Zugelaufene Katzen sind per Gesetz Fundsachen und müssen bei der Gemeinde als Fundkatzen gemeldet werden.
Katzen, die nicht bewiesenermaßen eigenes Eigentum sind, dürfen nicht gefüttert werden.
Wer fremde Katzen über längere Zeit füttert, wird für die Katzen verantwortlich, auch wenn er nicht der rechtmäßige Eigentümer der Katzen ist.
Wenn in Regionen Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erlassen wurde, dann gilt diese Kastrationspflicht auch für Bauernhofkatzen.
Katzen, die als Eigentum betrachtet werden, müssen regelmäßig mit artgerechtem Futter und Frischwasser versorgt werden und bei Schwäche, Krankheit oder Verletzung müssen diese Katzen tierärztlich versorgt werden, so wie es bei jedem Nutztier und bei jedem Haustier Pflicht ist.
Kuhmilch ist keine artgerechte Nahrung für Katzen.
Viele Katzen sind laktoseintolerant und bekommen von gewöhnlicher Kuhmilch Durchfall. Dieser Durchfall wird nur fast nie bemerkt, weil Katzen nicht neben der Milchschüssel koten, sondern irgendwo abseits, wo sie ihren Kot vergraben können.
Trockenfutter ist für Katzen ungesund, weil es trocken ist. Als ehemalige Wüstenbewohner holen sich Katzen ihre benötigte Flüssigkeit möglichst aus ihrer Nahrung. Um Trockenfutter verdauen zu können, müssen Katzen das ca. 3-fache Volumen vom Futter, an Wasser in den Magen bringen. Trinkenderweise sind Katzen zu einer so großen Wasseraufnahme evolutionär nicht fähig. Also muss die Katze Körperflüssigkeit / Wasser aus dem Blut und aus den Organen in den Magen pumpen. Das bewirkt, dass die Nieren der Katzen nicht mehr korrekt arbeiten können - Nierenschwäche ist eine häufige Folge von Trockenfütterung.
Eine Folge der Nierenschwäche ist häufig Bluthochdruck. Unbehandelter Bluthochdruck führt häufig zu Erblindung der Trockenfutter-Katzen.
Durch den zu geringen Flüssigkeitsdurchsatz durch die Nieren und den dadurch zu konzentrierten Urin, bilden sich häufig Harngries oder Harnsteine. Das ist beim Urinieren für die Katzen sehr schmerzhaft.
Verantwortungsbewusste Menschen melden deswegen zugelaufene Katzen bei ihrer Gemeinde als Fundkatzen und füttern alle als eigene Katzen anerkannte Katzen, mit Nassfutter (Katzendosenfutter oder Barf).
Wer keine Katzenplage verursachen will, lässt alle Katzen (weiblich und männlich) spätestens mit einem Alter von 6 Monaten, kastrieren.
Katzen können schon mit 4 Monaten trächtig werden.
Wer nicht will, dass seine Katzen an (chronisch werdenen) Katzenschnupfen erkranken oder gar elendig an Katzenseuche sterben, lässt seine Katzen mindestens 3x gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche impfen.
Die Impfungen sind als Betriebsausgabe zur Schädlingsbekämpfung absetzbar.
Einen Teil davon habe ich vor paar Wochen schon genauso sachlich geschrieben. Dafür wurde ich angefeindet und sowohl mein Beitrag als auch die mich in feindlicher Absicht zitierenden, wurden gelöscht.
Wer mir bezüglich der Gesetzgebung zu Katzen nicht glaubt, kann google etc. danach befragen.
Ich schreibe ausschließlich die Wahrheit.