Autor Thema: Dokumentation Ratten- und Mäusebekämpfung  (Gelesen 9283 mal)

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Offline gina67Topic starter

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Hallo
noch eine Dokumentation >:(

Diese Mail kam vom Landwirtschaftsamt


Ratten- und Mäusebekämpfung - Achtung Dokumentationspflicht


Als Vorrats- und Hygieneschädlinge (Krankheitsüberträger) sind Ratten und Hausmäuse konsequent auszuschalten. Dabei hat sich gezeigt, dass mit Bekämpfungsmaßnahmen im Herbst die besten Wirkungsgrade erzielt werden. Zu diesem Zeitpunkt wandern die bis dahin im Freiland lebenden Wanderratten in besser geeignete Überlebensräume, wie z. B. Stallungen und Wohngebäude.

Um einen ausreichenden Erfolg zu gewährleisten, sollten beim Einsatz von Köderpräparaten nachfolgende Punkte beachtet werden:

1.      Anlage von "Vorköderungsstellen" mit z. B. unbegifteten Futterhaferflocken auf trockenen Untersetzern, um die Annahme der Köderstellen zu testen (ca. 1 Woche). Bei Rattenbefall in Gebäuden in allen befallenen Räumen entlang der Wände alle 10 m eine Köderstelle einrichten.

2.      Um sicher zu gehen, dass das entsprechende Mittel auch von den Nagern angenommen wird, sollten Sie anschließend verschiedene Mittel in kleineren Mengen an bevorzugten Stellen testen und das Mittel nehmen, das am besten angenommen wurde. Dies gilt besonders, wenn gute Alternativnahrung (wie z. B. CCM, Kraftfutter, Getreide) zur Verfügung steht.

3.      An jeder Köderstelle ausreichende Portionen (mind. 300 g) auf Untersetzern wie Tellern, Holzbrettern u. ä. anbieten. Die verbrauchte Menge wird in der ersten Woche täglich, dann in etwa 2-tägigem Abstand ersetzt. Über einen Zeitraum von mind. 2 - 3 Wochen konsequent bekämpfen.

4.      Grundsätzlich ist dafür zu sorgen, dass die gegen Ratten und Mäuse eingesetzten Präparate nicht versehentlich von Menschen oder anderen Tieren aufgenommen werden können. Köderstellen müssen stets "verdeckt" sein! (Futterkisten, Rohre) CC-relevant

5.      Unter Umständen kann es sinnvoll sein, nach einiger Zeit einen Präparatewechsel vorzunehmen.

6.      Wegen der Gefahr der Resistenzbildung wurde bewusst auf zugelassene Präparate mit dem Wirkstoff "Warfarin" verzichtet.

7.      Nur frische und vor allem zugelassene Mittel verwenden (s. Tabelle)

8.      Stets die Gebrauchsanweisungen hinsichtlich der Dosierung und der evtl. erforderlichen Schutzmaß-nahmen und Auflagen beachten!

9.     Die eingesetzten Mittel, der Mittelverbrauch und die sonstigen Bekämpfungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden, damit sie bei einer Kontrolle zur Lebensmittelsicherheit vorgelegt werden können. 

Ein Formblatt zur Dokumentation der eingesetzten Mittel finden Sie im Anhang dieser Mail



Angenervte Grüße
Nordlicht

« Letzte Änderung: 15.11.09, 22:26 von nordlicht49 »

Offline gina67Topic starter

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Re: Dokumentation Ratten- und Mäusebekämpfung
« Antwort #1 am: 15.11.09, 22:36 »
Hallo Naima,

da hab ich wohl bisher Glück gehabt. Hab noch nie von so einer Aufzeichnungspflicht gehört. Seit wann müsst ihr denn den Einsatz von Rattenbekämpfung dokumentieren?
Nordlicht

Offline Luetten

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Re: Dokumentation Ratten- und Mäusebekämpfung
« Antwort #2 am: 16.11.09, 07:02 »
Wir haben sowas auch nicht. Letzte Woche hatten wir QS, da ist auch nichts von gesagt worden.
LG Petra
Man sollte nie mit vollem Mund über Bauern schimpfen!