Organisation ist alles > Dokumentationspflichten zu CC und Qualitätsmanagement
Vorortk-Kontrolle Nachhaltigkeit
martina:
Im Nordzuckerrundschreiben vom Dezember 2017 steht drin, dass bei Vorortkontrollen zur Nachhaltigkeitszertifizierung überprüft wird, ob ein bewirtschafteter Schlag schon vor dem 01.01.2008 Ackerstatus hatte.
Dazu solle man unbedingt den Flächennachweis 2008 und die Satelitenbilder der Agraranträge 2007 und 2008 aufbewahren, diese gelten als Nachweis für den Ackerstatus, wenn die Fläche damals schon vom Betrieb bewirtschaftet war.
Auch wenn die normale Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für den Antrag 2007 dann abgelaufen ist, sollten diese Anträge unbedingt aufbewahrt werden.
Also nicht zu früh wegschmeissen.
martina:
Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob diese Nachhaltigkeitszertifizierung nur von der Nordzucker kommt. Getreidevermarkter fragen auch immer ab, wie man produziert hat.
Mathilde:
Hallo,
die müssen das auch nachweisen. Zuckerrüben könnten ja auch in Biogas wandern, Getreide für Ethanol und Raps für Rapsöl und sobald das für Biodiesel gebraucht wird muss der Biodiesellieferant meiner Bundesnetzagentur melden das dieser Biodiesel nachhaltig ist. Dieses Zertifikat von der Bundesnetzagentur brauche ich dann wieder für das Umweltgutachten das jährlich erstellt werden muss damit ich dieses dann beim Netzbetreiber vorlegen kann.
Es ist schlimm wie die Bürokratie in sich greift
LG Mathilde
gammi:
Und was ist, wenn die Fläche an 2007 kein Acker war?
martina:
Hallo Hamster,
Ja, Ackerschlagkartei ist sicher auch ein Nachweis. Ich hab auch uralte Hagelversicherungsverzeichnisse aufgehoben, falls es mal Streit um Altpachtflächen geben sollte.
Meine Flächenanträge mache ich ja über die Ackerschlagkartei und da sind die alten Anträge digital abgespeichert.
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