Betriebsperspektiven - die Zukunft, wie soll es weitergehen > Pacht und Hofübergabe

Hofübergabe - Gesetzesänderung nötig?

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passivM:
Hallo Ihr Lieben,

da das Thema "Hofübergabe", "Entlohnung des Jungbauern / der Schwiegertochter vor (k)einer(?) Betriebsübergabe", "Absicherung der Altenteiler", "Bindung der weichenden Erben an den elterlichen Hof / Eltern", Fragen der "Absicherung der Jungbauernfamilie", "Schutz des Betriebes vor Scheidungsfolgen" und so weiter, hier IMMER WIEDER auftaucht, will ich mal ins Blaue rein fragen:

Seid Ihr der Meinung, dass dieses Thema gesetzlich anders geregelt werden sollte.
..und habt Ihr Ideen, wie?

Ist das in anderen Ländern besser geregelt?
...und wie?

Mir persönlich kommt unser deutsches Hofübergabe-System sehr im Wanken begriffen vor. Es erscheint mir nicht mehr zeitgemäß.
Bitte schreibt mit jetzt nicht "WIR haben das gut geregelt, wir haben....." (Es geht hier nicht um die persönliche Rechtfertigung.) Es gibt zwar viele, die das Problem wirklich sehr gut geregelt haben, quasi privat, aus eigenem Antrieb. Aber es gibt eben auch die vielen Betriebe, wo gar nichts geregelt ist, wo (sinnbildlich gesprochen) die Messer fliegen, wenn es um Sachen Übergabe geht. Und ich meine, für DIE sollte es eine gesetzliche Regelung geben, die zeitgemäßer ist. Gibt es für eine solche gesetzliche Regelung Vorschläge?

liebe Grüße
Anna


(PS ..und ich frage hier auch NICHT in eigener Sache. Bei uns wäre es eh zu spät. Wir haben das anders geregelt.)

Wiebke:
Moin Anna
Was genau gefällt dir denn nicht?
Denn im Grunde haben wir doch alle Möglichkeiten, .........so wir uns drum kümmern!
Ich pers. merke grad in letzter Zeit  wie sehr die Regelung der Hofübergabe  doch im eignen Ermessen liegt.
Wenn ich dran denke wieviel meine Schwägerin (ich verstehe mich gut mit ihr) aus unserem Hof *gezogen * hat, könnt ich weinen. Mein SV hat damals gemeint das es doch evtl. ein bisschen doll ist was sie bekommt , aber ;naja; er hat es nunmal irgendwann mal so festgelegt *k..z*
Nun kommt mein Erstgeborener(17) und will LW lernen, KLASSE!!!!! Hofnachfolge sicher, Papa freut sich, alles toll  :P.
UND der Zweite?
Bekommt die Ausbildung die er will bzw. nach seinen persönlichen Möglichkeiten.
Übers Altenteil kann man reden (ich bin 41 ::)).

Wir haben jede Menge Möglichkeiten die Hofübergabe zu regeln, was willst du dran ändern?


Gruß Wiebke

ansabe:
Wie wär's denn damit, dass man nicht mehr verpachten kann an den eigenen Nachfolger, wenn dieser 25 Jahre ist, sondern den Hof überschreiben muss, damit man Rente bekommt. Wär doch mal eine Idee, damit manche Betriebe sich besser weiterentwickeln können und nicht von alten Vorstellungen ausgebremst werden! ;)
Bei manchen habe ich den Eindruck, je älter sie werden, desto weniger mögen sie die Fäden aus der Hand geben!

Andersherum halte ich aber nicht viel davon, Gesetzte immer noch mehr und komplizierter zu machen!

Ich find das Thema interressant, um mal zu spekulieren, was wäre möglich! :D

martina:
Würdet Ihr Euch als ABgeber wirklich vorschreiben lassen wollen, WANN Ihr den Betrieb übergeben wollt? Ich nicht.

Wir hatten im Testamentsentwurf vorgeschlagen bekommen, dass wenn ich den Hof von meinem Mann erbe, ich diesen an eines der Kinder weitervererben müsse, wenn der Jüngste 25 wäre. Bis dahin sei genügend Zeit, um zu gucken, welches der Kinder am geeignetsten sei, den Hof zu übernehmen.

Fein, nur dass ich noch nicht rentenberechtigt bin, wenn mein Jüngster 25 ist. Meine Fehljahre bis zur Rente hätte der Hofübernhemer aufgebrummt bekommen.

Ich hab gestreikt und diesen Passus gestrichen. Ich möchte für mich das Recht behalten, zu entscheiden, WANN ich den Betrieb zu übergeben habe.

Elle:
Hallo Anna!

--- Zitat von: AnnaAnna am 02.09.08, 09:50 ---
Seid Ihr der Meinung, dass dieses Thema gesetzlich anders geregelt werden sollte.
..und habt Ihr Ideen, wie?

--- Ende Zitat ---

Interessante Frage, aber ganz klares NEIN von meiner Seite. Das ist ja nicht nur ein landwirtschaftliches Problem, sondern betrifft ja auch alle anderen Familienunternehmen. Denke, da sollte ein gewisser Spielraum in der Ausgestaltung der Übergabe erhalten bleiben. Das macht doch freies Unternehmertum aus - nicht alles kann und soll der Staat vorgeben. Rahmenbedingungen sind ja gegeben, den Feinschliff der Hofübergabe sollte schon von jedem selbst vorgenommen werden dürfen.

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