Autor Thema: Zahlungsansprüche  (Gelesen 12638 mal)

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Offline zensiTopic starter

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Zahlungsansprüche
« am: 07.04.09, 21:48 »
Hallo,

wir möchten Zahlungsansprüche verkaufen.

Jetzt haben wir aber keine Ahnung , was man für einen Zahlungsanspruch verlangen kann.

Wer hat schon einmal ge- oder verkauft und in welchem Verhältnis wurde der Preis ausgehandelt.

Für Tips wäre ich dankbar.

Ich habe auch am Amt für Landwirtschaft gefragt, die haben aber gesagt, sie dürfen da nichts raten. Muss man selbst mit Käufer ausmachen.

Gruß

Zensi

Schönen Gruß    Zensi

Offline Melkerin

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Re: Preis für Zahlungsansprüche
« Antwort #1 am: 08.04.09, 12:38 »
Hallo zensi,
was sagt der Bauernverband dazu? Die müßten doch auch wissen, welcher Preis in eurer Gegend so gängig ist.
Bei unserem Amt ist man nicht so "neutral", da wurde uns schon gesagt, um wieviel der Wert dann vervielfacht wird so im Durchschnitt. Genau daran halten müssen sich ja die Handelspartner nicht. Leider kann ich dir aber keine Zahlen mehr nennen, es ist schon zu lange her und das Geschäft wurde dann letztendlich doch nicht abgeschlossen.

Vielleicht hilft dir auch  w w w.praemienboerse.de
« Letzte Änderung: 08.04.09, 12:45 von Melkerin »
Herzlich Grüße von Melki!

Offline zensiTopic starter

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Re: Preis für Zahlungsansprüche
« Antwort #2 am: 08.04.09, 22:18 »
Danke Melkerin!

In die Prämienbörse hab ich mal reingeschaut. Das gibt dann doch schon eine Richtung vor.

Gruß Zensi
Schönen Gruß    Zensi

Offline Lise

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Re: Preis für Zahlungsansprüche
« Antwort #3 am: 10.04.09, 22:11 »
Hallo Zensi,
also wir haben letztes Jahr ZA gekauft. Wir haben uns auch befragt und bekamen von BBV und ALF die Auskunft, dass die ZA so ungefähr zum 1,5 fachen Wert gehandelt werden. Wir schauten dann noch in der Prämienbörse auf der BBV Internetseite und da konnte man auch so die Richtung rauslesen.
Wenn ihr euch mit dem Verkäufer einigen könnt, wäre 1,5 fach in Ordnung. Ihr solltet aber den Gleitflug bedenken.
Gruß Lise

SusiZ

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Zahlungsansprüche
« Antwort #4 am: 16.04.09, 09:58 »
Wir haben gestern unseren ersten Förderantrag gestellt. Da wurden wir nach Zahlungsansprüchen gefragt.  ??? ??? ??? ???
Was ist das? Wie kommt man dazu?  Habe bestimmt noch weitere Fragen dazu. Kann mir jemand hierzu helfen?

Bitte!!!

Offline Beate Mahr

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #5 am: 16.04.09, 10:34 »
Hallo

die ZA wurden in 2005 zugeteilt.

Wenn ihr keine habt, könnt ihr welche aus der nationalen Reserve beantragen

Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline freilandrose

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #6 am: 16.04.09, 10:50 »
Wir haben gestern unseren ersten Förderantrag gestellt. Da wurden wir nach Zahlungsansprüchen gefragt.  ??? ??? ??? ???
Was ist das? Wie kommt man dazu?  Habe bestimmt noch weitere Fragen dazu. Kann mir jemand hierzu helfen?

Bitte!!!
1 Zahlungsanspruch ist soviel wie eine Aktie. Pro 1 ha wurde 1 Zahlungsanspruch zugeteilt. Wenn man jetzt einen Förderantrag stellt, muss man bei jedem Flurstück ein Kreuzchen für den Zahlungsanspruch setzen. Für jeden Zahlungsanspruch bekommt man vom Staat eine bestimmte Menge Euronen zugeteilt. Hat man keine Zahlungsansprüche, muss man sie für kaufen. Es gibt Makler, die sie handeln. Es kann aber auch sein, dass ein Landwirt seine Fläche abgibt und die überschüssigen ZA verkauft. Schaut man ins regionale Wochenblatt. Denn, solch ein Landwirt muss die ZA verkaufen, weil sie nach einer gewissen Zeit erlöschen, wenn sie nicht aktiviert werden. Ich hoffe, ich habs einigermassen verständlich erklären können.
Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline Beate Mahr

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #7 am: 16.04.09, 12:57 »
Hallo

bei der Zentrale InVeKoS Datenbank wird alles genau erklärt.

Bei der ZID erfährst du genau was es mit den Zahlungsansprüchen auf sich hat
und über die  Aktivierung von Zahlungsansprüchen

Ansonsten hat Freilandrose das klasse erklärt

Gruß
Beate
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Offline Caddy

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #8 am: 25.01.17, 13:42 »
Hallo, an Euch alle, möchte Euch fragen, wenn eine Pacht ausläuft, und der Pachtvertrag nicht verlängert wird,
bleiben die ZA
 beim Alt- Pächter zurück, ungefähr 1,5 Jahre oder so. Später kommen sie
in die nationale Reserve, falls sie nicht aktiviert werden. Gebt ihr diese Zahlungsansprüche an den Neu-Pächter
weiter, falls er diese möchte? Diese ZA haben einen
 Wert,  zur Zeit
 

 weniger wie in den Vorjahren
, oder
würdert ihr die ZA kostenlos an den Neupächter übertragen? Denke, hier gibt es zwei Meinungen: 1. Die ZA
gehören den Altpächter, die kann er verkaufen oder verpachten,, es ist sein gutes Recht hierzu, ähnlich wie beim Milchkontigent
damals oder 2. er überträgt sie dem Neu-bzw. Nachfolgepächter kostenlos, weil  er dies wünscht?  Viele Grüße Imke
Das Glück ist ein Mosaik, bestehend aus lauter unscheinbaren
kleinen Freuden.
LG Imke

Offline Caddy

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #9 am: 25.01.17, 23:01 »
Hallo naima, Danke für deine Antwort, daß Problem ist, daß unsere zugeteilten ZA der Nachfolgepächter
kostenlos von uns will  ???, sein Argument, daß er sonst mit dem Pachtpreis runter müßte, beim Verpächter,
ob dies dem ehemaligen Verpächter gefällt, keine Ahnung.
Das Glück ist ein Mosaik, bestehend aus lauter unscheinbaren
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LG Imke

Offline Internetschdrieler

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #10 am: 20.02.17, 20:08 »
Mit den alten Zahlungsansprüchen konnte man rotieren, damit sie nicht verfallen. Jetzt ist es so geregelt dass sie im 2 Jahr der Nicht-Anspruchnahme verfallen.

Konkreter Fall: für eine Straßen-Baumaßnahme wird von einem unserer Pachtgrundstücke eine Teilfläche benötigt. Zum einen auf Dauer für die Maßnahme selbst und eine weitere Fläche während der Bautätigkeit 2017 und 2018 nicht zur Verfügung.
Damit die Zahlungsansprüche nicht verfallen, müsste ich sie verkaufen und nach der Fertigstellung der Straße für 2019 und Neuvermessung wieder welche kaufen..........

Da war doch was mit Bürokratieabbau  >:(

Offline amazone

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #11 am: 21.02.17, 07:59 »
Und da gibt es von Deinem Amt kein Lösungsangebot?  :o

Bei meinem vorherigen Arbeitgeber wurde Fläche als "Lagerplatz" für das Zeug benötigt,
was bei einer Flussausbaggerung hoch geholt wird (menno, mir will doch der Begriff nicht einfallen  ;D)
Auf der Fläche sollte man dann auch 1-3 Jahre nicht wirtschaften können.

Da ohne die Zustimmung der Betriebsinhaber das Projekt gescheitert gewesen wäre,
eben mit Hinweis auf Verfall der ZAs, haben sich alle Ämter zusammen geschlossen und es gab da Lösungen.

Näher möchte ich nicht drauf eingehen.  ;)

Ein Versuch mit den Ämtern ins Gespräch zu kommen, ist es allemal wert.
Beste Grüße von
Amazone

Offline Internetschdrieler

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #12 am: 21.02.17, 09:37 »
Und da gibt es von Deinem Amt kein Lösungsangebot?  :o


Der Herr vom Amt hat mich freundlicherweise darauf hingewiesen, dass ich die ZA verkaufen solle, die sie ansonsten 2018 verfallen :(
Welch ein Aufwand wegen 0,63 ZA

Offline amazone

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #13 am: 21.02.17, 10:41 »
Ärgerlich!
Beste Grüße von
Amazone

Offline gammi

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #14 am: 21.02.17, 10:56 »
Und die Frage ist auch, ob die Aussage des Amtes dann auch einer CC-Kontrolle standhalten würde.
Enjoy the little things