nichts elektronisches. Wahrscheinlich saust der Antrag immer noch irgendwo in einer Umlaufbahn um die Erde. Den das Blatt konnte man nur ausdrucken, wenn man den Antrag elektronisch abgeschickt hatte. Da ich immer eine Kopie mache war das kein Problem alles nachzureichen. Blöd ist natürlich wenn Orginalbelege abhanden kommen, da hab ich nur Kopien in der Buchführung.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Mathilde am 24.06.17, 18:14
Das war mein Eintrag:
Hallo,

geht es nicht auch darum?:

Seit dem 1. Januar 2017 ist neben dem Vordruck 1140 bzw. 1142 zusätzlich die "Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen" (Formular 1139) abzugeben. Ohne diese Selbsterklärung von Unternehmen wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt werden. Nähere Informationen enthält das Merkblatt "Staatliche Beihilfen" (Formular 1139a).

Quelle: zoll
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren.html
ziemlich nach unten scrollen da kommt dann der Absatz.

LG Mathilde

Das war Deine Antwort:
Das wird die Wenigsten von uns betreffen.


Daher befremdet mich dann dieser Eintrag hier doch etwas

Naima, ich bin in solchen Sachen immer obervorsichtig und mach lieber mehr wie weniger. Die beiden Zusatzformulare sind in unserem Fall sehr schnell ausgefüllt gewesen, da das Agrardiesel bei uns das einzig Förderfähige ist. Die Aussagen über die Notwendigkeit der Zusatzformulare sind so widersprüchlich, ich hab so das Gefühl, keiner hat einen Peil von gar nichts und da wollte ich auf der sicheren Seite sein.
Laut unserem Buchführungsbetreuer ist es mittlerweile so, dass wenn man jetzt einen Antrag stellt, man die Zusatzformulare dabei haben muß. Wichtig ist nicht zu übersehen, dass es eine sehr frühe Abgabefrist (30.06.) für ein Formular gibt. Ich finde es heuer sehr verwirrend und fände es sehr schön, wenns mal eine klare Linie gäbe, an die man sich halten kann.

Daher jeder wie er will.

Ich habe heute auch noch das Formular 1139 abgeschickt. Wir haben ein Schreiben vom Bauernverband bekommen, dass auch dieses Formular zwingend auszufüllen ist.

LG Mathilde
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 25.06.17, 03:28
Stimmt Mathilde, Du hast völlig recht. Es ist sehr befremdlich.

Anfänglich bin ich davon ausgegangen, dass es nur Betriebe mit einer gesamten Förderhöhe ab 100.000 € betrifft und da hätte die Aussage für viele hier gestimmt, bzw. ich habe von mir auf andere geschlossen. Hätte ich den Antrag zu dem Zeitpunkt gestellt, ich hätte die Formulare nicht ausgefüllt, aber sicherlich später nachgereicht. Mitte März hatte ich meine Meinung geändert und eben vorsichtshalber die beiden Formulare ausgefüllt und da wir nur das Agrardiesel beanspruchen war das wenig Aufwand. Wie in dem von Dir zitierten  Post von mir steht, in finanziellen Dingen hab ich ein (zu) großes Sicherheitsbewußtsein. Gerade bei Förderanträgen habe ich einen extrem hohen Stundensatz, im Vergleich zu anderen Arbeiten und den möchte ich mir nicht vermasseln.

Mirjam hatte mal in ihrem Profil stehen: Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann
manchmal gelingt das sogar mir  ;)   
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Mathilde am 25.06.17, 14:14
Anfänglich bin ich davon ausgegangen, dass es nur Betriebe mit einer gesamten Förderhöhe ab 100.000 € betrifft und da hätte die Aussage für viele hier gestimmt, bzw. ich habe von mir auf andere geschlossen.

Hallo,

also da hätte ich natürlich auch gut schlafen können. Wie groß muss man denn dann sein um auf diese Höhe zu kommen. 6000 ha mindestens wenn ich so mal hochrechne.
Ich habe auch alle 3 Formulare ausgefüllt.
LG Mathilde
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 25.06.17, 19:41
Mathilde, das Formular 1139 umfasst diese Beihilfen:

Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen nach
§§ 3, 3a, 28 Satz 1 Nummer 1, 50, 53a, 53b, 54, 55, 56, 57
EnergieStG und §§ 9 Absatz 2, Absatz 3, 9b, 10 StromStG
sowie § 14a StromStV
1139
/1
...........


Die nachfolgenden Selbsterklärungen beziehen sich auf folgende Steuerbegünstigungen im Zeitraum
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG
(begünstigten Anlagen, deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient, z.B. KWK-Anlagen oder BHKW)
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EnergieStG
(begünstigten Anlagen, die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen, z.B. KWK-Druckluft-Anlagen)
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EnergieStG
(begünstigten Anlagen, die ausschließlich dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung dienen)
§ 3a EnergieStG
(Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen, die ausschließlich dem Güterumschlag in Seehäfen dienen)
§ 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG
(Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse zu den in § 2 Absatz 3 Satz 1 EnergieStG genannten Zwecken in begünstigten Anlagen)
§ 9 Absatz 2 StromStG
(Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder für den Fahrbetrieb im Schienenverkehr)
§ 9 Absatz 3 StromStG
(Landseitige Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt)
§ 50 EnergieStG
(Steuerentlastung für Biokraftstoffe)
§ 53a EnergieStG
(Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme)
§ 53b Absatz 1 EnergieStG
(Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme durch Verheizen)
§ 53b Absatz 4 EnergieStG
 (Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme durch Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren)
§ 54 EnergieStG
(Steuerentlastung für Unternehmen, die Energieerzeugnisse zu betrieblichen Zwecken verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendet haben)
§ 55 EnergieStG
(Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen, sog. Spitzenausgleich)
§ 56 EnergieStG
(Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr)
§ 57 EnergieStG
(Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
§ 9b StromStG
(Steuerentlastung für Unternehmen für Strom, der zu betriebliche Zwecken entnommen wurde)
§ 10 StromStG
(Erlass, Erstattung oder Vergütung in Sonderfällen, sog. Spitzenausgleich)
§ 14a StromStV
(Steuerentlastung für die Landstromversorgung)



... und da wir weder 6000 ha bewirtschaften, noch außer dem Agrardiesel  andere Beihilften in der Liste beantragen, dachte ich, wir kommen locker unter die 100.000 €.

Ich habe den Fehler gemacht, das falsch eingeschätzt zu haben und dazu stehe ich.


Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Freya am 25.06.17, 23:32
ich sehe das als reine Verarsche an, diese Seiten auszufüllen. Man macht Angaben, die das Zollamt schon längst weiß und im Computer gespeichert hat.
Habe heute auch die Form 1139 + 1462 ausgefüllt. Mann vertrödelt die halbe Zeit mit dem Lesen der Erklärungen. GsD geht es bei Ibalis viel einfacher ...
Ich habe keine Betriebsnummer und die Umsatzsteueridentifikationsnumer passt nicht ganz in die vorgegeben Felder. Die Klassifikation der Wirtschaftszweige
habe ich auch gefunden.

WER hat sich das wieder ausgedacht um die Bauern auf Trab zu halten ??? !!! (http://www.agrar.de/smileys/kiss.gif)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 27.06.17, 11:33
Auskunft unserer Landberatung:

1139 und 1462 bzw. 1643 MÜSSEN BEIDE ausgefüllt werden und am 30.06 beim entsprechenden Zollamt eingegangen sein.

Auch wenn man den eigentlichen Agrarantrag noch gar nicht gestellt hat und denkt, es reiche, diese Formulare dann mit einzureichen. Reicht nicht, muss JETZT gemacht werden.

Auch an die DeMinimis für Wald denken und in 1462 aufführen.


Interessant ist ja auch, dass man selber, wenn der Antrag im letzten Jahr gestimmt hat, nur das Geld, aber keinen Bescheid bekommen hat. Trotzdem - oder gerade deswegen? - muss man die Summe aufführen, die man bekommen hat. Total widersinnig das Ganze *motz*
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 27.06.17, 11:48
Sicher auch beim Zoll zu finden.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: pauline971 am 27.06.17, 13:22
De-Minimis gehört zum BAG - Bundesamt für Güterverkehr
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 27.06.17, 16:09
DeMininis für Wald kommt aber vom Zoll.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Bullenmafia am 27.06.17, 19:14
Wir haben beim Zoll angerufen. Da Antrag 2016 gemacht u Geld d ist, müssen wir nix nachreichen. War auch Aussage vom maschinenring. Ich denke das passt.
LG Petra
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 27.06.17, 22:45
Wir haben beim Zoll angerufen. Da Antrag 2016 gemacht und Geld da ist, müssen wir nix nachreichen. War auch Aussage vom maschinenring. Ich denke das passt.
LG Petra

So ist es. Das war auch die Auskunft, die ich erhalten habe.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Mathilde am 28.06.17, 23:45
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/De-minimis-Beihilfe/Was-ist-De-minimis-Beihilfe/was-ist-de-minimis-beihilfe_node.html

Ich kann mich noch wage an einen Zuschuss erinnern der auch unter de minimis lief aber ich komme nicht mehr drauf.

Imübrigen habe ich alle drei Formulare weggeschickt und dafür braucht man sich nicht zu rechtfertigen.
Anneliese für mich hättest das aber nicht alles abschreiben müssen, ich habe das Formular gelesen. 🤝

LG Mathilde
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 26.09.17, 15:37
Letzter Abgabetermin: 30.09.2017
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: zensi am 01.10.17, 19:57
Ich habe ihn vor ein paar Tagen abgeschickt   ;)
Bin sonst eigentlich eher dran .
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Freya am 01.10.17, 21:38
Ich habe ihn vor ein paar Tagen abgeschickt   ;)
Bin sonst eigentlich eher dran .

ich auch.. und ich schicke es immer per Einschreiben, seit das Zollamt mal gesagt hat, sie hätten den Antrag erst 3 Tage später erhalten. Hab damals Einspruch erhoben und Recht bekommen.
Hatte allerdings den Maschinenring, bzw. seinen Anwalt um Unterstützung gebeten. Das hatte sich gelohnt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 02.10.17, 09:20
Mach ich immer gleich im Februar, so wie früher. Geld nach 3 Monaten aufm Konto gehabt. Ging super schnell. Und im Februar hat man auch noch Zeit
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Hilde am 02.10.17, 09:25
Ich habe den Antrag am 15. Februar abgeschickt und das Geld ging am 24. September auf dem Konto ein. Superschnell kann ich da nur sagen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Maria K am 02.10.17, 17:30
Hallo,
ich hab den Antrag am 28.Juni abgeschickt,
am 5.September war das Geld auf dem Konto....keine Nachfragen. ;D

Das find ich nun doch sehr schnell :) :) :)

Drück allen den Daumen, die noch kein Geld auf den Konto haben.

LG Maria
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 31.01.18, 20:37
Ich habe den Antrag für 2017 abgeschickt.
LG Gina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 31.01.18, 20:50
Und ich hab gestern die Belege von 2016 zurückbekommen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 31.01.18, 20:58
Und ich hab gestern die Belege von 2016 zurückbekommen.

ich fülle den Antrag online aus und schicke nur den komprimierten Antrag ohne Belege zum Hauptzollamt nach Cottbus.
LG Gina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Erika am 01.02.18, 07:32
Danke für die Erinnerung, alle Rechnungen für 2017 liegen vor, den Antrag habe ich mir soeben unter Favoriten gespeichert, dann werde ich das heute Nachmittag erledigen, wieder eine Sache weniger...
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 01.02.18, 21:11
Hallo Ihr ,
Welche Formulare habt ihr da?Bitte mit Link,da ich letztes Jahr wohl den falschen erwischt habe,obwohl ich´s online machen wollte. >:(.
Männe traut jetzt nichtmehr ;D.
LG Klara
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 01.02.18, 21:42
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren_node.html

und da ganz rechts bei Onlineformulare das Formular 1140 anklicken und ausfüllen.
LG Gina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 01.02.18, 21:44
Auf der Seite vom Zoll online (http://www.zoll.de/SiteGlobals/Forms/FormularMerkblattSuche/FormularMerkblattSuche_BegriffSuche_solr_form.html?nn=111460&cl2Taxonomies_Themen_4=verbrauchsteuern%C2%A7%C2%A7%C2%A7energiesteuer&cl2Taxonomies_Themen_5=verbrauchsteuern%C2%A7%C2%A7%C2%A7energiesteuer%C2%A7%C2%A7%C2%A7agrardiesel&cl2Taxonomies_Themen_3=Verbrauchsteuern) findest du die richtigen Formulare.
Ich nehme den 1142 da wir folgende Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen für die Verwendung des vereinfachten Antrages:

Sie haben im Jahr 2017 einen vollständigen Antrag (Vordruck 1140) oder einen vereinfachten Antrag (Vordruck 1142) abgegeben, der vom
Hauptzollamt nicht abgelehnt wurde. Seit Ihrem letzten vollständigen Antrag (Vordruck 1140) haben sich keine Änderungen bei Betriebsart(en),
Personenkreis und Anzahl der Bienenvölker ergeben. Sie sind im Zeitpunkt der Abgabe dieses Antrages oder waren im Zeitpunkt der
Verwendung der Energieerzeugnisse (Kalenderjahr 2017) kein Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.v. Artikel 2 Nummer 18 der AGVO.


Es gibt wohl heuer nicht den Wirrwarr mit den Zusatz Erklärungen mit Formblatt sowieso.
Unser Antrag für 2017 geht morgen Richtung Passau, die Online-Daten sind schon unten.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 01.02.18, 21:52
Danke :D. Sonst kein Formular?
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 01.02.18, 21:59
Danke :D. Sonst kein Formular?

Nein, diesmal nicht.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Agrele am 01.02.18, 22:33
Hallo Ihr ,
Welche Formulare habt ihr da?Bitte mit Link,da ich letztes Jahr wohl den falschen erwischt habe,obwohl ich´s online machen wollte. >:(.
Männe traut jetzt nichtmehr ;D.
LG Klara

Ich speichere den mir ab und korrigiere nur den dieselverbrauch jedes Jahr
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 02.02.18, 10:05
Auf der Seite vom Zoll online (http://www.zoll.de/SiteGlobals/Forms/FormularMerkblattSuche/FormularMerkblattSuche_BegriffSuche_solr_form.html?nn=111460&cl2Taxonomies_Themen_4=verbrauchsteuern%C2%A7%C2%A7%C2%A7energiesteuer&cl2Taxonomies_Themen_5=verbrauchsteuern%C2%A7%C2%A7%C2%A7energiesteuer%C2%A7%C2%A7%C2%A7agrardiesel&cl2Taxonomies_Themen_3=Verbrauchsteuern) findest du die richtigen Formulare.
Ich nehme den 1142 da wir folgende Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen für die Verwendung des vereinfachten Antrages:

Sie haben im Jahr 2017 einen vollständigen Antrag (Vordruck 1140) oder einen vereinfachten Antrag (Vordruck 1142) abgegeben, der vom
Hauptzollamt nicht abgelehnt wurde. Seit Ihrem letzten vollständigen Antrag (Vordruck 1140) haben sich keine Änderungen bei Betriebsart(en),
Personenkreis und Anzahl der Bienenvölker ergeben. Sie sind im Zeitpunkt der Abgabe dieses Antrages oder waren im Zeitpunkt der
Verwendung der Energieerzeugnisse (Kalenderjahr 2017) kein Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.v. Artikel 2 Nummer 18 der AGVO.


Es gibt wohl heuer nicht den Wirrwarr mit den Zusatz Erklärungen mit Formblatt sowieso.
Unser Antrag für 2017 geht morgen Richtung Passau, die Online-Daten sind schon unten.
Boah, Ihr seid aber früh dran. Hab mich damit erstmal nur gedanklich befasst.
Muss erstmal nach dem Online-Formular schauen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Erika am 04.02.18, 14:14
Antrag für 2017 erledigt und online versendet. Morgen geht der Ausdruck des komprimierten Antrags zur Post.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 10.02.18, 16:03
Hab eben angefangen. Werde Formular 1140 verwenden. Wie immer halt.
Dann mach ich nichts falsch. Ich versteh nur eines nicht, warum soll man online versenden,
wenn man den Papierantrag doch noch verschicken soll.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 10.02.18, 17:48
Was du per Post schicken musst ist nur er kompriemerte Antrag - ein Blatt, dass unterschrieben werden muss.

Wie beim gemeinsamen Antrag auch.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 11.02.18, 09:07
Hab eben angefangen. Werde Formular 1140 verwenden. Wie immer halt.
Dann mach ich nichts falsch. Ich versteh nur eines nicht, warum soll man online versenden,
wenn man den Papierantrag doch noch verschicken soll.


Weil sie Deine Angaben dann nur noch prüfen und nicht erst digitalisieren müssen fürs Archiv? Das ist für den Zoll doch auch eine Vereinfachung.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 15.02.18, 12:42
Agrardieselerstattung für 2016

man glaubt es kaum, ich habe mich um sage und schreibe 0,1 l Diesel verrechnet und zu viel beantragt. Statt XXXX,83 € bekomme ich XXX,81 Euro ausbezahlt.

Aber immerhin: Ein Bescheid für die Bücher.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 15.02.18, 21:27
Also echt, ich versteh ´s nicht.
Jetzt hab ich den Online Antrag ausgefüllt,aber ausdrucken geht nur das, was ich eingegeben hab.Also nicht der komplette Bogen. Ist das normal :-[?
LG Klara
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Erika am 16.02.18, 09:25
Ich versuche mal zu erklären, hoffentlich klappt das ....

Auf Seite 8 Online-Antrag steht: Ausdruck erzeugen für die eigenen Unterlagen, das mache ich für mich als Nachweis und ich glaube, das geht noch vor den weiteren Schritten.

Dann Schritt 1 Online-Daten prüfen, dabei stellt das Programm fest, ob es noch irgendwo eine Unstimmigkeit gibt, wenn keine Fehlermeldung mehr kommt Schritt 2, der Antrag wird jetzt online versendet

Erst NACH dem Versenden gibt es die Möglichkeit, das einzelne Blatt des komprimierten Antrags auszudrucken. Nur dieses einzelne Blatt muss unterschrieben und versendet werden.

Nach dem Versenden wird dieses Blatt als PDF-Datei ??? erzeugt, ich erinnere mich daran, dass ich auch mal Schwierigkeiten hatte, das auszudrucken. Wenn es nicht geht, versuchen dieses Ding irgendwo anders zu speichern, vorne auf dem Desktop und versuchen es von dort auszudrucken. Nicht versuchen, über die Menüleiste Datei drucken.... sondern links neben den Seitenzahlen des Antrags das Symbol des Druckers nutzen, das zweite von links neben dem "Häuschen"





Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 16.02.18, 15:50
Ich hab den Antrag jetzt in Papierform verschickt. Das war vorgestern. Verstehe nun nicht, warum das ganze nochmals Online verschickt werden soll.
Online wäre mein Antrag nur 1 Seite gewesen und in Papierform waren das 6 Seiten. Habe mir von allen Seiten selbst einen Kopie erstellt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Agrele am 16.02.18, 21:51
Ich hab den Antrag jetzt in Papierform verschickt. Das war vorgestern. Verstehe nun nicht, warum das ganze nochmals Online verschickt werden soll.
Online wäre mein Antrag nur 1 Seite gewesen und in Papierform waren das 6 Seiten. Habe mir von allen Seiten selbst einen Kopie erstellt.

Caro Online Anträge werden sofort bearbeitet, die Papieranträge kommen erst mal auf die Ablage und  das kann dauern bis der Stabel abgearbeitet ist.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 16.02.18, 22:32
Danke Erika :-*.
Ich weiss jetzt auch nicht,was ich machen soll. Denen das Ding schicken,sind aber zwei Seiten geworden,warten bis die drei Monate rum sind u. dann nochmals machen ???
Grübel grübel...bin sonst nicht so PC blond,aber das ist ne Herausforderung für mich.
LG Klara
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 19.02.18, 15:07
Geld ist auf dem Konto, freu.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Steinbock am 19.02.18, 16:15
Danke :D. Sonst kein Formular?

Nein, diesmal nicht.

Was ist mit der Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen???
Muss frau dieses Formular nicht mehr bis 30. Juni 2018 ausfüllen und schicken?

Elisabeth
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 19.02.18, 19:06
Ich habe die Selbsterklärung gleich mit dem Papierantrag mitgeschickt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 19.02.18, 19:33
Die Selbsterklärung ist doch mit beim Online-Antrag dabei. Unter Punkt 4 kreuzt man das an was auf einen zutrifft. Das wars dann schon.
Papierantrag habe ich nur den komprimierten Antrag geschickt.

LG Gina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Wiese am 19.02.18, 19:49
Und ich warte noch immer auf Unterlagen vom Maschinenring.
Hab schon mal angerufen und es dauert und dauert.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: zensi am 20.02.18, 10:45
Und ich warte noch immer auf Unterlagen vom Maschinenring.
Hab schon mal angerufen und es dauert und dauert.

Ich auch ! ::)
Soll aber die nächsten Tage kommen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Erika am 20.02.18, 16:26
Geld ist auf dem Konto, freu.

...und wir haben einen Liebesbrief bekommen, bitte Rechnungen, Einkommenssteuerbescheid etc. zusenden  ::)

Letztes Jahr war alles ohne Probleme. Im nächsten Jahr sende ich den ganzen Kram sofort mit. Dann kommt der böse Brief, bitte nur auf Aufforderung zusenden  ::) ::) ::)  Wenn es große Unterschiede geben würde, dann wäre das ja alles in Ordnung. Wir haben sogar weniger verbraucht als im letzten Jahr.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 08.03.18, 14:39
Hab gerade den Antrag (1142) gestellt, da die letzten Bescheinigungen vom den MR`s erst gestern ankamen. Scheinbar verschicken die jetzt einheitlich. Fahr noch gleich zum Einkaufen und zur Post. Wieder was erledigt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 08.03.18, 15:50
Seit vorgestern ist die Agrardieselvergütung auf dem Konto. Auf den Cent, wie ich es mit dem komprimierten Antrag errechnet hatte    :D
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 08.03.18, 22:32
Nochmals ne Frage dazu:der Komprimierte Ausdruck vom Antrag:sieht der genau so aus wenn er ausgedruckt ist ???? 2 Blätter?
Also ich steh mit dem Ding auf Kriegsfuss.
LG Klara
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 08.03.18, 23:52
Der 1142/1 elektronisch hat 2 Seiten mit 5 Punkten: 1. Angaben zum Antragsteller; 2. Selbsterklärung "Erhalt von ..............."; 3. nicht ldw. Fahrzeuge;
4. Bestandsrechnung und Selbstberechnung; 5. Unterschrift   - das wars
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Agrele am 09.03.18, 10:00
Der 1142/1 elektronisch hat 2 Seiten mit 5 Punkten: 1. Angaben zum Antragsteller; 2. Selbsterklärung "Erhalt von ..............."; 3. nicht ldw. Fahrzeuge;
4. Bestandsrechnung und Selbstberechnung; 5. Unterschrift   - das wars

und beim Ausdruck kommt da noch die Ausfüllhinweis
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 10.03.18, 10:02
Hallo,
ich hab den 1140 ausgefüllt ??? ::).
Kommt jemand zum Frankentreffen, mit dem ich das klären kann?
LG Klara

Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: mogli am 10.03.18, 10:11
Kann ich nicht helfen- bin nicht mehr zuständig.  ;)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 10.03.18, 10:52
Hallo,
ich hab den 1140 ausgefüllt ??? ::).
Kommt jemand zum Frankentreffen, mit dem ich das klären kann?
LG Klara

kommen mit unserm Diesel ;D
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 12.03.18, 19:58
Halleluja,es ist vollbracht!
Also der Antrag war der richtige.
Aber ganz zuletzt steht da oben drüber ,dass zum Ausdrucken eine PDF Datei erzeugt wird >:(...sonst haben sie Rot markiert,damit man gleich auf den Trichter kommt.
Also ,ich hake es unter Bürowahn ab >:(. Das Formular wird nicht mein Freund.
Danke Georg :D.
LG Klara
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 27.03.18, 10:24
Hab gerade den Antrag (1142) gestellt, da die letzten Bescheinigungen vom den MR`s erst gestern ankamen. Scheinbar verschicken die jetzt einheitlich. Fahr noch gleich zum Einkaufen und zur Post. Wieder was erledigt.
Heute ist das Geld auf dem Konto. Sehr erfreulich wie schnell das ging.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Wiese am 29.03.18, 12:50
Am zweiten März Antrag online und am 27.März Geld auf dem Konto. Freu mich
und es ging schnell über die Bühne.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 04.04.18, 10:48
Und ich hab ihn per Post losgeschickt. Noch nichts da. Warten wir halt weiter.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Maggy am 12.04.18, 15:01
Oh man, es könnte doch so einfach sein.
Müssen dies Jahr die Formulare 1139 und 1462 auch ausgefüllt werden???
Ich glaub, ich kriege noch einen Knall .Da denkt man ,endlich alles fertig, war wohl nicht.
Kann man die beiden Formulare auch online ausfüllen.

Liebe Grüße von einer genervten Maggy
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Agrele am 03.05.18, 12:07
Und ich hab ihn per Post losgeschickt. Noch nichts da. Warten wir halt weiter.

Freilandrose

hast Du schon was von deinen Antrag gehört ??ß

ich noch nichts bin ein wenig beunruhigt, habe ihn am 27.02.18 weggeschickt mit Rückkarte wegen Eingang der Post.
Nochmals per Post am 28.04.18 nachgefragt und jetzt des Öfteren versucht anzurufen
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 06.05.18, 12:58
nö Agrele, der ist verschollen.
Hätte ihn per Internet verschicken sollen.
Wird schon werden.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: samy am 07.05.18, 08:23
Wir haben unseren Antrag Mitte März weggeschickt. Letzte Woche war das Geld auf dem Konto. Also alles in Ordnung.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 07.05.18, 08:33
Ich bin platt - echt.

Eben denke ich mir, dass ich den errechneten Vergütungsbetrag in meinem Finanzprogramm als "Erwarteten Zahlungseingang in der Zukunft" eintragen werde, damit ich immer vor Augen hab, dass das ja noch kommt, da ist es schon auf den Konto. Heute gekommen, Antrag vom 11.04.2018.

So schnell waren die bei uns noch nie  :o
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 29.05.18, 15:29

Müssen dies Jahr die Formulare 1139 und 1462 auch ausgefüllt werden???
 
[...]

Kann man die beiden Formulare auch online ausfüllen.
 

Lt. Rundschreiben unserer Landberatung müssen die Formulare 1462 und/oder 1463 ausgefüllt werden. Stichtag ist der 30.06. Ausfüllen geht auch online.

1463 ist eine Zusammenfassung, welche Erstattungen man für 2015, 2016 und 2017 erhalten hat. IN dem entsprechenden Jahr. Ich hab zwar für 2016 in 2017 beantragt, aber das Geld erst im Februar 2018 erhalten. Tja...

Da werde ich morgen früh mal telefonieren.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Annette am 29.05.18, 17:21
Rein theoretisch war doch das Formular 1463 (letztes Jahr zumindestens) ein Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht Erklärungen nach§§4 und 5 EnSTransV (§ 6 EnSTransV)   ---cool abgeschrieben ;D 8)----.

Nach meiner Denke müsste das dann dieses Jahr entfallen ABER eine Bewilligung oder Ablehnung haben wir nicht bekommen. Ihr vielleicht? Jedenfalls bin ich genauso schlau wie vorher oder auch nicht. ::) ::)

LG Annette
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: allgäurenate am 29.05.18, 20:31
Hallo,

hab mal eine Frage, kann der Agrardieselantrag dieses Jahr 2018 für 2017 auch noch schriftlich gestellt werden?

Hab mal im onlineantrag geschaut, der ist ja viel aufwendiger als der schrfitliche Kurzantrag 1142  ???

Fragende Grüße Allgäurenate
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 29.06.18, 10:31

Müssen dies Jahr die Formulare 1139 und 1462 auch ausgefüllt werden???
 
[...]

Kann man die beiden Formulare auch online ausfüllen.
 

Lt. Rundschreiben unserer Landberatung müssen die Formulare 1462 und/oder 1463 ausgefüllt werden. Stichtag ist der 30.06. Ausfüllen geht auch online.

1463 ist eine Zusammenfassung, welche Erstattungen man für 2015, 2016 und 2017 erhalten hat. IN dem entsprechenden Jahr. Ich hab zwar für 2016 in 2017 beantragt, aber das Geld erst im Februar 2018 erhalten. Tja...

Da werde ich morgen früh mal telefonieren.

Nach Auskunft der Landberatung sollte ich jetzt 1462 ausfüllen, die einjährige Erklärung für 2017. Da ich aber in 2017 kein Geld erhalten habe, einfach in Zeile 17 eine 0 eintragen und dann nächstes Jahr nicht vergessen, dass ich 2018 2 Zahlungen (für 16 + 17) erhalten habe.


Gerade noch so rechtzeitig an die Frist gedacht *püh* Wenn man etwas nicht sofort erledigt, sondern erst wieder liegen läßt  ::)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Annette am 29.06.18, 11:26
Auch püh,

lt. Telefonat mit HZA Frankfurt/Oder:

Wer 2017 Vordruck/Antrag 1463 gestellt hat, braucht erst wieder 2020 stellen. Eine schriftliche Bewilligung gibt es nicht.  -- Und da fass ich mich mal als erstes an die Nase: wer lesen kann ist klar im Vorteil  ;D ;D Wer die Hinweise im online-Formular liest (Seite 4 vorletzter Absatz Hinweis nach 25VwVfg) da steht's dann auch geschrieben   ;)

Den Vordruck 1139 gibt es nicht mehr (obwohl er noch online ist  ::)), der ist im Rückvergütungsantrag mit eingearbeitet

Aber sag' was de willst, die Dame am anderen Ende war nett und geduldig.  :D

LG Annette
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 05.07.18, 15:17
Agrardiesel war am 22.6. aufm Konto, gestellt am 12.2.18. Welches Formular ich dazu aber benützt hab, weiß ich gar nimmer. Vermutlich schon das Richtige, sonst wär das Geld nicht da. Habs aber auf dem schriftlichen Wege gemacht und nicht online.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 06.07.18, 09:56
Hallo

ich hatte so ein Anschreiben wegen dem Formular 1463 ...
sonst hätte ich den Antrag sicher verbummelt ...

Am 13. Juni angeschickt - heute war das Geld da ... megafreu ...


Gruß
Beate
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Luxia am 25.07.18, 17:13
Hallo,

Ich hab jetzt auch endlich den Agrardieselantrag ausgefüllt, aber was ist mit den Formularen 1462 und 1463?
Das Formular 1463 habe ich letztes Jahr ausgefüllt und muss ja erst wieder 2020 eingereicht werden. Das Formular 1462 hat sich dann doch erledigt, wenn ich nur Agrardieselvergütung bekomme oder?
Was passiert, wenn ich es doch abgeben muss und die Abgabefrist überschritten ist?
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 27.01.19, 09:05
Heuer war die Maschinenringgeschäftsstelle fix, seit vorgestern sind alle Unterlagen über Lohnarbeiten als Auftraggeber bzw. Auftragnehmer da.

So konnte ich heute schnell das Formblatt 1142 online  ins HZA Passau schicken. der komprimierte Antrag folgt morgen mit der Post.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 27.01.19, 12:59
Da bist ja flott dabei. Ich werde den Antrag aber auch die nächsten Tage fertig machen und abschicken.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 15.02.19, 10:06
Antrag Ende Januar abgeschickt, Geld ist heute auf dem Konto. Freu.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 15.02.19, 20:32
Antrag Ende Januar abgeschickt, Geld ist heute auf dem Konto. Freu.

Dito :D
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 16.02.19, 10:14
Ich warte noch auf die Jahresaufstellung meines Diesellieferanten.
Da muss ich zig mal anrufen, bevor das mal geschickt wird.
Jetzt fahr ich bald selber mal hin, damit das vorwärts geht.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 16.02.19, 20:53
Brauchst du die denn unbedingt?Zähl doch deine Rechnungen vom Dieselkauf zusammen. Ich warte nicht darauf.Kopiere jedes Jahr die Rechnungen u. hefte sie mir im speziellen Ordner ab. Soviel zur Unabhängigkeit :D.
LG Klara
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Hilde am 16.02.19, 21:09
Brauchst du die denn unbedingt?Zähl doch deine Rechnungen vom Dieselkauf zusammen. Ich warte nicht darauf.Kopiere jedes Jahr die Rechnungen u. hefte sie mir im speziellen Ordner ab. Soviel zur Unabhängigkeit :D.
LG Klara
Ich warte auch immer auf die Zusammenfassung und das kann dauern. Das ist von dir  eine gute Idee, die Rechnungen sofort zu kopieren. Werde ich mir merken.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 16.02.19, 22:14
Ich kaufe den Diesel über unsere Einkaufsgemeinschaft (http://www.lega-gmbh.de/) ein. diese haben ein Onlineportal bei dem ich meinen Jahresbezug selber abrufen kann. Da die Bestellungen ebenfalls über das Portal laufen, stelle ich mir meinen Sammelbeleg quasi selber zusammen. 8)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Wiese am 10.03.19, 10:41
Hab gerade den Agrardieselantrag ausgefüllt und fort geschickt und nun kann ich den kompromierten
Antrag nicht ansdrucken zum fortschicken. Was habe ich falsch gemacht?
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 10.03.19, 21:40
Da hatte icha uch Schwierigkeiten. Du darfst nicht auf das "normale" Ausdrucken gehn,wie du sonst druckst. Neben den Reitern des Seitenwechselns ist auch eins zum ausdrucken.
LG Klara
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Wiese am 11.03.19, 09:35
Da hatte icha uch Schwierigkeiten. Du darfst nicht auf das "normale" Ausdrucken gehn,wie du sonst druckst. Neben den Reitern des Seitenwechselns ist auch eins zum ausdrucken.
LG Klara

Klara danke, habs heute noch mal versucht, jetzt hats geklappt. So nun kann ich den komprimierten Antrag zur Post geben.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annib1 am 11.03.19, 10:06
Moin,

wir haben dieses Jahr zum ersten mal die Kurz Fassung ausgedruckt und hin geschickt. Letztes Jahr hat uns da jemand bei geholfen beim Landvolk ,weil da irgendwas nicht stimmte. Jedenfalls hat das dieses Jahr super geklappt innerhalb 14 Tagen war das Geld da.

LG Anja
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Agrele am 22.03.19, 10:16
 ;) ;) ;)

am 18.2. Abgeschickt und Heute Geld auf den Konto, sowas Liebe ich
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: goldbach am 23.03.19, 10:12
Vor 2  Wochen abgeschickt - gestern war das Geld schon da.
Aber bis der gedruckte Bescheid vorliegt vergehen einige Wochen!
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Mathilde am 23.03.19, 10:15
Hallo,

muss man da eigentlich wieder diese Zusatzbögen für Biogasanlagen usw. ausfüllen?
Ich bin ja schon froh, dass wir keinen ausländischen Diesel mehr haben.

LG Mathilde
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 23.03.19, 10:19
@ Goldbach, es kommt doch gar kein Bescheid mehr?

Es sei denn, man hat sich verrechnet, dann bekommt man einen. Stimmt bei der Eigenberechnung alles, wird auf die Zusendung eines Bescheides verzichtet.

Ich hatte daraufhin letztes Jahr vor, mich um 1 Ct zu verrechnen (Tippfehler), aber da hat das Programm die Endsumme wieder selber gezogen und mein schöner Plan ging nicht auf.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Steinbock am 23.03.19, 18:26
Ich hatte daraufhin letztes Jahr vor, mich um 1 Ct zu verrechnen (Tippfehler),

 ;D 8)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Wiese am 23.03.19, 19:14
Ich hab am 11.3. online abgeschickt und gestern war das Geld schon auf dem Konto. Die sind aber fix. Freu.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 05.04.19, 17:10
Ich hab am 11.3. online abgeschickt und gestern war das Geld schon auf dem Konto. Die sind aber fix. Freu.
kann mir jemand sagen, WIE man online abschickt? Ich habe den Online-Antrag ausgefüllt und ausgedruckt.
Aber die Funktion zum versenden habe ich leider nicht gefunden.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: klara am 05.04.19, 20:34
Hallo Freilandrose,
schau mal oben auf der Seite, da hab ich´s erklärt. Wenn es nicht klappt, melde dich nochmals.
LG Klara
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 06.04.19, 15:17
Klara, habs leider nicht gefunden. Schicks mir per PN bitte. Danke.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Wiese am 06.04.19, 17:12
Ich hab am 11.3. online abgeschickt und gestern war das Geld schon auf dem Konto. Die sind aber fix. Freu.
kann mir jemand sagen, WIE man online abschickt? Ich habe den Online-Antrag ausgefüllt und ausgedruckt.
Aber die Funktion zum versenden habe ich leider nicht gefunden.

Hallo Freilandrose ich hab die eine PM geschickt. Vielleicht hilft die das weiter.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 15.04.19, 11:52
Ich hab den Antrag am 29.03. online (und das unterschriebene Blatt per Post) weggeschickt und am 12.04 war das Geld auf dem Konto. Sehr flott!
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Beate Mahr am 30.04.19, 15:47
Hallo

mal ne blöde Frage ... wie läuft das mit KFZ ???

GöGa hat jetzt einen Diesel  :(  :-\ :-[
muss ich den angeben auch wenn er keinen LW Diesel tankt ???

Gruß
Beate
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Hamster am 30.04.19, 15:53
M.Meinung nach brauchst du ihn nicht angeben,
aber empfehlen würde ich dir die Tankbelege aufzuheben!

Er muss nachweisen, dass er keinen LW Diesel tankt,
bzw. wenn du direkt den Nachweis von der Tankstelle bekommst,
weil du auf der Hofstelle  keine Tankanlage hast ist das nicht nötig.

lg
hamster

Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gina67 am 30.04.19, 16:03
Wir haben 2 Diesel, Göga seiner wird nur auf dem Hof getankt und das geben wir an. Mein Diesel wird wirklich nie auf dem Hof getankt, den gebe ich auch nicht an. Den tanke ich fast immer bei der Raiwa auf Rechnung, da kann ich den Verbrauch lückenlos nachweisen, bis auf die wenigen Male wo wir im Urlaub tanken, da sammel ich die Belege und hefte die mit ab, für den Fall einer Kontrolle.
LG Gina
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 30.04.19, 16:29
Also ich habe immer alle Fahrzeuge angeben müssen. Der LKW tankt ja komplett auf eine andere Kundennummer und gehört auch nicht zum Betrieb. Aber er musste bei den Fahrzeugen mit aufgeführt werden, incl. km-Stand und Verbrauch. Bei der Endberechnung wurde er dann wie die PKW als nicht begünstigt mit rausgerechnet.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: mogli am 30.04.19, 21:54
". Aber er musste bei den Fahrzeugen mit aufgeführt werden, incl. km-Stand und Verbrauch. Bei der Endberechnung wurde er dann wie die PKW als nicht begünstigt mit rausgerechnet."
So mußten und müssen wir das auch handhaben.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 03.05.19, 11:10
Ich hab heute im Rundschreiben der Landberatung gelesen, dass die Formulare 1462 oder 1463 zur Erklärung über erhaltene Energiesteuerentlastungen nur noch ausgefüllt werden müssen, wenn man mehr als als 200.000 Euro im Jahr an
Steuerentlastung bekommen hat.

Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: annelie am 03.05.19, 11:51
Danke für die Info, ich wollte mich schon beim Zoll anmelden, brauchts jetzt nicht mehr..... :-* Die Sachbearbeiter werden froh sein, wenn nicht mehr so viele Erklärungen eingehen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 03.05.19, 12:40
Die brauchen ihre Unterlagen doch eigentlich auch nur "einfach" quer zu kreuzen, bei Energiesteuer die Agrardieselnummer mit angeben und evtl. andersherum, dann werden die Nr. dem Betrieb zugeordnet und anschließend bräuchte der Zoll "nur noch" filtern, wem unter welcher Nr. wie viel Entlastungen und Rückzahlungen zugeordnet werden.

Sag ich mal so leicht naiv  8)

Aber eigentlich ist es doch auch widersinnig, dem Zoll gegenüber erklären zu müssen, wie viel Entlastung der einem selber gezahlt hat. Sollte die Zahlstelle eigentlich selber herausfinden können.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Mathilde am 03.05.19, 16:58
Hallo,

wir geben alle Pkws an und ich gebe dafür alle Belege als bezogenen Diesel an. Selbst den in Österreich getankten Diesel in der ganz rechten Spalte.
Ist so schon durch zwei Nachkontrollen.

LG Mathilde
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 03.05.19, 17:07
Die brauchen nur einen Querabgleich machen mit dem Strassenverkehrsamt, wenn dann Diesel-PKW angegeben sind, die im Antrag nicht auftauchen, gibt es Nachfragen.

Das hab ich gehabt, als ich den ersten Antrag für die GbR abgeschickt habe, da kam auch die Nachfrage, wieso die PKW, die auf den Namen meines Mannes laufen, nicht aufgeführt sind. Da reichte dann die Auskunft, dass die mit der GbR als Antragssteller nichts zu tun haben. Aber die Nachfrage kam.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Steinbock am 23.06.19, 12:26
Danke für die Info, ich wollte mich schon beim Zoll anmelden, brauchts jetzt nicht mehr..... :-* Die Sachbearbeiter werden froh sein, wenn nicht mehr so viele Erklärungen eingehen.

Wirklich? Man braucht das Formular 1462 nicht mehr?! Auch in Bayern?
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: frankenpower41 am 06.09.19, 10:00
Das ging flott, vielleicht vor 2 Wochen weggeschickt.  GEld ist bereits am Konto
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 03.02.20, 09:48
Antrag für die Agrardieselvergütung 2019 abgehackt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 03.02.20, 11:44
Ich bin auch dabei, warte noch auf eine Sammelbescheinigung.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 03.02.20, 21:18
online und in Papierform vor wenigen Tagen weggeschickt. Schau mer mal, wann das Geld kommt.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Steinbock am 27.02.20, 10:20
Gibt es in Bayern noch den Kurzantrag (1142?) in Papierform zum Download?
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 27.02.20, 10:49
Warum sollte es das in Bayern nicht mehr geben, wenn es eine bundesweit einheitliche Leistung ist?

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren.html
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Steinbock am 28.02.20, 08:45
Papierantrag gefunden - Danke  :-*
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Internetschdrieler am 03.03.20, 09:51
Antrag für die Agrardieselvergütung 2019 abgehackt.

...und nun, 4 Wochen später kann ich den Geldeingang vermelden
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Freya am 03.03.20, 11:12
super ;) Ich habe noch nicht mal die Aufstellungen vom Lohnunternehmer oder den Lieferanten bekommen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 03.03.20, 11:28
Bei und trudeln auch immer noch Rechnungen mit Agrardieselausweisung ein. Wären jetzt nicht die großen Beträge, aber mal 100 Liter oder so.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Erika am 03.03.20, 14:12
Bei uns kam eine schriftliche Nachfrage, warum wir im Gegensatz zum Vorjahr 13% mehr Diesel verbraucht haben  ::)

Fragebogen ausgefüllt, abgesendet, mal abwarten wie es weiter geht oder wie flott das bearbeitet wird.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: gammi am 03.03.20, 15:11
Hatte ich im letzen Jahr auch die Nachfrage bzw. die Kritik, dass wir zu viel Diesel verbraucht haben.

Na ja............ich hatte bei Ackerland keine Fläche eingetragen.  8)
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Heti am 05.03.20, 15:06
Bin mal gespannt was sie zu unserem Mehrverbrauch sagen. Ist bedingt durch die Schlepperdemos  ???
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: Steinbock am 25.06.20, 15:17
Kann mir jemand auf die schnelle sagen, ob man (in Bayern) noch irgendein Formular beim Dieselantrag bis 30.06.
einreichen muss?
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: freilandrose am 26.06.20, 20:25
Bin mal gespannt was sie zu unserem Mehrverbrauch sagen. Ist bedingt durch die Schlepperdemos  ???
Sorry, kann mir nicht vorstellen, dass dafür eine Dieselbeihilfe gezahlt werden soll.
Einfach beim Zollamt nachfragen.
Titel: Re: Agrardieselvergütung ab 2014
Beitrag von: martina am 27.06.20, 09:05
Ich habe den bei den Demos verbrauchten Diesel ausgerechnet. Ich will mir nicht nachsagen lassen, steuerbefreit zu demonstrieren.