Organisation ist alles > Cross Compliance: Auflagen und Nachweise
Humusbilanz
martina:
aus "Meilensteine der Agrarpolitik" , Seite 76 Punkt 216, 218, 219 und 220
216 Erhaltung der organischen Substanz im Boden und der Bodenstruktur
... es gelten folgende Alternativen:
a) Einhaltung eines Anbauverhältnissens, das mindestens 3 Kulturen umfaßt, jede Kultur muß mindestens 15 % der Ackerfläche bedecken...
Unterschiedliche Getreidearten gelten als eigenständige Kultur, ebenso Sommer- und Winterkultur oder auch Stilllegungen.
218 Humusbilanz
Falls die Vorgaben zum Anbauverhältnis nicht eingehalten werden, muß alternativ eine der beiden folgenden Maßnahmen ergriffen werden:
- Erstellung einer jährlichen Humusbilanz bis zum 31. dezember eines jeweiligen Jahres ODER
- Untersuchung des Bodenhumusgehaltes mit Hilfe von Bodenproben, die mindestens alle sechs Jahre erneut durchgeführt werden müssen.
Die Humusbilanz ist für den gesamten Betrieb zu erstellen.
Sowohl die Bilanzen als auch die Untersuchungsergebnisse sind mindests sieben Jahre ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Erstellung aufzubewahren.
219 wie sieht die Humusbilanz aus?
- es werden Zufuhr und Abfuhr der organischen Substanz einander gegenübergestellt
- im Durchschnitt von 3 Jahren darf der Wert nicht unter minus 75 kg Humuskohlenstoff/ha/Jahr absinken
- liegt der Durchschnitt unter dieser Grenze, besteht die Verpflichtung, an einer Beratungsmaßnahme teilzunehmen
220 Bodenhumusuntersuchung
Die Bodenprobe muß ergeben, dass der vorgegebene Grenzwert von 1 Prozent Humus auf Böden mit weniger als 13 Prozent Tongehalt nicht unterschritten wird.
Auch hier besteht bei Unterschreitung des Grenzwertes die Verpflichtung zur Beratungsteilnahme.
Weitere Maßnahmen zur Erhaltung der Böden:
215 Erosionsvermeidung
- mindestens 40% der Ackerflächen müssen vom 01.12. bis 15.02. entweder mit Pflanzenbewachsen sein, oder die auf der Oberfläche verbliebenen Pflanzenreste dürfen nicht untergepflügt werden!
- Beseitigung von Terassen ist verboten!
221 Abbrennen von Stoppelfeldern ist verboten?
martina:
Hat sich schon jemand von Euch mit der Erstellung der Humusbilanz beschäftigt?
Ich hoffe ja nur, daß mir der nette Programmierer meiner Ackerschlagkartei da zu Hilfe kommt ;-)
sandra:
So, muss das Thema noch mal anschubsen.
Ich hab auch noch keine Humusbilanz gemacht. Wie fang ich das an? Muss ich das machen? Ich hab im letzten Bodenuntersuchung ja auch die Böden mit drin, und hab nur welche mit Mineralboden und Humusboden (Ende 2003)
Auch N min haben wir bisher nie machen lassen. Wann ist hierfür der richtige Zeitpunkt? Wo kann ich das machen lassen, wie die BU beim LKP?
Bin dabei, alles im Produktpass zu erfassen.
Möchte langsam mal wissen, was das alles noch mit Produktion zu tun hat und geringerem Verwaltungsaufwand!!! :o
Uschi-:
hallo Sandra,
mußt Du denn überhaupt eine humusbilanz erstellen ? siehe oben, da sind die Bedingungen genannt !
Sicher hast Du doch auch die Infobroschüre von der Bundesregierung über CC bekommen ? da stehts auf den letzten Seiten ausführlich erklärt drin. Sogar so einfach, dass die änner selbst auch damit klarkommen !
Beate Mahr:
Hallo
beim Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden Württemberg kannst du dir unter Ackerbau eine Humusbilanz runterladen
Gruß
Beate
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