Hallo Mathilde
Es ist nirgends vorgeschrieben, WO die Belege aufbewahrt werden. Die Belege im Buchhaltungsordner nummeriere ich durch. Für die Düngebilanz führe ich Zukaufsmenge, Düngerart und Belegnummer auf einem Blatt auf. Unterschrift drunter und das sollte genügen.
Wenn der Kontrolleur unbedingt die Rechnungen sehen will, so soll er sie gefälligst selbst im Buchhaltungsordner raussuchen.
Vor zwei Jahren hatte ich Betriebskontrolle. Nun ist es ja Vorschrift, dass man entweder eigene NID-Proben vorweist oder die Referenzproben aus dem Wochenblatt ausschneidet und abheftet. Ich bin der Ansicht, dass man sich solche Kindergartenausschneidaktionen nicht antun sollte. Die NID-Werte werden im I-Net veröffentlicht. Um dem Herrn Prüfer entgegenzukommen, wolte ich sie am Vorabend der Prüfung schnell ausdrúcken. Nach dem Ausdruck vom zweiten Jahr verreckte mein Drucker.
Ich habe dem Prüfer gesagt, dass ich nicht einsehe, etwas auszudrucken, was im I-Net öffentlich zugänglich ist. Er war erst zufrieden, als ich den PC startete und ihm im Netz die Werte zeigte. Als ob ich ein anderes Netz als er hätte....
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6 Stunden war ich anschließend mit ihm und einem Mitarbeiter des geologische Landesamts auf der Flur unterwegs. Weil die Prüfung im Herbst war, hat er in den Fahrgassen der Wintergerste den Ausfallweizen begutachtet.. ob auch gewiß die von mir genannte Fruchtart als Vorfrucht in diesem Jahr draufwar
Und anschließend haben sie sich gewundert, dass sie an EINEM Tag fertig waren..
Dass ich eigentlich Gülle fahren und Weizen säen wollte war uninteressant.. am nächsten Tag hats geregnet.
Wie lange sollen wir uns diese Gängeleien noch gefallen lassen?