Betriebliches > Wir fragen - die LBG antwortet

Betriebshelfer?

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Frieda:
Dazu hab ich ein paar Fragen:

Warum sieht  die LBG so ungern für einen selbstbeschaften Betriebshelfer?
Ich hab z.B. einen ehemaligen Lehrling kommen lassen. Der kennt sich wenigstens am Betrieb aus, weiß wo was ist, weiß welche Flächen uns gehören und dem muß ich wenigstens nicht alles zeigen, in einer Zeit wo ich ohnehin andere Sorgen hab.

Und warum zahlt die LBG für Verwandte nichts?
Mein Schwager hat vorher seit sieben Jahren bei uns nie was gearbeitet,aber als er von dem Unfall gehört hat ist er gekommen und hat gefragt, ob er was helfen kann (ist ausgebildeter Landwirt) Hat mir dann am Abend nachdem er von der Arbeit gekommen ist und am Wochenende geholfen. Das macht der doch auch nicht für eine Dankeschön. Also haben wir ihn dafür bezahlt. Aber ich kann nicht ganz verstehen, daß sich die LBG da nicht an den Kosten beteiligt.

Freya:
Hallo Dagmar,
wollte Dich nur darauf aufmerksam machen, daß die Herren von der LBG, die hier unsere Fragen beantworten wollen, reine Präventionsfachleute sind. Also zuständig für Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge

Trotzdem lassen wir das mal so stehen und werden versuchen herauszufinden, wer uns da bei der BG weiterhelfen kann mit Deiner Frage  :D

LBG:

--- Zitat von: Daggl1 am 08.09.04, 20:03 ---
Dazu hab ich ein paar Fragen:

Warum sieht  die LBG so ungern für einen selbstbeschaften Betriebshelfer?
Ich hab z.B. einen ehemaligen Lehrling kommen lassen. Der kennt sich wenigstens am Betrieb aus, weiß wo was ist, weiß welche Flächen uns gehören und dem muß ich wenigstens nicht alles zeigen, in einer Zeit wo ich ohnehin andere Sorgen hab.

Und warum zahlt die LBG für Verwandte nichts?
Mein Schwager hat vorher seit sieben Jahren bei uns nie was gearbeitet,aber als er von dem Unfall gehört hat ist er gekommen und hat gefragt, ob er was helfen kann (ist ausgebildeter Landwirt) Hat mir dann am Abend nachdem er von der Arbeit gekommen ist und am Wochenende geholfen. Das macht der doch auch nicht für eine Dankeschön. Also haben wir ihn dafür bezahlt. Aber ich kann nicht ganz verstehen, daß sich die LBG da nicht an den Kosten beteiligt.


--- Ende Zitat ---


Hallo Dagmar,

grundsätzlich ist eine Kraft durch den LSV - Träger zu stellen. Falls dies nicht möglich ist, ist der Einsatz anderer Kräfte nach vorheriger Absprache/Zustimmung mit LSV zu klären.

Nach Gesetz und Satzung ist Kostenbeteiligung nicht möglich. Ausnahmen hiervon evtl. Verdienstausfall des Verwandten/Verschwägerten bzw. reine Fahrtkostenerstattung.

Beate Mahr:
Hallo


ähm ... bei uns war im letzten Jahr mein Neffe !!!!Betriebshelfer

3 jahre früher als ich eine HHhilfe brauchte durfte meine Nichte das nicht machen.

Mir wurde gesagt es wäre seit 1.1.2003 erst möglich
Verwante 3. Grades einzusetzen

Allerdings - HESSEN

Gruß
Beate

Jetzt sagt nicht, dass diese Vorschrift nicht überall gleicht ist  :-[ :-\

Beate Mahr:
Hallo

nochmal ich ...  :-*

Betriebshelfer von LSV gestellt ....

Wenn auf einem Milchviehbetrieb einer gebraucht wird ...
wird er vom Ackerbaubetrieb abgezogen :(
wegen melken und füttern ...
verständlich - - -

aber gesät werden muß auch - - - oder PSM

Es sind einfach zu wenig da :( :( :(

Gruß
Beate

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