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Hinweistafeln für die EU-LiquiditätshilfeRichtlinien für die Erstellung von Erläuterungstafeln
Im Rahmen der europäischen Transparenz-Initiative sind die EU-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich verpflichtet,
Informationen über die Empfänger der EU- Liquiditätshilfe im Internet zu veröffentlichen.
Zusätzlich sind alle Antragsteller verpflichtet, die eine „EU-Liquiditätshilfe für Zukunftsbetriebe“ beantragt haben,
das in der Anlage mitversandte Hinweisschild auszudrucken (Din A 3), es zu laminieren und am Hoftor anzubringen.
Mit diesem Vorgehen wird die Publizitätspflicht der EU erfüllt. Sie schreibt vor, dass Empfänger von
EU- Liquiditätshilfe kenntlich machen müssen, dass sie EU-Fördermittel erhalten.
Nähere Informationen sind im Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsvorschriften zu finden.
http://www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser/schilder Die Hinweistafel muss diese Information enthalten:
Hier hat die Europäische Union mit Hilfe ihres Liquiditätshilfeprogramms
einen Zukunftsbetrieb vor der sicheren Insolvenz gerettet
EU- Liquiditätshilfe für ZukunftsbetriebeBis zum 22.03.2016 konnten Tiererzeuger, die einen Rückgang der Erzeugerpreise von mindestens
19 % nachweisen können und ein Darlehen zur Liquiditätssicherung aufgenommen hatten,
einen Direktzuschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Der Zuschuss beträgt 10 % auf den Darlehensbetrag, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 €.
Antragstelle für die Zuschussgewährung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Unter
www.ble.de finden sich auch die Antragsunterlagen.
Aktueller Hinweis:Zur Finanzierung des Asylantenschutzzaunes, der an den Außengrenzen der EU errichtet werden muss,
werden alle EU-Förderprogramme ab Ende März 2016 um 20 % gekürzt.
Die sogenannten Zukunftsbetriebe des DBV und des BDM können auf Antrag den Kürzungssatz auf 10 % verringern.
Antragsformulare liegen bei den örtlichen Bauernverbands- Geschäftsstellen auf.
Quelle: apr nachrichten