Als Göga und ich den Betrieb noch hatten, waren wir beide unabhängig voneinander alleinig unterschriftenberechtigt. Wir waren beide Gesellschafter in der GbR und beide Betriebsleiter, zumindest auf dem Papier.
Später hatten dann unsere beiden erwachsenen Kinder in unseren (Vorsorge-) Vollmachten stehen, mit denen sie im Notfall alles im Betrieb und Privatbereich regeln konnten, zumindest hat uns der Notar das zugesichert, er hat uns explizit darauf hingewiesen, dass unsere erwachsenen Kinder praktisch alles machen könnten, incl. Immobilienverkauf. Uns eindringlich auf das "Risiko" hingewiesen, aber wir haben unseren Kindern vertraut, zum Glück wurde die Vollmacht bisher nie benötigt.
Mittlerweile haben wir den Betrieb ja abgegeben und das betriebliche ist somit hinfällig, jetzt könnten sie nur mehr auf das "Privatvermögen" bei Göga und mir zugreifen.