Autor Thema: Hofübergabe 2  (Gelesen 117302 mal)

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Offline mogli

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #45 am: 04.09.12, 21:03 »
Soviel mir bekannt wie bei einem Kauf: wenn der Pachtvertrag ausläuft- dann 1 Jahr vorher kündigen.
Auch Kauf hebt die Pacht nicht auf (wenn es nicht extra geschrieben ist).
Liebe Grüße Helga

Offline Smart

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #46 am: 04.09.12, 21:07 »
falls wer Lust hat: Im Bürgerlichen Gesetzbuch ab §581 ist das meiste zur Pacht geregelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG005203377

Offline Linaria

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #47 am: 05.09.12, 10:11 »
Im Pachtvertrag steht das bei Verkauf die Pacht erlischt ???
Und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus,
flog durch die stillen Lande, als flöge sie nach Hause

Offline annelie

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #48 am: 05.09.12, 10:25 »
Im Pachtvertrag steht das bei Verkauf die Pacht erlischt ???

Ich würde mich fachmännisch beraten lassen... Bauernverband oder Fachanwalt, auch wegen oder falls eines Kündigungsprozederes. Wenn Du den Hof übernimmst wirst ja auch zum Vorgespräch zum Notar müssen, vielleicht kann der da weiterhelfen......

Ob man Übergabe und Verkauf gleichsetzen kann, weiß ich nicht.
Vergangenheit ist Geschichte,
Zukunft ist ein Geheimnis
und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

Liebe Grüße
Annelie

Offline Irmgard3

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #49 am: 25.10.12, 19:23 »
Mogli, wenn der Pachtvertrag ausläuft, braucht man nicht zu kündigen.
Lebe, wie  du wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
(Christian Fürchtegott Gellert)

Offline mogli

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #50 am: 25.10.12, 21:26 »
Das ist klar. Konnte ich aber aus dem Beitrag nicht herauslesen.
Ich hab jetzt nochmal nachgelesen: die Flächen sind verpachtet.
Liebe Grüße Helga

Offline renerl

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #51 am: 25.10.12, 21:47 »
Das stimmt so nicht ganz. Ganz oft steht im Kleingedruckten, das sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde! Es ist gar nicht so einfach für den Verpächter aus dem laufenden Pachtvertrag rauszukommen. Haben wir jetzt grad hautnah erlebt. Allerdings sind wir die Pächter und wollten die Flächen auch behalten- mit Erfolg :-)

Offline renerl

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #52 am: 25.10.12, 21:50 »
Noch ein kleiner Zusatz- vielleicht sollte man mit dem Pächter einfach mal reden!!!!!
Bei Streitigkeiten die vor Gericht enden verdienen nur die Anwälte!

Nelly

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #53 am: 28.01.13, 19:50 »
Hallo, ich schreibe das jetzt einfach mal hier rein, in der Hoffnung, dass es hier einigermaßen an der richtigen Stelle ist.

Mein Mann hat den Hof nun fast 10 Jahre überschrieben bekommen. Als wir nach der Übergabe geheiratet haben, da hat der Experte von der Kammer, den wir um Rat gefragt haben gesagt, dass wir ruhig Zugewinngemeinschaft machen könnten (Begründung: 1. relativ kleiner Hof und 2. Hof der Höfe-Ordnung). Nun hat SM Land geerbt, dass auch meinem Mann übertragen werden soll demnächst.

Vor ein paar Tagen sagte SV, ich hätte dann gefälligst eine Verzichtserklärung zu unterschreiben,für den Fall einer Scheidung.

Ich fand es total unangemessen, dass mein SV!!! mir sowas sagt, ich finde, es ist eine Sache zwischen mir und meinem Mann. Außerdem konnte ich daran ablesen, wie sie (die SE) mich sehen.

Was haltet ihr davon. Habt ihr ähnliches erlebt? Ich weiß im Moment nicht so recht, was ich davon halten soll, zumal ich eh "minderwertig" abgesichert bin. ( BSp. Begünstige in den LEbensversicherungen meines Mannes sind immer noch seine Eltern ( Verträge stammen aus der Zeit vor mir). Er hat das noch nicht geändert, weil er meint, im Fall der Fälle würden die SE schon für mich sorgen :-X , ein Testament haben wir/er noch nicht gemacht ). Ich habe bisher nur befristete Arbeitsverträge und zwei gemeinsame Kinder. Mir ist unwohl hinsichtlich einer solchen Verzichtserklärung. Ich weiß nicht, wieviel Land das ist, aber so grob würde ich mal auf wenigstens 20ha tippen, eher mehr.....

Nell

Offline Tina

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #54 am: 28.01.13, 20:31 »
Hallo Nelly,
bei der Zugewinngemeinschaft sind meines Wissens Erbteil vorweg.
Wir haben auch ne Zugewinngemeinschaft.
Aber mit der Lebensversicherung und Testament, da wär ich schon ausgeflippt. Lebensvers. war das erste, was nach der Hochzeit geändert wurde, geht sonst garnicht.
Und Testament, wurde bei der Hofübergabe gemacht und schon mal geändert. Da würd ich aber unbedingt drauf dringen.
LG
Tina
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Tina

Nelly

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #55 am: 28.01.13, 20:36 »
"Erbteil vorweg" heißt WAS?? Ich versteh das grad nicht.....

Im Übrigen rede ich mich fusselig, dass er das umschreiben soll, aber seine Eltern haben ihm ganz vorbildlich eingeredet, dass ich nur an sein Geld will, aber das Geld besser in der Familie bleiben soll, will heißen im Fall der Fälle bei IHNEN!!!!!

Nell

Offline Paula73

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #56 am: 28.01.13, 21:33 »
Nelly warum solltest du die Verzichtserklärung unterschreiben ? Ihr seid verheiratet, ihr habt eine Zugewinngemeinschaft basta ..... ist ja nicht so das du im gemachten Nest sitzt. Schließlich leistest du genau so deinen Beitrag für die Familie und den Betrieb.

Die Lebensversicherungen deines Mannes sind nicht zuletzt die Absicherung für dich und deine Kinder wenn ihm etwas passieren sollte. Frag ihn doch mal wie er sich das vorstellt - sollst du seine Eltern um Taschengeld bitten ?
Die Überschreibung ist recht unkompliziert, dein SE haben damit nichts zu tun, nur dein Mann. Ich habe gerade meine LV auf die Kinder überschrieben, das wäre im übrigen auch noch eine Option über die ihr nachdenken solltet.

Da deine SE eh schon das schlechteste von dir denken und wohl keine Besserung in Sicht ist - warum nicht nach dem Grundsatz handeln - ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich ganz ungeniert  8)

LG Paula

Nelly

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #57 am: 28.01.13, 21:42 »
O-Ton meines Mannes vor längere Zeit zu dem Thema: De Mama und de Papa sorgen schon für dich....


....naja, sie werden dafür sorgen, dass ich möglichst schnell rausfliege.....


Sie haben meinem Mann wie auch immer eingeimpft, dass ich nur hinter dem Geld her bin, dass ich das Geld ( bzw. einen Anteil vom Besitz) nicht verdient hätte......


Mein SV hat mir einfach mal so gesagt, wenn überschrieben wird, dann unterschreibst du eine Verzichtserklärung.....als ich klipp und klar sagte, dass ich das bestimmt nicht tun werde, bekam ich als Antwort: Was willst du denn noch alles haben?! ( im Sinne von "Hals nicht vollkriegen)....


Dann war einige Tage wieder ordentlich Budenzauber, weil SE ja Widerworte nicht gewohnt sind und nun warte ich ab,was der Mensch von der Kammer überhaupt beim Beratungstermin sagt.....


Nell

Offline Tina

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #58 am: 28.01.13, 21:54 »
Hallo Nelly,
Erbteil vorweg, meine ich, das das nicht auf den Zugewinn angerechnet wird. Frag mal nen Fachmann.
Während ein Stallbau oder Landkauf in den Zugewinn eingerechnet wird.
LG
Tina
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Offline strop

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Re: Hofübergabe 2
« Antwort #59 am: 28.01.13, 21:58 »
So nebenbei: zahlt Dein Mann die Beiträge für die Lebensversicherung vom gemeinsamen Konto, bzw. vom Konto, auf das evtl. Geld Eurer gemeinsamen Arbeit geht? (genauer gefragt: zahlst Du mit für die LV, deren Begünstigte die SE sind?)