Autor Thema: Vorsorgevollmachten / Notariell beglaubigt, aber von Bank ignoriert  (Gelesen 10992 mal)

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Offline Beate Mahr

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Vielleicht liegts daran, dass nur der Name Deines Mannes angeben ist?


Hallo Annelie

grins ... nee .. GöGa hat mal den FNN selbst unterschrieben  ::) ...
dabei ist aufgefallen, dass die Unterschrift anders ist  ;D
Die Vollmacht ist zur Absicherung vom AlR ... nicht dass GöGa sagt >> hab ich so nicht ... <<
Wobei GöGa noch nie einen FNN ausgefüllt hat

Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline Beate Mahr

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Ein Orderscheck muss von dem/der unterschrieben werden, auf den der Scheck ausgestellt ist.


Hallo

stimmt ... das weiß ich jetzt auch  :-X

Liebe Grüße
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline geli.G

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Wir haben *oder* Konten, aber es steht immer ein *und* zwischen unseren Vornamen, lt. Auskunft von der Bank steht bei *oder* Konten auch *und* auf den Kontoauszügen, ist scheinbar allgemein üblich....püüh wie kompliziert zu lesen, wenn ich das erkläre.  ;D

So jetzt bin ich schlauer..... ;)


Wir haben ein "Oder-Konto" obwohl ein "und" dazwischen steht *winkzuannelie*  Es darf jeder von uns alles machen.....theoretisch, könnte ich morgen das Konto leerräumen und mich aus dem Staub machen..... ;D

Deshalb gibt es auch kein Problem, wenn mit einem von uns war wäre....z.B. Wachkoma oder Sterbefall.


Ich bin jetzt beruhigt, dass das geklärt ist.
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
Viele Grüße von Geli

Offline Bullenmafia

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hm bei uns ist es so dass das Betriebskonto meinen Mann gehört und auf seinen Namen läuft aber ich eine Vollmacht habe. heißt ich kann Scheck einlösen und auch abheben, mache auch alles Online. Nur größere Sachen, Kredit aufnehmen, Geld wieder anlegen was ausläuft etc. das soll mein Mann machen, dann brauche ich mich net schimpfen lassen. Ich habe auch keinen Kredit unterschrieben, der für den Betrieb war, somit bin ich raus, wenn ich mich scheiden lassen würde, habe mich da extra schlau gemacht. Läuft alles auf meinen Mann.

LG Petra
Ganz liebe Grüße
Petra

Offline Mathilde

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Hallo

seit heute bin ich schlauer. Bisher war ich der Ansicht dass die Vorsorgevollmacht die ich von meinem Mann habe ausreichend ist um Schaden vom Betrieb abzuwenden - Pustekuchen  ::)
Hat jemand hier eine Generalvollmacht für den gesamten Betrieb?
Unsere Finanzierung einer Maschine hängt durch den Ausfall des Betriebsleiters in der Luft  >:(
Nicht dramatisch aber ärgerlich
LG Mathilde
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach

Offline Sternschnuppe

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Hallo Mathilde,

ich weiß nicht den genauen Unterschied zwischen den beiden Vollmachten, ich weiß dass ich eine Generalvollmacht für den gesamten Betrieb habe, da uns damals die Notarin sagte, dies wäre wichtig.

Ich hoffe ihr könnt trotzdem bald eine Entscheidung treffen oder handeln.

Lg

Offline annelie

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Als Göga und ich den Betrieb noch hatten, waren wir beide unabhängig voneinander alleinig unterschriftenberechtigt. Wir waren beide Gesellschafter in der GbR und beide Betriebsleiter, zumindest auf dem Papier.

Später hatten dann unsere beiden erwachsenen Kinder in unseren (Vorsorge-) Vollmachten stehen, mit denen sie im Notfall alles im Betrieb und Privatbereich regeln konnten, zumindest hat uns der Notar das zugesichert, er hat uns explizit darauf hingewiesen, dass unsere erwachsenen Kinder praktisch alles machen könnten, incl. Immobilienverkauf. Uns eindringlich auf das "Risiko" hingewiesen, aber wir haben unseren Kindern vertraut, zum Glück wurde die Vollmacht bisher nie benötigt.

Mittlerweile haben wir den Betrieb ja abgegeben und das betriebliche ist somit hinfällig, jetzt könnten sie nur mehr auf das "Privatvermögen" bei Göga und mir zugreifen.
Vergangenheit ist Geschichte,
Zukunft ist ein Geheimnis
und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

Liebe Grüße
Annelie