Autor Thema: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)  (Gelesen 31530 mal)

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Offline LuxiaTopic starter

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Hallo,

Ich hab den Betreff geändert, denn ich wollte keine neue Box aufmachen und vom Thema passt es auch hierhin.

Wer macht mit bei der Milchsonderbeihilfe zur Beibehaltung der Milchmenge?

Da unsere Kühe nicht mehr alle in den Stall passen und die Herde jetzt eher altmelkend ist im Vergleich zur Referenzperiode und wir seit einigen Monaten einen Absatz über die Milchtankstelle haben, überlegen wir mitzumachen. Man könnte das Geld so mitnehmen, ohne grossen Aufwand.

Aber in der Pressemitteilung vom BLE steht folgender Satz:
Beihilfeberechtigt sind Erzeuger von Kuhmilch, die im letzten Monat des Beibehaltungszeitraumes (April 2017) Kuhmilch an einen Erstankäufer geliefert haben.
Von dem Verfahren ausgeschlossen sind Direktvermarkter von Milch oder Milcherzeugnissen, ebenso Erzeuger von Schaf- und Ziegenmilch.

Bedeutet das jetzt, dass alle, die eine Milchtankstelle haben, von dem Verfahren ausgeschlossen sind?? Was ist dann mit den Betrieben, die ihre Milch an ihre eigene Hofmolkerei verkaufen? Ist die Hofmolkerei dann Erstankäufer oder ist das auch Direktvermarktung?
Liebe Grüsse

Offline Petra2

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #1 am: 05.01.17, 08:24 »
Hallo,

ich verstehe es so, dass alle mitmachen können.
Aber eben nur die Menge, die an eine Molkerei oder Erstverkäufer geliefert wird, beihilfefähig ist.
Weil sich diese durch Nachweise von Dritten einwandfrei belegen lässt.

LG
Petra2
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Offline annelie

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #2 am: 05.01.17, 09:24 »
Ich würde mich an der zuständigen Stelle erkundigen, da die Milch von der Milchtankstelle ja auf den Markt kommt und eigentlich mitberechnet werden könnte.
Vergangenheit ist Geschichte,
Zukunft ist ein Geheimnis
und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

Liebe Grüße
Annelie

Offline LuxiaTopic starter

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #3 am: 05.01.17, 09:34 »
Hallo Petra und Annelie,

Genau eure beiden Auslegungen habe ich auch und komme zu keinem richtigen Schluss. Ein Anruf bei der Hotline des BLE hat leider nix gebracht, da die Dame überfordert war. Ich soll eine Mail schreiben, aber sie wüsste nicht, wann ich eine Antwort bekäme.  ::) Also habe ich beim Bauernverband angerufen. Dort erkundigt man sich noch genauer und ruft zurück.
Liebe Grüsse

Offline Petra2

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #4 am: 05.01.17, 09:49 »
Was für die Milchsonderbeihilfe aber nicht schlecht ist.
Du bekommst ja auf die Jahresliefermenge die 0,36 Cent.
Je weniger Milch an die Molkerei geht, desdo höher ist die Wahrscheinlichkeit unter der Liefermenge des
Vergleichszeitraumes des Vorjahres zu bleiben. ;)

LG
Petra2
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Offline martina

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #5 am: 05.01.17, 10:55 »
Ich habe doch einmal ein eigenes Thema draus gemacht.

Offline LuxiaTopic starter

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #6 am: 05.01.17, 11:09 »
Ja Petra für uns wäre es eine sehr gute Sache. Das Geld würden wir gerne mitnehmen.
Aber irgendwie ist es auch doof, weil die Milch ja doch auf dem Markt kommt. Naja einige Massnahmen sind momentan sowieso nicht zu verstehen.
Liebe Grüsse

Offline Petra2

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #7 am: 05.01.17, 11:20 »
Tja, wenn es sich tatsächlich um ein Schlupfloch handeln sollte, weil nicht bis zu Ende gedacht.
Shit happens und mitgenommen. ;D
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Offline karussellandrea

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #8 am: 05.01.17, 11:23 »
Hallo,
gerade eben haben wir auch einen Antrag gestellt. Eigentlich verrückt.

Im landw. Wochenblatt haben wir uns gar nicht für den Artikel interessiert. Jetzt hat unsere Molkerei eine Auflistung der Liefermenge vom letzten Jahr verteilt. Da hab ich es erst genau durchgelesen, was die Bedingungen sind. Man hat ja nichts zu verlieren.

Gruß Kraussellandrea

Offline samy

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #9 am: 05.01.17, 13:00 »
Wir haben auch einen Antrag gestellt.
Das wir auch Milch direkt vermarkten haben wir dabei großzügig  ;) außer Acht gelassen.
Mit der Quote ist ja auch die Aufzeichnungspflicht für die Direktvermarktungsmenge weggefallen. Also gibt es ja auch nicht wirklich ein Nachweis wie viel das ist. 8)
Samy

Offline Petra2

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #10 am: 05.01.17, 13:06 »
Man hat ja nichts zu verlieren.

Doch Geld. ;) ;D *bösebin*
Je weniger mitmachen, desdo höher der Geldbetrag.
Irgendwo habe ich gelesen, dass die 0,36 Cent der Mindestbetrag sind.
Der Geldbetrag ist festgeschrieben und wird in voller Höhe ausgeschüttet.

LG
Petra2
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Offline LuxiaTopic starter

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #11 am: 05.01.17, 13:21 »
Wenn man die Milchmenge im Referenzzeitraum auch nur um 1 kg überschreitet, dann muss man den Vorschuss mit Zinsen zurückzahlen. Also ein wenig muss man schon aufpassen, denn der Vorschuss kann doch schnell schon vorher ausgegeben sein und dann fehlt das Geld zum Zurückzahlen.
Liebe Grüsse

Offline allgäurenate

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #12 am: 08.01.17, 12:28 »
Hallo

jetzt muß ich nochmal fragen, man bekommt die Milch für das ganze Jahr?? Nicht für die Zeiträume Feb. bis April?? Und die 36 cent auf die gelieferte Milch?

Fragende Grüße Allgäurenate

Offline annelie

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #13 am: 08.01.17, 12:51 »
0,36 ct auf die Jahresmenge (01. Dezember 2015 bis 30. November 2016), Vorschuss muß man extra beantragen
http://www.ble.de/DE/08_Service/03_Pressemitteilungen/2016/161229_Milchsonderbeihilfe.html Hier kannst alles nachlesen. Wird nicht alles abgerufen,können sich die 0,36 ct erhöhen.
« Letzte Änderung: 08.01.17, 12:59 von annelie »
Vergangenheit ist Geschichte,
Zukunft ist ein Geheimnis
und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

Liebe Grüße
Annelie

Offline frankenpower41

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #14 am: 08.01.17, 13:52 »
habe es ja im Herbst schon geschrieben, da wir seit Juli Gbr sind fallen wir raus. Anderer Betrieb.
An der grundsätzlichen Situation am Milchmarkt wird das sowieso nichts ändern, aber das Geld hätten wir auch mitgenommen.