@ all,
ich habe auch noch mal eine Frage der Definition des Begriffes Hofnachfolger.
Ab welchem Zeitpunkt ist denn der Hofnachfolger wirklich Hofnachfolger?
Fragende Grüße,
Anja
Diese Frage bezieht sich jetzt aber wohl auf einen Vollerwerbsbetrieb.
Wie stellt sich die Frage als Nebenerwerbsbetrieb. Hofnachfolger hat seinen Beruf und auch sein Einkommen.
Auch zur Entlohnung bei Mitarbeit vom Hofnachfolger und Geschwistern auf dem Hof im Nebenerwerb, wie kann ich dem gerecht werden?
Auch die Auszahlung weichender Geschwistern bei Hofübergabe finde ich, ist ein sehr schwieriges Thema. Sowie auch die Übergabeverträge
die früher anderes waren, als sie wahrscheinlich heute sein werden. Alles für mich ungelöste Fragen, worüber ich mir jetzt schon den Kopf
darüber zerbreche, falls es mal soweit sein sollte.
Vollerwerb- oder Nebenerwerbsbetrieb sind doch auch unterschiedlich zu bewerten.
Wiese