Betriebliches > Wir fragen - die LBG antwortet
Besucher?
martina:
Es ist ja eigentlich eher eine Haftpflichtfrage, aber was ist mit Besuchern (eingeladen und unfreiwillig/uneingeladen) auf dem Hof?
Unsere Altenteiler haben oft Besuch. Was passiert, wenn die z.B. in den Wohngarten der AT möchten und an der Böschung oder auf der Treppe stolpern? Es ist ja Betriebsgelände?
Und wie sieht es mit den Spielgefährten der Kinder aus?
Der TA, der im Stall über eine Forke fällt oder von einer Kuh getreten wird?
BG:
--- Zitat von: martina am 10.09.04, 10:20 ---
Es ist ja eigentlich eher eine Haftpflichtfrage, aber was ist mit Besuchern (eingeladen und unfreiwillig/uneingeladen) auf dem Hof?
Unsere Altenteiler haben oft Besuch. Was passiert, wenn die z.B. in den Wohngarten der AT möchten und an der Böschung oder auf der Treppe stolpern? Es ist ja Betriebsgelände?
Und wie sieht es mit den Spielgefährten der Kinder aus?
Der TA, der im Stall über eine Forke fällt oder von einer Kuh getreten wird?
--- Ende Zitat ---
Hallo Martina,
du hast es schon erkannt, die Unfallversicherung der LBG deckt die Haftung gegenüber Besuchern nicht ab. Altenteiler sind allerdings versichert, wenn sie auf dem Hof mitarbeiten und dabei einen Arbeitsunfall erleiden.
Für Besucher (auch Kinder) ist evtl. Eine Haftpflichtversicherung nötig, um evtl. Ansprüche abzudecken.
Wichtig ist aber das Beseitigen von Gefahrstellen auf dem Hof, um es garnicht erst soweit kommen zu lassen. Die LBGen beraten gerne auch vor Ort zum Thema Kinder- und Seniorensicherheit. Manche LBGen vermitteln auch günstige Haftpflichtversicherungen. Einfach mal bei deiner LBG nachfragen.
Gruß
LBG
renate:
Urlaub auf dem Bauernhof - manche Gäste arbeiten gerne mit, im Stall, bei der Heuernte oder wo auch immer. Manchmal sind sie auch wirklich einen Hilfe. Wie sieht es aus wenn dabei was passiert. Deckt das die LBG ab?
BG:
--- Zitat von: renate am 10.09.04, 16:52 ---
Urlaub auf dem Bauernhof - manche Gäste arbeiten gerne mit, im Stall, bei der Heuernte oder wo auch immer. Manchmal sind sie auch wirklich einen Hilfe. Wie sieht es aus wenn dabei was passiert. Deckt das die LBG ab?
--- Ende Zitat ---
Hallo Renate,
das ist kein leichtes Thema, eigentlich etwas für Juristen. Die LBG deckt nur Arbeitsunfälle ab. In der Regel arbeiten Feriengäste nur zu ihrer eigenen Unterhaltung mit und verrichten keine Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert für den Bauernhof. Dieser Freizeitvertreib für die Gäste ist nicht versichert bei der LBG und müsste über eine private Haftpflicht abgesichert werden.
Näheres müsste im Einzelfall geklärt werden.
Gruß
Reinhold, LBG
passivM:
Hallo,
hab' da auch 'ne Frage:
Bei uns kommen manchmal Muttis mit ihren Kindern auf den Hof zum "Kühe gucken" - und zwar ungebeten und uneingeladen. Neulich traf ich zwei etwa 10-jährige Steppkes auf dem Hof. Die wollten sich mal umsehen...
Was passiert, wenn einem solchen (ungebetenen) Gast, von dem wir vielleicht nicht mal was bemerkt haben, etwas passiert?
???
Anna
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